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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

hallo südwest,

mit dererelei aussagen geht es dir doch nur ums trennen der betroffenen gruppen und sichern der vermeintlichen eigenen ( ebenfalls vermeintlichen ) pfründe und definitiv nicht darum gemeinsam an einem strang zu ziehen:

Und Neid gibt es natürlich - wir Jäger müssen halt nicht jeden Scheiß von irgendeiner Durchlaucht abstempeln lassen.

Das sorgt natürlich für unmut. Geh einfach mal regelmäßig als Jäger auf einen Sportschützenstand trainieren, dann wisst Ihr was ich meine.

meiner meinung nach ist da einfach verstand durch arroganz abgelöst worden - das begreift nun hoffentlich jeder der deine beiträge liest, nach solchen wortwahlen: ......durchlaucht...... ...... sportschießer........

eigentlich sollte es für einen gebildeten jäger ( für den du dich durch deine eigenen aussagen ja ausgiebst ) doch möglich sein, sich in normaler wortwahl und mit normalen begriffen auszudrücken - oder ?

Handgunner

Bearbeitet von Handgunner
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Du kapierst es nicht

Mit dem 2 Schuss Magazineintrag darfst du an dieser Waffe nichts anderes benutzen und schon gar nicht sportlich schiessen. Du hast es für die Jagd und nicht für den Sport.

Mag in derSchweiz anders sein.

Doch das habe ich schon kapiert, ich habe nirgends von benützen der Magazine geschrieben. Es ging mehr um Fotos zu machen und im Netz präsentieren, das ist ja (noch) nicht verboten. Auf dieses Post bin ich eingegangen, weil mokiert wurde, dass es wohl User gab die ihren AK Klon mit 30 Schussmagazin etc. fotografiert haben und hier auf WO die Fotos davon gepostet haben. Ob man das soll oder nicht soll, kann man ja kontrovers diskutieren, aber das ist eher nebensächlich zum Thema bezogen.

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Ach, so, Edith sagt: Da Neumann jetzt 63 ist, geht er voraussichtlich in 2 Jahren in den Ruhestand.

Na, wenn das so ist .... die nächste Klage braucht mehr als zwei Jahre, bis über sie vom BVerwG entschieden wird. Sollte es bis dahin überhaupt noch zivile HA geben - gegen ein Urteil eines deutschen Gerichts kann man Verfassungsbeschwerde einlegen, gebundene EU-Rechtsakte, die der nationale Gesetgeber nur noch umsetzen kann, sind grds. nicht anfechtbar, mögen sie im Einzefall auch noch so grundrechtswidrig sein, und zwar national wie euopäisch, und außerdem auf eine Korrektur der Rechtsprechung oder ein Tätigwerden des Gesetzgebers hoffen - besteht also noch Hoffnung.

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hallo südwest,

mit dererelei aussagen geht es dir doch nur ums trennen der betroffenen gruppen und sichern der vermeintlichen eigenen ( ebenfalls vermeintlichen ) pfründe und definitiv nicht darum gemeinsam an einem strang zu ziehen:

Und Neid gibt es natürlich - wir Jäger müssen halt nicht jeden Scheiß von irgendeiner Durchlaucht abstempeln lassen.

Das sorgt natürlich für unmut. Geh einfach mal regelmäßig als Jäger auf einen Sportschützenstand trainieren, dann wisst Ihr was ich meine.

meiner meinung nach ist da einfach verstand durch arroganz abgelöst worden - das begreift nun hoffentlich jeder der deine beiträge liest, nach solchen wortwahlen: ......durchlaucht...... ...... sportschießer........

eigentlich sollte es für einen gebildeten jäger ( für den du dich durch deine eigenen aussagen ja ausgiebst ) doch möglich sein, sich in normaler wortwahl und mit normalen begriffen auszudrücken - oder ?

Handgunner

Ich bin völlig bei Dir !

Ich hoffe es merken so langsam alle wie die Uhr tickt. Ohne provokationen und anstupsen kommt doch keiner in die Gänge.

Da hilft nur den Blutdruck hochzuschrauben, damit endlich JEDER kapiert wie der Hase läuft.

Im übrigen kommen erst durch ein Völlig überreguliertes WaffG solche Stilblüten wie in diesem Urteil zu tragen !

Zu viele Fallstricke, zu viele die was zu sagen haben wollen, Bedürfnisprinzip - so jetzt haben wir den Salat !

Grüße

Bearbeitet von südwest
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"Sportschießer", aha. Regst dich, ganz zu recht, über Neid und Missgunst auf und hälst es dann aber am Köcheln. Hört doch mal auf mit dem Mist.

Nö , das ist nur die logische Folgerung daraus.

Ohne jemandem nahetreten zu wollen, ist das doch die logische Konsequenz.

Im übrigen für die DSB Pistolenschützen 5 Schuß .....................................

Wenn das durchgeht (wird es aber nicht) gibt es ordentlich was zu tun.

Grüße

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Vom DJV?

Was eigentlich folgerichtig wäre, denn es dürfte sicher schon eine sechsstellige Zahl DJV-Mitglieder betroffen sein.

Ne, der Kläger macht das

Streitwert: 5000 €

Von den Jagdverbänden bis jetzt nada

Das ist auch noch viel zu kurz.

Das Urteil haben sie bekommen vom Kläger.

Es ist auch erst letzten Donnerstag gekommen

In einigen Tagen wird es auch sicher auf der Gerichtsseite veröffentlicht

Bearbeitet von rene-97
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Der DJV wird NIEMALS gegen so etwas juristisch vorgehen. Ein durch und durch eierloser Verband.

