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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Ich mache den Posern keinen Vorwurf.

Die Medien haben doch schon Schaum vorm Mund, wenn in Visier oder Caliber von einem Mini-14 im Lochschaft von einem "harmonischen Halbautomaten" geschrieben wird, da braucht es auch kein WO oder facebook für.

Bearbeitet von Raiden
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Das ist eben der Irrtum, denn Jäger dürfen nur mit max. "2-Schuß.Magazin" --> AUF WILD SCHIESSEN.

Alles andere Schießen - also auf Raubzeug, zur Übung, etc - ist --> NICHT BEGRENZT.

abs4

Eben doch begrenzt, wenn dz den Eintrag hast und der wirdd kommen für alle Jäger
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Da ist es wieder, diese unsägliche Neid und Fingerzeigphobie.

Es ist doch Scheißegal mit was ich auf die Jagd gehe.

Wenn ich meine Kipplaufbuchse benutze, oder ein MR308.

Es sollte mir wohl erlaubt sein, selbst zu entscheiden welche Waffe ich führe!

Mich kotzt dieses Oberlehrerhafte Verhalten an. was ist verwerflich daran ein 2er Magazin im 10er,20er oder 30er Body zu führen.

Den meisten Leuten ist es eh egal, für die bist du als Jäger eh ein Arschloch. Zusammenhänge mit Bejagung,Naturnutzung, Wildschäden verstehen die eh nicht. Und denen ist die waffe eh egal ob Drilling oder DMR, sehen die AR Dinger doch eh jeden Tag im TV. Die einzigen die es stört sind die Neid Insider. DANKE für so einen internen und völlig überflüssigen Arschtritt.

Und was ist an einem AK clon schlecht ? Auf der Nachsuche es ist so ziemlich das einzige System, in dem wenn die Waffe gesichert ist keine Berge von Dreck im innern sind.

Ihr Verbandsfürsten solltet euch lieber FÜR ein liberales Waffengesetz einsetzen als auf absoluten Nichtigkeiten herumzuhacken.

Macht einfach euren Job!

Grüße

Bearbeitet von südwest
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Da ist es wieder, diese unsägliche Neid und Fingerzeigphobie.

Es ist doch Scheißegal mit was ich auf die Jagd gehe.

Wenn ich meine Kipplaufbuchse benutze, oder ein MR308.

Es sollte mir wohl erlaubt sein, selbst zu entscheiden welche Waffe ich führe!

Mich kotzt dieses Oberlehrerhafte Verhalten an. was ist verwerflich daran ein 2er Magazin im 10er,20er oder 30er Body zu führen.

Den meisten Leuten ist es eh egal, für die bist du als Jäger eh ein Arschloch. Zusammenhänge mit Bejagung,Naturnutzung, Wildschäden verstehen die eh nicht.

Und was ist an einem AK clon schlecht ? Auf der Nachsuche es ist so ziemlich das einzige System, in dem wenn die Waffe gesichert ist keine Berge von Dreck im innern sind.

Ihr Verbandsfürsten solltet euch lieber FÜR ein liberales Waffengesetz einsetzen als auf absoluten Nichtigkeiten herumzuhacken.

Macht einfach euren Job!

Grüße

Das Gericht hat für Deutschland entschieden das HA in der jetzigen Form illegal sind.

Das ist widerlich und entmündigt den Jäger tatsächlich. An der 2 Schuss Magazin Verwendung sind die Jagdverbände beteiligt gewesen.

Manchmal gewinnt man und manchmal verliert man.

Es ist traurig, aber wahr

Es wäre immer zu diesem Ergebnis gekommen, es war nur nicht klar wann es passierte.

Nach den Anschlägen von Paris und Brüssel glaube ich nicht das die Politik daran etwas ändert.

Ich hoffe ein wenig auf die Wirtschaft und das diese Druck auf die Politik macht da ein Einbruch im Geschäft mit HA vermutlich kommen wird.

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Nein. Das galt nur beim Schuss aufs wild

Ich weiß, deswegen ist das vermeintliche Urteil ja umso schlimmer, gerade auch für Sportschützen. Denn Jäger hatten bis dato noch Gründe für Wechselmagazine in verschiedenen Größen. Bei Sportschützen gibt es nur 10 Schuß, sonst nix. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit bis so etwas für Sportschützen auch kommt...

Nichts desto trotz, Abwarten was wirklich im Urteil steht.

