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IGNORED

Muskete als Anscheinswaffe


Gast

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Tja....Karnevalsveranstaltungen sind im Morgenland halt weder "Brauchtumspflege", noch dienen sie einem sonstigen anerkannten Zweck. :rofl:

 

Da hätten die Jungs sich mal besser schussfähige Rad- oder Steinschlosswaffen geholt...:hi:

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In der Samstagsausgabe stand das aber nicht gerade. Egal.

Wie war das noch? Anscheins§ weggefallen? Oh mann, da kann man sich doch nur noch für unsere Ordnungshüter fremdschämen.

 

Im Artikel steht, der Verein hätte noch extra nachgefragt wegen der Gewehre. Antwort kam keine.

Wieso hab ich das Gefühl es ging mehr um die Person, als um das Gewehr. Sonst hätte man doch den ganzen Verein ums Pufferl erleichtert *grübel*

Bearbeitet von Gast
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moin creeper45,

 

wer sich hier schämen sollte ist nicht ganz raus......

 

der alte "anscheinsparagraph" ( waffengesetz vor 2003 ) ist hinfällig - stimmt.

der begriiff "anschein einer vollautomatischen........." ist weiterhin aktuell und bezieht sich u.a. auf den ausschluss vom schiessport.

 

was hier gemeint ist und konform zu aktuellen gesetzen ist die anscheinswaffe, als z.b. die plastikplempe die wie eine "echte" waffe aussieht - DAS hat mit der definition von vor 2003 NICHTS zu tun. auch ein plastik colt 1873 in originaloptik ist nach der definition eine anscheinswaffe, die in der öffentlichkeit nicht getragen werden darf.

 

DARUM gehts !

 

handgunner 

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vor 33 Minuten schrieb schmitz75:

Die Ausnahme der Brauchtumspfelge oder anerkanntem Zweck gilt halt nicht für Anscheinswaffen.

 

"Anscheinswaffen" - man sehe sich die abgebildeten Gardisten-"Musketen" doch mal genauer an.

 

Ehrlich, das  ist der wahre Karneval...

Dass viele Bürger sich, unter Anflügen von Zynismus, von Politik und Exekutive abwenden, verwundert nicht.  

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Ich finde es gut!

 

Mehr davon, jeden Tag!

Und noch mehr Berichtserstattung, insbesondere in Bild, RTL usw.,

damit auch der letzte kapiert, daß man in D zwar 7 Identitäten haben darf,

um umgehindert und unbestraft Sozialleistungen zu kassieren, aber beim Tragen

eines getunten Besenstiels die volle Härte des Gesetzes erfährt.

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vor 7 Stunden schrieb hellbert:

Tja....Karnevalsveranstaltungen sind im Morgenland halt weder "Brauchtumspflege", noch dienen sie einem sonstigen anerkannten Zweck. :rofl:

 

Da hätten die Jungs sich mal besser schussfähige Rad- oder Steinschlosswaffen geholt...:hi:

Ja klar richtig stand da nicht was im Waffengesetz von Waffen mit "Funkenzündung" das diese frei geführt werden können.

Trotzdem der Vorgang ist eigentlich ein Skandal aber offenbar so gewollt!

Wie hieß es im Beitrag man möchte auf die Karnevallsvereine zugehen....

Hat man doch sonst nie gemacht und wie eine AK47 sieht das "Holzgewehr" nun wahrlich nicht aus.

Oder gibt es da eine Order? Vielleicht die Funkengarden auch verbieten schließlich wurden diese im 18-19 Jh.

gegründet um das Millitär und seine Obrigkeit zu verhonepipeln-Karnevall war der Obrigkeit (nicht unbedingt der etwas

aufgesetzt wirkende Fernsehkarnevall) schon immer ein Dorn im Auge.

Viele Supermärkte führen Spielzeugwaffen waren da die Polizisten auch schon?

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vor 4 Stunden schrieb Asgard:

Gehört das nicht in den "Alltäglicher Wahnsinn" Thread? In Deutschland wird es immer bekloppter. Um was wetten wir, dass die Dinger in der Statistik unter "illegale Waffen" auftauchen? Und schon ist es in Deutschland wieder etwas sicherer geworden.

Wie wahr nur ich frage mich immer was die Polizei für ne Ahnung von Waffen hat.

Desweiteren immer noch dieser Untertanengeist und Kadavergehorsam der in dieser Behörde (und auch weitere Zoll,Ordnungsämter etc.) vorhanden sein muss, und von wem werden diese gesteuert und indoktriniert?

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Am 9.1.2017 um 12:16 schrieb Handgunner:

moin creeper45,

 

wer sich hier schämen sollte ist nicht ganz raus......

 

der alte "anscheinsparagraph" ( waffengesetz vor 2003 ) ist hinfällig - stimmt.

der begriiff "anschein einer vollautomatischen........." ist weiterhin aktuell und bezieht sich u.a. auf den ausschluss vom schiessport.

