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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Leute, bleibt doch mal auf dem Teppich !

Glaubst Du ernsthaft auch nur ein einziger Jäger wird jetzt seine HA abgeben müssen und enteignet werden ? Über vierzig Jahre Gesetzes- und Behördenpraxis null und nichtig ?

Hätte der Gesetzgeber dem HA-Erwerb durch Jäger einen Riegel vorschieben wollen, hätte er es schon dreimal getan. Gelegenheiten hat es ja mehr als genügend gegeben. Beim kleinen Anscheinsparagraph sind sogar Jäger explizit ausgenommen worden (was man davon hält, steht auf einem ganz anderen Blatt).

Diese Praxis wird schließlich vom BKA in jedem Feststellungsbescheid umgesetzt, auf welchen dann tausende Kaufinteressenten vertrauen können (müssen). Nicht umsonst hat der Gesetzgeber dieses Instrument als rechtsgültige Allgemeinverfügung geschaffen.

Soll jetzt plötzlich gesagt werden "April, April, Feststellungsbescheide der letzten 13 Jahre sind nichts mehr wert", nur weil vielleicht einige wenige Richter ein Problem mit HA haben ?

Glaube ich nicht wirklich...

Ich denke da eher das alle eine Ausnahmegenehmigung aka Altbesitz bekommen, aber kaufen wird der Jäger nichts mehr können und schon gar nicht mehr MP5, stgw44, MP 40 usw. für die Nachsuche [emoji33] Bearbeitet von rene-97
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Ist schon verwunderlich... Als die EU-K***e aufkam, hab ich von der Jägerschaft so oft gehört, "geht uns nix an, braucht man nicht, mit HA jagt man eh nicht" usw usw, und das teils aus meinem engsten Freundeskreis. Jetzt geht's explizit den Jägern an den Kragen (was ich persönlich genauso K***e finde wie andersrum), und schon liegen die Nerven blank. Da wird schon über Spenden für 'nen Top-Anwalt nachgedacht, was man machen kann usw. Wäre schön gewesen, wenn diese Energie schon vorher, bevor dieses Urteil "öffentlich" gemacht wurde, freigesetzt worden wäre. Versteht mich net falsch, ich find diese Sache genauso Sch***** wie die von der EU, aber vielleicht öffnet das jetzt ein paar Augen, das wir alle doch am gleichen Strang ziehen. So, und jetzt dürft ihr mich auseinander pflücken :)

P.S.: Ich bin auch nur einer von den "Sportschiessern", kein Jäger, und werde auch nie einer sein. Dafür hab ich für meinen HA genauso Bedenken wie die anderen HA-User :(

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Ich denke da eher das alle eine Ausnahmegenehmigung aka Altbesitz bekommen, aber kaufen wird der Jäger nichts mehr können und schon gar nicht mehr MP5, stgw44, MP 40 usw. für die Nachsuche [emoji33]

Glaube ich auch nicht. Es ging in diesem Verfahren doch nicht um die Grundsatzfrage, ob Jäger nun Halbautomaten haben dürfen, oder wie solche für bestimmte Personengruppen einzuordnen sind.

Es ging lediglich um die Frage ob der Zusatzvermerk "2-Schuss" als behördliche Auflage zur WBK (nichts anderes ist dieser), welchen zumindest meine Behörde schon immer so praktizierte, rechtens ist oder nicht.

Kein Gericht kann irgendetwas als verbotenen Gegenstand einstufen, weil ihm schlichtweg die Regelungskompetenz fehlt. Diese hat nur der Gesetzgeber (im Rahmen des Waffengesetzes), oder aber in Zweifelsfällen das BKA.

Vermutlich war die Intention des Gerichts die, dass alle WBK's ohne Zusatzvermerk nicht rechtens sind (aber auch das ist reine Kaffeesatzleserei und Spekulation...)

Ich denke im schlimmsten Falle müssten alle "nackten" WBK's nachträglich mit dem Zusatzvermerk nachgestempelt werden.

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Das Problem ist allerdings, dass der DJV womöglich in erster Linie das FWR heranzieht. Und schon zu RA Joachim Streitbergers (damaliger FWR-Rechtsanwalt+FWR-Sprecher) Zeiten war es nicht deren Strategie, große Prozesse vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen. Man wollte stets "Ruhe für die Verhandlungen" (mit der Politik), Prozesse vor den höchsten deutschen Gerichten stören da nur.