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hallo südwest,

schön dass du uns endlich erklären konntest, wer an der ganzen "halbautomaten - verbotsscheisse" schuld ist - nicht die behörden oder die sogenannten volksvertreter sind schuld, schuld sind alleine die "neidhammel, die so was nicht haben dürfen" - und so wie ich das bei dir lese sind das wohl auch die sportschützen......

und klar, gesetzlich spricht nichts dagegen mit einem 30er grundkörper ein jagdliches 2 schuss magazin zu führen und davon bilder zu posten.....

es spricht auch nichts dagegen auf dem amaturenbrett des nachts am bahnhof geparkten wagens ein 700,- € handy abzulegen......blos kein mensch mit hirn wird das machen, weil er weiss, was seinem wagen und handy droht......

nicht alles, was man darf sollte man auch tun bzw. macht sinn - fast immer kommt man zu einem vernünftigen ergebnis, wenn man über was nur etwas nachdenkt.

jedem klar denkenden lwb ist die momentane situation der waffenbesitzer ( und da ist es pups - egal obs um jäger oder sportschützen geht ) in deutschland bekannt.

wenn ich in der situation mit kaschi und 30 er magazin posen muss, dann sollte ich mich nicht darüber aufregen, dass das andere lwb eventuell etwas unpassend finden und ich sollte mich schon gar nicht darüber wundern, dass waffengegner solche bilder bei unkundigen mitbürgern, gutmenschen und waffengegnern gegen mich ( den lwb ) ausnutzen !!!!!!

ob uns das gefällt oder nicht - es ist nun mal so !

in der situation aktiven und zuverlässig informierten verbandsvertretern "tips" zu geben, wie sie ihre sache machen sollen , zeugt nicht gerade von "zurückhaltung"

in diesem fall, wo das ganze auf einen beitrag von f.g. hin erfolgt, finde ich persönlich deine abschilessende aussage von "verbandsFÜRSTEN" eine absolute unverschämtheit !

wenn du die aktivitäten für ALLE LWB von f.g. kennen würdest, dann würdest du dir für eine solche betitelung in den eigenen arsch beissen ! wenn die vorsitzenden der anderen verbände ähnlich aktiv wären, dann könnten die sich "von----" schreiben !

aber von ausserhalb her motzen ist halt wesentlich einfacher, als sich zu informieren oder gar in einem verband aufgaben / verpflichtungen zu übernehmen.

beste grüsse von einem neid - insider !

see yo on stage !

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
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Hallo Handgunner,

ich hätte mehr Respekt einiger User hier vor F.G. erwartet.

Der Mann ist mit Leib und Seele für Sportschützen und Jäger und meine grösste Hoffnung fusst jetzt auf ihm und den Widerstand den er gegen dieses fürchterliche Urteil setzt.

Bearbeitet von rene-97
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Ich weiß, deswegen ist das vermeintliche Urteil ja umso schlimmer, gerade auch für Sportschützen. Denn Jäger hatten bis dato noch Gründe für Wechselmagazine in verschiedenen Größen. Bei Sportschützen gibt es nur 10 Schuß, sonst nix. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit bis so etwas für Sportschützen auch kommt...

Nichts desto trotz, Abwarten was wirklich im Urteil steht.

Da es genehmigte Disziplinen mit Vorgeschriebenen Magazinwechseln gibt, ist es aus meiner Sicht anders gelagert.

Auf der Jagd kann ein nicht Wechselbares Magazin in Verbindung mit geringer Kapazität auch schon mal lebensgefährlich werden.

Nun gut, Ich würde gern trotzdem gern erst die Fakten lesen

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Da es genehmigte Disziplinen mit Vorgeschriebenen Magazinwechseln gibt, ist es aus meiner Sicht anders gelagert.

Es gibt auch eine genehmigte Sportordnung für IPSC und trotzdem ist es angeblich kein Sport mehr - und damit nicht mehr gemeinnützig anerkannt. Über Sinn und Unsinn in der Verwaltung / Politik nachzudenken habe ich schon lange aufgegeben. Deshalb bleibt nur der Appell zusammenzustehen und zu kämpfen - egal ob Jäger, Sportschütze, Sammler oder auch Erbe.

Bearbeitet von StefanW
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hallo südwest,

schön dass du uns endlich erklären konntest, wer an der ganzen "halbautomaten - verbotsscheisse" schuld ist - nicht die behörden oder die sogenannten volksvertreter sind schuld, schuld sind alleine die "neidhammel, die so was nicht haben dürfen" - und so wie ich das bei dir lese sind das wohl auch die sportschützen......

und klar, gesetzlich spricht nichts dagegen mit einem 30er grundkörper ein jagdliches 2 schuss magazin zu führen und davon bilder zu posten.....

es spricht auch nichts dagegen auf dem amaturenbrett des nachts am bahnhof geparkten wagens ein 700,- € handy abzulegen......blos kein mensch mit hirn wird das machen, weil er weiss, was seinem wagen und handy droht......

nicht alles, was man darf sollte man auch tun bzw. macht sinn - fast immer kommt man zu einem vernünftigen ergebnis, wenn man über was nur etwas nachdenkt.

jedem klar denkenden lwb ist die momentane situation der waffenbesitzer ( und da ist es pups - egal obs um jäger oder sportschützen geht ) in deutschland bekannt.

wenn ich in der situation mit kaschi und 30 er magazin posen muss, dann sollte ich mich nicht darüber aufregen, dass das andere lwb eventuell etwas unpassend finden und ich sollte mich schon gar nicht darüber wundern, dass waffengegner solche bilder bei unkundigen mitbürgern, gutmenschen und waffengegnern gegen mich ( den lwb ) ausnutzen !!!!!!

