Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Sicher das es das BundesVerwalG ist und nicht das BVerfG wie du geschrieben hast ?

AZ des BVerfG sehen anders aus.

Hach du bist ja ein Hecht,

hast du etwa einen Abküfi ?

Weisst was ein NfMmE ist ?

Ich nicht. Aber ich kenne ein BzBvzVpa.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem die unsinnige Geschichte mit dem "verbotenen Gegenstand" nun von Tisch ist: was ist jetzt konkret das Problem. Das wird man doch wohl ohne vollzitat des Urteils nennen Können

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bis dahin etwas Lyrik:

Dem Jägersmann in seinem Wald

ist mal warm und auch mal kalt.

Er schießt sich seinen Osterbraten

natürlich mit dem HALBAUTOMATEN.

Der Doktorand und der Professor

die schießen leis' mit Sound Suppressor.

Und abends bei Brot und Bier und leckrer Terrine

diskutieren sie über Urteile und Magazine.

Bearbeitet von Gruger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Ursprüngliche Problem ist:

Ein SB wollte einem Jäger in seine WBK für seine Ruger 10/22 eine Beschränkung für 2 Schuss eintragen - mit der Androhung, wenn er den Jäger mit größeren Magazinen auf dem Schießstand antrifft, sind alle Waffen weg.

Der SB versuchte also ein sachliches nach §19 BJG als ein allgemeines Verbot durchzudrücken.

Dagegen wurde geklagt, das OVG Münster gab den Klägern Recht.

Die Behörde beantragte Revision in Leipzig, über dessen Urteil hier diskutiert wird

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Ursprüngliche Problem ist:

Ein SB wollte einem Jäger in seine WBK für seine Ruger 10/22 eine Beschränkung für 2 Schuss eintragen - mit der Androhung, wenn er den Jäger mit größeren Magazinen auf dem Schießstand antrifft, sind alle Waffen weg.

Der SB versuchte also ein sachliches nach §19 BJG als ein allgemeines Verbot durchzudrücken.

Dagegen wurde geklagt, das OVG Münster gab den Klägern Recht.

Die Behörde beantragte Revision in Leipzig, über dessen Urteil hier diskutiert wird

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Soweit hab ich das verstanden, aber das Sachliche Gebot im Jagdgesetz richtet sich nur gegen den Schuss auf Wild. Schießübungen oder gar die Form des Erwerbs sind darin nicht erwähnt. Grundsätzlich ist das Bedürfnis mit gelöstem Jagdschein gegeben. Auch ist nicht die rede davon das ein Magazin fest verbaut sein muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob sich MP% noch dafür interessieren wird, nachdem er mir schon vor vielen Tagen völlig unabhängig zu dieser Sache, eröffnet hat, das er die Bundesrepublik verlassen wird?

Bedankt sich bei mir für einen Kauftipp und schreibt beiläufig, er verlasse sowieso bald die BRD.

In Anbetracht der aktuellen Situation, hinterlässt er vermutlich einen Scherbenhaufen, deshalb ist mir es völlig egal ob er dich bezüglich einer Veröffentlichung des Urteils gebeten hat dies nicht zu tuen.

Zumal er mich gleich zweimal als Sprachrohr missbraucht hat, ohne mir zu sagen, das er selbst .............

Ich denke das Du die Wichtigkeit in Bezug auf zeitlich abhängige Vorgänge zur Entgegnung oder gar einer Abwehr der ganzen Angelegenheit einschätzen kannst.

Entscheide richtig !

PS. ich könnte K****n 😪

Angesichts der Tatsache wie das Urteil eines Gerichts in dieser Bananenrepublik ausgegangen ist und wie einige MP% jetzt übel nehmen das er sich gewehrt hat, ist mir verständlich das er über Auswanderung nachdenkt und das auch vorher schon getan hat.

Warum knallste ihm jetzt noch einen rein, anstatt zu fragen wie wir uns gegen die Willkür und Bevormundung durch offenbar hoplophobe Waffengegner in der Reihen der Führungsriege dieses Staates wehren können?

Eure persönlichen Differenzen sollten derzeit deswegen hinten angestellt werden!

Betrifft dich das Thema überhaupt, mittlerweile Jagdschein gemacht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Ursprüngliche Problem ist:

Ein SB wollte einem Jäger in seine WBK für seine Ruger 10/22 eine Beschränkung für 2 Schuss eintragen....

Zumindest, dass es konkret um eine Ruger 10/22 ging, war mir neu.

Meine Güte... Ein Kleinkaliber-Halbautomat... Was manche Waffenbehörden in dieser Republik "reitet", selbst da noch kleinlichste Beschränkungen aufzuerlegen, ist mir ein ewiges Rätsel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, das ist physikalisch völlig unmöglich.

Wenn die einen nicht mehr wollen, macht man verbandslos weiter. Noch darf jeder einen Schießstand nutzen und vrreinszwang Gibt's auch nicht.

Es besteht ja angeblich kein Interesse an rechtlicher Unterstützung.

