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StefanW

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Alle Inhalte von StefanW

  1. auch wenn es vom Thema abdriftet gibt es hier zwei Teile, die man unterscheiden muss: - Vereine dürfen für ihre Mitglieder die WSK abnehmen. Also erstmal nur für die eigenen. Es können sich aber Vereine zusammenschließen oder man kann auch vom Verband (welcher selbst ein Verein ist) beauftragt werden für die mittelbaren Mitglieder auszubilden. Die Alternative ist die staatliche Anerkennung, dann ist die Vereinszugehörigkeit egal - hat man die Sachkunde ist es egal, ob man den Verein wechselt, weil das Zertifikat unbegrenzt gültig ist, sofern die Voraussetzungen bei Erlangung korrekt waren.
  2. in dem Falle zuerst die Standard-Waffe beantragen / erwerben und dann die Production. Warum passt die CZ nicht in die Box? Ist da eine Optik drauf?
  3. Angemeldet und RO-Meldung ist auch raus - sofern blutige RO-Neulinge erwünscht sind :-)
  4. StefanW

    Arras ade

    Ich glaube ich hatte da das ein oder andere Video gesehen und hatte es auch mal auf dem Plan - wirklich schade und wie BBF schreibt: man sollte Dinge machen und nicht schieben, bis es zu spät ist :-(
  5. 17.12. in Philippsburg? Dann sehn wir uns
  6. Kaffee wird vermutlich eng, aber Espresso geht sicherlich Es ist auch mehr aus der Tatsache gewesen, dass sich ein Kollege an seiner Ruger "eins abgefummelt" hat bis der Verschluss offen blieb und an die 30° kam er dabei vermutlich auch ran. Auf meinen Hinweis "Wenn du es nicht hinkriegst, dass sie offen bleibt lass sie zu und nutz die Zeit sinnvoller" wurde ich dann belehrt, dass das ja gar nicht ginge und ein DQ-Grund wäre etc pp. Ich wollte das Thema auch nicht kapern und hab zwischenzeitlich ja auch durch den Tip von Fyodor ja auch die letzte Version der Kommentare gefunden.
  7. ich ziehe meine Frage bezgl. Verschluss zurück. Dank deinem Hinweis auf den Kommentar vom August bin ich mit Tante Google fündig geworden. Er ist nämlich noch verfügbar: https://www.bdsnet.de/downloads/kommentar_spo_standard_09-08-2016-1.pdf darin findet man zu Nr. L14.11 Sicherheitsbestimmungen Bei Positionswechseln während des Parcoursschießens muss der Lauf immer in Richtung Kugelfang mit einem Sicherheitswinkel von 30° in alle Richtungen gehalten werden, aber der Verschluss nicht offen sein; Beschluss des Gesamtvorstands vom 24.10.2015 - wird in die Sportordnung aufgenommen. Anmerkung: schade, dass es dieser Satz nicht in die neue Sportordnung geschafft hat. Allerdings weiß ich auch nicht, wann die SpO ans BVA gehen musste um die Genehmigung zum Oktober dieses Jahres zu erlangen.
  8. auch wenn es hier nur zur Hälfte hinpasst, hatten wir im Training letztens die Diskussion: Bei der Ruger ist der Verschlussfang ja etwas suboptimal gelöst. Fummelst du das jedes mal hin beim Positionswechsel oder einfach magazin raus und mit geschlossenem Verschluss die Position wechseln? (bezieht sich jetzt rein auf den Parcours!) ärgerlich, wenn das im August neu reinkommt (also nach den Meisterschaften) und dann jetzt in der Vorbereitungssaison der Kommentar nicht verfügbar ist. Mich wundert aber dennoch, warum es dieser Abschnitt bei der Überarbeitung nicht ins Sporthandbuch geschafft hat. Warten wir mal und hoffen, dass der neue Kommentar zeitnah verfügbar ist und das Thema klärt.
  9. Spannend - liest sich nach sehr viel Frust :-/
  10. StefanW

