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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Wenn die Behörde das will wird sie das auch ohne Probleme durch setzen.. Notfalls halt mit Gewalt!

Wenn die Behörde dafür in die Schweiz marschieren will und es dort versuchen mag, nur zu.

Ich habe nie gesagt, dass ich mich mit Gewalt zur Wehr setze, ich bin ja nicht bescheuert.

Edit: Wieso wird das System bis Samstag heruntergefahren? Ist ja kein optimaler Zeitpunkt...

Bearbeitet von xamoel
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Lasst den Verbänden doch bitte auch mal ein paar Tage Zeit zu reagieren. Besser die reagieren wohlüberlegt, als dass ein kontraproduktiver Schnellschuß veröffentlicht wird.

Da gebe ich dir durchaus recht Winzi.

Was mich aber schon stört, es steht weder auf der Seite des DJV noch auf der Seite des LJV-NRW überhaupt was von dem Urteil!

Schön wäre ein link zum Urteil und das man bereits sich über juristische Schritte gegebenenfalls kümmert.

So wie es jetzt ist, sieht es aus als hätte man verschlafen und noch nix zur Kenntnis genommen!

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Ja, sie haben gesehen, was hier los ist, und haben es heute schon eingestellt:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=070316U6C60.14.0

Ich habe das BVerwG kontaktiert und aufgrund der besonderem Bedeutung für die deutsche Jägerschaft um beschleunigte Veröffentlichung gebeten, hätte aber nicht gedacht, daß die dem wirklich nachkommen würden.

Bearbeitet von MarkF
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Da gebe ich dir durchaus recht Winzi.

Was mich aber schon stört, es steht weder auf der Seite des DJV noch auf der Seite des LJV-NRW überhaupt was von dem Urteil!

Schön wäre ein link zum Urteil und das man bereits sich über juristische Schritte gegebenenfalls kümmert.

So wie es jetzt ist, sieht es aus als hätte man verschlafen und noch nix zur Kenntnis genommen!

Nunja, über Ostern kann man von niemanden verlangen, irgendwas zu machen. Jeute ist der erste Tag rum und die Veröffentlichung ist wenige Stunden alt.

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Damit kommst du nicht weiter. Die Wirbeltiere fallen unter das idente Verbot in der BNatSchV.

Auch der Jagdschutz schließt sich in der Argumentation des BVerwG aus, da dieser nur mit Jagdwaffen vollzogen werden soll.

Das WaffG erkennt eben weitere Bedürfnisgründe an, welche man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen kann, da eben kein Verbot der Waffen normiert ist (welches das BVErwG aber herbeifantasiert)

Moment. Seitens der Jäger wird aber doch die ganze Zeit behauptet, daß neben dem jagdlichen Schießen auf Wild, für das die Zwei-Patronen-Grenze gilt, auch andere jägerliche Benutzungen der LW einschlägig seien. Vielleicht könnte das die Jägerfraktion für die Nichtjäger einmal nachvollziehbar darstellen.

Das BVerwG äußert sich zu diesen anderen Waffenbenutzungen mit Ausnahme des Übungsschießens nicht.

Weitere Bedürfnisgründe, also z.B. als Sportschütze, wurden offensichtlich nicht geltend gemacht. Und daher folgerichtig auch nicht berücksichtigt.

Und: Hinsichtlich der Behauptung des BVerwG, daß eine Mag-Begrenzung nicht ausreiche sondern das Mag außerdem nicht auswechselbar sein dürfe, hilft auch ein paralleles Bedürfnis als Sportschütze nicht weiter. Ich habe am Ende meines längeren posts auf S.37 darauf hingewiesen: Für dieses Beispiel des Sportschützen bedeutet dies, daß es ein Bedürfnis für einen Sportschützen-HA, die eben nicht im Rahmen des Schießens auf Wild benutzt werden darf, und parallel dazu für das gleiche Modell mit dem festes-2-Schuß-Magazin geben würde bzw. gibt.

