Guten Abend allerseits,
Ich bin noch recht junger Schütze und erst 2 Jahre im Sportschießen dabei. Leider kann ich unfreigeschaltet noch keinen Beitrag im "Forum für Schützen mit Handicap" erstellen. Nun... ich war heute bei meiner Waffenbehörde um eine weitere Waffe (halbautomatische Pistole, Kaliber .45 Auto) zu beantragen. In dem Raum, in dem mich die Dame empfing, war recht dunkel und ich hielt ihr aus Versehen die gelbe Waffenbesitzkarte hin, worauf ich mein kurzes Versehen mit meiner Rot-grün-Sehschwäche erklärte. Zur Info, für alle, die es nicht wissen: Ich kann an der Verkehrsampel schon rot und grün unterscheiden & fahre schließlich auch Auto. Jedoch bei Dämmerung und schwachen Farben kann es zu Farbverwechslung kommen. Kennt jeder sicher von der Dämmerung, dass man Farben immer schlechter unterscheiden kann, desto dunkler es wird. 9% aller Männer weltweit haben diese Diagnose und sicher sind darunter auch viele Sportschützen. Nun hat mir die Dame in der Waffenbehörde heute morgen entgegnet: "Das wäre nicht gut für Sie".
Werden mir aufgrund dieser banalen Sehschwäche die Waffenbesitzkarten nun entzogen? Ich kenne den Ausschlussgrund eigentlich nur von Bundeswehr & Polizei, jedoch hat diese Sehschwäche doch keinerlei Auswirkung auf meinen Schützensport.