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Geschrieben

Hallo, ich bin relativ neu hier im Forum und wollte euch mal mitteilen was uns (meiner Lebensgefährtin & mir) bei der Waffenbehörde Berlin passiert ist. Meine Frau und ich, sind beide Sportschützen beim VdrBW. Seid März haben wir unsere ersten WBKs. In meiner WBK ist eine 9x19 SigSauer P226 aus 1994 (Schrankwaffe aus Egun) und einer Windham WW15 in .223 Rem (Ar15) meine Frau hatte sich eine HK45 in .45ACP und einer Oberlandarms OA 15 Blacklabel gekauft. Da wir bald zum IPSC wollten und mit unseren ersten Pistolen nicht so zufrieden sind, da wir uns nicht richtig beraten haben lassen und nicht Probegeschossen hatten, wollten wir eine zweite Kurzwaffe. Ich habe mich für die Tacops p226 in 9x19 entschieden und meine Frau für eine Walther Q5 Match Champion. Beide haben einen SRT und LPA Visierung. Dazu wollte ich eine Mr308 in .308 WIN und meine Frau eine Howa 1500 Repetierer in .308 WIN. Wir haben wie immer locker 2 Monate auf unser Bedürfnis gewartet, da ja alles doppelt und dreifach kontroliert wurde. Im September ist die 2/6 Regelung vorbei und ende September haben wir dann alle Unterlagen per Einschreiben an die Behörde geschickt. 2 Wochen später hatten wir unsere WBKs zurück mit Kostenbescheid und einen Brief. Ich dachte ich sehe nicht Richtig, meinen .308 WIN eintrag habe ich bekommen und meine Frau Ihre gelbe WBK. Zu den Kurzwaffen haben wir einen Brief erhalten, wo um kurze Persönliche oder schriftliche Stellungnahme gebeten wurde warum wir diese Kurzwaffen haben möchten, da wir ja 2 Kurzwaffen haben, mit denen wir in unserer Disziplin antreten könnten. Wir also zum nächsten Sprechzeit zum LKA und unserer Sachbearbeiterin, die übrigens sehr nett ist und es nie probleme gab. Wir kurz erläutert, das es ja A) unser Grundbedürfnis ist B) wir eine Ersatzwaffe benötigen falls unsere Defekt oder beim Büchsenmacher ist und C) wir den Short reset Trigger brauchen da wir in PD-2 (Unser KW Bedürfnis war aus PD2 und unsere ersten Pistolen auf PD1) in 6 Sekunden 5 Schüsse abgeben müssen und die LPA Visierung uns natürlich einen besseren Vorteil verschafft als die Fix Visierung. Daraufhin hat sie uns kurz nach draußen gebeten. Fünf minuten später hatte Sie uns gebeten zu Ihrem Vorgesetzten mit zukommen, was wir dann auch taten. Nun im Büro des Vorgesetzten heißt es auf einmal warum wir diese Pistolen denn beantragen, da wir ja mit den vorhandenen Antreten können. Wir wieder unsere Punkte genannt und da hieß es, NEIN sie haben eine Pistole mit der Sie antreten können in PD2 und daher wird das verweigert, wir würden uns eine menge kosten sparen wenn wir den Antrag zurück ziehen. Regelkontigent zählt nicht, das ich damit besser treffe zählt nicht ihm ist es auf deutsch scheißegal ob ich den letzten Platz mache, ich kann ja antreten. Laut Sportordnung kann ich ja in jeder Disziplin antreten, wie haben denn meine Kamaraden eine zweite Kurzwaffe bekommen ? Antwort wer hat eine zweite Kurzwaffe nennen Sie mal Namen das werden wir prüfen und dann entziehen. ich könnte natürlich etliche namen nennen wollte ich aber nicht, da ich niemanden anschwärzen wollte. Jaja wenns um die Namen geht fällt allen immer keiner ein. Unsere Frage daraufhin wie wir denn die zweite KW genehmigt bekommen, bekamen wir als antwort entweder aktuelle verkaufen oder anderen verband eintreten und neues Bedürfnis beantragen was mit enormen kosten verbunden wäre. Das LKA wäre ja nicht die Erfüllungsgehilfen der Verbände. Als ich dann vorerstz mündlich einwilligte meine zu verkaufen war dann alles bester Stimmung und wir verließen das Büro.

