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IGNORED

WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb steven:

 Gönnt ihm doch eine eigenen Waffe. Er wird damit keinen Krieg in Deutschland anzetteln.

 

Steven

 Seh ich ja grundsätzlich genauso....

 

Aber das gschmarri mit dem einen Schluck, der schuld sein soll.... Das kann man ja schwerlich unkommentiert lassen...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Mittelalter:

 Seh ich ja grundsätzlich genauso....

 

Aber das gschmarri mit dem einen Schluck, der schuld sein soll.... Das kann man ja schwerlich unkommentiert lassen...

Genau so sieht das aus. Hätte er so bei der MPU geschnackt, wäre der Lappen heute noch in Flensburg!

Geschrieben
Am 9.11.2017 um 18:12 schrieb NewWBK:

Hallo zusammen!

Mit diesem ersten Beitrag in diesem Forum moechte ich direkt eine Frage stellen. Ich hoffe mittel- und langfristig auch Teil der Community zu werden und dann auch anderen Usern helfen und mich allgemein austauschen zu koennen.

Vorerst aber erstmal zu meiner Frage die mich heute hier her gefuehrt hat:


Mein Plan:

Ich beabsichtige einem Schuetzenverein beizutreten und zu gegebener Zeit auch eine WBK zu beantragen.

Mein "Problem" (In Anfuehungszeichen da ich nicht sicher bin ob es wirklich ein Problem ist): 

Mein Fahrereignungsregisterauszug weisst einen Eintrag aus dem Jahr 2011 auf. Ich wurde damals mit 1.12 o/ooe Alkohl am Steuer angehalten  (richtig gelesen, 0.03 Promille, was etwa einem einem Viertel Glas Bier entspricht, die meine Fahrt von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat werden liessen).
Da zu dieser Zeit noch eine Fahrt mit 0.8 o/oo von 4 Jahren zuvor im Verzeichnes erfasst war, galt ich als Wiederholdungstaeter und musste folglich nach Ablauf meiner Sperrfrist die MPU erfolgreich bestehen.
 

 

Falls es Dich irgendwie tröstet, da Du bislang der Meinung warst, dass Du beim zweiten Mal nur wegen dem "etwas größeren Schlückchen Bier" und damit 1,12 Promille zur MPU antreten musstest:

 

Als Wiederholungstäter einer Trunkenheitsfahrt reichen beim zweiten Mal schon geringfügig mehr als 0,5 Promille aus, damit eine MPU angeordnet wird.

 

Von daher brauchst Du Dich nun nicht mehr zu ärgern, dass Du "gerade eben ganz knapp" zur MPU musstest. Das hast Du schon ganz deutlich und überaus eindeutig hinbekommen.

 

Auszurechnen, wieviel Liter Bier Du in Abhängigkeit Deines Körpergewichts trinken musstest, um 0,62 Promille über dem erlaubten Wert von 0,5 zu sein und wieviel Bier Du trinken musstet, um 1,12 Promille zu haben, dürftest Du ebenfalls problemlos aufgrund Deiner bestandenen MPU errechnen.

 

Würde mich freuen, wenn Du uns diese Werte mitteilen könntest, damit wir mal sehen können, von welchen Mengen hier so gesprochen wird.

Geschrieben

Sorry, aber wenn ich zum ersten Mal eine WBK beantragen möchte,  dann würde ich mit dieser Vorgeschicheers bei der zuständigen Behörde vorstellen werden, 

 

Immer wieder kommen von Erstnutzern die Frage zum Erhalt einer WBK trotz Vorgeschichte. 

 

Da bleibt bei mir mehr als nur ein Geschmäckle. 

 

Da wird nicht mal am Anfang gefragt nach  ......

 

In welchem Verein seid ihr ? 

Welcher Verband ? 

Welche Disziplin ? 

Wie trainiert ihr ? 

Welche Waffe für welche Disziplin ? 

Welches Zubehör ? 

Ich bei dem Verein mal reingeschnuppert......

 

 

Nein, die erste Frage ist .... Wie komme ich am Waffen ? 

