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rene-97

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Alle Inhalte von rene-97

  1. Habe ich ihm auch angeboten eine finanzielle Spende Er verneint, das macht wohl seine Rechtschutzversicherung
  2. Ne, der Kläger macht dasStreitwert: 5000 € Von den Jagdverbänden bis jetzt nada Das ist auch noch viel zu kurz. Das Urteil haben sie bekommen vom Kläger. Es ist auch erst letzten Donnerstag gekommen In einigen Tagen wird es auch sicher auf der Gerichtsseite veröffentlicht
  3. Nein, es geht nur um die HA bei Jägern, basierend auf dem 2 Schussmagazineintrag in einer WBK Von mir gelöscht, Irrtum
  4. Es geht nur un ha Langwaffen Das ist keine Ente und es geht um ha Langwaffen.
  5. Hallo Handgunner, ich hätte mehr Respekt einiger User hier vor F.G. erwartet. Der Mann ist mit Leib und Seele für Sportschützen und Jäger und meine grösste Hoffnung fusst jetzt auf ihm und den Widerstand den er gegen dieses fürchterliche Urteil setzt.
  6. Das Gericht hat für Deutschland entschieden das HA in der jetzigen Form illegal sind.Das ist widerlich und entmündigt den Jäger tatsächlich. An der 2 Schuss Magazin Verwendung sind die Jagdverbände beteiligt gewesen. Manchmal gewinnt man und manchmal verliert man. Es ist traurig, aber wahr Es wäre immer zu diesem Ergebnis gekommen, es war nur nicht klar wann es passierte. Nach den Anschlägen von Paris und Brüssel glaube ich nicht das die Politik daran etwas ändert. Ich hoffe ein wenig auf die Wirtschaft und das diese Druck auf die Politik macht da ein Einbruch im Geschäft mit HA vermutlich kommen wird.
  7. Eben doch begrenzt, wenn dz den Eintrag hast und der wirdd kommen für alle Jäger
  8. Du kapierst es nichtMit dem 2 Schuss Magazineintrag darfst du an dieser Waffe nichts anderes benutzen und schon gar nicht sportlich schiessen. Du hast es für die Jagd und nicht für den Sport. Mag in derSchweiz anders sein.
  9. So ist die Praxis bei HA und auch bei Repetierer Lass mal einfach das mit dem verbotenen Gegenstand raus.Das war ein Irrtum
  10. Du musst mal zitierenWas schliesst du aus ?
  11. Es hat bei den Richtern geklemmt. Letzendlich sind für die alle HA im Besitz von Jägern illegal und erkennen ihn ein Bedürfnis ab Die HA hätten bie eingetragen werden dürfen laut der 5 Richter Die EU Richtlinie ist ein Scheissdreck dagegen. Hört bitte jetzt auf zu orakeln. F.G. ist aktiv und nehmt ihm jetzt nicht die Zeit dazu
  12. Ja das war n.m.M. ein Schnellschuss gewesen.Bitte daran jetz nicht festhalten, es ist/war keine Absicht. Da steckt auch eine Menge Angst hinter.
  13. 5 Richter haben festgestellt das der jetzige Besitz von HA für Jäger rechtswidrig ist . Jetzt bleibt nur noch eine Verassungsbeschwerde. Noch ist das Urteil nicht rechtsgültig. Ich denke die "Verbände" werden jetzt wach und das ist nicht ngativ gemeint. Ich danke F.G.für die Klarstellung. Die Hütte brennt. .Hört jetzt bitte auf hier zu orakeln und Leute zu beschimpfen. Es ist so wie es ist.
  14. Ihr werdet euch wundern. Damit ist auch Ende hier von mir.
  15. Es ist viel banaler als ihr denkt.
  16. Das ist das 2Schuss Magazin UrteilDie obersten Richter haben ein richtungsweisendes Urteil gefällt und das Urteil des OVG Münster geändert
  17. Das ist in der Tat:"eine panische Reaktion" auf das Urteil, aber ist eine zu schnelle Interpretation des wirklich katastrophalen Urteils.
  18. Blödsinn Es betrifft nur Jäger mit HA
  19. Du wirst warten müssen, von mir gibt es nix
  20. Ja und derjenige von dem ich es habe, hat mir untersagt es weiter zu geben. Auch du wirst es dir aus der Datenbank des BundesVerwG holen müssen, wenn es veröffentlich wird.Es war eine schriftliche Verhandlung ohne Öffentlichkeit. Tja ist aber so. Der Kläger hat sein Recht war genommen. Nicht mehr und nucht weniger.
  21. Genau kategorie b und cSchau mal nach
  22. Das Urteil ist äusserst real
  23. Richtig, also warte ab bis auch du es lesen kannst
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