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IGNORED

Asylantrag läuft bzw. abgewiesen und geduldet


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Geschrieben

Vor kurzem wurde unser Verein erstmals von einem am Schießsport interessierten Gast aufgesucht, der einen Ausweis-Ersatz vorlegte, auf dem groß und breit das Wort "Geduldet" stand. Nun heißt es ja, wir alle sollten uns bei unseren Gästen um Integration bemühen. Aber wie weit könnten oder sollten diese Bemühungen gehen? Konkret:

 

  1. Was kann ich einem Interessierten an Waffen in die Hand drücken, dessen Asylverfahren noch läuft?
  2. Was kann ich einem Interessierten an Waffen in die Hand drücken, der, aus welchen Gründen auch immer, bei uns "geduldet" wird?

 

Da die Zahl unserer Gäste und Hilfesuchenden vermutlich weiter zunehmen wird, nehme ich an, dass diese Frage verstärkt auch auf unsere Schützenvereine zukommen wird.

 

Klaas

Geschrieben

§4 WaffG.

 

Im Zweifelsfall würde ich mir von der zuständigen Waffenbehörde schriftlich geben lassen, dass keine Versagensgründe nach Absatz 2 vorliegen. Da geht es zwar "nur" um Erlaubnisse und nicht um erlaubnisfreien Umgang, aber ich denke damit kann man als Grundlage arbeiten.

 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Klaas:
  • Was kann ich einem Interessierten an Waffen in die Hand drücken, dessen Asylverfahren noch läuft?
  • Was kann ich einem Interessierten an Waffen in die Hand drücken, der, aus welchen Gründen auch immer, bei uns "geduldet" wird?

Alles bei dem er dem Alterserfordernis genügt, solange es auf dem zugelassenen Schießstand und bei gehöriger Aufsicht - vulgo Standaufsicht - passiert. Munition nur zum Verbrauch auf der Schießstätte.

 

Das WaffG macht beim § 12 keinen Unterschied zwischen Asylbewerber und anderen. Und nein, auch Zuverlässigkeit ist nicht erforderlich.

Geschrieben

Ich würde den Gast über den Filter "Menschenkenntnis" laufen lassen.

Wenn es ein angenehmer Zeitgenosse ist und das Interesse am SPORTLICHEN Schießen erkennbar ist,

dann meinetwegen nochmal bei der zuständigen Waffenbehörde bezüglich des Umgangs mit Schusswaffen rückversichern.

Man sollte  Flüchtlinge  nicht automatisch über einen Kamm scheren.

Es gibt davon genug Leute die in unsere Gesellschaft passen würden und auch genug davon die kein Land der Erde haben möchte.

Und so kann es auch bei dem interessierten Gast sein.

 

Eine spätere Message über den Fortgang ist ausdrücklich erwünscht!!!

 

oswald   

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Bautz:

Und nein, auch Zuverlässigkeit ist nicht erforderlich.

Du kannst ja gerne der Vereinsverantwortliche sein, der dem IS-Mitglied oder Sympathisanten, der dann später mal groß in den Medien rauskommt, weil er der Meinung war, irgend einen Mist fabrizieren zu müssen, in Deutschland schön an der Waffe hat trainieren lassen. Schliesslich ist ja keine Zuverlässigkeit erforderlich, nech?

 

Ich bin nicht verpflichtet, jeden im Schützenverein zu bespaßen. Das gilt gleichermaßen auch für die, die aussehen als hielten sie sich für Einprozenter o.ä.

 

Wenn mir die Waffenbehörde sagt, dass meine Bedenken nicht gerechtfertigt sind, dann lasse ich mich ggf. umstimmen.

 

Wenn jemand nur eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ als ausreisepflichtiger Ausländer (vulgo: Duldung) als Status hat, kann absehbar kein langfristiges Interesse am deutschen Schiesssport bestehen, da ist der Punkt der Nachwuchsgewinnung also recht müßig. 

 

 

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)

Also, es ist Praxis, das Leute mit Duldung teilweise 10 Jahre hier sind.

 

Letztlich ist es aber definitiv ihre Bestimmung, nicht hier bleiben zu dürfen.

 

Ich finde es sehr problematisch, so jemanden an der Waffe auszubilden, denn es ist schon sehr viel passiert ....

