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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 1 Stunde schrieb 444 marlin:

Nach dem letzten Waffenrecht Entwurf bist du nicht "durch" .

Siehe: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Das ist vom 09.10.19. Nach der Anhörung am 11.11.19 wird sich , so hoffen wir alle, ja noch was ändern. Und ich schrieb ja WENN das kommt was vorgeschlagen wurde. Und DURCH heist keine zwingenden Schiesstermine, sondern nur noch Bescheinigung des Vereines das Mitglied und regelmäßig geschossen wird. Wenn das SO kommt, wäre ich DURCH mit ZWANGSTERMINEN, weil 1. und 2. WBK älter als 10 Jahre. 2. Gelbe und 2. Grüne wären das noch nicht....

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vor 8 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Er sagt es sei ein Kompromiss gelungen mit deutlichen Entschärfungen beim Bedürfnis.

Die Betroffenen (ich denke er meint die Verbände) seien damit zufrieden und haben sich sogar bedankt.

 

Na Gott sei dank, da laß ich mich doch glatt gerne vom Geheimdienst bespitzeln und unter Generalverdacht stellen...

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vor 5 Stunden schrieb Floppyk:

Ich bin mal gespannt wie das mit "Altschützen" geregelt sind wird, ...

Eine Frage, die auch mich bewegt.

Der Drehdorfer hat doch irgendwas von "... nach 10 Jahren im Verein keine Bedürfnisprüfung mehr." fabuliert.

Da es ja in der Gesetzgebung ein sog. Rückwirkungsverbot gibt, d.h. rechtskonforme Tatbestände können durch eine Gesetzesänderung nicht rückwirkend zu rechtswidrigen (illegalen) Tatbeständen werden (siehe Magazinverbot), würde dies bedeuten, dass diese angedachte 10-Jahres-Regelung erst nach dem Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG in der Praxis anwendbar wäre.

Das wiederum würde bedeuten, dass der 63-jährige Altschütze und WBK-Inhaber, der seit 1976 ohne zeitliche Unterbrechung Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betreibt, bis zu seinem 73. Lebensjahr weiterhin als Vereinsmitglied mit jährlich 12/18-maliger Trainingsteilnahme sportlich aktiv bleiben müsste, um in den Genuss dieser 10-Jahres-Regelung zu kommen.

Es sei denn, man würde das Gesetz in der finalen Fassung so formulieren, dass für Sportschützen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits seit 10 oder mehr Jahren in einem Verein schießsportlich aktiv sind, zukünftig keine weitere Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses mehr vorzunehmen ist.

Dennoch bleibe ich aus den Erfahrungen der letzen Jahre bezüglich der letztgenannten Variante skeptisch.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
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vor 8 Minuten schrieb cartridgemaster:

Es sei denn, man würde das Gesetz in der finalen Fassung so formulieren, dass für Sportschützen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits seit 10 oder mehr Jahren in einem Verein schießsportlich aktiv sind, zukünftig keine weitere Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses mehr vorzunehmen ist.

Selbst wenn: Wie lange würde es, denkst Du, dauern, bis jemand auf den Trichter käme, daß das eine "Gesetzeslücke" sei, die man dringen schließen müsse? Schlimmstenfalls wartet man halt, bis irgendwo Opa Alzheimer mit einer unter dieser Regelung besessenen Waffe, für die vielleicht seit Jahren nichtmal Munition im Haus ist, auf dem Balkon rumfuchtelt. So oder so ist eine Art "Ersitzen" eines waffenrechtlichen Bedürfnisses (wie allerdings auch die einjährige Wartefrist) nicht wirklich kompatibel mit dem Gedanken des Bedürfnisprinzips, denn das Bedürfnis bezieht sie ja eigentlich auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit. Eine solche Regelung mag eine guter Weg sein, die alten Männer in den Vereinen fürs erste zufrieden- und ruhigzustellen, aber ich habe den Verdacht, daß sie nicht von Dauer wäre.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Mit wem wurde denn der neue Kompromiss geschlossen? 