Was sich wohl als einer der größten Vertrauensfehler herausgestellt hat.

Pfeifenverein.

Grüße

Glaube ich auch nicht. Es ging in diesem Verfahren doch nicht um die Grundsatzfrage, ob Jäger nun Halbautomaten haben dürfen, oder wie solche für bestimmte Personengruppen einzuordnen sind.

Es ging lediglich um die Frage ob der Zusatzvermerk "2-Schuss" als behördliche Auflage zur WBK (nichts anderes ist dieser), welchen zumindest meine Behörde schon immer so praktizierte, rechtens ist oder nicht.

Kein Gericht kann irgendetwas als verbotenen Gegenstand einstufen, weil ihm schlichtweg die Regelungskompetenz fehlt. Diese hat nur der Gesetzgeber (im Rahmen des Waffengesetzes), oder aber in Zweifelsfällen das BKA.

Vermutlich war die Intention des Gerichts die, dass alle WBK's ohne Zusatzvermerk nicht rechtens sind (aber auch das ist reine Kaffeesatzleserei und Spekulation...)

Ich denke im schlimmsten Falle müssten alle "nackten" WBK's nachträglich mit dem Zusatzvermerk nachgestempelt werden.

Genau so isses !

Grüße

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Glaube ich auch nicht. Es ging in diesem Verfahren doch nicht um die Grundsatzfrage, ob Jäger nun Halbautomaten haben dürfen, oder wie solche für bestimmte Personengruppen einzuordnen sind.

Es ging lediglich um die Frage ob der Zusatzvermerk "2-Schuss" als behördliche Auflage zur WBK (nichts anderes ist dieser), welchen zumindest meine Behörde schon immer so praktizierte, rechtens ist oder nicht.

Kein Gericht kann irgendetwas als verbotenen Gegenstand einstufen, weil ihm schlichtweg die Regelungskompetenz fehlt. Diese hat nur der Gesetzgeber (im Rahmen des Waffengesetzes), oder aber in Zweifelsfällen das BKA.

Vermutlich war die Intention des Gerichts die, dass alle WBK's ohne Zusatzvermerk nicht rechtens sind (aber auch das ist reine Kaffeesatzleserei und Spekulation...)

Ich denke im schlimmsten Falle müssten alle "nackten" WBK's nachträglich mit dem Zusatzvermerk nachgestempelt werden.

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Das Problem ist allerdings, dass der DJV womöglich in erster Linie das FWR heranzieht. Und schon zu RA Joachim Streitbergers (damaliger FWR-Rechtsanwalt+FWR-Sprecher) Zeiten war es nicht deren Strategie, große Prozesse vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen. Man wollte stets "Ruhe für die Verhandlungen" (mit der Politik), Prozesse vor den höchsten deutschen Gerichten stören da nur.

In diesem Fall ist die Sache ja anders gelagert. Du schriebst es ja selbst - erst ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird den Beteiligten und Betroffenen noch die "nötige Luft und Zeit" verschaffen, da überhaupt etwas "mit der Politik" auszuhandeln.

Ich kann mir zwar im Moment schwer vorstellen, dass die große Masse der Waffenbehörden ihre jahr(zehnt)elang geübte Rechtspraxis in dieser Sache von heute auf morgen über den Haufen werfen (sie hätten dann das Recht ja auch "grottenfalsch" angewandt) und Jäger-WBKs widerrufen. Aber gefeit ist man davor nicht, und bei bestimmter politischer Orientierung (vor allem in rot-grün regierten Ländern) kann es schon sein, dass bereichsweise die Behörden gerne ein solches Urteil aufgreifen...

Und im letzteren Falle bliebe den dort Betroffenen (ohne Gang nach Karlsruhe) in der Tat "keine Zeit mehr".

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Kein Gericht kann irgendetwas als verbotenen Gegenstand einstufen, weil ihm schlichtweg die Regelungskompetenz fehlt. Diese hat nur der Gesetzgeber (im Rahmen des Waffengesetzes), oder aber in Zweifelsfällen das BKA.