ob uns das gefällt oder nicht - es ist nun mal so !

in der situation aktiven und zuverlässig informierten verbandsvertretern "tips" zu geben, wie sie ihre sache machen sollen , zeugt nicht gerade von "zurückhaltung"

in diesem fall, wo das ganze auf einen beitrag von f.g. hin erfolgt, finde ich persönlich deine abschilessende aussage von "verbandsFÜRSTEN" eine absolute unverschämtheit !

wenn du die aktivitäten für ALLE LWB von f.g. kennen würdest, dann würdest du dir für eine solche betitelung in den eigenen arsch beissen ! wenn die vorsitzenden der anderen verbände ähnlich aktiv wären, dann könnten die sich "von----" schreiben !

aber von ausserhalb her motzen ist halt wesentlich einfacher, als sich zu informieren oder gar in einem verband aufgaben / verpflichtungen zu übernehmen.

beste grüsse von einem neid - insider !

see yo on stage !

handgunner

Es ist doch mittlerweile egal was gemacht wird oder nicht.

Die Tage der LWB sind gezählt. Es ist politisch nicht gewollt. Die Verbände haben ständig geopfert. Die Mitglieder ehrfürchtig Ihr Haupt gesengt.

Uns stehen verbote einzelner Waffengattungen ins Haus, ob jagdlich aus nicht verifizierter Quelle.

Oder EU seitig.

Die Verbote kommen so oder so. Und hinterher sagt dann jeder ohne uns wäre es noch schlimmer gekommen.

Die Frage stellt sich für mich - was wurde jemals besser? Das ich 10 Jahre praktikable Halbautos kaufen durfte um sie anschließend zu verschrotten ?

Na dann vielen Dank für sämtliche Verbesserungen der Verbände, die ich nicht wahrnahm !

Und NEIN ich möchte NIEMANDEM auf den Schlips treten.

Und nochwas im Nachtrag - Ich denke Thema hier ist und bleibt eine ENTE. Ob ein Magazin wechselbar ist oder nicht wird niemals rückwirkend bindend werden.

Leute die Verbotsleiter würde dann runter gehen bis zum popeligsten .22 er Anschütz - das glaubt doch kein Mensch!

Und Neid gibt es natürlich - wir Jäger müssen halt nicht jeden Scheiß von irgendeiner Durchlaucht abstempeln lassen.

Das sorgt natürlich für unmut. Geh einfach mal regelmäßig als Jäger auf einen Sportschützenstand trainieren, dann wisst Ihr was ich meine.

Im übrigen habe ich 10 Jahre Jagdverbandsarbeit geleistet - damit meine ich nicht Thekendienst - mir reicht das

Grüße

Bearbeitet von südwest
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.... Das Ganze belege ich damit, dass es im Terminkalender / Archiv des BVerwG keinen Eintrag gibt, der damit hätte zu tun haben können. Nicht-öffentlich kann eigentlich nicht sein, da es hierfür keinen Grund gibt.

Und nun? Die Pressestelle des Gerichts bestimmt, was im öffentlichen Terminkalender zu lesen ist!

....

1. ....

2. ...

3. Sofern keine weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, kann das BVerwG auch selbst durchentscheiden und muss nicht zurückverweisen.

4. ....

Bei der Beweisaufnahme ist zu unterscheiden zwischen:

  • Untersuchungsgrundsatz und
  • Verhandlungsgrundsatz
Nach dem Untersuchungsgrundsatz erforscht das Gericht (im Strafverfahrensrecht und Verwaltungsverfahrensprozessrecht) von Amtswegen die Tatsachen die es in Verfahren einführt.

Der Verhandlungsgrundsatz (im Zivilprozessrecht) überlässt es den Parteien zu bestimmen, welche Tatsachen sie dem Gericht zur Entscheidung unterbreiten. Im Zivilprozess darf das Gericht Tatsachen die von einer Partei nicht vorgetragen worden sind, bei einer Entscheidung nicht berücksichtigen.

Auf dem ersten Blick eine logische Abgrenzung des Ziivilprozessrechtes zum Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht. Aber der Schein trügt. Den die Praxis sieht anders aus.

Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen (dienstlich und privat) mit Straf- Verwaltungs- und Sozialgerichten würde ich niemals darauf verlassen, dass die v. g. Grundsätze beachtet werden.

Auch wenn in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht sollte man sich sehr genau überlegen, welche Tatsachen zum Erfolg führen und sich dabei nicht auf einzelne oder wenige Fakten beschränken.

Nichts gegen Rechtsanwälte. Aber meine Klagen habe ich in der ersten Instanz stets selbst geschrieben. Inklusive Recherche und Schreibarbeiten habe ich immer 4 - 6 Std. täglich in meine Klageschriften investiert und die Klagefrist von einem Monat fast vollständig ausgenutzt.

Soviel Zeit kann ein Anwalt nach Gebührenordnung nicht abrechnen und irgendwo von Leben muss der ja auch!

Aktuell habe ich ein Verfahren gegen die Stadtverwaltung wegen Straßenbaulastbeiträgen gewonnen. Ein weiteres Verfahren wegen Unfallversichungsbeiträge aufgrund bloßen Waldbesitz läuft noch.