 

Nun meine Frau ist Jurastudentin und fast fertig mit dem Studium Sie also Recherchiert,

 

die Behörde hat den Antrag nur auf Vollständigkeit und plausibilität zu überprüfen, der Verband entscheidet über Bedürfnisse und nicht die Behörde.

Es gab dann noch zwei gute Gerichtsurteile die noch angegeben wurden und der Sportschütze hat sehr wohl anrecht auf das Grundkontigent von 3 Langwaffen und 2 Kurzen

ich werde den Brief, sollte er erfolg haben hier mal Anheften wir warten jetzt mal ab was die Antworten.

Die Erforderlichkeit ist nicht auf das Antreten der Disziplin sondern kann sich auch auf den Ablauf berufen das ist gesetzlich niergends bestimmt und laut Gerichtsurteil haben die Behörden nicht die möglichkeit die Sportdisziplin wörtlich zu nehmen, das würde die Autonomie der Verbände untergraben. Ich weiß die ganzen wortlaute nicht mehr genau aber wie gesagt ich Hefte den Brief mal an sollte er von Erfolg gekrönt sein, denn laut Gesetzt müssten Sie zustimmen, mal abwarten.

 

Unser Verband hatte sowas noch nie erlebt, welche Erfahrungen habt ihr ?

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

mal eine Frage vorab,

 

ist IPSC, wofür Ihr die KW beantragt habt, eine Sportdisziplin Eures Verbandes? oder was stand im Antrag für ein Bedürfnis? deckte sich das mit der Sportordnung?

 

Besten Gruß

V

Bearbeitet von Vitos
Geschrieben

Also bei Dir ist es ja letztlich so, dass Du zum zweiten Mal die gleiche Waffe haben willst. Eine verstellbare Visierung kann man einfach nachrüsten und zur Notwendigkeit eines SRT bei 5 Schuß in 6 Sekunden sage ich nur: :rotfl2:

Eine gleiche Ersatzwaffe würdest Du in meinem Verband ab Teilnahme an internationalen Wettkämpfen bekommen. 

 

Aber mal etwas ganz anderes: Warum musst Du denn überhaupt beim Antrag auf eine Erwerbsgenehmigung die genaue Waffe angeben, die Du kaufen willst? Bei mir stand immer nur "Kurzwaffe Kaliber 9mm Luger" o.ä. auf dem Antrag. 

Geschrieben

Grundsätzlich hat die Behörde nicht unrecht.

 

Wenn Waffen vorhanden sind mit denen man in der "neuen" Disziplin starten kann, muß die Behörde die zusätzliche Waffe nicht genehmigen. Auch, wenn man mit der entsprechenden Waffe chancenlos wäre. Es gilt eben noch immer der Grundsatz: So wenig Waffen wie möglich ins Volk. Gerade in sozialistischen Hochburgen wie Berlin.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb q2lamer:

sind beide Sportschützen beim VdrBW. .... Da wir bald zum IPSC wollten

 

 

vor 20 Minuten schrieb Vitos:

mal eine Frage vorab,

 

ist IPSC, wofür Ihr die KW beantragt habt, eine Sportdisziplin Eures Verbandes? oder was stand im Antrag für ein Bedürfnis? deckte sich das mit der Sportordnung?

 

berechtigte Frage! irgendwas verheimlicht uns der Fragesteller doch, oder?

 

IPSC kannst Du idR nur als Verbandsmitglied und in D nur in einem Verband.

 

vor 51 Minuten schrieb q2lamer:

Wir wieder unsere Punkte genannt und da hieß es, NEIN sie haben eine Pistole mit der Sie antreten können in PD2 und daher wird das verweigert

 

vor 51 Minuten schrieb q2lamer:

Unsere Frage daraufhin wie wir denn die zweite KW genehmigt bekommen, bekamen wir als antwort entweder aktuelle verkaufen oder anderen verband eintreten und neues Bedürfnis beantragen

 

so ganz unrecht hat der gute ja nicht.