 

Luftpistole, Bogenschiessen ... all das kann auch schön sein ...

Bearbeitet von EkelAlfred
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Geschrieben

Es soll Leute geben, die schon aktiv den Umgang mit Waffen praktisch durchgeführt haben und später sind selbige hier in Deutschland erstmalig aufgetaucht.

 

Bei Anderen Gelegenheiten wird auch hier den Fragesuchenden der Hinweis auf den kleinen Waffenschein geben, sollte man den bekommen ist doch alles in Ordnung ansonsten möge man doch Abstand nehmen.

 

In erster Linie sind die vereinseigenen Regeln was das Thema Gastschütze betrifft die erste Anlaufstation, möglicherweise sollte man diese auf den aktuellen Stand der Dinge bringen.

 

Der Gang zur Behörde mag vernünftig sein, aber zu welchem Preis ?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde den Stand und gegebenenfalls den Verein verlassen. 

 

Wer mag darf mich jetzt gerne beschimpfen. 

 

Ablehnen dürfte für den Verein in der aktuellen Lage schwierig sein und ein beträchtliches Klagerisiko durch NGO's bergen... 

Bearbeitet von Stephan_muc
Geschrieben

Führt dem "Gast", der eigentlich schon im Türrahmen steht, doch die neueste und meistgeliebte Innovation im Schießsport vor, die Lichtwaffen. Macht glaub nicht mal zehnjährigen Spass, ist aber zukunftssicher 😆

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb TwoSix:

Führt dem "Gast", der eigentlich schon im Türrahmen steht, doch die neueste und meistgeliebte Innovation im Schießsport vor, die Lichtwaffen. Macht glaub nicht mal zehnjährigen Spass, ist aber zukunftssicher 😆

Du schlägst einen offensichtlichen Verstoß gegen die Würde des Menschen vor?

 

Ich bin schockiert. Schockiert! 😜

Geschrieben

Was sollte man ihm in die Hand drücken ?

NICHTS

Kommt aus einem Kriegsgebiet und will direkt selber weiterballern?

Sorry aber .... ne

Geschrieben

Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, der Staat schiebt euren Integrationsbemühungen also einen Riegel vor.

 

Im Ernst: das ist eine schwierige Entscheidung, die euch da bevorsteht.
Immerhin ist durch die Duldung belegt, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht rechtmäßig ist.

 

Passt denn die Eignung?
Aus der WaffVwV 6.7:

"Ein Mangel an persönlicher Eignung kann sich auch daraus ergeben, dass die für den Umgang mit Waffen und Munition erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift fehlt und dieser Mangel im Einzelfall nicht durch
Hilfspersonen ausgeglichen wird (...) dieser Gesichtspunkt gilt in erster Linie bei Erlaubnissen für einen dauerhaften Umgang mit Waffen in Deutschland."

 

Das WaffG weiß zudem in 4.2:

"Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat"

 

Diese Punkte können also einen Erfolg dauerhafter Integration erschweren.

 

Ohnehin bleibt euch immer das Hausrecht: Ihr müsst niemanden aufnehmen, ganz egal aus welchem Grund nicht. 

 

Sei es, um jemanden durch die Knallerei nicht weiter zu traumatisieren, vgl. hier 
https://www.rtl.de/cms/traumatisierte-fluechtlinge-an-silvester-bringen-die-boeller-den-krieg-zurueck-2614508.html
oder weil jemand schlicht nicht zum Verein passt.
Das kann bereits der Fall sein, wenn wegen der Aufnahme einer Einzelperson mehrere andere Mitglieder wahrscheinlich nicht mehr kommen werden.

 

In Schweden ist es einfacher: da gehört Snipertraining mit dem Biathlongewehr zum staatlichen Integrationsprogramm für Flüchtlinge
https://www.allehanda.se/artikel/laddade-for-prickskytte
(gibt's auch auf deutsch beschrieben in google)
Hier lässt uns der Staat im Stich, wir schaffen das.
Such mal (ich will es bewusst nicht verlinken) Schützenverein Flüchtling Bayern.

 

Dann kann es natürlich noch sein, dass ihr keine Vereinswaffen (frei) habt oder momentan einen Aufnahmestopp neuer Mitglieder..

