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rene-97

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Alle Inhalte von rene-97

  1. Mit Verlaub das ist Blödsinn. Der Polizist will die Seriennummer in der WBK mit der auf der Waffe vergleichen. Er fragt ob die Waffe geladen ist. Das verneine ich um ihm dann auf der Waffe die Seriennummer zu zeigen die er mit der Erlaubnis vergleicht. Danach packe ich Gewehr/Pistole/Revolver wieder in den Koffer und alle sind zufrieden. Gute Fahrt und auf Wiedersehen. Dreimalig erlebt in 30 Jahren bei allgemeinen Verkehrskontrollen.... Ich weiss nicht was hier in WO immer für Probleme besprochen werden die es in der Praxis gar nicht gibt. Ich habe keine Probleme mit der Polizei und keinen Grund zu protestieren bei einer Kontrolle Der Polizist macht seinen Job und gut ist es. Ich bin auf dem Weg zur Jagd oder Schießstand gewesen und es gab keine weiteren Probleme nach einer Zufallskontrolle. Man kann aus allem ein Problem machen.
  2. Geh lieber zum Schiessen, anstelle hier zu diskutieren. Lass die alten Männer hier tratschen und streiten wie sie wollen. WO ist ein nur Forum im Internet und nicht "das echte Leben".Auf dem Stand sein macht mehr Spass.
  3. Wieso sollte er den Koffer nicht öffnen dürfen ?
  4. Das ist keine Meinung, sondern ein Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Meinung ist was anderes.
  5. Man kann an der grünen WBK eben nicht erkennen ob Jagdschein oder Sport , ausser du hast diesen verdammten 2 Schuss Eintrag...
  6. Du hast mit allem Recht ! Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  7. Gaga Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  8. Du siehst auch blaue Elefanten und Mäuse ... Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  9. SV ? Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  10. was hast du denn jetzt für einen Ausraster ?
  11. Falsch Es gibt gewerbliche Anbieter, aber in der Regel bescheinigt der Verein die Sachkunde. Es wird ein Prüfungsausschuss gebildet Ein Vertreter der Behörde eingeladen (In NRW von der Polizei) Kommt der nicht zur Prüfung, ist es Pech, dann findet die Prüfung ohne diesen statt und ist gültig.
  12. Natürlich wird die Sachkunde im Verein gemacht und auch ein Nachweis ausgestellt...
  13. Das ist doch mal eine qualifizierte Händlerstellungnahme
  14. Schrieben die auch vorher, wie der dem die WBK entzogen wurde: "Die Wichser wollen Dich verarschen. … Ramelow ist ein dreckiger Rassist. … Diese Wichser [die Bundesregierung] sollen in der Hölle schmoren." ?
  15. Lies mal die Leserkommentare. So negativ werden wir von fanatischen Waffenhassern gesehen. Viele Bürger schliessen sich leider an. Keine Waffe = keine Gefahr ist das einfachste. Diese Verein hat uns allen geschadet.
  16. Ich denke er ist auch für seine Hasspostings zu einer Geldstrafe verurteilt worden ? Vielleicht habe ich den falschen im Blick. Auf jeden Fall ist es gut das der keine Waffen mehr hat. So einer bringt Schützen und Jäger in Verruf beim Bürger und schadet. Kein Verband will so einen Hetzer haben. Ihr stellt euch doch nicht auf eine Stufe mit dem ? Dann solltet ihr vielleicht auch alles abgeben, bevor man es euch abnimmt.... Ihr braucht nur zu schreiben was er schrieb. Ist doch nur freie Meinungsäusserung und das darf man doch nach eurer Meinung. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  17. Genau weil es strafbar ist ist er verurteilt worden. Das was du dazu sagst ist freie Meinungsäusserung. Recht hat das Gericht gesprochen. Das ist gültig. Deine Meinung darfst du sagen. Das ist in einer Diktatur anders, für deine Meinung würdest du dafür schon abgemurkst werden. In Argentinien hätten sie dich vor 30 Jahren in 20.000m Höhe aus dem Flugzeug geworfen für die falsche Meinung. Da gab es keine Verhandlung. Heute gibt es ein Strafgesetzbuch, da kannst du vorher lesen was und ob es strafbar ist und welche Strafe es dafür gibt. Er musste nicht pöbeln und hetzen. Du hast deine Meinung. Heletz und ich eine andere. Ja und ? Auch das ist freie Meinung. Der Forenbetreiber hat hier übrigens Hausrecht und es gibt hier faktisch keine freie Meinungsäusserung. Auf der Arbeit gibt es die auch nicht. Was jetzt ? Komisch ist das ausgerechnet immer Leute in Foren mit dem GG kommen. Mach das doch mal bei deinem Chef in deiner Arbeitsstelle.
  18. Beschwerden über Richter sind in Deutschland völlig vergebens. Die Leiter/Präsidenten der Amt-Land-Oberlandgerichte weisen Beschwerden immer ab. Manchmal hilft eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Landtags im Bundesland oder beim Bundestag. Ist der/die Vorsitzende/r ein Grüne/r sieht man im Waffenrecht auch dort alt aus. Ein z.B. Schalldämpfer wird die nicht interessieren. Traurig. Man bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit
  19. Das kann bei genauem Datumvergleich sein Es gab erstinstanzliche VG Urteile in Arnsberg, Düsseldorf und Köln Der Arnsberger und Kölner sind dann zum OVG nach Münster gezogen.
  20. Mittlerweile nennt man das Regelbeförderung..... Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  21. Im übrigen ist die Richterin der 22. Kammer die gleiche wie beim allerersten 2 Schuss Urteil vor dem VG Düsseldorf und dem SD Urteil. Wer dabei noch böses denkt ? [Ironie}
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