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Moment. Seitens der Jäger wird aber doch die ganze Zeit behauptet, daß neben dem jagdlichen Schießen auf Wild, für das die Zwei-Patronen-Grenze gilt, auch andere jägerliche Benutzungen der LW einschlägig seien. Vielleicht könnte das die Jägerfraktion für die Nichtjäger einmal nachvollziehbar darstellen.

Ja. Dazu zählen nach §13 WaffG Training im jagdlichen Schießen inkl. Schießsportlicher Wettkämpfe.

Das hebelt das BVerwG aus, indem es ein Verbot dieser Waffen erfindet.

Dann ist nach §13 (6) Jagdschutz einschlägig.

Auch hier hebelt das BVerwG aus, da dieser nur mit Jagdwaffen durchführbar ist.

Wer nur aufs Wild spekuliert, wird in der Durchführung der BArtSchV gebremst. Man könnte einen vielleicht einen Wurm (???)beschiessen. Die BArtSchV ist aber kein gesetzlich gefordertes Verbot im BJagdG und daher vielleicht zu vernachlässigen. Dann kämen Ratten etc. in Frage, welche zwar der BArtSchV unterliegen, aber eben nicht dem geforderten BJagdG. Gesucht wird eine nicht geschützte Art, welche kein Wirbeltier ist ;)

Das Problem ist und bleibt diese nichtbegründbare Verbot aus dem BJagdG. Das steht dort einfach nicht. Zudem ist das BJagdG dazu nicht die einzige Instanz. Es steht nicht über den LJagdG, welche das durchaus erlauben.

Bearbeitet von Gast
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Wie kann man gegen dieses Urteil angehen?

Z.B. indem man seine Landesregierung dazu bringt, HA mit unbegrenzter Magazinkapazität per Änderung des LJG zu erlauben. Da der Jagdschein bundesweit gültig ist, sollte ein einzelnes Land bereits reichen um für jeden Jäger in D ein Bedürfnis zu begründen.

Zu phantastisch? Sehr wahrscheinlich. Aber es würde mir einen Heidenspass bereiten, diesen Vorschlag ersthaft in der politischen Diskussion zu sehen um dann beobachten zu können, wie bei der angeblichen Interessenvertretung der Jäger (DJV, BJV) auf einmal massenhaft Köpfe explodieren.

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Z.B. indem man seine Landesregierung dazu bringt, HA mit unbegrenzter Magazinkapazität per Änderung des LJG zu erlauben. Da der Jagdschein bundesweit gültig ist, sollte ein einzelnes Land bereits reichen um für jeden Jäger in D ein Bedürfnis zu begründen.

Zu phantastisch? Sehr wahrscheinlich. Aber es würde mir einen Heidenspass bereiten, diesen Vorschlag ersthaft in der politischen Diskussion zu sehen um dann beobachten zu können, wie bei der angeblichen Interessenvertretung der Jäger (DJV, BJV) auf einmal massenhaft Köpfe explodieren.

Die Köpfe von denen bringt nichts zum Explodieren, die lachen sich einen ab.

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Das Problem mit dem Jagdschutz ist die Berechtigung (einerseits), den dazu ist nur eine kleine Minderheit der Jägerschaft berechtigt. Dann kommt das Argument des BVerwG: "Gefahrenvorsorge". Wer Jagdschutz betreibt, steht im Wald und könnte versehentlich auch auf Wild schiessen, wenn was übern Weg läuft. Vor solchen Situationen möchte der Gesetzgeber den Jäger natürlich beschützen qua "Gefahrenvorsorge"...

Und immer wieder holt man gaaanz weit aus (eben das Berner Abkommen, rechtsgeschichtliche Hinweise etc.) um den Sack auch wirklich zuzumachen.

Besonders pikant: Es ist fast durchgängig die Rede von "halbautomatischen Schusswaffen", also nicht etwa nur Langwaffen!! Die wollen auch den Pistolen ans Leder!

Hier hilft m.E. nur ein dickes Argument: SELBSTSCHUTZ!!!