 Wurde der Innenausschuss involviert? Wurde der Bundesrat mit einbezogen? 

Warum ist denn schon wieder alles so geheim? 

Möglicherweise haben die sich geenigt, dass die Vereine den Nachweis erstellen können. Dann wären die Verbände froh, weil sie nicht die zu erwartenden Mengen an Nachweisen prüfen und ausstellen müssen. Wenn es denn schon sein muss, ist das dann durchaus im Sinne des Schützen, weil das ja auch ein kurzer und sicherlich günstiger Weg im Sinne von Gebühren sein dürfte.

Geheim ist das bestimmt, weil die Abgeordneten ansonsten eine Beschwerdeflut aus Richtung Schützen fürchten :dirol:

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vor 8 Stunden schrieb Floppyk:

Auch das wäre eine erhebliche Verschärfung des Bedürfniserhalts.

Ich bin mal gespannt wie das mit "Altschützen" geregelt sind,...

Die "Altschützen" werden nicht mal das große Problem sein, da sind die Meisten lange genug aktiv gewesen, aber was soll mit dem Nachwuchs werden?

 

Ich persönlich bin bezüglich der angeführten Beispiele mit Sicherheit ein "Altschütze" , was die Meisten meiner Waffen betrifft.

 

Der Schwachsinn der eventuellen neuen Regelung zeigt sich z.B. an folgendem Beispiel:

 

Auf meiner Gelben stehen zwei 12/76 BDF, eine Winchester SE, damals gekauft als "Familienflinte", mit der haben meine Zwillinge letztes Jahr im Februar mit 14 Jahren ihre Trap-Karriere begonnen.

 

Und dann haben sie sich Beide für die DM qualifiziert, also mußte eine zweite Flinte her, ist dann für den Sohn eine 690er Beretta Black Edition geworden, wollte er unbedingt haben. Töchterchen schießt die Winchester weiter, ist ihrer Meinung nach schön leicht, nicht so kopflastig.

 

Ich treffe mit der Beretta nichts, er sehr viel ...

 

Wie soll ich jetzt, falls es so geisteskrank und weltfremd kommt, für die Beretta das Bedürfnis jedes Jahr neu nachweisen, ich schieße mit dem Teil gar nicht mehr.

 

Und die Kinder werden erst 16 ...

 

mfg

Harry

 

 

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Das ist vom 09.10.19. Nach der Anhörung am 11.11.19 wird sich , so hoffen wir alle, ja noch was ändern. Und ich schrieb ja WENN das kommt was vorgeschlagen wurde. Und DURCH heist keine zwingenden Schiesstermine, sondern nur noch Bescheinigung des Vereines das Mitglied und regelmäßig geschossen wird. Wenn das SO kommt, wäre ich DURCH mit ZWANGSTERMINEN, weil 1. und 2. WBK älter als 10 Jahre. 2. Gelbe und 2. Grüne wären das noch nicht....

"Und ich schrieb ja WENN das kommt was vorgeschlagen wurde."     

Wo steht das ?

Ach egal ! 

                       

 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf   Seite 136 / 137

 

Für mich das erst mal der letzte Stand.

Erzählt haben die mir ( Nicht nur wenn es um das Waffengesetz geht ) schon vieles ,und letztendlich nicht eingehalten.

Die einschlägigen Parteien wollen die absolute Kontrolle. ( Waffen aus dem Volk ).  Die werden doch nicht die älteren Sportwaffenbesitzer mit einer Vereins-Bescheinigung davon kommen lassen.

Expertenanhörung hin oder her.   

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 17 Minuten schrieb Floppyk:

Ich kann beim Bundestag keine Sitzung finden, die sich mit dem Waffenrecht befasst. Eigentlich hätten am 14. und 28.11. Lesungen sein sollen, aber die sind offenbar abgesetzt worden. Kann das sein, dass in dieser Sache dieses Jahr gar keine Sitzungen stattfinden?

