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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
Am 6.6.2019 um 15:49 schrieb mühli:

.....zumindestens droht eben seitens der EU ein mögliches Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen. 

 

Das "droht" irgendwie immer... Sowohl auf EU-Ebene wie auf der bestimmter Nationalstaaten.

Eine "sichere Bank" wird es diesbezüglich wohl nicht mehr geben. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kanne81:

Hat hier jemand als LWB noch das Gefühl in einem freien Land zu leben oder nicht bereits vorverurteilt zu sein?!

 

Sagen wir mal so:

Zureguliert "bis zur Halskrause". Und fortwährend von enteignungsgleichen Eingriffen bedroht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Bounty:

 

Wer nicht nachweisen kann, dass er seine Terror-Killer-Magazine vor Juni 2017 gekauft hat, ist im Arsch.

 

Ich habe mal im "Belege-Fundus" nachgeschaut. Da gibt es z.B. gewisse SLB-Magazine, die habe ich Mitte der 2000er erworben, als Händler-Angebot, auf Hausmessen, aus der "Grabbelkiste".

Da steht die Anzahl, der Preis (welcher so niedrig ist, dass er durchaus Rückschlüsse gibt), und als Verkaufsbezeichnung dann: "Magazin"...

 

Außer "glaubhaft zu versichern" bei der Behörde bleibt da wohl nichts übrig. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb cartridgemaster:

Das verstößt gegen eine Kernregel der Gesetzgebung.

Ein Gesetz ist stets so zu formulieren, dass auch der juristisch nicht vorgebildete einfache Bürger es sowohl textlich als auch inhaltlich erfassen und in seiner Bedeutung verstehen kann.

Nur so kann gewährleistet werden, dass der betroffene Bürger sich auch im Sinne des Gesetzes verhält.

 

Nun, dann gehört als aller erstes das WaffG vernichtet und ganz neu aufgebaut und geschrieben...

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb erstezw:

Der HSV droht allen, die auch anderen SHB folgen mit der Reichsacht. 

Wenn das mal keine Solidarität ist...

Das ist weder der DSB, noch wird er irgendwo um Stellungnahme gebeten oder angehört.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb karlyman:

 

Ich habe mal im "Belege-Fundus" nachgeschaut. Da gibt es z.B. gewisse SLB-Magazine, die habe ich Mitte der 2000er erworben, als Händler-Angebot, auf Hausmessen, aus der "Grabbelkiste".

Da steht die Anzahl, der Preis (welcher so niedrig ist, dass er durchaus Rückschlüsse gibt), und als Verkaufsbezeichnung dann: "Magazin"...

 

Außer "glaubhaft zu versichern" bei der Behörde bleibt da wohl nichts übrig. 

 

 

Da wiürde ich mir gar keinen Kopf machen. Da finden sich bestimmt noch die alten KAufverträge vom Schützenkameraden, bei dem man sich gegenseitig mehrfach Magazine hin und her verkaufte.
DIe findet jeder in seinen Unterlagen ;)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Stefan Klein:

So sieht’s aus. Mit der Waffe...

Das impliziert eine Prüfung des Bedürfniserhalts für jede Waffe.

 

Gruß

 

Stefan

Richtig lesen - da steht: 

 

... ist glaubhaft zu machen, dass.... 

 

2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportord-
nung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. 

 

Nichts anderes. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Raiden:

Wir werden es sehen. Zumindest steht da: mit "der" Waffe ist das regelmäßige Training nachzuweisen.

Steht da nicht. Da steht 

 

 

... ist glaubhaft zu machen, dass

 

1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den 
Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat
und.. 

 

Der Part mit den einzelnen Waffen bezieht sich auf die Sportordnung und steht bereits jetzt in den Bedürfnisbescheinigungen so drin. 

