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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Neue Statistik:

Please note, that todays numbers are obviously not complete.
For one thing the day is not over yet, and for another, Change.org export function never has the last 2 hours in it.

But it is slowing down quite a lot, that's undeniable at this point.

I do think that's to be expected, one cannot be hard core all the time. Nothing much happened since, and everybody is waiting for dec 7th when the comittee is going to discuss the draft.

23851383hs.jpg

Bearbeitet von WolfK33
Geschrieben

Irgendwo scheint heute eine Knoten geplatzt zu sein. Hoffe ich zumindest.

Seit heute Mittag sind bei change.org rund 6000 Stimmen hinzu gekommen. Das hatten wir glaube übers ganze Wochenende nicht. :yess:

Nur eine Vermutung aber heute mittag bekam ich eine Mail vom DJV in der auf die genannte Petition verwiesen wurde und ebenfalls auf die Verschärfung des WaffG hingewiesen wurde.

Geschrieben

Welchem Verein soll man nun beitreten? GRA, FWR, Prolegal, FvLW? Wer hat die meisten Mitglieder und damit das "meiste" zu sagen (alles relativ, hier in Deutschland)?

Die Frage "Wer hat die meisten Mitglieder" ist falsch. Hier geht es um "wer hat den besten Draht nach oben". Das ist meiner Meinung eindeutig das FWR. Die FvLW betreibt halt unter anderem "nur" diese Plattform (Waffen-Online). Auch die kostet monatlich Geld - und nicht zu knapp. Ohne WO wären bestimmte Informationen mit Sicherheit noch nicht so verbreitet wie sie im Augenblick sind.

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

Nachdem ich eben noch die aktuelle Statistik von der zur Petition gehörenden Facebookseite https://www.facebook.com/StopIP156110/ geholt hatte wollte ich grade noch mal draufschauen, aber siehe da:

Diese Seite ist leider nicht verfügbar Entweder funktioniert der von dir angeklickte Link nicht oder die Seite wurde entfernt.

Da der Rest von FB funktioniert gehe ich mal davon aus daß die Seite entfernt wurde.

Bearbeitet von WolfK33
Geschrieben

OK, vielleicht liegt´s auch da dran:

https://www.facebook.com/GunbanEU/

Good evening,

time has come to move aside, this has been taking a bit to much of my time. I haven't got the time or the ambition to really get organized and as such have decided to hand it over to those who are : Firearms United..

I will off course remain in full support of the petition and the resistance against the EU. But the operational part of the petition will be in much better hands with Firearms United. While i focus on my paying job and the Long Distance Shooting in Europe group.

https://www.facebook.com/groups/634958359867216/
So thanks for the support, see you at the range!
Best regards,
Stijn Vandamme

Geschrieben

Ich galube, von "Resignation" kann man nicht sprechen. Er schreibt doch, s.o.:

"I haven't got the time or the ambition to really get organized and as such have decided to hand it over to those who are : Firearms United..

I will off course remain in full support of the petition and the resistance against the EU. But the operational part of the petition will be in much better hands with Firearms United."

Geschrieben

Wenigstens der VDB ist noch bei Sinn und Verstand und liefert Argumente, statt appeasementmäßig von sich auch die nächste Salamischeibe hinzuwerfen.

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/2015-11-30_stellungnahme_zu_eu-plaenen_verschaerfung_des_waffenrechts.html


Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen

Dem Vorschlag der Kommission liegen bereits falsche Erkenntnisse zu Grunde, aus welchen sie Ihre Schlüsse gezogen hat.

So werden von unseren Mitgliedern keine vollautomatischen Schusswaffen verwendet, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden. Denn nach deutschem Recht gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, als Vollautomaten, so dass der Umgang weiterhin verboten bleibt.

Auch die Forderung der Einstufung aller halbautomatischen Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen, trifft hiesig auf Unverständnis. Schon die Formulierung „ähnlich sehen“ erweckt erhebliche Bedenken hinsichtlich des verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebotes. Nicht zuletzt aus diesem Grund verabschiedete sich der deutsche Gesetzgeber 2003 von dem bis dato bestehenden Verbot des sog. „Kriegswaffenanscheins“, da es hier bereits zu unterschiedlicher Bewertung innerhalb der deutschen Bundesländer kam und das Bundeskriminalamt diese Regelung daher für nicht vollziehbar hielt. Übertragen auf die Europäische Union wird dies mehr Rechtsunsicherheit als Sicherheit schaffen!

