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q2lamer

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  1. Ich habe bis dato nur S&B und die Bulgarischen Geccos getestet Gecco möchte sie nicht so gern wie die S&Bs. Ich werde mal Hexagon und Magtech JHP testen. Eventell auch mal mit ein paar Grain weniger. Wie gesagt die erste die ich hatte war echt extrem präzise, naja mal abwarten wenn sie wieder zurück ist.Übrigens ja es haben auch andere geschossen mit dem selben ergebnis.
  2. Hallo allesamt, habe da mal eine Frage, ich habe eine Tacops p226 in 9x19 die erste war eine ausgeliehene Tacops. Die hatte immer super präzise geschossen mit S&B 250er Schüttpackung. Super Präzise wirklich extrem geil, sogar anfänger hatten super ergebnisse. Nun habe ich mir eine gekauft und 3 schuß sind gut, der rest verteilt auf der ganzen scheibe. hatte sie das erste mal einschicken lassen. Sig Sauer hat neue Visierung verbaut. Nun wieder auf den Stand 3 10er treffer danach wieder alles links rechts oben unten verteilt. Aufgelegt geschossen auch alles auf der scheibe verteilt. wieder eingeschickt nun wurden 3 schußbilder gemacht 1x magtech holowpoint dann normale gecco und dann geco hexagon treffer sehen gut aus bin gespannt ob jetzt alles in ordnung ist. Kennt ihr auch solche Präzisions probleme mit der Tacops oder Sig Sauer Allgemein!??! Die USA Produzierten Pistolen sollen ja nicht so gut wie die Deutschen sein, ist da was drann?
  3. @alzi Danke nochmal für den Tipp. <ich habe da echt etwas übersehen in der Sportordnung obwohl ich die mir 2x durchgelesen hatte. Naja alle guten dinge sind 3.> bin mal gespannt wie der Sb darauf reagiert.
  4. @SchwererReutherJa ich werde mich mal bei dir melden, wollte sowieso die ganze Zeit in den BDS, hatte bis Dato nur noch keinen Verein gefunden. @alzi Ja ist eine gute Lösung mehr Geld ausgeben und nochmal mindestens 6 Monate warten wenn nicht sogar 12 um die zweite Kurzwaffe zu bekommen obwohl alle Kameraden 3 oder mehr Kurzwaffen haben. Oder noch besser meine alte mit fettem, verlust verkaufen um dann eine neue zu kaufen. Also seid ihr der Meinung der SB hat recht? Übrigends ging es in dem Thread nicht wie bekomme ich die zweite Kurzwaffe genehmigt, sondern Behörde verweigert aktuell jedem VDRBW Mitglied die zweite Kurzwaffe.Da ja laut SB mit jeder Dienstwaffe angetreten werden kann, denn darum geht es. Aber naja gut, wenn dem so sei, dann ist ja alles besprochen worden.Dann kann der Thread ja geschlossen werden, wenn da nicht mehr darüber disskutiert wird. Anscheinend begreifen hier einige nicht worum es mir geht. Es geht mir nicht darum das ich mich hier ausheule weil ich keine zweite kurzwaffe bekomme oder wie ich sie bekomme, sondern darum, das es aktuell wohl verschärfungen bei neu Anträgen in Berlin gibt. Denn mein / unser Problem ist auch das Zukünftige Problem aller VDRBW Mitglieder und darüber wollte ich hier disskutieren. Denn ich fasse das Gesetzt anders auf, deswegen habe ich die schreiben auch angehängt.
  5. Wenn ich ein Wechselsystem nehme oder einen anderen trigger darf ich gar nicht mehr antreten. es ist PD-1 erste waffe und PD-2 wieso haben wir da die falsche reihenfolge für die disziplin genommen ? In PD2 ist schnelles schießen erforderlich 5 schuß in 6 sekunden und dafür wollen wir unsere beantragten Kurzwaffen mit short reset trigger. Da scheint ein SB keine Ahnung von dem Sport zu haben, denn ansonsten ist das doch mehr als plausibel, sogar mein Verband bescheinigt mir das mit dem Bedürfnis die haben das vorab alles geprüft und genehmigt. Wieso darf ein SB es sich heraus nehmen unsere sportordnung wort wörtlich zu nehmen und deswegen meinen antrag ablehnen. stell dir mal vor du beantragt deine zweite KW und der SB sagt dir nein du kannst mit deiner jetztigen überall mit technisch antreten ob du besser oder schlechter wirst interessiert ihn nicht. Wofür mache ich denn bitte diesen TEUREN SPORT ?? um schlechter zu werden ?! Davon mal abgesehen sind wir sogar schon in wettkämpfen aktiv dabei. die ersten pistolen die wir gekauft haben sind Dienstpistolen und die zweiten die wir kaufen möchten sind Sportpistolen.