 

Das ist nichts neues, nur hat man die gegenwärtige Praxis der Verbände ins Gesetz aufgenommen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb mein_c_tut_w:

die Waffe,

Singular...DIE Waffe...ich habe mehr als eine, für mich würde da DIE WaffeN stehen. Und glaub mir das werden viele Ämter genau so sehen, auch und grade bezgl dem Urteil aus Hessen. Hätte man das gewollt , dann hätte man dieses Urteil mit der Änderung wieder aushebeln können.  Bin mal auf die Änderungen der Verwaltungsvorschrift bezgl der Änderungen im Waffengesetz gespannt. Das wird u.U. noch viel "Lustiger "

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Singular...DIE Waffe...ich habe mehr als eine, für mich würde da DIE WaffeN stehen. Und glaub mir das werden viel Ämter genau so sehen. Und eine genaue Anzahl von Terminen steht auch nach der Änderung nicht im gesetz. Bin mal auf die Änderungen der Verwaltungsvorschrift bezgl der Änderungen im Waffengesetz gespannt. Das wird u.U. noch viel "Lustiger "

Naja, jeder Waffenbesitzer hat mindestens eine.. Das ergibt sich aus der Natur der Sache. ;)

Und wenn ein Sachbearbeiter das falsch interpretiert, stellt es spätestens der Rechtsausschuss oder das VG klar.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Der, die, das....
Geschrieben

Locker bleiben Männer...was spricht denn dagegen, wenn Dir z.B. Dein Vater bescheinigt, dass er Dir z.B. am 13.05.2015 6 Stück AR15 Magazine geschenkt hat, die er zuvor auf einem Flohmarkt erworben hatte.

 

Das muss Dir erstmal jemand nachweisen, dass es nicht so war...aber ist ja nur ein Beispielszenario.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

In dem Gesetzesentwurf steht nichts davon, dass ein Nachweis geführt werden muss, wann ein Magazin erworben wurde (siehe § 58 (17) )!

 

D.h. ich habe nach Verkündigung 12 Monate Zeit anzuzeigen, welche Magazine ich vor diesem Stichtag besessen habe (siehe § 58 (17)  und § 37f).

Ich bekomme eine amtliche Bescheinigung über die Anzeige (§ 37h) und fertig.

 

Fazit: Alle Magazine, die ich vor Juni 2017 besessen habe, kann ich anmelden und behalten.

Ohne Einzelnachweis des Erwerbs, der in den allermeisten Fällen doch gar nicht mehr zu führen ist.

(Beim Waffenkauf wurden immer 2 Magazine mitgeliefert, aber oft nicht in der Rechnung separat aufgeführt)

 

 

P.S.:

Seite 68: Abschätzung: 1.000.000 große Magazine in D, sämtliche Anzeigen sollen auf dem Postweg abgewickelt werden, 5 min/Anzeige.

Da ist wohl keine Detail-Prüfung geplant.

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Sindbad:

Seite 68: Abschätzung: 1.000.000 große Magazine in D, 

 

Naja, irgendwo auf Seite 67/68 steht auch die Abschätzung von 2 Magazine pro im NWR registrierter SLB. Also 440.000 max. Ich hab komischerweise eben bei mir 46 Magazine  >10 Patronen gezählt.

 

Muss mir das Amt jetzt noch weitere 19 SLB genehmigen (ohne Verbandsbescheinigung) damit ich auf das gesetzlich geforderte Verhältnis komme? ?

 

Oder gibt es irgendwo in der Bundesrepublik 19 Waffenbesitzer, die zwar eine SLB haben, aber überhaupt keine passenden Magazine, denn die hab ich ja (zuviel)...

 

Fragen über Fragen!

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Bounty:

Ich hab komischerweise eben bei mir 46 Magazine  >10 Patronen gezählt.

Das ist echt etwas komisch...................hast du wirklich nur 46 Magazine ?????

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sindbad:

Alle Magazine, die ich vor Juni 2017 besessen habe, kann ich anmelden und behalten.

Dabei bitte nicht übersehen, dass blockierte/begrenzte Magazine (10er) für Selbstlade-Langwaffen künftig hinsichtlich ihrer "Legalität" nach ihrer ursprünglichen Kapazität (20er) eingestuft werden, d.h. bereits der Besitz eines 20er-Magazinkörpers i.V.m. einer zur Aufnahme geeigneten SLB stellt einen Straftatbestand dar!

 

CM

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Bounty:

 

Naja, irgendwo auf Seite 67/68 steht auch die Abschätzung von 2 Magazine pro im NWR registrierter SLB. Also 440.000 max. Ich hab komischerweise eben bei mir 46 Magazine  >10 Patronen gezählt.