Was dies mit dem aktuellen Fall zu tuen hat?

Ganz einfach:

Tatsachen die nicht schon in der ersten Instanz vorgetragen worden sind, lassen sich später nur schwer in verfahren einfügen. Das heißt, bereits in der ersten Instanz müssen möglichst alle Fakten (Tatsachen) sitzen. Und dies erfordert eine intensive Beschäftigung mit dem Thema. Hinzu kommt, dass man sich nicht davon ausgehen soll, bereits im Verfahren einmal vorgetragene Tatsachen wären nun dem Gericht präsent.

Bei meiner Recherche zur Beweisaufnahme habe ich in der Zivilprozessordnung interessante - und für den Bürger nicht erfreuliche - Ausführungen gefunden. Demnach soll es nicht zu beanstanden sein, wenn der Richter - sollte es keine anderen Beweise geben - das als Recht anerkennt, was von der jeweiligen Partei zuletzt nicht mehr bestritten worden ist. Ein tolles Türchen, schwierige Entscheidungen zum Abschluss zu bringen.

Aus den v. g. Gründen würde ich gerne einmal die schriftliche Urteilsbegründung lesen.

.... Zwei Mann haben geklagt, das ist ihr Recht. Das Risiko der Klage für uns alle war aber erheblich und es ist ganz offensichtlich nicht nur für diese Kläger schiefgegangen sondern für uns alle. Punktum. ....

Viele unsere Probleme haben hausgemachte Ursachen. Und eine ist, dass auch hier im Forum unvernünftiges Verhalten auch noch beklatscht und verteidigt wird, statt das man diesen Leuten klar die Rote Karte zeigt.

Friedrich Gepperth

Genau so ist es!

Das ist eben der Irrtum, denn Jäger dürfen nur mit max. "2-Schuß.Magazin" --> AUF WILD SCHIESSEN.

Alles andere Schießen - also auf Raubzeug, zur Übung, etc - ist --> NICHT BEGRENZT.

abs4

Das ist kein Irrtum. Eine entsprechende Eintragung in die WBK ist als waffenrechtliche Beschränkung bzw. Auflage zu bewerten die gilt mit der WBK als mit erteilt.

Allerdings wäre es zur Beachtung des Bundesjagdgesetzes auch ausreichend, wenn die Beschränkung auf 2-schüssig lediglich auf die Jagdausübung eingegrenzt würde.

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Unterstellen wir mal, dass an diesem ominösen Urteil tatsächlich etwas Wahres dran ist, bzw. es so gefallen ist, wie manche hier darstellen.

Was soll sich denn jetzt damit für tausende Jäger ändern, die bereits zigtausende HA's besitzen ?

Die Behörde eines befreundeten Jägers im Nachbarkreis trägt bei diesen Waffen immer in die WBK ein "Selbstladebüchse" bzw. "halbautomatische Waffe, Kat. B".

Bei meiner Behörde war es seit Jahr und Tag so, dass diese "Selbstladebüchse -2-Schuss-" in die WBK einträgt. Alle meine HA's haben diesen Eintrag. Natürlich habe ich beim ersten Eintrag mal nachgefragt, warum dieser so erfolgt. Daraufhin war die detaillierte Auskunft "...weil wir das schon immer so gemacht haben...".

Darüber kann man nun denken, was man will, ich wäre jedoch nie auf die glorreiche Idee gekommen, deswegen gegenüber der Behörde einen Lauten zu machen, bzw. auch noch dagegen zu klagen.

Sollen alle HA's mit diesem Zusatzeintrag in der WBK jetzt plötzlich über Nacht illegal sein ? Trotzdem in BKA-Bescheiden über ein Jahrzehnt das Gegenteil bescheinigt wird ? Wohl kaum...

Letztlich sehe ich mein Motto durch dieses alles bestätigt - wer viel fragt bekommt auch viel Antwort...

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Ohne das Urteil gelesen zu haben möchte ich mich mit Reparaturvorschlägen zurück halten, rege aber an, den §8 nicht zu vergessen.

Wenn man sich das Urteil aus Münster anschaut, dann war das ja ein Erfolg auf ganzer Linie. Das ist so wie wir das hier fast vollständig sehen. Insofern halte ich es nicht für korrekt, den Klägern nun die Schuld für das Urteil aus Leipzig in die Schuhe zu schieben.

Wir haben über 40 Jahre gelebte Rechtspraxis, was die Halbautomaten und die 2-Schuss-Begrenzung angeht. In dieser Zeit gab es nie eine wesentliche Änderung an den Bestimmungen hierzu, obwohl wir mehrere, teils recht große, Änderungen am Waffenrecht selbst hatten. Bei mehreren Hunderttausend Jägern und mehreren Dutzend Jahren Praxis kann man da nicht sagen, dem Gesetzgeber sei diese Praxis nicht bekannt gewesen. Wenn er das anders gewollt hätte, hätte es wahrlich genug Gelegenheit gegeben, hier nachzubessern. Hat er aber nicht.