Ach was. Der DJV ist heute bei weitem nicht mehr so "schnarchnasig" wie einstens.

Wäre gut, wenn der DJV unterstützen würde. Anlass darfür gäbe es definitiv.

Denn wie gesagt, wenn das Urteil so lautet wie hier umrissen, dann wären noch nicht mal mehr eine S 303, Merkel SR 1, Benelli Argo oder ähnliche, von vornherein rein "jagdlich konstruierte" halbautomatische Büchsen sicher...

Auch bei denen würde (entgegen zu 99% geübter Verwaltungs- und Rechtspraxis) mit einem Mal ein jagdliches Bedürfnis verneint werden. Konkret betroffen sind....ich schätze mal (vorsichtig), mind. ein Drittel bis die Hälfte aller DJV-Mitglieder. HAs sind inzwischen bekanntlich weit verbreitet.

Bearbeitet von karlyman
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Vom DJV?

Was eigentlich folgerichtig wäre, denn es dürfte sicher schon eine sechsstellige Zahl DJV-Mitglieder betroffen sein.

Verfassungsbeschwerde wie jedes Rechtsmittel kann nur der durch die angegriffene Maßnahme Beschwerte einlegen. Eine andere Frage ist, ob im Hintergrund unterstützt, finanziert, gepusht wird.

...kurze Frage: Würde der Beschwerdeführer von einer gemeinschaftlich befüllten "Karlsruher Kriegskasse" profitieren? Ich stell' mir den Spaß nicht billig vor...

Siehe mein vorletztes, umfängliches post.

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...kurze Frage: Würde der Beschwerdeführer von einer gemeinschaftlich befüllten "Karlsruher Kriegskasse" profitieren? Ich stell' mir den Spaß nicht billig vor...

Habe ich ihm auch angeboten

eine finanzielle Spende

Er verneint, das macht wohl seine Rechtschutzversicherung

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Die "Kregskasse" sollte, angesichts der Masse der Betroffenen und der in Frage stehenden, summierten Werte (welche reif für die Schrottpresse wären), doch kein wirkliches Problem sein.


Er verneint, das macht wohl seine Rechtschutzversicherung

Da hat er prinzipiell eine gute RSV.

Die Frage ist allerdings, ob die auch bereit sind, ihm eine Koryphäe als RA zu finanzieren.

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Habe ich ihm auch angeboten

eine finanzielle Spende

Er verneint, das macht wohl seine Rechtschutzversicherung

Ganz gewiß nicht. Und noch viel weniger zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Aber das ist sein Problem, nicht meines.

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Die "Kregskasse" sollte, angesichts der Masse der Betroffenen und der in Frage stehenden, summierten Werte (welche reif für die Schrottpresse wären), doch kein wirkliches Problem sein.

Da hat er prinzipiell eine gute RSV.

Die Frage ist allerdings, ob die auch bereit sind, ihm eine Koryphäe als RA zu finanzieren.

Leute, bleibt doch mal auf dem Teppich !

Glaubst Du ernsthaft auch nur ein einziger Jäger wird jetzt seine HA abgeben müssen und enteignet werden ? Über vierzig Jahre Gesetzes- und Behördenpraxis null und nichtig ?

Hätte der Gesetzgeber dem HA-Erwerb durch Jäger einen Riegel vorschieben wollen, hätte er es schon dreimal getan. Gelegenheiten hat es ja mehr als genügend gegeben. Beim kleinen Anscheinsparagraph sind sogar Jäger explizit ausgenommen worden (was man davon hält, steht auf einem ganz anderen Blatt).

Diese Praxis wird schließlich vom BKA in jedem Feststellungsbescheid umgesetzt, auf welchen dann tausende Kaufinteressenten vertrauen können (müssen). Nicht umsonst hat der Gesetzgeber dieses Instrument als rechtsgültige Allgemeinverfügung geschaffen.

Soll jetzt plötzlich gesagt werden "April, April, Feststellungsbescheide der letzten 13 Jahre sind nichts mehr wert", nur weil vielleicht einige wenige Richter ein Problem mit HA haben ?

Glaube ich nicht wirklich...

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Also MarkF und auch Joe07 haben ja zu den Prozesskosten sehr Wichtiges gesagt.

Auch wenn die Erfolgsaussichten ganz prinzipiell vor dem BVerfG niedrig sind, gewinnt man damit erstmal Zeit. D.h. wenn das Urteil vorerst nicht rechtskräftig würde und im Idealfall die Klage vor dem BVerfG wenigstens angenommen würde, wäre viel Zeit gewonnen, im Nachgang politische Lösungen oder wenigstens erträgliche/konstruktive Umbaulösungen etc. auszuhandeln.

Selbst wenn die RSV zahlt: gute bzw. ggf. zusätzliche Anwälte (ggf. mehrere) kosten auch mehr, Gutachterkosten, Stellungnahmen etc. - da wird der Kläger Verbandshilfe dringend benötigen.

Das Problem ist allerdings, dass der DJV womöglich in erster Linie das FWR heranzieht. Und schon zu RA Joachim Streitbergers (damaliger FWR-Rechtsanwalt+FWR-Sprecher) Zeiten war es nicht deren Strategie, große Prozesse vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen. Man wollte stets "Ruhe für die Verhandlungen" (mit der Politik), Prozesse vor den höchsten deutschen Gerichten stören da nur.

Mal abwarten, ob man von dieser Strategie in diesem Fall "notgedrungen" abrücken muss...

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