  6. Das würde ich ja sogar noch verstehen und akzeptieren, aber meiner Frau die als erste waffe eine .45 ACP hat das aus dem selben grund zu verweigern macht mich ja so stuzig. Ich vermute die Behörden haben neue Auflagen und sollen am besten alles verweigern damit nicht noch mehr waffen im umlauf sind. Ich denke da haben Politiker Druck auf die Behörden ausgeübt, anders kann ich mir das wie gesagt nicht erklären, denn wie gesagt laut Gesetzt hat die Behörde nur auf Vollständigkeit und Plausibilität zu Überprüfen also ist er wirklich sportschütze sind alle unterlagen da, ist es plausibel und nicht ich nehm jetzt mal die Sportordnung aus dem Verband Wortwörtlich und verbiete alles , weil ja eine technisch vorhandene waffe da ist womit ich überall antreten kann. Denn ein neues Bedürfnis und neue Antrag bringt gar nichts da wir ja mit unseren vorhandenen antreten können. EGAL Welche Disziplin eine waffe reicht ja die macht löcher auf der scheibe und das reicht so in etwa. der BDS ist da schlauer die haben alles genau getrennt abzugsgewicht visierung und und und. z.b eine disziplin starker abzug die andere disziplin weniger abzugsgewicht etc. da darf ich dann ja nicht mit der waffe antreten die einen schweren abzug hat. oder offene visierung und red dot. weil ja waffe 1 xy kg abzug und waffe 2 yx abzug. der vdrbw hat das nicht so schön getrennt aber da ist der ablauf halt anders und für den sachbearbeiter ist das nicht plausibel das ich einen SRT abzug brauche weil ich kann ja mit meiner ersten waffe ohne srt antreten, das ich aber die scheibe nicht treffe in der kurzen zeit bei extrem langen abzugsweg interessiert ihn ja nicht. ist ihm nicht plausibel genug. owbohl in der sportordnung heist der abzug darf nicht verändert sein und muss bei kauf im original zustand sein.das heist also veränder ich meine erste waffe und verkürze den abzug darf ich gar nicht mehr antreten. ich verstehe nicht warum das nicht plausibel ist. bei meiner alten sig 226 ist der abzugsweg extreeem lang bis ich da 5 gezielte schüße abgebe sind 10 oder mehr sekunden vergangen, bei der tacops die ein paar mm abzugsweg hat kann ich double taps in einer sekunde machen. und beide beantragten waffe die von meiner frau und meine haben extra deswegen den srt, deswegen wollen wir diese ja haben, ok die lpa visierung spielt auch ein grund aber hauptgrund ist SRT.
  7. Nein habe ich nicht das ist ja das lustige selnbst wenn meine frau die .45 als Großkaliber gewählt hat darf sie angeblich kein bedürfnis mehr bekommen weil sie ja mit einer pistole alle disziplinen schießen kann. komischerweise haben alle 2 oder mehr pistolen und nicht revolver im vdrbw. komischerweise ist das noch nie in berlin im vdrbw passiert das jemand nicht seine zweite KW bekommen hat. Wir sind der erste fall seid 40 jahren.Es geht also nur um das theorethische antreten. ich kann mit der kw technisch antreten also gibts keine zweite ist seine Begründung soweit ich das verstanden habe.
  8. Kurzes Update: Hier unser schreiben als PDF: Erforderlichkeit PDF und hier mal die Antwort vom SB: Seite1 Seite2 Seite3 Keine rede von Regelbedürfnis, Urteil bezieht sich auf gelbe WBK und nicht Grün und deswegen ist ja alles ungültig und es werden Sachen von BDS zitiert die in der VDRBW Sportordnung gar nicht vorhanden sind. Seiner Meinung nach reichen für alle KW Disziplinen im VDRBW eine vorhandene KW weil 9x19 und .45 ACP kann ich ja in allen antreten.Aber ellenlang begründen warum eine Ersatzwaffe keine Gültigkeit hat obwohl wir das nur nebenbei angegeben hatten.