    GECO IPSC Masters 2016

    Ja - ich bin auch am Start
  11. du hast natürlich recht
  12. und wenn die Leute darüber abstimmen wollen wird es nicht richtiger. Man darf sich auch mal mit einem RO uneinig sein und kann dann notfalls die Diskussion mit anderen Leuten weiterführen. Genau deshalb gibt es ja die "Hierarchie" bei jedem Match und die Möglichkeit eine RO-Entscheidung in Frage zu stellen. Spätestens der MD hat sicher irgendwo einen Ordner mit dem Handbuch rumliegen ;-) Ich kenne viele Leute, die ein leeres Magazin in der Waffe haben, um sicherzustellen, nicht am Ende ohne Magazin auf dem Stand aufzulaufen. So lange das Magazin leer ist, ist alles gut
  13. StefanW

    Steel Challenge in D

    Hallo Werner, dir und den ganzen Helfern nochmal ein sehr großes Dankeschön! Echt super durchorganisiert - man merkt, das ihr das nicht zum ersten Mal macht und auch alle mit Leib und Seele dabei seid. Für mich war bereits auf der zweiten Stage bei Silja zur Hälfte Feierabend, dank Waffendefekt - Fangklinke hatte keine Lust mehr auf ihre Aufgabe. Mit der Waffe des Kollegen lief es dann zwar mühselig weiter, aber auf der letzten Stage war die Stopplate auf 40m bei Hubert nicht zu treffen. Mit dem Abzug kam ich gar nicht klar und ich hab abgebrochen :-( Aus unserem Verein waren wir 3 Neulinge und alle sofort infiziert (der eine war ja die spontane Nachmeldung, dem du sogar den Bogen gebracht hast). Ich frage mal rum, wer Lust hat zu helfen. Ich selbst habe an dem Wochenende "Kinddienst", so dass ich noch nicht mal weiß, ob ich zum Schießen kommen werde. Viele Grüße Stefan
  14. Nachdem ich letztes Jahr kurzfristig absagen musste bin ich dieses Jahr kurzfristig mit nem Kollegen reingerutscht Freu mich auf meine SC Premiere
  15. Es gibt auch eine genehmigte Sportordnung für IPSC und trotzdem ist es angeblich kein Sport mehr - und damit nicht mehr gemeinnützig anerkannt. Über Sinn und Unsinn in der Verwaltung / Politik nachzudenken habe ich schon lange aufgegeben. Deshalb bleibt nur der Appell zusammenzustehen und zu kämpfen - egal ob Jäger, Sportschütze, Sammler oder auch Erbe.
  16. ich hab mirh jetzt mal durch den kompletten Thread gelesen. Wirklich was wissen tut wohl niemand und das Verhalten von rene-97 klingt im Moment für mich nach flaming - wenns ruhiger wird wieder nachschieben wie schlimm oder absolut das Urteil doch sei. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ich etwas gesehen habe, behaupte ich einfach mal es gibt nichts. Das Ganze belege ich damit, dass es im Terminkalender / Archiv des BVerwG keinen Eintrag gibt, der damit hätte zu tun haben können. Nicht-öffentlich kann eigentlich nicht sein, da es hierfür keinen Grund gibt.
  17. StefanW