Ich denke, das mit dem "verbotenen Gegenstand" hatten wir bereits durch... Es ist wohl davon auszugehen, dass es im formalen Sinn nicht um einen solchen geht.

Vielmehr um das Verneinen bzw. den Wegfall des jagdlichen Bedürfnisses für solche (= praktisch alle) Habautomaten. Rene hatte das m.E. bereits klargestellt.

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[...] Es ging in diesem Verfahren doch nicht um die Grundsatzfrage, ob Jäger nun Halbautomaten haben dürfen, oder wie solche für bestimmte Personengruppen einzuordnen sind.

Es ging lediglich um die Frage ob der Zusatzvermerk "2-Schuss" als behördliche Auflage zur WBK (nichts anderes ist dieser), welchen zumindest meine Behörde schon immer so praktizierte, rechtens ist oder nicht.

Kein Gericht kann irgendetwas als verbotenen Gegenstand einstufen, weil ihm schlichtweg die Regelungskompetenz fehlt. Diese hat nur der Gesetzgeber (im Rahmen des Waffengesetzes), oder aber in Zweifelsfällen das BKA.

Herr A. fährt zum TÜV, weil HU und AU anstehen. Er möchte die neue Plakette haben.

Der Prüfer erteilt ihm keine Plakette. Stattdessen sagt er Herrn A., daß dieser zuerst noch das fehlende rechte Hinterrad montieren müsse.

"Was für ein fehlendes Hinterrad?" fragt Herr A. "Da ist doch alles da." Er zeigt auf das rechte Hinterrad.

Der Prüfer verneint und warnt Herrn A., sich der Fahrertür auch nur zu nähern.

Herr A. wendet sich an den Niederlassungsleiter und beschwert sich. Der stutzt den Prüfer zurecht und sagt ihm, er solle A. endlich die begehrte Prüfplakette erteilen.

Der Prüfer jedoch ruft umgehend den Bereichsleiter an und bittet diesen darum, den Niederlassungsleiter zu überstimmen. Herr A. sagt diesem am Hörer, er habe bereits vier Räder am Auto. Der Bereichsleiter überhört das und teilt Herrn A. lediglich kurz mit, daß die Betriebserlaubnis generell widerrufen sei. Schließlich sei A. als Pensionär nicht mehr berufstätig und benötige demzufolge überhaupt kein Kfz mehr.

Herr A. geht zu Fuß nach Hause.

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Ich denke, das mit dem "verbotenen Gegenstand" hatten wir bereits durch... Es ist wohl davon auszugehen, dass es im formalen Sinn nicht um einen solchen geht.

Vielmehr um das Verneinen bzw. den Wegfall des jagdlichen Bedürfnisses für solche (= praktisch alle) Habautomaten. Rene hatte das m.E. bereits klargestellt.

Das ist aber nicht Aufgabe eines Verwaltungsgerichts.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist lediglich dafür zuständig, über die Rechtmäßigkeit, bzw. Nichtigkeit von Verwaltungsakten zu befinden. Keineswegs aber dafür, das gesamte Waffenrecht und Jagdrecht zu kompromittieren.

Streitgegenständlicher Verwaltungsakt war die behördliche Maßnahme, den Zusatz "2-Schuss" in die WBK einzutragen. Wenn dieser Akt (und nur um den geht es) ja jetzt offensichtlich vom höchsten Organ der Verwaltungsgerichtsbarkeit als rechtmäßig bestätigt wurde, wird dieses auch natürlich Auswirkungen auf die tägliche Verwaltungspraxis haben, gar keine Frage.

Frage ist nur, wie sieht diese Praxis aus ?

Das Gericht wird vermutlich festgestellt haben: "Liebe Behörden, in der Vergangenheit war es falsch einem Jäger nur "Selbstlader" auflagenlos in die WBK einzutragen. Dieses müsst ihr ändern."

Mit Sicherheit wurde nicht festgestellt: Alle Jäger besitzen jetzt illegale Waffen und müssen diese wieder abgeben...

Das war ja noch nicht mal beim BWT3 so (ich war auch Betroffener...)

Und um wie viele ging es da ? 30 Stück ? 50 Stück ? Viel mehr aber auch nicht...