Wie man vor diesem Hintergrund einen Willen des Gesetzgebers ins Gesetz hineininterpretieren will, der etwas völlig anderes bedeutet, als 40 Jahre gelebte und vom Gesetzgeber akzeptierte Realität, ist mir schleierhaft.

Da sehe ich den Fehler aber ganz viel deutlicher beim Gericht, als bei den Klägern.

Ohnehin wundere ich mich immer, warum Gerichte wie im Literaturseminar den ominösen Willen des Gesetzgebers aus Zitatesammlungen und Nachschlagewerken erforschen. Sie könnten ihn doch ganz einfach fragen... Vielleicht nicht gerade jedes Amtsgericht, aber bei Grundsatzentscheidungen dieser Art wäre das doch viel einfacher und am Ende klarer.

bye knight

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Das ist kein Irrtum. Eine entsprechende Eintragung in die WBK ist als waffenrechtliche Beschränkung bzw. Auflage zu bewerten die gilt mit der WBK als mit erteilt.

Allerdings wäre es zur Beachtung des Bundesjagdgesetzes auch ausreichend, wenn die Beschränkung auf 2-schüssig lediglich auf die Jagdausübung eingegrenzt würde.

ad1: Das Urteil der ersten Instanz bestätigte ja die herrschende Meinung, dass eine "2-Schuß-Magazin-Auflage" rechtswidrig ist.

ad2: Dafür gibt es eben KEINE gesetzliche Begründung.

(Anm: Genauso wäre es unzulässig, bei einer Flinte unter Bezug auf die Jagd an Gewässern "darf nicht mit Bleimunition geladen werden" als Beschränkung einzutragen.)

Abs4

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Vorsitzender des für Waffenrechtssachen am BVerwG zuständigen 6.Senats ist übrigens Werner Neumann, der auch schon mal gerne scherzt, und bei Gesetzeskommentaren mitschreibt.

Ob der genannte Jan Hecker stets als Berichterstatter bei Waffenrechtssachen fungiert oder ob der Vorsitzende das selbst macht, vermag ich nicht zu sagen.

Tatsache ist, daß wir diesem Senat einige restriktive Urteile zu verdanken haben.

Gegen die auch schonmal vor dem BVerfG geklagt wird.

Ach, so, Edith sagt: Da Neumann jetzt 63 ist, geht er voraussichtlich in 2 Jahren in den Ruhestand.

Bearbeitet von heletz
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Ja was denn nun? Auch Fritz vermeidet jede konkrete Aussage und "bestätigt" nur, es sei wie kolportiert.Das ist aber keine Grundlage für irgendeine Diskussion. Mir ist das Rubrum und die Vorgeschichte, die dem einen oder anderen Rückschlüsse auf den Kläger erlauben würde, völlig egal.,Mich interessieren nur die vermutlich nicht sehr umfänglichen Ausführungen des BVerwG in den Entscheidungsgründen zu der angeblichen Unzulässigkeit von HA welcher Art und Ausführung auch immer. Und zwar wörtlich, nicht durch den Filter des Laienverständnisses gelaufen, ob einfacher Jäger oder Sportschütze oder Verbands"fürst" isz völlig egal - Laie ist Laie. Nach wie vof ist das für mich alles heiße Luft und auch wenn ich konzedieren möchte, daß es wohl einen Anlaß für diese Meldung gibt, ist völlig unklar, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind, bis nicht endlich der Wortlaut der entscheidenden Stellen der Entscheidungsgründe vorliegt.

Natürlich kann der Kläger hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Und je absurder und nicht nachvollziehbar die Begründung ist, deststo größer die a priori allerdings geringe Erfolgsaussicht. Und spätestens hier kommen die Verbände ins Spiel.