 

vor 51 Minuten schrieb q2lamer:

die Behörde hat den Antrag nur auf Vollständigkeit und plausibilität zu überprüfen, der Verband entscheidet über Bedürfnisse und nicht die Behörde.

 

so sollte das eigentlich sein .... und wenn der Verband (zu recht) ein Bedürfnis bescheinigt hatte, dann würde ich (wie schon vorgeschlagen) hier den Verband vorschicken, die haben auch einen Rechtsbeistand und bei denen hängt in solch einem Falle ja auch noch die Anerkennung als Schießsportverband dran.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Fyodor:

Grundsätzlich hat die Behörde nicht unrecht.

 

Wenn Waffen vorhanden sind mit denen man in der "neuen" Disziplin starten kann, muß die Behörde die zusätzliche Waffe nicht genehmigen. Auch, wenn man mit der entsprechenden Waffe chancenlos wäre. Es gilt eben noch immer der Grundsatz: So wenig Waffen wie möglich ins Volk. Gerade in sozialistischen Hochburgen wie Berlin.

 

nun, mein Eindruck von der Berliner Behörde war, dass wenn die Sache richtig vorbereitet war es auch keinerlei Schwierigkeiten gibt. Ich habe, zuletzt allerdings vor einigen Jahren, mehrere KW dort geholt, sehr zuvorkommend und hilfsbereit.

Sie sind allerdings auch Paragraphenreiter. Wenn der Ansatz es her gibt wird das rigoros abgelehnt.

Bearbeitet von Vitos
Geschrieben

Wenn Du als WBK-Neuling gleich Dein 2/6-Kontingent ausschöpfst, und dann eben nicht für deutlich verschiedene Disziplinen, bekommen die Amtsleute leicht den Eindruck Du würdest Waffen "anhäufen".

 

Als langjähriger Schütze mit mehreren überregionalen Wettkampfteilnahmen pro Jahr hat man es da viel leichter.

Geschrieben

@Fyodor

Gerade als neu WBK ler muss man doch 2/6 ausschöpfen ( das nötige Kleingeld vorausgesetzt)

 

Wobei sich mir auch nicht erschließt wofür ich 2*9 mm im Grundkontingent brauche (ich weiß ein gefährliches Wort !) Und das dann noch aus dem gleichen Waffenmodell.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb kulli:

Wobei sich mir auch nicht erschließt wofür ich 2*9 mm im Grundkontingent brauche

 

Wird auch gerne übersehen: Auch innerhalb des Grundkontingents muß jede einzelne Waffe durch ein Bedürfnis begründet sein. Nur werden keine überregionalen Wettbewerbe gefordert. Aber zweimal die gleiche Waffe (zweimal P226 in 9x19) geht üblicherweise eben nicht, erst bei Nachweis von eben diesen überregionalen Wettkämpfen. Daß man eine Ersatzwaffe für den Fall eines Defekts benötigt, glauben die Behörden eben erst, wenn man auch "wichtige" Wettkämpfe mit schießt, z.B. Deutsche- oder Europameisterschaften. Für den Kreis-Vergleichswettkampf braucht es das eben nicht.

Geschrieben

Meines Erachtens redet ihr viel zuviel mit dem Amt. Die Waffenwahl war unglücklich, das kommt handwerklich auch noch dazu. Verweis auf andere Waffenbesitzer finde im übrigen unmöglich und unkameradschaftlich.  

Geschrieben (bearbeitet)

ja sie sind (soweit ich das grade mal nachgesehen habe).

 

das Problem dabei ist, dass die P-D1 sehr allgemein gefasst ist und die P-D2 der P-D1 gegenüber eingeschränkt.

da aber beide mit ihren Waffen (für P-D1) hier ja schon die Anforderungen (bzw. die Ausschlußkkriterien nicht) erfüllen für P-D2 ...... is blöde...... falsche Reihenfolge ...is jetzt aber so!

 

 

EINFACHSTE Lösung... da ja eh IPSC beabsichtigt ist......ergibts sich evtl. eine Möglichkeit.