    BDS-Shop

    ich bestelle bei keinem Shop, wenn mit UPS geliefert wird. Für alle anderen Lieferdienste (abgesehen von Fedex) habe ich eine vernünftige Abholalternative, wenn ich nicht zuhause bin, was durch die Arbeit doch durchaus mal vorkommen kann Ansonsten, da es ja um den Shop gehen sollte: eine sehr gute Idee :-)
  18. mein Fehler - war wirklich nicht WaffG sondern WaffVwV. Aber auch dort finde ich keine Unterscheidung. in 14.2.1 steht lediglich die Anforderung "seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat" Da steht nix von KW oder LW, sondern erlaubnispflichtige Waffen. Wenn man also 18 mal im Jahr SpoPi geschossen hat ist das ausreichend um sich eine SLF zu beantragen (sofern der Verband das nicht pöse findet) @P22: ruf doch einfach mal beim Verband an und frag, was sie brauchen, wenn du die SLF auf die B-Liste beantragen willst.
  19. wenn das ein öffentlicher Stand ist auf dem jeder gegen Gebühr schießen kann, kann der Verein das doch problemlos bestätigen. "Mietverhältnis" besteht, weil sich jeder Schütze dort einmieten darf. Notfalls die Passage streichen und darunter ergänzen, dass der Schütze eigenverantwortlich auf der Anlage xy als Gastschütze schießen gehen kann. Damit wäre dem auch geholfen.... warum es komplizierter machen als es ist: bei Rückfragen wird man sich schon melden ;-) und es ist konstruktiver als der Klageweg...
  20. im NSSV hab ich sowas schon öfter gehört - bin ich froh, dass das bei uns die Grundlage des WaffG gelten: "regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen" und es dabei egal ist, ob SpoPi oder GK Langwaffe
  21. Ich weiß nicht, was das für ein Stand ist, aber in der Regel genügt die Bestätigung, dass du dort trainieren kannst / darfst. Damit umgehst du das Problem, dass der Verein die Trainingsmöglichkeit nachweisen muss. (auf den meisten Formularen gibt es da eine Möglichkeit zum ankreuzen, dass entweder der Verein eine Trainingsmöglichkeit hat oder eben der Schütze diese nachweisen muss) es geht nicht um Trainingstermine nachzuweisen, sondern einen Stand auf dem er schießen kann. Nebenbei ist in meinem DSB-Verein die Kladde auch nicht heilig ;-)
  22. so gar kein Taubenstand in der Nähe auf dem du als Gastschütze schießen gehen könntest? Der Verein muss den Stand ja nicht haben - es reicht normalerweise auch, wenn du einen Stand nachweisen kannst, auf dem du schießen kannst.
  23. Es ist ja aber nicht so, dass das Bedürfnis bedeutet die SLF muss auf 2 Patronen blockiert sein, sondern es wird i.d.R. ein Bedürfnis für eine SLF erteilt, welche dann beim Tontaubenschießen auf 2 Patronen begrenzt sein muss. Steht das so in der SpO oder steht dort es dürfen nur 2 Patronen geladen werden? Selbst wenn: für meine SLF wurde ein Stab mitgeliefert, der in 2 Minuten ein bzw. ausgebaut ist. Ist der Stab drin: Magazin begrenzt und alle wären glücklich :-) EDIT: aus persönlichem Interesse nochmal nachgeschaut / eingelesen: http://www.dsb.de/media/PDF/Statuten/Sportordnung/Sportordnung_2011/Sportordnung_safe.pdf unter Kapitel 3.0.2.2: "Zugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftsrepetierer (Pumpguns) sind verboten" ... "Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden" Also würde ich persönlich versuchen den Selbstlader nicht auf Liste B zu beantragen sondern auf Flintenschießen. Das kannst du auf jedem Stand tun und gut ist. Für Wurfscheibe dann eben mit einem Stab oder ähnlichem im Magazinrohr, damit da nur 1 Patrone reine geht und alle sind glücklich...
  24. etwas mehr Klarheit für diejenigen, die nicht in Berlin dabei sein konnten fände ich auch nicht schlecht. Bei uns im Verein sieht es aktuell so aus, dass ab nächstem Jahr kein IPSC mehr möglich sein wird - noch nicht mal mehr Training auf dem Stand - aus Angst man könnte die Gemeinnützigkeit verlieren. Ich hätte mir erhofft, dass der BDS eine Art Empfehlung (nennen wir es mal traditionell "Broschüre") zusammenstellt, was Vereine tun müssen um im Zukunft noch IPSC betreiben zu können. Kleine Vereine (wie meiner) mit 1 bis 2 Level I Matches pro Jahr in der Vergangenheit werden sich sicher nicht mit einem Steuerberater hinsetzen können, um ein Konzept zu erarbeiten. Diese Matches finden bei uns dann einfach nicht mehr statt - schade, aber irgendwie hat der BMF damit geschafft, was das BMI nicht geschafft hat... IPSC auf der kleinen Ebene abzuschaffen :(
  25. Und jetzt kommt das meiner Meinung nach leidige Spielchen zum Einsatz: Wissen wir, dass es Seitens HK keine Hinweise gab? Es handelt sich um Lieferung von Rüstungsgerät, so dass sicherlich auf jeder noch so kleinen Information mindestens ein Aufdruck "VS - ..." finden dürfte. Das bringt den Lieferanten in eine blöde Situation, weil der Belieferte entscheiden darf, was rausgeht und was nicht. Und ratet mal wie da das Interesse sein dürfte die Schuld im eigenen Haus zu suchen, wo aktuell einiges nicht ganz rund läuft... nur meine Meinung Stefan p.s. ich bin weder ein Fan noch sonst was von HK. Ich finde nur die Art der Berichterstattung suboptimal...
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