Ich habe Fritzs Ausführungen zu den Abwägungen gelesen, halte sie aber für grundfalsch. Abgesehen davon, daß das Stillhalten der Füße nur in den seltensten Fällen der bessere Weg und für eine bedrohte Spezies - das sind LWB - Angriff immer die beste Verteidigung ist (wenn wir erst reagieren, wenn wir wieder einmal angegriffen werden, müssen wir Zugeständnisse machen, so daß sich unsere Position verschlechtert - fordern wir aber offensiv mehr Rechte gewinnen wir vielleicht nicht alles, aber wohl etwas), ist die Grundeinstellung der Verbands"fürsten" - und die bestimmen die Musik, nicht wir einfache, mittelbare Mitglieder - grundfalsch. So kann man in einer friedlichen Umwelt agieren, wenn es keine wirklichen Feinde gibt und jeder rational handelt, urteilt und entscheidet. Jeder weiß aber, daß dies beim Thema Legalwaffen - von unseren Gegnern immer auf allgemein Waffen und damit den einzig gefährlichen Bereich der Illegalwaffen inkludiert reduziert - nicht der Fall ist. Wenn bsp. der DSB die unsägliche weil völlig irrationale Kampagne der Ächtung von Sportwaffen, die wie Kriegswaffen aussehen, lauthals mitträgt (und dabei nicht nur übersieht, daß auch Ordonnanzrepetierer Kriegswaffen waren und daß niemand mit auch nur ansatzweise Verstand erwarten kann, daß die irrationale Ablehnung von KW-ähnlichen KW zwischen StG44 und AK47 unterscheidet), dann köntte ich nur noch K****n. Und auch der BDS tut nichts dagegen, etwa um durch die Einführung von Disziplinen speziell für diese Art von LW insbesondere auch KK-Ausführungen für deren Verankerung im Sportdchützenbereich zu sorgen. Die Verbände agieren nicht, sie reagieren. Alles steht unter dem Motto "Nur nicht auffallen", nur nicht anecken, ängstlich (?) warten bis zum nächstrn Schlag der Legalwaffenfeinde . Der so sicher kommt wie das Amen in der Kriche. Was wir brauchen ist eine viel breitere Basis, wir brauchen in den Vereinen viel mehr Mitglieder. Die bekommt man nicht durch Wegducken und das traditionelle Sportschützentum mit orthopädischen Gerätrn. Die bekommen wir, indem wir die Leute da abholen,wo sie stehen (zuhause mit ihren böse aussehenden Softair-Spielzeugen oder auf dem Paintballplatz, überall da, wo der aufrechte DSB-Funtionär Pickel bekommen würde), wenn wir ihnen bieten, was sie interessiert, nämlich mehr spaßorientiertes Schießen mit interessant aussehenden Waffen. Das sind neben den militärisch aussehenden GK-HA vor allem militärisch aussehende KK, denn nur da kann man mit erträglichen Kosten viel schießen. Und nur aus einer breiten Basis kann man genügend begabte und interessierte Hochleistungssportschützen gewinnen. Wo kommen denn die Bundesliga-Fußballspieler her? Ohne die breite, breite, breite Masse der Freizeit, Gelegenheits- und Spaß-an-der-Freude-Spieler würde es kaum Nachwuchs geben. Wir leben nicht mehr 1960, auch wenn das anscheinend viele Funktionäre noch nicht begriffen haben. Schießsport ist mehr als bierernst mit orthopädischem Gerät Loch in Loch zu stanzen und zum Lachen in den Kellern. Sport - vor allem Breitensport - ist auch Spaß, ist Freude, und zwar nicht nur dann, wenn man einen Pokal gewonnen hat, sondern vor allem bei der Tätigkeit als solcher. Die entsprechende Toleranz - ich will nicht von Anerkennung sprechen - auf gesellschaftlicher Ebene, die allein langfristig unser Überleben sichern kann, erhalten wir aber nur, wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung zu uns zählt, unmittelbar oder mittelbar.

Das mußte mal raus. Was diesen "Fall" betrifft: Die Verbände hätten die Klagen von Anfang an unterstützen müssen, und zwar gerade dann, wenn sie darin Risiken gesehen haben. Denn das Risiko ist offensichtlich größer, wenn ein Einzelner mit seinen beschränkten Mittel den Kampf aufnimmt. "Verhindern" läßt und ließ sich dies nicht, das war doch klar. Also muß man das Risiko minimieren, was heißt: Den Kläger nach besten Kräften unterstützen. Aber Fritzs Ausführungen lassen erkennen, wie es lief: Die Arroganz der Verbände stand dagegen. Und damit handelte man borniert, kurzsichtig, arrogant gegen die Interessen der Mitglieder. Und in jagdlicher Hinsicht war zweifellos auch die Ablehnung von HA und die Meinung, daß diese Beschränkung, diese Verbote richtig seien, maßgeblich.,Nicht nur die Grünen sind nur glücklich, wenn sie Andersdenkenden etwas verbieten können.

Verfassungsbeschwerden sind teuer. Und zwar nicht nur deswegen, weil sie viel spezifisches Fachwissen erfordern, das nur wenige RAe besitzen, die natürlich nicht für das dürftige gesetzliche Honorar arbeiten, sondern auch, weil sie sehr zeitaufwendig sind. Ich habe schon zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Grundrechtsklagen eingelegt/erhoben, die eine oder andere sogar mit Erfolg, und weiß daher, wovon ich rede. RSVen zahlen nicht, Privatleute nur bei nahezu existentieller Bedeutung oder, naja, fast schon bedenklicher Fixierung. Wenn man möchte, daß dieses Urteil keinen Bestand hat (wobeinich jetzt mal unterstelle, daß da wirklich etwas füf Jäger und HA Negatives drinsteht), dann muß man den Kläger aktiv unterstützen.

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...

Wie man vor diesem Hintergrund einen Willen des Gesetzgebers ins Gesetz hineininterpretieren will, der etwas völlig anderes bedeutet, als 40 Jahre gelebte und vom Gesetzgeber akzeptierte Realität, ist mir schleierhaft.

Da sehe ich den Fehler aber ganz viel deutlicher beim Gericht, als bei den Klägern.