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Vielmehr um das Verneinen bzw. den Wegfall des jagdlichen Bedürfnisses für solche (= praktisch alle) Habautomaten. Rene hatte das m.E. bereits klargestellt.

Genau das ist es

Der Richter ist nur Gott, seinem Gewissen und dem Gesetz verantwortlich und die 5 Richter haben das Urteil des OVG Münster geändert , nicht zurücküberwiesen, sondern

g e ä n d e r t

Es gibt laut dem Urteil kein Bedürfnis mehr für HA mit wechselbarem Magazin.

Es ging nur um 2 Schussmagazine.

Jetzt geht es ums überleben und die Folgen die noch völlig im Nebel sind

Wieso die User hier nicht lesen und verstehen (wollen) versteh ich nicht.

Ich dachte das F.G. genug Vertrauen geniesst, aber selbst ihm glauben einige nicht.

Die Zeit wird es bei diesen Leuten regeln.

Wir können nur hoffen das die Jagdverbände und der BDS intervenieren werden.

Alles palavern hier hilft nicht

Das Urteil ist k a t a s t r o p h a l

Ich gebe zu auch Angst zu haben

Ich bin auch mit einigen HA betroffen.

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Das ist aber nicht Aufgabe eines Verwaltungsgerichts.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist lediglich dafür zuständig, über die Rechtmäßigkeit, bzw. Nichtigkeit von Verwaltungsakten zu befinden. Keineswegs aber dafür, das gesamte Waffenrecht und Jagdrecht zu kompromittieren.

Streitgegenständlicher Verwaltungsakt war die behördliche Maßnahme, den Zusatz "2-Schuss" in die WBK einzutragen. Wenn dieser Akt (und nur um den geht es) ja jetzt offensichtlich vom höchsten Organ der Verwaltungsgerichtsbarkeit als rechtmäßig bestätigt wurde, wird dieses auch natürlich Auswirkungen auf die tägliche Verwaltungspraxis haben, gar keine Frage.

Frage ist nur, wie sieht diese Praxis aus ?

Das Gericht wird vermutlich festgestellt haben: "Liebe Behörden, in der Vergangenheit war es falsch einem Jäger nur "Selbstlader" auflagenlos in die WBK einzutragen. Dieses müsst ihr ändern."

Mit Sicherheit wurde nicht festgestellt: Alle Jäger besitzen jetzt illegale Waffen und müssen diese wieder abgeben...

Das war ja noch nicht mal beim BWT3 so (ich war auch Betroffener...)

Und um wie viele ging es da ? 30 Stück ? 50 Stück ? Viel mehr aber auch nicht...

Nein das Gericht hat festgestell das eungetragene HA mit wechselbarem Magazin illegal sind und dem Kläger das Bedürfnis für eine eingetragene Waffe abgesprochen und das für alle HA die sich in WBJ von Jägern befinden

Es ist total irre.

Das ist sogar von völkerrechtlichen Verstössen geschrieben.

Völliger Wahnsinn.

Genau das ist es

Der Richter ist nur Gott, seinem Gewissen und dem Gesetz verantwortlich und die 5 Richter haben das Urteil des OVG Münster geändert , nicht zurücküberwiesen, sondern

g e ä n d e r t

Es gibt laut dem Urteil kein Bedürfnis mehr für HA mit wechselbarem Magazin.

Es ging nur um 2 Schussmagazine.

Jetzt geht es ums überleben und die Folgen die noch völlig im Nebel sind

Wieso die User hier nicht lesen und verstehen (wollen) versteh ich nicht.

Ich dachte das F.G. genug Vertrauen geniesst, aber selbst ihm glauben einige nicht.

Die Zeit wird es bei diesen Leuten regeln.

Wir können nur hoffen das die Jagdverbände und der BDS intervenieren werden.

Alles palavern hier hilft nicht

Das Urteil ist k a t a s t r o p h a l

Ich gebe zu auch Angst zu haben

Ich bin auch mit einigen HA betroffen.

Dann werden die HA schlimmstenfalls zukünftig nicht mehr für die JagdAusübung, sondern ausschließlich für das jagdliche Übungsschiesen erworben.

Fertig.