Selbstschutz war eines von 2 Argumenten für Kurzwaffen für Jäger in D und rechtsgeschichtlich belegt war es damit, dass bis anno 1972 vielerorts der JJS gleichzeitig als ein Waffenschein (für Pistole etc.) galt. Auch aktuell hat der Gesetzgeber an versch. Stellen diesen Belangen des Jägers Rechnung getragen, z.B. genügt der JJS idR völlig, um an Kursen im Verteidigungsschiessen teilnehmen zu dürfen.

Das Selbstschutz-Argument könnte auch für HA-Langwaffen angeführt werden. Z.B. wenn man nicht so treffsicher mit Kurzwaffen ist, möchte man für Selbstschutzsituationen eben noch ein 5- oder 10-Schussmagazin in der Hosentasche mit sich führen, dass man in entsprechenden Szenarien anstelle des jagdlichen 2-Schuss-Magazins schnell verwenden können möchte.

Auch wenn das jetzt bei manchen verpönt ist: Selbstschutz sollte man in den kommenden Argumentationen bei Behörden und Gerichten unbedingt mit einbauen.

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Hier hilft m.E. nur ein dickes Argument: SELBSTSCHUTZ!!!

Das Selbstschutz-Argument könnte auch für HA-Langwaffen angeführt werden. Z.B. wenn man nicht so treffsicher mit Kurzwaffen ist, möchte man für Selbstschutzsituationen eben noch ein 5- oder 10-Schussmagazin in der Hosentasche mit sich führen, dass man in entsprechenden Szenarien anstelle des jagdlichen 2-Schuss-Magazins schnell verwenden können möchte.

Auch wenn das jetzt bei manchen verpönt ist: Selbstschutz sollte man in den kommenden Argumentationen bei Behörden und Gerichten unbedingt mit einbauen.

Dein Anliegen in Ehren, aber ich fürchte das scheint wenig erfolgversprechend anhand deines Beispiels. :mellow: SV mit Langwaffe mit wechselbaren Magazinen, wie willst du das glaubhaft darlegen? Der Gesetzgeber könnte dann einwenden, wieso 5 oder 10 Schussmagazin als Reserve, ein 2 Schussmagazin als Reserve würde es doch auch tun oder ähnliches? Ich weiss, das hört sich jetzt evt. idiotisch an, aber könnte durchaus denkbar sein, als Gegenargumentation zu deinem Anliegen.

Bearbeitet von mühli
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Für das ganze (W)Affentheater gibt es einWort: Salamitaktik!

In irgendeiner Behörde sitzt immer ein Hoplophober, der den ganzen Tag darüber nachgrübelt, wie man den Waffenbesitz erschweren, bzw. verhindern kann. Glaubt es mir, die Sportschützen kommen auch noch an die Reihe!

Aber das ist mir ja Wurscht, weil ich nicht betroffen bin! Im Gegenteil! Ich freue mich diebisch, das diese überprivilegierten Lodenjockel auch mal eine übergebraten kriegen!

Bearbeitet von Gast
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welcher anwalt hat den das verfahren hier schlussendlich begleitet?

von dem herrn v. scholzen wurde ja nu schon abgeraten

Erfogreicher war der "begleitende Anwalt" augenscheinlich auch nicht wenn ich mir das Urteil anseh.....

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Wie kann man Bitte glauben das E-Mails irgendetwas bewegen? Unsere Politik lässt sich nur bewegen wenn sie ihre Arbeitsplätze in Gefahr sehen, oder hat jemand ein positives Feedback vom E-Mailterror gegen die EU erhalten?

Es ist natürlich im Verhältnis relativ einfach vom PC aus Widerstand zu leisten.

Was wäre denn dein praktischer! Vorschlag?

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Als ein Gericht die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung beurteilt hat, war der Gesetzgeber ganz schnell damit, diese explizit zu legalisieren, indem man einen extra Paragraphen ins BGB eingefügt hat.

Es kommt nur darauf an, wie mächtig die Lobby bzw. wie groß der politische Wille ist.

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Der Gesetzgeber könnte dann einwenden, wieso 5 oder 10 Schussmagazin als Reserve, ein 2 Schussmagazin als Reserve würde es doch auch tun oder ähnliches? .

