Hm, also wenn wir schon zitieren, dann sollten wir uns nicht zu eigenwilligen Interpretationen hinreissen lassen.
Originaltext:
(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.
Da ist weder was kursiv noch fettgedruckt oder sonst was markiert.
Sprich der Absatz 3 ist als Ganzes zu betrachten, da wird das Erlaubnisdokument eben nicht nur auf die Pappe $27 eingeschränkt.
Das Erlaubnisdokument ist entweder ein MES, WBK oder die Pappe §27.
Deiner Argumentation kann ich beim besten Willen nicht folgen, genauso wie die in Spielbringerei der gelben WBK. Die hatte ja nun gar nichts mit dem Problem zu tun, völlig anderer Sachverhalt. Das Positive des Forumsabsturzes war, das diese Beiträge, die nur unnötig verwirren, nu wech sind.
In meinem ersten, eben auch verschwundenen Beitrag, hatte ich darauf hingewiesen das ja bei Grün ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss. Und damit auch der Munwerwerb.
So wie SBine /SBin geschrieben hatte sehe ich das eben auch.
Wenn der SB den Munerwerb abstempelt ist dieser genehmigt und somit wirksam.
Waffe ist ja bereits ein Voreintrag drinnen (Typ und Kaliber) und somit sehe ich eben ein Riesenproblem in Deiner Argumantationskette, die mich auch jetzt immer noch nicht überzeugt.
Sorry-