  9. Ich freue mich auf die vielen Antworten, sicherlich habe ich mich etwas waage ausgedrückt und kläre das mal besser auf. Also wir sind im VDRBW Verband der Reservisten. Wir wollten später in 1 oder 2 Jahren in den BDS oder BDMP um dort dann IPSC zu trainieren. Unser Verband hat und das Bedürfnis für unsere ersten Pistolen also bei mir Sig Sauer P226 und meine Frau HK 45 nicht die C Kompakt version sondern die normale.(PD-1) Dann haben wir nach 6 Monaten für PD-2 KAT B Halb automatische pistole 9x19 und meine Frau auch 9x19 KATB ein bedürfnis bekommen. Welche Pistole ist bei der Behörde ja egal. Beim Verband habe ich die Tacops angegeben und meine Frau die Walther q5 Match. Wenn die behörde recht hätte, dürfte ja keiner eine zweite kurzwaffe in unserem verband bekommen obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen. Es haben viele Kamaraden 2 oder mehr Pistolen auch im gleichen Kaliber. Es gibt auch 2 Rechtsprechungen die genau dieses Problem darstellen und die Antragsteller haben gewonnen und die Behörden mussten nachgeben. Und da ging es um die 4 oder 5 Pistole bei uns ist es die zweite. Zum Thema horten kann ich nicht nachvollziehen, da wir ja nicht mal unser Grundbedürfnis ausschöpfen und meine Frau und ich auch schon an mehreren Wettkämpfen teilgenommen haben. Laut Sportordnung worauf sich der SB bezieht dürfte dann ja keiner eine zweite Kurzwaffe bekommen, weil man mit wirklich jeder pistole antreten kann. Ich kann nicht nachvollziehen warum uns da solche Steine in den weg geworfen werden. Bei beiden pistolen können Reddots angebracht werden. Wir haben diese beantragt um PD2 zu schießen wegen SRT und Zeitschießen und für Später IPSC damit wir da nicht schon wieder neue Waffen kaufen müssen. Auch können beide Pistolen Reddots montiert werden. Wie gesagt wenn die Geschichte durch ist werde ich den 4 Seitigen Brief an die Behörde mal als PDF hier anhängen. Die Behörde bezieht sich ja auf Erforderlich und was Erforderlich ist entscheidet ja nunmal unser Verband und nicht die Behörde. Das erforderlich kann sich ja wie gesagt auch auf den Ablauf beziehen und davon mal abgesehen darf die Behörde nicht jeden Wortlaut unserer Sportordnung zitieren. Das wussten wir aber alles vorher nicht und im Gesetzt steht ja auch ganz klar die Behörde hat nur auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Ansonsten kann ja die Behörde anfangen die Bedürfnisse auszustellen oder sehe ich da etwas flasch ?! Danke nochmal für die Kommentare ist wirklich sehr interessant wie unterschiedlich die Meinungen sind Wie gesagt hatten sonst auch nie Probleme mit der Behörde war sonst alle immer super nett und zuvorkommend, deswegen wundert es mich umsomehr warum nun so argumentiert wird. Komisch finde ich auch das wir keine schriftliche Ablehnung bis dato erhalten haben und wir es aus "Kostengründen" noch zurück ziehen sollen.