 

Die einzig sinnvolle ( aus der Sicht der Legalwaffenbesitzer ) und richtige Antwort  muss lauten : Klär das mit deiner Behörde ab. 

 

 

 

Die Marine hat ja im Moment  nicht sehr viele, einsatzfähig U-Boote ...... Hier könnten sie sich bedienen. Tauchen immer wieder welche auf.  

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb raze4711:

Nein, die erste Frage ist .... Wie komme ich am Waffen ? 

 

 

Nun, das liegt wohl in der Natur der Sache und ist soweit auch nicht weiter verwerflich. Andererseits kann ich mich über eine gewisse Auszeit für Leute, die wiederholt und präsumptiv mit einer gewissen Regelmäßigkeit sich und andere gefährden, auch nicht wirklich aufregen, zumal die Auszeit ja von einer begrenzten Regeldauer ist. Andere Leute fangen erst in ihren Dreißigern mit dem Schießen an weil sie als Studenten kein Geld und als Berufseinsteiger keine Zeit hatten; wenn jetzt jemand erst in diesem Alter anfängt weil er in seinen Zwanzigern gern zu tief ins Glas geguckt hat kommen mir nicht wirklich die Tränen. (In meinen Gefilden hätte er in den meisten Bundesstaaten noch einen weiteren Versuch, aber dafür ist das dritte Mal dann ein Verbrechen, bei dem nicht nur die Waffen weg sind, sondern Knast und der lebenslange Verlust der Bürgerrechte fällig ist, die nur in einem eher schwierigen Prozess oder gar nicht wiederhergestellt werden können.)

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb NewWBK:

Interessant. Danke fuer die Information. Dann war der Anwalt die 50,- Euro die ich in ihn investiert habe offenbar nicht wert. 

Es gibt sicherlich viele gute Sachen die man für nen Fuffi bekommen kann. Aber einen guten Anwalt?

vor 18 Stunden schrieb steven:

Der Threadstarter hat sicherlich gelernt. Gönnt ihm doch eine eigenen Waffe.

Ja schon, bestimmt. Aber wenn er eh alles besser weiß ist für mich der Troll die naheliegende Vermutung.

vor 20 Stunden schrieb lastunas:

... Alkohol im Strassenverkehr und zwar mit 2,84,...

mg/l oder Vol. o/oo? Egal, CHAPEAU! :drinks:

Geschrieben

Bei Leuten; die solch schwerwiegende gewohnheitsmäßige Taten in Serie (sowie auch der andere Kandidat mit seiner Nötigung, Körperverletzung & "Tschechien-Trotzhaltung"; Ihr wisst schon...) offen zugeben; bleibe ich, freundlich ausgedrückt, reserviert.

Oder muß wirklich jeder Dreck öffentlich gemacht werden ?

Wäre nicht besser, "was ich nicht weis..." ?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb VP70Z:

Es gibt sicherlich viele gute Sachen die man für nen Fuffi bekommen kann. Aber einen guten Anwalt?

Ja schon, bestimmt. Aber wenn er eh alles besser weiß ist für mich der Troll die naheliegende Vermutung.

mg/l oder Vol. o/oo? Egal, CHAPEAU! :drinks:

2,84 promille, wie die das rechnen keine Ahnung.

 

Was die Ausschlachtung des Threads betrifft ist Böse, kurz ist doch wie ich geschrieben habe,"Zuverlässigkeit nicht gegeben bei Strafe über 60 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe ist vorbestraft", Zentralregister zum Führungszeugnis erfasst nur die Vorstrafen, da hat die rote Ampel überfahren rein garnix mit zu tun, bin ich hier im Hilfethread, nicht einer hat dem TE auf 3 Seiten gesteckt dass seine Strafe für die Erteilung der WBK kalter Kaffee ist, schlecht wird er gemacht weil er ja säuft, ich doch auch vor 15 Jahren.

 

Das Forum hat soviele Besserwisser mit mächtig viel Zeit, geschrieben wird ohne Ende ohne kurz und schmerzlos oder überhaupt auf  die Fragestellung des TEs zu antworten, ich muss euch sagen so können wir keine Mitglieder halten, Erstregistrierung und Tschüss bei der unkompetenten Arroganz.