 

das ist eben ein generelles Problem, wenn man als Erstwaffen einen sehr allgemeinen (universellen) Typ wählt.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Hm,

2500 HK45 ohne "c" als Dienstwaffe??? Ich wüsste da nicht einmal eine - nur die HK45c hat es m.W. in entsprechende Dienste geschafft. Aber auch da habe ich meine Zweifel, ob die Stückzahl reichte. :huh:

Zitat

P-D1

Dienstpistolen cal. 7,65 mm (.320) – .45 ACP, die nachweislich bei einer
regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das
Versuchsstadium hinaus mit einer Mindestmenge von 2.500 Stück
eingeführt waren oder sind.
Die Visierung besteht aus feststehendem Korn
und feststehender Kimme oder aus fest-stehendem Korn und verstellbarer
Kimme, wenn dieses der Original-ausführung der Waffe entspricht.
Optische Visierungen sind nicht zulässig.

 

P-D2

Dienstpistolen cal. 9 mm - .45 ACP, die nachweislich bei einer regulären
Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das
Versuchsstadium hinaus mit einer Mindestmenge von 2.500 Stück
eingeführt waren oder sind.
Die Visierung besteht aus feststehendem
Korn und feststehender Kimme oder aus feststehendem Korn und
verstellbarer Kimme, wenn dieses der Orginalausführung der Waffe
entspricht. Die Waffe muss entweder eine Entspannvorrichtung bzw.
automatische Sicherung oder eine Hebelsicherung haben.

Optische Visierungen sind nicht zulässig.

Aber es hat schon seine praktischen Gründe, warum ich nicht gefragt werde, ob ich Waffenkontrolle mache. Ich verlangte ja glatt beim 6"er Python den "Dienstnachweis" von 2500 Stück. :teu38:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Fyodor:

Daß man eine Ersatzwaffe für den Fall eines Defekts benötigt, glauben die Behörden eben erst, wenn man auch "wichtige" Wettkämpfe mit schießt, z.B. Deutsche- oder Europameisterschaften. Für den Kreis-Vergleichswettkampf braucht es das eben nicht.

Was ist denn das für ein lustig - gefährliches Halbwissen? Was die Behörde glaubt steht in der WaffVwV und die anerkennt in den sehr langatmigen Ausführungen zum 14.3 ausdrücklich Wettkämpfe auf "der untersten Vereinsebene" als geeignet zu.

 

Wenn die Frau des thread Starters "fast fertig mit dem Jurastudium" sein will, also am Ende des Referendariats, dann mache ich mir Sorgen. Ich war Mitnichten cand. jur. als ich mich für dieses Hobby zu interessieren begann und Gesetzestexte mußte man noch für wertvolle harte DM im Buchladen kaufen aber auf die Idee, da nicht vorher gründlich rein zu schauen, wäre ich nie gekommen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Humanerror:

warum ist man nicht   mitglied  im verband  der  ipsc  anbietet wenn man dafür eine  waffe  beantragt.ist mir  schleierhaft ?

 

eben, ohne BDS kein IPSC und ohne bestandenen SURT kein Bedürfnis für eine (IPSC-) Waffe,......

wenn man dem Verband gegenüber glaubhaft bescheinigt durch Training und Wettkämpfe etc., bescheinigt der im gegenzug das man für diese Disziplin eben noch eine Waffe über die bereits vorhandenen benötigt, da geht dann auch noch die fünfte KW in 9x19,......

 

Zitat

.....oder anderen verband eintreten und neues Bedürfnis beantragen was mit enormen kosten verbunden wäre.

 

wenn Dir die enormen Kosten für ein Bedürfnis schon zuviel sind (ca. 15,- €) , dann viel Spass mit IPSC,.....

Geschrieben

also q2lamer,

jetzt mal ganz im ernst. Du bist in einem Verband der dir ein Bedürfnis für eine Waffe bescheinigt und du möchtest jetzt von diesem Verband ein weiteres Bedürfnis für eine Disziplin eines anderen Verbandes!?!?!?

Das ist doch eigentlich selbst erklärend warum dir die Behörde den Voreintrag verweigert. Du solltest vielleicht mal deine sportliche Ausrichtung  überdenke und dich etwas mehr mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen.

Wenn ich ehrlich binn, finde ich es eigentlich schlimm das ein "Neuschütze" über so eine schlechte Sachkunde verfügt, ein Schelm wer jetzt schlecht über Reservisten denkt.

 

 

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