Waffenwart des Zentrallagers der Bundeswehr? Hütest Du unsere Landesverteidigung?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Sindbad:

D.h. ich habe nach Verkündigung 12 Monate Zeit anzuzeigen, welche Magazine ich vor diesem Stichtag besessen habe

Das ist korrekt, wer schon lang genug dabei ist, muss sich um seine größeren Magazine bzw. Magazin-Körper weniger Sorgen machen.

Aber angenommen, jemand hat seine WBK erst in 2018 erhalten und zu dieser Zeit auch ein "großes" Magazin für eine LW erworben, welches im Inland nur blockiert sportlich genutzt wird, sieht es anders aus. Mit dem Gesetzentwurf würde diese Person de facto enteignet werden, denn ein Verkauf an einen der wenigen Berechtigten dürfe kaum noch etwas erbringen. Bliebe noch der Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG, wobei die Person erklären müsste, den großen Magazinkörper für künfitge Teilnahmen an Wettkämpfen im Ausland nutzen zu wollen. Vorteil: Bei ca. 1 mio. dieser Magazine im Umlauf bekommt die Person als zuverlässiger LWB vielleicht die Genehmigung. Nachteil: Ist den Behörden der Besitz erstmal bekannt, reicht es womöglich nichtmal aus, das Teil zu verschenken oder in den Müll zu werfen. Dann wird vll. ein Nachweis des Überlassens gefordert, wenn keine Genehmingung erteilt wird, sprich: Antanzen und freundlich lächelnd ca. 30 EUR und ein bisschen Freiheit zur Verschrottung abgeben.

Die Person könnte auch behaupten, das Magazin schon vor 06/2017 besessen zu haben, vom Trödelmarkt, auch ohne eigene Waffe oder WBK ... nur so aus Interesse. Wenn keine Guss-Uhr (à la Speedmark) auf dem Mag vorhanden ist, wäre das möglich. Aber dann haben sie denjenigen sicher uffm Kieker, weil unglaubwürdig!

Behält die Person den "großen" Magazinkörper einfach, würde es wahrscheinlich niemand mitbekommen. Kommt es aber dennoch raus --> Verbotene Waffe ---> alles abgeben + reichlich Probleme

 

Ist alles mal wieder ziemliche S******e mit den Magazinkörpern ... wird aber wohl aalglatt so durchgehen

Bearbeitet von walthi
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das ist weder der DSB, noch wird er irgendwo um Stellungnahme gebeten oder angehört.

Immerhin eines der nur 18...20 Mitglieder. Bei so einem kleinen Verein sollte der Vorstand doch seinen Schäfchen die Richtung aufzeigen können?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Heute zeige ich an, morgen kommt die Gestapo und holt ab...............................Kennen wir doch.

Klar, Du gibst sagen wir mal 5 Magazine an, und auf unerklärliche Weise kommt eines abhanden. Die Kontrolettis machen eine "Nachschau der Aufbewahrung" und es sind auf einmal nur noch 4 da.

Oder man ist dann so beflissen und meldet den Verlust beim Amt................was ist da mit der Zuverlässigkeit????????

 

Und wieder ein Stolperstein, der von amtswegen mal sinnlos eingepflastert wird. Komm, so etwas hat doch System.

Bearbeitet von Valdez
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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb walthi:

 

Die Person könnte auch behaupten, das Magazin schon vor 06/2017 besessen zu haben, vom Trödelmarkt, auch ohne eigene Waffe oder WBK ... nur so aus Interesse. Wenn keine Guss-Uhr (à la Speedmark) auf dem Mag vorhanden ist, wäre das möglich. Aber dann haben sie denjenigen sicher uffm Kieker, weil unglaubwürdig!

 

Trotzdem völlig realistisch. Habe seit 86 Legalwaffen, seit 2006 die ersten HA. Seit den 90ern jedoch schon Magazine obwohl ich noch keine passende Waffe hatte. Und nein, eine Rechnung hierzu habe ich nicht mehr...?

 

Auch haben viele Waffen lange Lieferzeiten. Was spricht dagegen, sich im Frühjahr 17 das Zubehör bereits gekauft zu haben, wenn im Sommer die Waffe geliefert wird?

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