Er lässt keinen HA zu, dessen Magazin man wechseln kann.

Wir könnten uns ja mit dem 2 Schuss Magazin anfreunden, aber hier geht es um Mag mit Waffe fest verbunden.

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Ich bin selber kein Jäger, sondern Sportschütze und Sammler.

Aber dieses Urteil ist eine absolute Schweinerei.

Abwegig hergeleitet und bar jeden Sachverstandes.

Und was ich so schlimm finde, das Gericht hat hier einfach etwas entschieden, um das es im ursprünglichen Fall so ja gar nicht ging.

Ich frage mich manchmal wirklich, ob so mancher Richter nicht vor der Urteilsfindung in der Aservatenkammer ein paar tiefe Züge verbotener Substanzen schnuppert

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Was wäre denn dein praktischer! Vorschlag?

Meine Vorschläge sind ja einigen hier bekannt, eintreten in eine Partei und die Politik aus den Fugen heben, was anderes wird dort auch nicht verstanden. Nur wenn es um Ihre Posten geht werden die Damen und Herren wach.

Welche Partei hier langfristig den meisten Erfolg hat ist klar oder?

Die E-Mail ändert nichts. Aber mit der E-Mail teile ich mit, dass dieses Verhalten mich als Bürger zu einem Kreuzchen führt das euch auch wehtut.

Je mehr, desto "weher" tut ist.

Man muss der Einheitspartei schon klar machen, dass zukünftig weniger Futtertröge für sie bereitsstehen, da die Bürger sich nur noch gegängelt und gemolken fühlen.

Im günstigsten Fall kommen 1000 E-Mails an im ungünstigsten Fall vielleicht 100 E-Mails, meinst Du wirklich das diese E-Mails gelesen bzw. wahrgenommen werden? Ich kapituliere in der Regel bei der 3 E-Mail mit dem selben Thema.

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Wenn ich mich nicht täusche, geht es im vorliegenden Fall ja nicht um verbotene Waffen i.S. des Waffengesetzes.

Somit ist auch keine Ausnahmegenehmigung für die Bearbeitung selbiger vonnöten...(Stichwort: Beseitigung / Verbotsmerkmale).

Nicht mal Bearbeitung von wesentlichen Teilen liegt hier vor...

Schweißpunkte sind schnell gesetzt, dann ist da nichts mehr wechselbar...

Einziges Problem sehe ich bei Kunststoffkomponenten a'la G36-Klone, SIG, AUG, usw.

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Er lässt keinen HA zu, dessen Magazin man wechseln kann.

Wir könnten uns ja mit dem 2 Schuss Magazin anfreunden, aber hier geht es um Mag mit Waffe fest verbunden.

Nei einfach vom Gericht hineiniterpretiert.

Jeder weis das für die Jagdausübung NUR ein Magazin mit zwei Schuß verwendet werden DARF.

Das Gericht traut der Jägerschaft nicht über den weg, oder denkt die Jägerschaft ist so dämlich ein solches 2er einzuschieben.

Das Gericht interpretiert einfach eine von ihm ausgedachte Version in das Gesetz hinein.

Es ist gelebte Erwerbs-,Eintagungs-,und auch vom Jagdgesetz gedeckte Praxis die seit Jahrzehnten so vollzogen wird.

Das heist im Umkehrschluß - feste 10er für Sportschützen, 5er Magazine fest eingebaut für DSB Disziplinen Pistole.

Welche Selbstladebüchse ist denn für nicht wechselbare Magazine ausgelegt ? Ich kenne ausser EXOTEN keine.

Das Gericht hat ohne Backroundinfo irgendwas zu Papier gebracht.

Wo kämen wir denn da hin wenn ein "normaler Bürger" gegen den Behördenapparat siegt ?

Da wurde was zusammengebastelt, damit das irgendwie passt.

Unsere Gesetze sind so gestrickt, daß mittlerweile ALLES reininterpretiert werden kann.

Das gibt lange Schlangen FALLS das nicht ausgebremst wird.

Grüße

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