Die werden das in die letzte Sitzung im Jahr kurz vorher in der Tagesordnung ansetzen, erst die 2. Lesung und 1 Minute danach die 3. Lesung und vielleicht 2 Minuten später das ganze beschließen. Bevorzugt nachts um halb 2 oder so

und zu weihnachten schenken sie uns die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Und wenn die AFD bei der Sitzung die Beschlussunfähigkeit erzwingen will sagen die einfach" Nö, das sieht gut aus, das reicht "

 

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Zitat Herr Henrichmann (auf seiner Website):

 

Kein Thema hat mich in den letzten Wochen als Berichterstatter mehr gefordert, als das Waffenrecht und die Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie.
Die kluge Balance zwischen Sicherheit und persönlicher Freiheit war das Ziel. Unzählige Gespräche mit Sicherheitsbehörden, Medien, Kollegen, Sportschützen, Jägern und betroffenen Verbänden waren der Weg.
Mit meinem Innenausschuss-Kollegen Christoph de Vries habe ich in seinem Videoformat „Politik hautnah“ über den aktuellen Stand gesprochen, bevor wir dann voraussichtlich kurz vor Weihnachten ein ausgewogenes und gutes Gesetz im Bundestag verabschieden.

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vor 11 Stunden schrieb PetMan:

Die werden das in die letzte Sitzung im Jahr kurz vorher in der Tagesordnung ansetzen, erst die 2. Lesung und 1 Minute danach die 3. Lesung und vielleicht 2 Minuten später das ganze beschließen. Bevorzugt nachts um halb 2 oder so

und zu weihnachten schenken sie uns die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Und wenn die AFD bei der Sitzung die Beschlussunfähigkeit erzwingen will sagen die einfach" Nö, das sieht gut aus, das reicht "

 

Dann sollten diejenigen, denen an einer massiven Vernichtung von Freiheitsrechten nicht gelegen ist, in voller Fraktionsstärke antreten!! Nachts um 2 ist auch eine AFD bei ner Abstimmung relevant, wenn sie denn vollzählig ist. Hier könnte die AFD  zeigen, dass sie eine echte Opposition ist. Aber vielleicht stellt Frau Roth diesmal dann selbst die Beschlussunfähigkeit fest.

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vor 15 Minuten schrieb sealord37:

Dann sollten diejenigen, denen an einer massiven Vernichtung von Freiheitsrechten nicht gelegen ist, in voller Fraktionsstärke antreten!! Nachts um 2 ist auch eine AFD bei ner Abstimmung relevant, wenn sie denn vollzählig ist. Hier könnte die AFD  zeigen, dass sie eine echte Opposition ist.

 

Zu ergänzen noch um die FDP.

Wenn sie parlamentarisch gegen sinnlose/unbegründete Beschneidungen von Bürgerfreiheiten und -rechten angehen wollen (s. auch VS-Abfragen, Ausgestaltung "Waffen"verbotszonen etc.)... hier wäre eine Gelegenheit dafür.

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Zu ergänzen noch um die FDP.

Wenn sie parlamentarisch gegen sinnlose/unbegründete Beschneidungen von Bürgerfreiheiten und -rechten angehen wollen (s. auch VS-Abfragen, Ausgestaltung "Waffen"verbotszonen etc.)... hier wäre eine Gelegenheit dafür.

Natürlich, jede Stimme zählt. 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Zu ergänzen noch um die FDP.

Wenn sie parlamentarisch gegen sinnlose/unbegründete Beschneidungen von Bürgerfreiheiten und -rechten angehen wollen (s. auch VS-Abfragen, Ausgestaltung "Waffen"verbotszonen etc.)... hier wäre eine Gelegenheit dafür.

Das wollen die garnicht.

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Ja, die plappern nur. So wie immer.

So wie zuerst gegen die EU-FWR gestimmt wurde und nachher doch die Evaluierung verneint wurde (man also doch zustimmte).
Das ist aufgeführtes Kasperletheater. Auch nichts neues bei denen.

Bearbeitet von Gast
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