Ohnehin wundere ich mich immer, warum Gerichte wie im Literaturseminar den ominösen Willen des Gesetzgebers aus Zitatesammlungen und Nachschlagewerken erforschen. Sie könnten ihn doch ganz einfach fragen... Vielleicht nicht gerade jedes Amtsgericht, aber bei Grundsatzentscheidungen dieser Art wäre das doch viel einfacher und am Ende klarer.

...

Das ist leider nicht ganz so einfach wie es sich anhört. Doch lese selbst: http://justiz-und-recht.de/tag/auslegung/

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Sagt mal, wir reden hier aber die ganze Zeit über halbautomatische Langwaffen?

Oder träfe diese Urteil auch auf Kurzwaffen zu?

Eigentlich nicht (?). Jäger besitzen KW für Fangschusszwecke. Die Jagd auf gesundes Wild ist damit in Deutschland eh nicht gestattet.

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Sagt mal, wir reden hier aber die ganze Zeit über halbautomatische Langwaffen?

Oder träfe diese Urteil auch auf Kurzwaffen zu?

Es geht nur un ha Langwaffen

Es ist doch mittlerweile egal was gemacht wird oder nicht.

Die Tage der LWB sind gezählt. Es ist politisch nicht gewollt. Die Verbände haben ständig geopfert. Die Mitglieder ehrfürchtig Ihr Haupt gesengt.

Uns stehen verbote einzelner Waffengattungen ins Haus, ob jagdlich aus nicht verifizierter Quelle.

Oder EU seitig.

Die Verbote kommen so oder so. Und hinterher sagt dann jeder ohne uns wäre es noch schlimmer gekommen.

Die Frage stellt sich für mich - was wurde jemals besser? Das ich 10 Jahre praktikable Halbautos kaufen durfte um sie anschließend zu verschrotten ?

Na dann vielen Dank für sämtliche Verbesserungen der Verbände, die ich nicht wahrnahm !

Und NEIN ich möchte NIEMANDEM auf den Schlips treten.

Und nochwas im Nachtrag - Ich denke Thema hier ist und bleibt eine ENTE. Ob ein Magazin wechselbar ist oder nicht wird niemals rückwirkend bindend werden.

Leute die Verbotsleiter würde dann runter gehen bis zum popeligsten .22 er Anschütz - das glaubt doch kein Mensch!

Und Neid gibt es natürlich - wir Jäger müssen halt nicht jeden Scheiß von irgendeiner Durchlaucht abstempeln lassen.

Das sorgt natürlich für unmut. Geh einfach mal regelmäßig als Jäger auf einen Sportschützenstand trainieren, dann wisst Ihr was ich meine.

Im übrigen habe ich 10 Jahre Jagdverbandsarbeit geleistet - damit meine ich nicht Thekendienst - mir reicht das

Grüße

Das ist keine Ente und es geht um ha Langwaffen.
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Dann wechseln die Sportschießer auch kein Magazin mehr.

Grüße

Nein, es geht nur um die HA bei Jägern, basierend auf dem 2 Schussmagazineintrag in einer WBK

Ja was denn nun? Auch Fritz vermeidet jede konkrete Aussage und "bestätigt" nur, es sei wie kolportiert.Das ist aber keine Grundlage für irgendeine Diskussion. Mir ist das Rubrum und die Vorgeschichte, die dem einen oder anderen Rückschlüsse auf den Kläger erlauben würde, völlig egal.,Mich interessieren nur die vermutlich nicht sehr umfänglichen Ausführungen des BVerwG in den Entscheidungsgründen zu der angeblichen Unzulässigkeit von HA welcher Art und Ausführung auch immer. Und zwar wörtlich, nicht durch den Filter des Laienverständnisses gelaufen, ob einfacher Jäger oder Sportschütze oder Verbands"fürst" isz völlig egal - Laie ist Laie. Nach wie vof ist das für mich alles heiße Luft und auch wenn ich konzedieren möchte, daß es wohl einen Anlaß für diese Meldung gibt, ist völlig unklar, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind, bis nicht endlich der Wortlaut der entscheidenden Stellen der Entscheidungsgründe vorliegt.

Natürlich kann der Kläger hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Und je absurder und nicht nachvollziehbar die Begründung ist, deststo größer die a priori allerdings geringe Erfolgsaussicht. Und spätestens hier kommen die Verbände ins Spiel.

