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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb 762:

Jan Boger?   :rotfl2:

 

Sorry, der musste sein...

Nein.

 

Es ist Ronsen "The FunGun" Siderius.

 

Einer der Besten der Besten, wenn es um Waffenlobbyarbeit geht. Hat beste Referenzen.

 

Frau Triebel verbürgt sich für seine Kompetenz.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb highlower:

Soweit ich weiß, haben die Verbände ab sofort fachkundige Führung unter der Anleitung eines bekannten renommierten Waffenlobbyisten und erfolgreichen Fachbuchautoren mit internationaler Reputation.

 

 

Das hört sich nach Geheimdiplomatie an!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb highlower:

 bekannten renommierten Waffenlobbyisten und erfolgreichen Fachbuchautoren mit internationaler Reputation.

...

 

Das kann nur der Ron Spaß Gun sein... das ist unsere Chance, die Politiker lachen sich tot und somit fällt das Gesetz flach :)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb highlower:

Die Verbände arbeiten derzeit eine massive Gegenoffensive aus.

😂😂😂

Du meinst die Verbände, die unsere Rechte seit Jahrzehnten erfolgreich im Hinterzimmer verteidigen?

 

Ronsen Siderius? Noch nie von ihr gehört.

Wessen Sockenpüppchen bist du denn?

Bearbeitet von Raiden
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Raiden:

VER-BO-TEN

Man könnte natürlich den Magazinkörper so permanent verändern, dass er nicht mehr > 10 Schuss fassen kann.

  • Was absägen wäre die radikale Methode,
  • aber evtl. geht auch Epoxidharz, Nieten, schweissen - so, dass eben der Magazinkörper(!) permanent verändert wird und nicht mehr mehr als 10 Schuss fassen kann. Die Fassungskapazität eines Magazinkörpers wird ja nicht (nur) durch seine Länge definiert - sonst hätte der Gesetzgeber gleich Maximallängen verabschieden können.
  • Wenn der Magazinkörper geschickt mit Nieten gespickt
  • oder mit Epoxydharz aufgefüllt wird, so dass eben nicht mehr als 10 Patronen reingehen, müsste das doch akzeptabel sein.
  • Vielleicht reicht sogar, den Magazinboden eines blockierten Magazins mit Expoxidharz zukleben aus. Dann ist der Magazinkörper, die Blockierung und der Magazinboden eine funktionale Einheit/Magazingehäuse und fasst auch nicht mehr als 10 Schuss.
  • Evtl. reicht auch eine Umwidmung des Magazins als echtes 10-Schuss-Magazin aus. Helfen könnten dabei gekürzte Federn wie bei den Hexmags, sodass ein Schiessen mit voller Füllung gar nicht mehr möglich ist (keine Zufuhr, wenn Blocker rausgenommen wird, da dann die Feder zu kurz ist). Es sind nur diejenigen Magazingehäuse verboten, die für Wechselmagazine > 10 Schuss (LW) gedacht sind.
  • Man könnte auch ein KK-Insert in den (9mm oder .223 er) Magazinkörper einlassen ==> dann wird das große Magazin zum Magazin für Randfeuermuni und da ist die Kapazität unbegrenzt.
  • Die ultimative Lösung: Man baut einen Lower auf bullet button Festmagazin um (ist ganz einfach: https://www.bulletbutton.com/ ), blockiert das 30er Magazin auf 10 Schuss und deklariert das so 10 Schuss fassende Magazin als "Festmagazin" für den Bullet button Lower. Die blöde Magazingehäusebeschränkung gilt NUR für Wechselmagazine! Nicht für fest eingebaute Mags.

Hier in diesem Video wird der Einbau des neuesten Bullet Buttons erklärt: Super Sache, vor allem die legalen Hacks dazu sind sehr interessant. Damit bleibt die Waffe jederzeit rückrüstbar! https://www.youtube.com/watch?v=NPn7YKwzt_E&feature=emb_logo

Alles ohne Gewähr!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

@Schwarzwälder

das angebotene Magazin ist bereits mit einer Niete auf 10 Schuss blockiert. Die Innereien und der Körper an sich sind weiterhin 30.

 

Ich befürchte, selbst wenn man die Innereien eines 10er in einen 30er Körper einbaut, bekommt man trotzdem auf die Finger gehauen, weil ja der Körper immer noch 30 ist.

 

Wie seht ihr das?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb mühli:

Blöde Frage, aber wäre dieses http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/90869 Magazin jetzt nicht nach erfolgten Beschluss bei euch verboten, wegen Magazinkörper/Blockierer oder so (kann mich irren)?

Nein. Ein Gesetz oder eine Gesetzesänderung wird in D mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtlich wirksam. Diese ist noch nicht geschehen, kann auch noch nicht geschehen sein.

Geschrieben
Am 12.12.2019 um 16:14 schrieb rieny:

Hört doch auf mit der Träumerei von Demos und so veraltetem demokratischem Firlefanz, das interessiert die da oben nicht die Bohne, da sitzen keine Demokraten mehr in den Schaltzentralen!

Wenn wir gerade mal so eine Onlinepetition mit ewig langer Vorlaufzeit erfüllt bekommen (Aufwand 3-5 Minuten) dann glaubt doch nicht wirklich jemand das zu Demonstrationen die Leute in Mengen erscheinen? Das wäre doch ne riesige Blamage!