  10. Hallo, ich bin relativ neu hier im Forum und wollte euch mal mitteilen was uns (meiner Lebensgefährtin & mir) bei der Waffenbehörde Berlin passiert ist. Meine Frau und ich, sind beide Sportschützen beim VdrBW. Seid März haben wir unsere ersten WBKs. In meiner WBK ist eine 9x19 SigSauer P226 aus 1994 (Schrankwaffe aus Egun) und einer Windham WW15 in .223 Rem (Ar15) meine Frau hatte sich eine HK45 in .45ACP und einer Oberlandarms OA 15 Blacklabel gekauft. Da wir bald zum IPSC wollten und mit unseren ersten Pistolen nicht so zufrieden sind, da wir uns nicht richtig beraten haben lassen und nicht Probegeschossen hatten, wollten wir eine zweite Kurzwaffe. Ich habe mich für die Tacops p226 in 9x19 entschieden und meine Frau für eine Walther Q5 Match Champion. Beide haben einen SRT und LPA Visierung. Dazu wollte ich eine Mr308 in .308 WIN und meine Frau eine Howa 1500 Repetierer in .308 WIN. Wir haben wie immer locker 2 Monate auf unser Bedürfnis gewartet, da ja alles doppelt und dreifach kontroliert wurde. Im September ist die 2/6 Regelung vorbei und ende September haben wir dann alle Unterlagen per Einschreiben an die Behörde geschickt. 2 Wochen später hatten wir unsere WBKs zurück mit Kostenbescheid und einen Brief. Ich dachte ich sehe nicht Richtig, meinen .308 WIN eintrag habe ich bekommen und meine Frau Ihre gelbe WBK. Zu den Kurzwaffen haben wir einen Brief erhalten, wo um kurze Persönliche oder schriftliche Stellungnahme gebeten wurde warum wir diese Kurzwaffen haben möchten, da wir ja 2 Kurzwaffen haben, mit denen wir in unserer Disziplin antreten könnten. Wir also zum nächsten Sprechzeit zum LKA und unserer Sachbearbeiterin, die übrigens sehr nett ist und es nie probleme gab. Wir kurz erläutert, das es ja A) unser Grundbedürfnis ist B) wir eine Ersatzwaffe benötigen falls unsere Defekt oder beim Büchsenmacher ist und C) wir den Short reset Trigger brauchen da wir in PD-2 (Unser KW Bedürfnis war aus PD2 und unsere ersten Pistolen auf PD1) in 6 Sekunden 5 Schüsse abgeben müssen und die LPA Visierung uns natürlich einen besseren Vorteil verschafft als die Fix Visierung. Daraufhin hat sie uns kurz nach draußen gebeten. Fünf minuten später hatte Sie uns gebeten zu Ihrem Vorgesetzten mit zukommen, was wir dann auch taten. Nun im Büro des Vorgesetzten heißt es auf einmal warum wir diese Pistolen denn beantragen, da wir ja mit den vorhandenen Antreten können. Wir wieder unsere Punkte genannt und da hieß es, NEIN sie haben eine Pistole mit der Sie antreten können in PD2 und daher wird das verweigert, wir würden uns eine menge kosten sparen wenn wir den Antrag zurück ziehen. Regelkontigent zählt nicht, das ich damit besser treffe zählt nicht ihm ist es auf deutsch scheißegal ob ich den letzten Platz mache, ich kann ja antreten. Laut Sportordnung kann ich ja in jeder Disziplin antreten, wie haben denn meine Kamaraden eine zweite Kurzwaffe bekommen ? Antwort wer hat eine zweite Kurzwaffe nennen Sie mal Namen das werden wir prüfen und dann entziehen. ich könnte natürlich etliche namen nennen wollte ich aber nicht, da ich niemanden anschwärzen wollte. Jaja wenns um die Namen geht fällt allen immer keiner ein. Unsere Frage daraufhin wie wir denn die zweite KW genehmigt bekommen, bekamen wir als antwort entweder aktuelle verkaufen oder anderen verband eintreten und neues Bedürfnis beantragen was mit enormen kosten verbunden wäre. Das LKA wäre ja nicht die Erfüllungsgehilfen der Verbände. Als ich dann vorerstz mündlich einwilligte meine zu verkaufen war dann alles bester Stimmung und wir verließen das Büro. Nun meine Frau ist Jurastudentin und fast fertig mit dem Studium Sie also Recherchiert, die Behörde hat den Antrag nur auf Vollständigkeit und plausibilität zu überprüfen, der Verband entscheidet über Bedürfnisse und nicht die Behörde. Es gab dann noch zwei gute Gerichtsurteile die noch angegeben wurden und der Sportschütze hat sehr wohl anrecht auf das Grundkontigent von 3 Langwaffen und 2 Kurzen ich werde den Brief, sollte er erfolg haben hier mal Anheften wir warten jetzt mal ab was die Antworten. Die Erforderlichkeit ist nicht auf das Antreten der Disziplin sondern kann sich auch auf den Ablauf berufen das ist gesetzlich niergends bestimmt und laut Gerichtsurteil haben die Behörden nicht die möglichkeit die Sportdisziplin wörtlich zu nehmen, das würde die Autonomie der Verbände untergraben. Ich weiß die ganzen wortlaute nicht mehr genau aber wie gesagt ich Hefte den Brief mal an sollte er von Erfolg gekrönt sein, denn laut Gesetzt müssten Sie zustimmen, mal abwarten. Unser Verband hatte sowas noch nie erlebt, welche Erfahrungen habt ihr ?
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