Du wirst nichts mehr erwerben können.
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Herr A. fährt zum TÜV, weil HU und AU anstehen. Er möchte die neue Plakette haben.

Der Prüfer erteilt ihm keine Plakette. Stattdessen sagt er Herrn A., daß dieser zuerst noch das fehlende rechte Hinterrad montieren müsse.

"Was für ein fehlendes Hinterrad?" fragt Herr A. "Da ist doch alles da." Er zeigt auf das rechte Hinterrad.

Der Prüfer verneint und warnt Herrn A., sich der Fahrertür auch nur zu nähern.

Herr A. wendet sich an den Niederlassungsleiter und beschwert sich. Der stutzt den Prüfer zurecht und sagt ihm, er solle A. endlich die begehrte Prüfplakette erteilen.

Der Prüfer jedoch ruft umgehend den Bereichsleiter an und bittet diesen darum, den Niederlassungsleiter zu überstimmen. Herr A. sagt diesem am Hörer, er habe bereits vier Räder am Auto. Der Bereichsleiter überhört das und teilt Herrn A. lediglich kurz mit, daß die Betriebserlaubnis generell widerrufen sei. Schließlich sei A. als Pensionär nicht mehr berufstätig und benötige demzufolge überhaupt kein Kfz mehr.

Herr A. geht zu Fuß nach Hause.

Herr A. vielleicht, Wauwi aber garantiert nicht...

Weil er ja auch weiss, dass Diskussionen mit solchen Leuten eh sinnlos sind, er jedoch nett ist, bittet er um kurze Übersendung des entsprechenden Verwaltungsaktes des Kraftfahrtbundesamtes, welcher die Betriebserlaunbnis für das entsprechende Modell generell widerruft.

Kann diese nicht geliefert werden, steigt er ins Auto und fährt schnurstracks zur GtÜ, stellt seinen Wagen dort vor und bekommt die Plakette...

Immerhin fährt ein Auto immer noch Benzin und nicht mit Prüfplaketten...

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.... Neben der möglichen Korrektur des Urteils durch Karlsruhe – ich habe keine Ahnung wie das gehen soll – ....

Friedrich Gepperth

Denkbar wäre die Fallgestaltung, dass ein Sportschütze und Jäger zwei Selbstladelangwaffen besitzt, welche sich in Hersteller, Typ, Kaliber und Lauflänge gleichen wie eineiige Zwillinge. Der einzige Unterschied im Zusammenhang mit dem berechtigten Besitz ist, dass die erste mittels Bedürfnisbescheinigung eines Sportschützenverbandes erworben und ohne Magazinbeschränkung in die WBK eingetragen worden ist und die zweite aufgrund eines Jagdscheines auf die selbe WBK mit Magazinbeschränkung eingetragen wurde.

Es wäre in einem derartigen Fall sehr interessant, mit welcher Begründung ein Jurist ein waffenrechtliches Besitzverbot begründen will. Ein derartiger Fall lässt sich sowohl bei Selbstladelangwaffen mit wechselbaren Magazinen als auch mit fest eingebauten Magazin (Röhrenmagazin bei SLF) konstruierten.

Also MarkF und auch Joe07 haben ja zu den Prozesskosten sehr Wichtiges gesagt. ....

Eine Verfassungsklage ist hier wirklich angezeigt. Es wäre zudem die Gelegenheit (ein Versuch ist es wert) ein deutliches Signal dahingehen zu setzen, dass legale Waffenbesitzer sich nicht mehr jede Frechheit (und auch nicht staatlich verordnete Dummheit) gefallen lassen.

Erfolgsaussichten bestehen meines Erachtens nur wenn die Klagebegründung in Teamarbeit bestehend aus Expertenwissen über Waffentechnik, Jagdrecht, Schießsportordnungen, Waffenrecht und Verfassungsrecht erstellt worden ist.

Eine durchschlagende Begründung müsste den Umgang der in Rede stehenden Schusswaffen zur Ausübung der Jagd und des Schießsportes in Personalunion einer Person mit zeitgleichen "mehrfachen" Bedürfnis widerspiegeln und dabei sowohl jagdrechtliche, schießsportordnungsrechtliche, waffenrechtliche und verfassungsrechtliche Umstände zusammenführen.