Wie wahr...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Man könnte natürlich den Magazinkörper so permanent verändern, dass er nicht mehr > 10 Schuss fassen kann.

  • aber evtl. geht auch Epoxidharz, Nieten, schweissen - so, dass eben der Magazinkörper(!) permanent verändert wird und nicht mehr mehr als 10 Schuss fassen kann. Die Fassungskapazität eines Magazinkörpers wird ja nicht (nur) durch seine Länge definiert - sonst hätte der Gesetzgeber gleich Maximallängen verabschieden können.

 

 

Die Überlegungen (und der Versuch, aus dem Mist noch das Beste zu machen) sind ja ehrenwert....

Aber wenn der Gesetzgeber schreibt "Magazinkörper", dann gehe ich auch davon aus, dass er das so meint. 

Und ein 20er- oder 30-er Mag.-Körper bleibt eben einer, auch wenn er dauerhaft und unwiderruflich "intern" auf 10 blockiert ist.

 

Pragmatische Lösungen mit gesundem Menschenverstand überlässt der deutsche Gesetzgeber lieber anderen (Ländern).

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

@Schwarzwälder

Ich befürchte, selbst wenn man die Innereien eines 10er in einen 30er Körper einbaut, bekommt man trotzdem auf die Finger gehauen, weil ja der Körper immer noch 30 ist.

@karlyman

In Anlage 1 sind die Magazingehäuse wie folgt definiert:

Zitat

4.7

Magazingehäuse sind diejenigen Bestandteile von Wechselmagazinen, die dazu bestimmt sind, die Patronen aufzunehmen.

Im Endeffekt gehört zu "den Bestandteilen" m.E. alles, was fest verbunden ist - denn dem BT ging es ja bei der Verbotserweiterung Magazingehäuse lt. Begründung darum, zu verhindern, dass Wechselmagazine in Teile "zerlegt" werden und lediglich "zerlegt" aufbewahrt werden, um dann jederzeit wieder einfach zusammengesetzt werden und so die Verbotsvorschrift zu umgehen.

Wenn dieses Zerlegen aber nicht mehr geht (Magazinboden verschweißt/mit Epoxydharz zugekleistert), müsste die gesamte funktionale Einheit für die Fassungskapazität betrachtet werden. Auch wenn Nieten eingeschweißt oder mit Epoxydharz eingeklebt sind oder Begrenzer permanent mit dem Gehäuse so verbunden sind, dass die Fassungskapazität nicht >10 Schuss sind, müsste die "Länge" des Magazins/Magazinkörpers an sich keine Rolle mehr spielen.

 

Der zweite Punkt ist: Das ganze Magazingehäusegedöns gilt nur für "Bestandteile von Wechselmagazinen". Wenn Du also einen Wechsellower kaufst, in diesen mit Bullet-Button Teilen und Epoxyd "permanent" ein auf 10 Schuss blockiertes 30er einklebst, dann hast Du ein "fest eingebautes" Magazin, für das Du (weil aus Plastik etc.) natürlich Ersatzteile brauchst, d.h. weitere blockierte 30er, falls Dein Festmagazin im Wechsellower mal zerbricht  etc. Das wären dann nur Ersatzteile von Festmagazinen und die fallen nicht unter die Verbote - m.E.  Also an der Stelle sollten mal Verbandsjuristen ihre Fantasien bemühen! Vielleicht lässt sich da noch was deichseln.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Raiden:

Das stimmt natürlich. Wie es ausgeht, ist ja aber abzusehen.

Mühli hat nach dem "jetzt" Zustand gefragt.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wenn Du also einen Wechsellower kaufst, in diesen mit Bullet-Button Teilen und Epoxyd "permanent" ein auf 10 Schuss blockiertes 30er einklebst, dann hast Du ein "fest eingebautes" Magazin, für das Du (weil aus Plastik etc.) natürlich Ersatzteile brauchst, d.h. weitere blockierte 30er, falls Dein Festmagazin im Wechsellower mal zerbricht  etc. Das wären dann nur Ersatzteile von Festmagazinen und die fallen nicht unter die Verbote - m.E.  Also an der Stelle sollten mal Verbandsjuristen ihre Fantasien bemühen!

 

Ehrlich gesagt entzieht sich mir der Sinn solcher Basteleien...

 

 

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  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb chapmen:

Mühli hat nach dem "jetzt" Zustand gefragt.

Ich denke, es ging ihm eher um die Blockiermethode als um den exakten Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Aber ist ja gehupft wie gesprungen:

Es bleibt jedenfalls nicht legal.

 

@Schwarzwälder

Auch mit Bulletbutton bleibt, es meiner Meinung nach, ein Wechselmagazin, da es zum Füllen entnommen wird (<-- Kriterium für Wechselmagazin).

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Raiden:

Ich denke, es ging ihm eher um die Blockiermethode als um den exakten Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Offensichtlich ist unser Verständniss von "jetzt" unterschiedlich.

 

Zitat:"..... Magazin jetzt nicht nach erfolgten Beschluss bei euch verboten...."

 

Ist jetzt nicht verboten und der "erfolgte Beschluss" ist zum jetzigen Zeitpunkt irrelevant.

 

Ist ot und für mich erledigt. Zurück zu Schwarzwälders Glaskugel Fantasien.

 

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Raiden:

VER-BO-TEN

Sieht aus wie ein 10er Magazin in 450 Bushmaster.
Da bleibt noch Klärungsbedarf.

 

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