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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

würde ich auch so machen , denn anscheinend haben sie den text des gerichtes entweder gar nicht richtig gelesen oder nicht verstanden!!!

denn auf dem schrieb vom amt steht eindeutig:

 

"...waffen deren magazin mehr als 2 schuss aufnehmen können...!!!"

 

:rtfm:

 

also mach so wie DAK geschrieben und versuch es mal, mehr als endgültig ablehnen könns nett!

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb webnotar:

Hallo Ihr Eingeweihten, Insider und Vielwisser!

Gibt es schon belastbare Informationen, was aus dem (kolportierten) länderübergreifenden Treffen der Verwaltungsspitzen am 28.4. geworden ist? Wer informiert die interessierte Gemeinde?

Ich hatte es so verstanden, dass die Executive über die Schaffung einer "einheitlichen Richtlinie" für die künftige praktische Handhabung der Problematik beraten wollte. Wenn nicht ein bundesweit einheitlicher "Nichtanwendungserlass über den Einzelfall hinaus" für die Waffenbehörden ergeht, droht möglicherweise die Übernahme der vom BVerwG - ohne Anlass - formulierten Rechtsauffassung durch die Verwaltung. Jeder kann sich ausmalen, was das bedeuten würde, selbst wenn das BJagdG später - klarstellend - umformuliert werden würde.

War "nur" ein Treffen zwischen BMI und BMEL. Keine Ergebnisse, abwarten auf die IMK im Juni.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

würde ich auch so machen , denn anscheinend haben sie den text des gerichtes entweder gar nicht richtig gelesen oder nicht verstanden!!!

denn auf dem schrieb vom amt steht eindeutig:

"...waffen deren magazin mehr als 2 schuss aufnehmen können...!!!"

 

Tja. eigentlich sehr erstaunlich. Die Jägerwelt regt sich über das "Verbot" von HA mit Wechselmag auf und diese Behörde merkt nicht, daß es nicht um 2-Patronen sondern um Wechselmag geht ...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MarkF:

 

Tja. eigentlich sehr erstaunlich. Die Jägerwelt regt sich über das "Verbot" von HA mit Wechselmag auf und diese Behörde merkt nicht, daß es nicht um 2-Patronen sondern um Wechselmag geht ...

 

Gibts was neues von der GRA-Verfassungsklage?

 

Irgendwie sehe ich da momentan keinen großen Informationsfluß.

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

mag vielleicht daran liegen das die gra gar keine "verfassungs-klage" betreibt!!!

 

und du das anscheinend immer noch nicht mitbekommen hast!!! <_<

 

http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/

 

Solange die GRA von einer Verfassungsklage spricht, solange ist es auch für mich eine Verfassungsklage.

 

Sollte die GRA ihre Ansicht über die Benennung ändern, werde ich das ebenfalls tun.

 

Aber auch nur dann.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Zum gefühlten 100. Mal:.

Die Verfassungsbeschwerden wurden von den Klägern eingelegt. Allein die sind "Herren" des Verfahrens. Die GRA bzw. einer deren .... Initiatoren ? ..  hat nur ein Konto zur Verfügung gestellt und Frau Triebel hat im Interesse, wenn man so sagen möchte, der Spender ein Auge darauf, daß die Gelder nicht zweckfremd verwendet werden, also z.B. kein Puff- oder Casinobesuch damit finanziert wird. Das ist alles und alle anderen Behauptungen sind schlicht nicht wahr. Gleichwohl kann sich natürlich jeder seine persönliche Wahrheit zurechtbasteln, möge sie aber dann doch bitte für sich behalten.

Und daß derzeit nichts davon zu hören ist liegt daran, daß nun das BVerfG am Zuge ist. Es wird, wie erst wenige (zehn) posts zuvor mehrfach erklärt zwischen 1 Monat und einigen Jahren dauern, bis man mehr als nur die Mitteilung der AZ davon hören wird. Und auch nach 1 Jahr und mehr kann noch der begründungslose Satz in Haus flattern, daß die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.Völlig egal, ob und welche Grundrechtverletzungen vorlagen. Ich habe gerade heute wieder so ein Briefchen erhalten. Die angefochtene Entscheidung war so geschoben und widersprüchlich wie sonstwas, aber so ist das eben in diesem unseren rechtsstaatlichen Lande. Wohl dem, der niemals mit der Justiz in Kontakt kommen muß. Zur Erinnerung: Das Verfahren vor dem BVerwG dauerte auch deutlich über ein Jahr.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb MarkF:

Und auch nach 1 Jahr und mehr kann noch der begründungslose Satz in Haus flattern, daß die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.Völlig egal, ob und welche Grundrechtverletzungen vorlagen.

 

Und was würde dann passieren?

 

Die 50.000 Euro wären völlig sinnlos ausgegeben?

Geschrieben

OK, das ist nachvollziehbar.

 

Warum wurde eigentlich vorher kein Gutachten von einem Sachverständigen in Auftrag gegeben, um die Chancen einer erfolgreichen Verfassungsklage abzuschätzen?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb gunwalker:

Warum wurde eigentlich vorher kein Gutachten von einem Sachverständigen in Auftrag gegeben...

Ja klar, das wäre überaus sinnvoll gewesen. Vor allem, weil so ein Gutachten zu einer Verfassungsbeschwerde stets fristgerecht ausgefertigt, absolut einschlägig und extrem kostenneutral ist. :allesgute:

(Und das ganz unabhängig von der Sinnhaftigkeit des Vorgehens im Allgemeinen).

In diesem Zuge bitte unbedingt auch noch ein Gutachten über das Gutachten in Auftrag geben!

Bei den allermeisten Beiträgen hier fällt mir schon lange mehr nichts mehr ein.