Ein schwieriges Unterfangen, aber meines Erachtens machbar. Ist halt nur eine Frage, wie viel Zeit man dafür zur Verfügung hat und investieren will.

Aber wie schon Friedrich Gepperth geschrieben hat, vor Gericht und auf hoher See liegt dein Schicksal in Gottes Hand!

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Alles palavern hier hilft nicht

Das Urteil ist k a t a s t r o p h a l

Ich gebe zu auch Angst zu haben

Ich bin auch mit einigen HA betroffen.

@rene-97

Sei mir nicht böse, aber was genau ist in den letzten 24 Stunden deine Hauptbeschäftigung, und was möchtest Du damit erreichen?

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@rene-97

Sei mir nicht böse, aber was genau ist in den letzten 24 Stunden deine Hauptbeschäftigung, und was möchtest Du damit erreichen?

Ich habe die letzten beiden Nächte nicht geschlafen und hier geposted , mit vielen Leuten gesprochen

Ich möchte warnen, wahrscheinlich habe ich eine Forummacke.

Ich hoffe einfach viele Jäger mit HA zu erreichen und das sich diese

wehren, ihre Jagdverbände nerven,

atattdessen erlebe ich Ignoranten,

Besserwisser und Phobiker.

Solidarität nur von wenigen und hinterher ist das Geschrei wieder gross. Aber wahrscheinlich muss das so sein.

Was soll das Verfassungsgericht eigentlich zu diesem Urteil entscheiden?

Das es nicht zulässig ist und das Völkerrechtsgemurkse völlig daneben ist
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... Expertenwissen über Waffentechnik, Jagdrecht, Schießsportordnungen, Waffenrecht ...

Leider zieht es sich wie ein roter Faden durch alle themenbezogenen VG/OVG/...-Urteile der letzten Jahre, dass diese von Richtern gesprochen werden, die in dieser Hinsicht völlig unbeleckt sind (man könnte es auch als Zustand der völligen Inkompetenz bezeichnen) und die im festen Bewusstsein ihrer gottgleichen juristischen Unfehlbarkeit jegliche fachliche Beratung ablehnen, immer getreu dem Motto folgend:

"Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, mein Urteil steht sowieso schon fest!"

:bump:

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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.... ihrer gottgleichen juristischen Unfehlbarkeit jegliche fachliche Beratung ablehnen, immer getreu dem Motto folgend:

"Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, mein Urteil steht sowieso schon fest!"

:bump:

CM

Ich hatte ja schon geschrieben, es wäre ein schwieriges Projekt, aber:

"Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt".

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Ich habe die letzten beiden Nächte nicht geschlafen und hier geposted , mit vielen Leuten gesprochen

Ich möchte warnen, wahrscheinlich habe ich eine Forummacke.

Ich hoffe einfach viele Jäger mit HA zu erreichen und das sich diese

wehren, ihre Jagdverbände nerven,

atattdessen erlebe ich Ignoranten,

Besserwisser und Phobiker.

Solidarität nur von wenigen und hinterher ist das Geschrei wieder gross. Aber wahrscheinlich muss das so sein.

...

Du weißt aber doch, daß die Jäger sich eh als was Besseres fühlen, die nie von irgendwelchen Änderungen beroffen sind, und grundsätzlich über Urteile gegen Sportschützen nur lachen nach dem Motto "Ich bin ja privilegiert, mich betrifft das ja nicht!"

Siehe "Lauflängen von Langwaffen".

Jetzt betrifft es sie.

Sie sind aber nicht daran gewöhnt, daß sie irgendwas betreffen könnte.

Sowas schafft eine gewisse Lethargie.

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Du weißt aber doch, daß die Jäger sich eh als was Besseres fühlen, die nie von irgendwelchen Änderungen beroffen sind, und grundsätzlich über Urteile gegen Sportschützen nur lachen nach dem Motto "Ich bin ja privilegiert, mich betrifft das ja nicht!"

Siehe "Lauflängen von Langwaffen".

Jetzt betrifft es sie.

Sie sind aber nicht daran gewöhnt, daß sie irgendwas betreffen könnte.

Sowas schafft eine gewisse Lethargie.

Ja solche lodengrüne Exemplare gibt es und ich hatte gehofft die jungen modernen Jäger zu erreichen.
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