 

 

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben

An den OP: Vielleicht mal was ganz anderes. Nach meinem Verständnis gibt es eine zehnjährige Wohlverhaltensfrist. Danach sollte Deine Vorgeschichte keine Rolle mehr spielen. Deine Probleme liegen 6 Jahren zurück, vier Jahre Frist hast Du also noch.

Daher: Gehe in einen LuPi-Verein und lerne schießen. LuPi (Luftpistole) ist IMO eine sehr gute Vorbereitung für GK-Schießen, da LuPi deutlich billiger sein kann(*) und die grundsätzlichen Mechanismen des Schießens die gleichen sind. Parallel zur LuPi kannst Du noch Luftgewehr machen. Nach drei Jahren Luftschießen wechselst Du auf Sportpistole und je nach Wohnort ggf. gleich noch die Verein/Verband und beginnst Feuerwaffen zu trainieren. In vier Jahren kannst Du soweit gehen, dass Du ohne Peinlichkeiten bei Landes- und Deutschen Meisterschaften mitschiessen kannst. In diesen vier Jahre hast Du genügend Zeit Deine körperliche Fitness aufzubauen, lernst ganz gemütlichen die mentalen Grundlagen des Schießsportes und falls in vier Jahren einer wegen Deiner Vorgeschichte fragt, kannst Du auf Deine Trainings- und Wettkampfhistorie verweisen, kannst nachweisen was Du alles getan hast und hast damit einen objektiven Beweis dafür, dass Du tatsächlich was dazu gelernt hast.

 

Neben dem klassischem Präzisionsschuss gibt es bei LuPi auch hochinteressante dynamische Disziplinen wie Fieldtarget oder AIPSC. Und natürlich gibt es auch die Softair-MilSim-Leute, aber davon sollte man der Waffenbehörde wohl eher nicht erzählen. Schießen lernen musst Du in jedem Fall und egal wie Du es anstellst: Wenn es Dir um SchießSPORT geht, dauert schießen lernen sehr lange.

 

Andere warten ein Jahr auf die erste Feuerwaffe, Du wartest halt vier Jahre. Das ist der Preis für frühere Fehlentscheidungen. Steh dazu und fertig.

 

(*)billig: Eine gute LuPi kostet 1500,- EUR, Diabolos pro Jahr nicht unter 1000,- EUR, Schnickschnack wie Brille, Kleidung Tasche noch mal einen Tausender. Wenn Du Trainingshilfe wie SCATT willst (und für leistungsorientiertes Schießen brauchst) 1000-2000,- EUR.

Geschrieben (bearbeitet)

Auch wenn es als Neumitgliedervergraulung mancher Vereine kritisiert wird: Wettkampfschießen mit freien Waffen kann sehr viel Spaß machen und ist sehr anspruchsvoll: Und man lernt das Schießen dabei von der Pike auf und kann sich schon mal einen passenden Verein suchen und überhaupt in die Vereinsszene reinschnuppern.
Auch so kann die Wartezeit, die man aus entsprechenden Gründen noch hat,  sinnvoll überbrückt werden.

 

Mir haben die Jahre mit LG und LP als Jugendlicher hinterher beim GK Schießen sehr viel gebracht.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben

Was Shiva vergessen hat zu sagen bei seiner Kostenrechnung ist das du bei den Munitionskosten ca 42.000 Schuß abgegeben hast. Also jede Woche 800 Schuß - mit solchen Rechnungen kann man Leute vergraulen.

 

Ich gehe aber davon aus das er sich in Kreisen oberhalb von Weltmeistern bewegt, wie die meisten hier scheinbar.

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

Was Shiva vergessen hat zu sagen bei seiner Kostenrechnung ist das du bei den Munitionskosten ca 42.000 Schuß abgegeben hast. Also jede Woche 800 Schuß - mit solchen Rechnungen kann man Leute vergraulen.

Ich gehe aber davon aus das er sich in Kreisen oberhalb von Weltmeistern bewegt, wie die meisten hier scheinbar.