 

was hier gemeint ist und konform zu aktuellen gesetzen ist die anscheinswaffe, als z.b. die plastikplempe die wie eine "echte" waffe aussieht - DAS hat mit der definition von vor 2003 NICHTS zu tun. auch ein plastik colt 1873 in originaloptik ist nach der definition eine anscheinswaffe, die in der öffentlichkeit nicht getragen werden darf.

 

DARUM gehts !

 

handgunner 

Dann hätte man die Anfrage des Vereins beantwortet und alle hättens gewußt. Aber so gibts ja den größeren Aufriss. Und das in der Karnevalshochburg Aachen

(P.S. bin absolut kein Karnevalsfan, aber das hat ein Geschmäckle)

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Am 9.1.2017 um 12:01 schrieb schmitz75:

Die Ausnahme der Brauchtumspfelge oder anerkanntem Zweck gilt halt nicht für Anscheinswaffen.

 

Zitat

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) - Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

1.6 Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

Tschja,

sah halt zu gut au

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Jooo - wenn der Gute ein "Gewehr" geführt hat, wie man es auf der Homepage der Oecher Penn sieht, dann sollten die beteiligten Beamter eigentlich dringenst eine wafffentechnische Unterweisung erhalten und/oder einen Sehtest absolvieren...

 

...wenn das schon eine Anscheinswaffe ist, dann sieht mein oller Opel wohl aus wie ein X-Wing-Fighter und kann fliegen.

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Am Mittwoch, 11. Januar 2017 um 16:49 schrieb jaeger7-de:

 

...wenn das schon eine Anscheinswaffe ist,

Überhaupt was ist das für ein Begriff? Gibt es den auch in anderen Ländern dieser Welt?

Und gibt es auch "Anscheinspolitiker" die für diesen gesetzgeberischen Unsinn verantwortlich sind? Fragen über Fragen...

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Am 11.1.2017 um 15:56 schrieb speedjunky:

Mein AR bekommt jetzt eine Neon Leuchtkorn, vielleicht auch noch einen Neonaufkleber? *duck un wech* sonst kommen die noch auf dumme Idee und und verbieten Neonaufkleber.

 

SJ

 

Harmlos! :boredom: Selbst Neon-Farbene-Schaft-Sets z.B. von Hogue locken keinen hinterm Ofen hervor.

 

Der Design-Klassiker bei ARs ist seit Jahren das da: https://www.cnet.com/news/a-hello-kitty-assault-rifle-that-actually-exists/

 

Dein

Mausebaer

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Am 1/11/2017 um 08:39 schrieb Mausebaer:

Tschja,

sah halt zu gut au

 

Wobei da natürlich schon die erkennbare Bestimmung zum Spiel so eine Sache ist, denn Spiel ist seiner Natur nach vielschichtig. Z.B. ist die Paintballszene offensichtlich ein Spiel, entweder ein sportliches oder ein auf Verkleidung bedachtes Rollenspiel, oder irgendwas dazwischen. "So tun als ob" ist einer der grundsätzlichsten Spielmechanismen, sogar nicht nur beim Menschen sondern z.B. auch beim wilden Raubtierjungen, das irgendeinen beliebigen Gegenstand totschüttelt. Insofern könnte man sich darüber streiten, ob nicht gerade eine realistisch aussehende Spielzeugwaffe noch viel spielerischer ist als eine nicht realistische.

 

Die Regeln in vielen Orten Amerikas, daß zu Mummenschanz herumgetragene Spielzeugwaffen am Laufende leuchtorange gekennzeichnet werden müssen, sind zwar in gewisser Weise spielverderbend, aber immerhin in ihrer Intention und Interpretation nachvollziehbar.

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vor 10 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

Wo hat man denn nachgefragt? Bei der Polizei? Dann wundert es mich nicht.

Laut Presse vorab bei der Polizei als waffenrechtliche Behörde nachgefragt und keine Antwort  erhalten. Wenn dies so der Wahrheit entspricht für mich der traurigste Punkt des Vorgangs und bezeichnend für das Verhältniss Behörde - Bürger.

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Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe ging es um das Führen zum Ort und das ist eben bei Anscheinswaffen nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt, egal ob mit oder ohne Tracht.

Man hätte aber auch anders reagieren können, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

 

Wenn die Behörde nicht geantwortet hat, wird sich wohl niemand getraut haben weil ein Entscheidungsträger entweder krank oder im Urlaub war.:peinlich:

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vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe ging es um das Führen zum Ort und das ist eben bei Anscheinswaffen nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt, egal ob mit oder ohne Tracht.

 

 

Wenn die Behörde nicht geantwortet hat, wird sich wohl niemand getraut haben weil ein Entscheidungsträger entweder krank oder im Urlaub war.:peinlich:

Führen in einem verschlossenen Behältniss????? Sicher meinst du den Transport....

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