Geschrieben

Bei uns müssen Aspiranten, welche augenscheinlich nicht zu unserer Gemeinschaft passen, sich erstmal mit dem ältesten und oxidiertestem Luftgewehr abgeben.....mit dem Spruch das man erstmal ein Jahr damit schiessen müsse und mindestens 340 Ringe erreicht haben muß, bis man auf Kleinkaliber umsteigen kann. Sowie jeden Samstag für 3 Stunden zum Arbeitsdienst erscheinen muß!

Das hat bisher immer gewirkt, man will ja nicht unhöflich sein.

 

 

Geschrieben

Darauf gibt es zwei Antworten und beide sind schon genannt worden, wobei ich sie anders ausführen würde:

 

1.) Der persönliche Umgang. Da kann euch niemand die Entscheidung abnehmen. Wenn ihr kein gutes Gefühl habt, bringt es nichts, wenn wir hier alle sagen: Doch! Und wenn ihr umgekehrt ein gutes Gefühl habt - ja wer sind wir denn, dass wir euch das ausreden?

 

2.) Die Absicherungsebene. @German schlägt vor, das über die Behörde laufen zu lassen. Kann man machen. Ich würde anders vorgehen. Ich würde an die Abgeordneten des Innenausschuss schreiben, ihnen den Fall schildern, ihnen auch schreiben, dass sie ja künftig LWBs durch den Verfassungsschutz überprüfen wollen und ihr jetzt einfach um eine Handlungsempfehlung bittet, wie in dieser Situation vorzugehen ist. Vielleicht können wir hier gemeinsam auch noch eine Formulierung ausbrüten, die den Abgeordneten so richtig auf die Nase drückt, dass sie Generalverdacht gegen uns sehr gerne beschließen wollen und umgekehrt Generalverdacht gegen Ausländer ein politisches KO-Kriterium ist. Das muss so laufen, dass egal wie sie antworten, sie entweder die politische Verantwortung für den bereits zitierten nächsten IS-Vorfall hier übernehmen müssen oder uns direkt ins Gesicht sagen müssen, dass wir für sie in einer weniger wertvollen Liga angesiedelt sind als Asylbewerber. Die müssen in der Zwickmühle festgenagelt sein. Für so eine Formulierung bin ich heute Abend aber schon zu müde...

 

Die Behörde würde ich da außen vor lassen. Der arme Kerl auf der Behörde wäre auch nur Opfer der Situtation, die auf ganz anderer Ebene verbockt wurde. Und diese Ebene muss hier Stellung beziehen. Die Anfrage muss natürlich mit einer bitte um zeitnahen Antwort versehen werden, weil der schon dann und dann vorbei kommen will und weil man nicht als rechtsextrem gelten will beabsichtigt, ihn an dem Tag schießen zu lassen.

  • Gefällt mir 16
  • Wichtig 1
Geschrieben

Sorry Leute, aber hier werden wieder hypothetische Szenarien durchgekaut und Sachen wild durcheinandergeworfen.

Wenn jemand als Gastschütze auf den Stand kommt muss er sich (zumindest bei uns) nur ausweisen können (das kann auch ein ausländischer Ausweis sein), aber nicht gleich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Will er mit eigenen Waffen trainieren muss er zusätzlich eine in D gültige WBK nachweisen.

Ein oder zwei mal probeschießen unter der Aufsicht eines erfahrenen Schützen mit Vereinswaffen kann man ja wohl kaum als Schießsportausbildung bezeichen.

Wenn jemand regelmäßig  mit Vereinswaffen trainieren will muss derjenige Mitglied werden, worüber die Vorstandschaft abstimmt. Wenn jemand Bedenken hat, dass der Bewerber nicht zum Verein passt wird das diskutiert und er ggf. abgelehnt (und das unabhängig von der Nationalität).

Um die ganzen waffenrechtlichen Voraussetzung zum Erwerb einer WBK kümmert sich später dann das zuständige Amt.

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TwoSix:

Führt dem "Gast", der eigentlich schon im Türrahmen steht, doch die neueste und meistgeliebte Innovation im Schießsport vor, die Lichtwaffen. Macht glaub nicht mal zehnjährigen Spass, ist aber zukunftssicher 😆

Genau. Erklären das jeder neue erstmal LuPi schießen muss. Da wird sich die Ernsthaftigkeit am Schießsport schnell zeigen!

Bei uns wir zudem viel gegrillt.......also wer dabei sein will........

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