 

Ok, billige Gegenrechnung. 250 Schuss pro Woche mit billiger Geco. = 200,- EUR Munition p.a.. Waffe kann man gebraucht bei egun kaufen. Die guten Waffen sind nicht billig, aber mit einer gebrauchten AP20 kann man noch auf Bezirksebene bestehen. Kosten dann 500,- EUR. An Tasche tut es auch ein Rucksack, Schießkleidung braucht es am Anfang nicht. Und ob jemand eine Brille braucht, muss man selbst herausfinden. Der Punkt ist: Gegen GK ist LuPi um Welten billiger.

Geschrieben

Oh Mann, was wird sich hier wieder alles zusammengereimt von "Im Zentralregister wird nie etwas gelöscht" bis 10 Jahres Frist.

 

Nach dem Informationsvortrag des TS hat er für die Trunkenheitsfahrt ein Strafe bekommen, für im BZR eine Tilgungsfrist von 5 Jahren gilt. Danach hat der Vorgang ein Jahr überlegefrist (in der darüber keinerlei Auskunft erteilt wird) und dann wird der Eintrag entfernt. Da der TS das mit eine unbeschränkten Auskunft aus dem BZR für sich selbst überprüft hat, wird es wohl so sein.

Weil die Tat aber eine Trunkenheitsfahrt war und weil der TS schon einmal wegen Alkohol auffällig war, steht der Vorgang im Fahreignungsregister. Dort ist die Tilgungsfrist 10 Jahre, nicht 5.

 

Nun besteht sein Problem darin, dass er nicht weiß ob die Waffenbehörde das Fahreignungsregister abfragt. Die Waffenbehörde macht das nicht aber vielleicht macht es die Polizei, wenn sie von der Waffenbehörde zur Zuverlässigkeit angehört wird.

 

Für die Zuverlässigkeit ist das noch immer kein Problem, denn obwohl es eine Verurteilung wegen einer gemeingefährlichen Straftat war, sind die 5 jahre Sperrfrist nach § 5 Absatz 2 WaffG sind rum. Fragt man sich was soll dann das Geseiere, nun neben der Zuverlässigkeit gibt es noch die persönliche Eignung. Und die hat man nicht, wenn man dem Alkohol zu sehr zugeneigt ist. Ab 1,6 Promille schickt einen die Behörde zum Gutachter. Die 1,6 hatte er zwar nicht aber er war zweimal auffällig geworden, das reicht auch und weil das so in der Verwaltungsvorschrift steht ist das Ermessen der Behörde hier gleich null.

 

Kann man sagen, warum kann man ihm denn etwas vorwerfen, das so lange her ist und das sogar aus dem Zentralregister raus ist? Antwort, weil der Gesetzgeber es so wollte und für den Fall der Erteilung einer WBK ein Ausnahme von der Tilgungswirkung gemacht hat (§ 52 BZRG).

 

Er hat den Führerschein ja wieder, weil er eine MPU bestanden hat, also hat er das mit dem Alkohol im Griff und die MPU ist ein Gutachten und sollte doch reichen. Nein, das sieht wenigstens ein Verwaltungsgericht anders und sagt: Die waffenrechtliche Fragestellung ist eine andere als Fragen zur Prüfung der Fahrtauglichkeit. Und nun find mal ein bürgerlfreundliche Behörde die das weiß und die trotzdem die MPU als Gutachten ausreichen läßt.

 

Weil der TS vor der Antragstellung im Ausland gewohnt hat (Hauptwohnsitz) hat die Behörde die Möglichkeit die Erlaubnis (vulgo WBK) zu verweigern, wenn er nicht die letzten fünf Jahre vor Antragstellung in Deutschland wohnte. Normalerweise kein großes Problem. Nur ist da wieder die Sache mit dem Alkohol. Erfährt die Behörde davon, kommt sie fast nicht umhin Nachweise dafür zu vrlangen, dass des TS nicht erneut wegen Alkohol auffällig geworden ist.

 

Also ein Selbstläufer mit Erteilungsgarantie ist so ein Antrag nicht.