Das man das mal von einem wie F.G. lesen muss, Macht mich traurig.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Personen haben sich diese Beschränkung in der WBK nicht gefallen lassen und sind dagegen gerichtlich vorgegangen.

Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht.

Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus.

Zwei Mann haben geklagt, das ist ihr Recht. Das Risiko der Klage für uns alle war aber erheblich und es ist ganz offensichtlich nicht nur für diese Kläger schiefgegangen sondern für uns alle. Punktum.

Friedrich Gepperth

Hallo Friedrich Gepperth

die zwei ursprünglich betroffenen haben sich das nicht gefallen lassen und haben dagegen geklagt.

GUT!

es ist für uns alle schiefgegangen.

SCHLECHT!

Aber jetzt den Klägern einen Vorwurf zu machen, und wenn er nur hintergründig ist, ist falsch und zielt an unserem Dilemma vorbei.

Wir kämpfen an vielen Fronten gegen den Mainstream, der Waffenphobie, und da werden wir alle von unseren Verbänden im Stich gelassen. Wenn diese Klage so brisant war, warum haben dazu die Verbände nicht interveniert und sind helfend beigetreten? Mahnen und dann, wenn das Kind im Brunnen liegt sagen: ihr seid schuld, ist die falsche Reaktion. Ich bin sicher nicht für Duckmäusertum bekannt. Und wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, ziehe ich das durch, mit allen Konsequenzen. Wenn es schiefgeht: ich muss mir aber nie vorwerfen lassen, dass ich sehenden Auges ins Unglück gerannt bin.

Für mich stellt sich die derzeitige Situation so dar, dass irgendein Richter oder mehrere einfach irgendeine Situation wahrgenommen haben und gegen den Waffenbesitz agierten. das wäre so oder so gekommen. Der Kläger spielte keine Rolle. Das Ergebnis stand schon in den Köpfen.

Um so etwas zu verhindern, sollten die Verbände klar kommunizieren, dass sie helfend und beratend zur Seite stehen. Und Ansprechpartner nennen.

Denn so, wie es bisher war, werden wir auseinander dividiert. Das macht uns schwach.

Nur Zusammenhalt stärkt uns.

Wir haben ein Hobby, lasst uns wegen einer verlorenen Schlacht nicht aufgeben. Sie stärkt uns.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist es!

Das Spiel mit dem Feuer haben genau die tatenlosen Verbände betrieben. Eben genau durch ihr unbeteiligt tun.

Seit Jahren mahne ich, dass man eine entsprechende Kulisse aufbauen muss.

JEDE Waffenrechtliche Einschränkung hätte gebündelt beklagt werden müssen.

Das treibt das Preisschild für die Politik nach oben.

Zudem erhöht man die Qualität der Klagen.

Wer mal durch die Datenbanken blättert, Sieht eine unfassbare Zahl äußerst dämlicher Klagen.

Das kann man alles verhindern, indem man von oben anpackt, als Verbände.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....

Betrifft dich das Thema überhaupt, mittlerweile Jagdschein gemacht?

Ich freue mich ja wenn auch Nicht -Jagdscheinihaber sich betroffen fühlen. Denn ein Großteil der Jagdscheininhaber wird sich nicht betroffen fühlen. Warum?

Weil die entweder keinen HA haben, oder alles schon nicht so schlimm werden wird, oder aber solange sie nicht von ihrem Verband zu irgendetwas aufgefordert werden, eh schon mal garnix machen.

Habe ich leider so schon bei der EU Waffenrechtsverschärfung erleben müssen.. (da haben mich einige meiner "Jagdkameraden" sogar ausgelacht)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe das Problem hier nicht, wenn das ganze so einen Riesenei ist, warum setzen sich dann nicht DJV - BDS und die anderen Verbände mal zusammen, Reden mit Politikern und versuchen das zu Regeln. Es soll das Bundesjagdgesetz doch eh in den nächsten Monaten geändert werden. Muss man halt drauf hinwirken das das 2 Schuss Magazin Gebot gestrichen wird und alles ist in bester Ordnung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem die unsinnige Geschichte mit dem "verbotenen Gegenstand" nun von Tisch ist: was ist jetzt konkret das Problem.

Die Befürchtung ist, dass Waffenbehörden - sich am Urteil orientierend - nun für fast alle bislang auf JS zu erwerbenden bzw. bereits besessenen/eingetragenen HAs ein jagdliches Bedürfnis verneinen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da könnten mehr JS-Inhaber betroffen sein, als sie es sich im Moment vorstellen.

So exotisch sind jagdliche HA inzwischen auch nicht mehr, mindestens ein Drittel der jagdlichen Waffenbesitzer (konservativ geschätzt) dürfte inzwischen welche haben.

Bei uns sind auch viele Jäger Mitglied im BDS............................

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe das Problem hier nicht, wenn das ganze so einen Riesenei ist, warum setzen sich dann nicht DJV - BDS und die anderen Verbände mal zusammen, Reden mit Politikern und versuchen das zu Regeln.

Das wäre ein Gebot der Vernunft, ja.

Politisch (gesetzgeberisch) wäre das "mit Federstrich" vernünftig zu regeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.