Bearbeitet von SeinePestilenz
Geschrieben

Da Fristen unbedingt eingehalten werden mussten, wird dafür wohl keine Zeit gewesen sein.

Geschrieben
18 hours ago, djjue1 said:

Der Vergleich mit den HA macht durchaus Sinn.

 

Der fundamentale Unterschied ist, daß einerseits es für die Umweltzonen eine gesetzliche Grundlage gibt und für das Verbot wechselbarer Magazine nicht, und daß andererseits es auch ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Luftreinhaltung gibt, aber keinerlei irgendwie gearteten Probleme bekannt sind, die davon herrühren, daß jemand mit einem auf zwei Schuß begrenzten Wechselmagazin jagen geht.  An von Autos ausgestoßenen Schadstoffen in der Luft dürften in einem halben Jahr deutlich mehr Leute zu Tode kommen als durch alle legal von Zivilisten besessene Feuerwaffen, Wechselmagazin oder nicht und jagdlich oder nicht, in einem Jahrhundert. Von daher ist der Vergleich meiner Meinung nach unpassend.

Geschrieben

Gunwalker, jetzt blätter doch mal ein paar Seiten zurück und nutze deinen dir gegebenen Verstand in der Kantschen Tradition und wir feiern gemeinsam das Ablegen der Unmündigkeit. =)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb SeinePestilenz:

Ja klar, das wäre überaus sinnvoll gewesen. Vor allem, weil so ein Gutachten zu einer Verfassungsbeschwerde stets fristgerecht ausgefertigt, absolut einschlägig und extrem kostenneutral ist. :allesgute:

(Und das ganz unabhängig von der Sinnhaftigkeit des Vorgehens im Allgemeinen).

In diesem Zuge bitte unbedingt auch noch ein Gutachten über das Gutachten in Auftrag geben!

Bei den allermeisten Beiträgen hier fällt mir schon lange mehr nichts mehr ein.

 

Bitte nicht von gunwalker trollen lassen :-)

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Athelas:

War "nur" ein Treffen zwischen BMI und BMEL. Keine Ergebnisse, abwarten auf die IMK im Juni.

Auch solche Treffen können ein Ergebnis haben, was uns alle interessiert. Die Beamten dort arbeiten der Verwaltungsspitze zu. 

Geschrieben

wie so datt?!?

um noch zusätzlich mehrere hundert oder tausende teuros sinnlos auf den kopf zu haun oer im kamin zu verbrennen?!?

MarkF hat doch klar verständlich (für alle!) erläutert, das man hier niemals eine zuverlässige prognose stellen kann, ob und mit welchen folgen eine verfassungsbeschwerde abläuft!!!

 

:rtfm::peinlich:

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb HangMan69:

MarkF hat doch klar verständlich (für alle!) erläutert ...

Leider nicht für alle.

Und Du kannst es noch fünfzehn mal erklären, einige User haben da ein extrem selektives Wahrnehmungsverhalten.

Was nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, wird einfach ausgeblendet. Man nennt das auch "Pippi Langstrumpf-Mentalität".

CM

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Athelas:

War "nur" ein Treffen zwischen BMI und BMEL. Keine Ergebnisse, abwarten auf die IMK im Juni.

Nur BMI und BMEL? Dann waren die 16 Ländervertreter vermutlich nur da, um ein bisschen Sightseeing in Berlin zu machen, oder wie?

Und mit "Keine Ergebnisse" meinst Du, es gab keine oder Dir sind nur keine bekannt?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb gunwalker:

 

Und was würde dann passieren?

 

Die 50.000 Euro wären völlig sinnlos ausgegeben?

Nein.

Formaljuristisch betrachtet vielleicht schon.

Aber: Auch wenn das BVerwG jetzt rechtskräftig ist ohne wenn und aber: Solange etwas noch vor dem BVerfG "anhängig" ist, wird das die Behörden doch ein kleines bisschen eher zur Vorsicht bringen; es nimmt etwas den momentanen Druck von uns, jetzt schon extrem rigoros gegen uns das BVerwG Urteil umzusetzen.

Dann ist da die Signalwirkung - man scheut geeint als LWB auch den Großkampf  vor den Gerichten nicht (mehr). Dieser Prozess kann ein Anfang sein, ein Signal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen und (auch für die Gegenseite aufwändige und teure, mühsame) Gerichtswege nicht mehr scheuen. Irgendwer wies zurecht darauf hin, dass die NRA am Anfang auch keine Erfolgsstory vor Gericht hatte, sondern viele Anfangsschlappen einstecken musste. Heute ist das dort ganz anders.

Letztlich muss an bei 2-3% Erfolgsrate auch mal sehen:Irgendwann sind wir dann auch statistisch dran. Und wenn ein Gericht sich zum 10ten, 20ten, 30ten Mal mit einer Materie befassen muss, schaut man ggf. schon mal genauer hin. Ging ja anderen "Grundrechtsaktivisten" ähnlich. Steter Tropfen höhlt den Stein.

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Schwarzwälder:

...

Dieser Prozess kann ein Anfang sein, ein Signal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen und (auch für die Gegenseite aufwändige und teure, mühsame) Gerichtswege nicht mehr scheuen. ...

 

Ich wäre mir da nicht ganz so sicher ob der Wirkung.

Aufwändig und teuer?

Ja, aber für wen denn?
Den Steuerzahler!!!

Mühsam?
Die Jungs haben genug Zeit!!!

Oder werden neuerdings Beamte und Behörden in die Pflicht genommen wenn sie unnötig Kohle verplempern?
Die ganze Scheixxe ist ja nur soweit (Leipzig) gegangen, weil die "Staatsdiener" nix an eigener Kohle einsetzen mussten.

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