 

 

Geschrieben

Blöde Frage, aber kann ihm die Waffenbehörde nicht im schlimmsten Fall eine neuerliche MPU speziell auf den Bereich Waffenerwerb/Besitz einfordern, falls die Behörde die andere positiv verlaufende MPU wegen den Verkehrsdelikten nicht anerkennen will? Weiss jetzt nicht ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist? Im Prinzip könnte man ja einfach per Telefon E-Mail den Sachverhalt der zuständigen Behörde melden und schauenbwas danach passiert. :rolleyes: 

Geschrieben
Am 10.11.2017 um 18:35 schrieb NewWBK:

 

Spinner.

 

 

 

Interessant. Danke fuer die Information. Dann war der Anwalt die 50,- Euro die ich in ihn investiert habe offenbar nicht wert. 

 

 

 

1. Ich habe nicht behauptet, dass 0.03 Promille = 1 Glas Bier sind.  1 Glas Bier entspricht bei einem Durchschnitssmann in zwischen 0.1 und 0.2 Promille. 
0.03 Promille sind dementsprechend ein Schluck Bier.
Und diese 0.03 Promille machen den Unterschied zwischen der Bewertung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Ich glaube ich habe es schon 20x geschrieben, aber auch fuer dich nochmal: Dass die Trunkenheitsfahrt ansich der Fehler war ist mir schon klar, trotzdem aegere ich mich, dass ich wegen "einem Schluck" anstatt nur fuenf Jahre gleich 10 Jahre bestraft werde.   Klar, waere ich nicht betrunken gefahren waere ich gar nicht bestraft. Weiss ich selbst.

Dumme Kommentare hier immer wieder.

 

Wenn das dein Ansatz quasi deine Rechtfertigung ist, ..........

 

weg mit der Fahrerlaubnis und weg mit den Waffen!

Geschrieben
Gerade eben schrieb Tommy Danger:

Wenn das dein Ansatz quasi deine Rechtfertigung ist, ..........

 

weg mit der Fahrerlaubnis und weg mit den Waffen!

Gut das nicht das mit mit Schaum vor dem Mund aufgebrachte Volk darüber entscheidet sondern Experten die dann eine solche MPU durchführen wie es in dem Fall war.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tommy Danger:

weg mit der Fahrerlaubnis und weg mit den Waffen!

 

Wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein...

 

Sippenhaft bis ins dritte Glied sowie Lynchjustiz sind zum Glück abgeschafft.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tommy Danger:

Wenn das dein Ansatz quasi deine Rechtfertigung ist, ..........

 

weg mit der Fahrerlaubnis und weg mit den Waffen!

 

Mein Gott. Er hats doch erklärt. Ich ärgere mich auch wenn ich mit 41km/h geblitzt werde und wegen "einem" km/h einen Monat laufen muss, auch wenn das eigentliche Problem schon 35km/h früher angefangen hat.

 

Ist doch menschlich. Solche Überlegungen, die einem zwangsläufig kommen, darf man halt in der MPU (und hier natürlich auch nicht, hier ist es sogar noch viel schlimmer) keinesfalls äußern.

 

Die MPU als solches ist ein Scherz. Das ist aber auch nicht der Punkt. Fahrverbot, Führerscheinenzug und angeordnete MPU sind ein Schock und ein Jahr "aussetzten" erzwingen es regelrecht sich mit dem eigenen Verhalten bis ins Tiefste auseinanderzusetzten.

Mit den richtigen Schlussfolgerungen wird man die MPU bestehen. Mit den Falschen eventuell auch... 

 

Wenn der TE schlau ist, dann weiß er, dass ihm die MPU vermutlich vor (viel) Schlimmeren bewahrt hat. Diese Einsicht ist da oder nicht. Die "ein Schluck - 5 statt 10 Jahre Überlegung" im Bezug auf die WBK-Erteilung mag unglücklich sein, aber wir haben hier sowieso gar nichts zu entscheiden.

 

Geschrieben
Am 9.11.2017 um 18:27 schrieb Paddy85:

 

 

Ich würde mal behaupten das bei dir etwas die Einsicht, für das was du gemacht hast, fehlt.

 

Zur Frage: Beantrage einen KWS. Wenn du den bekommst bekommst du auch eine WBK

 

Damit wäre alles gesagt gewesen. Und hätte auch nur 50€ gekostet.

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