Ich habe Fritzs Ausführungen zu den Abwägungen gelesen, halte sie aber für grundfalsch. Abgesehen davon, daß das Stillhalten der Füße nur in den seltensten Fällen der bessere Weg und für eine bedrohte Spezies - das sind LWB - Angriff immer die beste Verteidigung ist (wenn wir erst reagieren, wenn wir wieder einmal angegriffen werden, müssen wir Zugeständnisse machen, so daß sich unsere Position verschlechtert - fordern wir aber offensiv mehr Rechte gewinnen wir vielleicht nicht alles, aber wohl etwas), ist die Grundeinstellung der Verbands"fürsten" - und die bestimmen die Musik, nicht wir einfache, mittelbare Mitglieder - grundfalsch. So kann man in einer friedlichen Umwelt agieren, wenn es keine wirklichen Feinde gibt und jeder rational handelt, urteilt und entscheidet. Jeder weiß aber, daß dies beim Thema Legalwaffen - von unseren Gegnern immer auf allgemein Waffen und damit den einzig gefährlichen Bereich der Illegalwaffen inkludiert reduziert - nicht der Fall ist. Wenn bsp. der DSB die unsägliche weil völlig irrationale Kampagne der Ächtung von Sportwaffen, die wie Kriegswaffen aussehen, lauthals mitträgt (und dabei nicht nur übersieht, daß auch Ordonnanzrepetierer Kriegswaffen waren und daß niemand mit auch nur ansatzweise Verstand erwarten kann, daß die irrationale Ablehnung von KW-ähnlichen KW zwischen StG44 und AK47 unterscheidet), dann köntte ich nur noch K****n. Und auch der BDS tut nichts dagegen, etwa um durch die Einführung von Disziplinen speziell für diese Art von LW insbesondere auch KK-Ausführungen für deren Verankerung im Sportdchützenbereich zu sorgen. Die Verbände agieren nicht, sie reagieren. Alles steht unter dem Motto "Nur nicht auffallen", nur nicht anecken, ängstlich (?) warten bis zum nächstrn Schlag der Legalwaffenfeinde . Der so sicher kommt wie das Amen in der Kriche. Was wir brauchen ist eine viel breitere Basis, wir brauchen in den Vereinen viel mehr Mitglieder. Die bekommt man nicht durch Wegducken und das traditionelle Sportschützentum mit orthopädischen Gerätrn. Die bekommen wir, indem wir die Leute da abholen,wo sie stehen (zuhause mit ihren böse aussehenden Softair-Spielzeugen oder auf dem Paintballplatz, überall da, wo der aufrechte DSB-Funtionär Pickel bekommen würde), wenn wir ihnen bieten, was sie interessiert, nämlich mehr spaßorientiertes Schießen mit interessant aussehenden Waffen. Das sind neben den militärisch aussehenden GK-HA vor allem militärisch aussehende KK, denn nur da kann man mit erträglichen Kosten viel schießen. Und nur aus einer breiten Basis kann man genügend begabte und interessierte Hochleistungssportschützen gewinnen. Wo kommen denn die Bundesliga-Fußballspieler her? Ohne die breite, breite, breite Masse der Freizeit, Gelegenheits- und Spaß-an-der-Freude-Spieler würde es kaum Nachwuchs geben. Wir leben nicht mehr 1960, auch wenn das anscheinend viele Funktionäre noch nicht begriffen haben. Schießsport ist mehr als bierernst mit orthopädischem Gerät Loch in Loch zu stanzen und zum Lachen in den Kellern. Sport - vor allem Breitensport - ist auch Spaß, ist Freude, und zwar nicht nur dann, wenn man einen Pokal gewonnen hat, sondern vor allem bei der Tätigkeit als solcher. Die entsprechende Toleranz - ich will nicht von Anerkennung sprechen - auf gesellschaftlicher Ebene, die allein langfristig unser Überleben sichern kann, erhalten wir aber nur, wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung zu uns zählt, unmittelbar oder mittelbar.

Das mußte mal raus. Was diesen "Fall" betrifft: Die Verbände hätten die Klagen von Anfang an unterstützen müssen, und zwar gerade dann, wenn sie darin Risiken gesehen haben. Denn das Risiko ist offensichtlich größer, wenn ein Einzelner mit seinen beschränkten Mittel den Kampf aufnimmt. "Verhindern" läßt und ließ sich dies nicht, das war doch klar. Also muß man das Risiko minimieren, was heißt: Den Kläger nach besten Kräften unterstützen. Aber Fritzs Ausführungen lassen erkennen, wie es lief: Die Arroganz der Verbände stand dagegen. Und damit handelte man borniert, kurzsichtig, arrogant gegen die Interessen der Mitglieder. Und in jagdlicher Hinsicht war zweifellos auch die Ablehnung von HA und die Meinung, daß diese Beschränkung, diese Verbote richtig seien, maßgeblich.,Nicht nur die Grünen sind nur glücklich, wenn sie Andersdenkenden etwas verbieten können.

Verfassungsbeschwerden sind teuer. Und zwar nicht nur deswegen, weil sie viel spezifisches Fachwissen erfordern, das nur wenige RAe besitzen, die natürlich nicht für das dürftige gesetzliche Honorar arbeiten, sondern auch, weil sie sehr zeitaufwendig sind. Ich habe schon zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Grundrechtsklagen eingelegt/erhoben, die eine oder andere sogar mit Erfolg, und weiß daher, wovon ich rede. RSVen zahlen nicht, Privatleute nur bei nahezu existentieller Bedeutung oder, naja, fast schon bedenklicher Fixierung. Wenn man möchte, daß dieses Urteil keinen Bestand hat (wobeinich jetzt mal unterstelle, daß da wirklich etwas füf Jäger und HA Negatives drinsteht), dann muß man den Kläger aktiv unterstützen.

Von mir gelöscht, Irrtum Bearbeitet von rene-97
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