Mit Aufhebung der genannten Verbotsnorm wurden halbautomatische Schusswaffen in großer Zahl von Sportschützen und auch Jägern rechtmäßig erworben, die durch die nunmehr im Kommissionsentwurf erhobene Forderung der Einziehung und Vernichtung enteignet werden sollen. Dies erfordert eine gesetzliche Grundlage, die auch die Entschädigung für diese Enteignung festlegt. Für einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht fehlt aber jede tragfähige Begründung.

Im Jahr 2014 wurden gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 6.082.064 Straftaten registriert. Lediglich in 0,2 % der Fälle waren Schusswaffen involviert.

Im Zusammenhang mit Straften wurden insgesamt 443 Waffen an Tatorten sichergestellt, wovon 75,7 % (335) erlaubnisfrei und 24,3 % erlaubnispflichtig waren. Nur 5 erlaubnispflichtige Schusswaffen
(4,9 %) waren legal besessen, dagegen über 95% in illegalem Besitz.

Dies bedeutet, dass nur in 0,00006 % aller Straftaten eine legale, erlaubnispflichtige Schusswaffe involviert war.

Auch das Bundesministerium des Inneren erklärt noch in seinem Bericht an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, dass es „die Deliktsrelevanz legal besessener Feuerwaffen, die (auch) beim sportlichen Schießen Verwendung finden, als gering bewerte“. Weiter heißt es in diesem Bericht: „Das BMI sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, in Ausweitung der bestehenden Regeln, die sich grundsätzlich bewährt haben, den Ausschluss weiterer Waffen vom sportlichen Schießen zu betreiben. Ein messbarer Sicherheitszuwachs wäre von einer solchen Regelung nicht zu erwarten.

Geschrieben

Die VDB-Stellungnahme ist gut.

Wurde diese auch direkt an die (nun) entscheidenden Stellen, die EU-Kommission und die deutschen Vertreter (MdEPs), gebracht?

Falls nicht, würde es sich lohnen, sie flugs noch dahin zu "transportieren".

Geschrieben

Hab es mal aus dem Pulverdampf Forum kopiert;

deutscher Text- schon sehr genau mit Richtlinienänderungsvorschlägen:

Zitat:

(9) Einige halbautomatische Feuerwaffen können leicht zu automatischen Feuerwaffen

umgebaut werden, so dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch wenn bestimmte

halbautomatische Feuerwaffen nicht zu Waffen der Kategorie A umgebaut wurden,

können sie ein sehr hohes Risiko darstellen, wenn sie über eine hohe

Munitionskapazität verfügen. Die Nutzung solcher ziviler halbautomatischer Waffen

sollte daher verboten werden.

Artikel 6

Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den Erwerb und den Besitz

von Feuerwaffen und Munition der Kategorie A zu verbieten und die Feuerwaffen

und Munition zu vernichten, deren Besitz einen Verstoß gegen diese Bestimmung

darstellt und die beschlagnahmt wurden.

https://ec.europa.eu/transparency/regdo... E-F1-1.PDF

Zitat:

Die Richtlinie 91/477/EWG wird wie folgt geändert:

(1) Artikel 1 wird wie folgt geändert:

(a) Absatz 1b erhält folgende Fassung:

„1b. Im Sinne dieser Richtlinie gelten als „wesentlicher Bestandteil“ der Lauf, der Rahmen, das Gehäuse, der Schlitten oder die Trommel, der Verschluss oder das Verschlussstück und alle zur Dämpfung des Knalls einer Feuerwaffe bestimmten oder umgebauten Vorrichtungen, die als Einzelteile unter dieselbe Kategorie fallen wie die Feuerwaffen, zu denen sie gehören oder gehören würden.“

Zitat:

2. Die Mitgliedstaaten sorgen für standardisierte medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Erneuerung der in Absatz 1 genannten Genehmigungen und entziehen Genehmigungen, wenn eine der Voraussetzungen für deren Erteilung nicht mehr erfüllt ist.

Zitat:

(13) In Anhang I der Richtlinie 91/477/EG wird Abschnitt II wie folgt geändert:

(a) Unterabschnitt A wird wie folgt geändert:

i) In Kategorie A werden die folgenden Nummern eingefügt:

„6. automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden;

7. halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen;

8. Die unter Nummer 1 bis 7 eingereihten Feuerwaffen, bei denen eine Deaktivierung erfolgt ist.“

ii) In Kategorie B wird die Nummer 7 gestrichen.

iii) In Kategorie C werden die folgenden Nummern eingefügt:

„5. Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten;

6. die unter Kategorie B und Kategorie C Nummer 1 bis 5 eingereihten Feuerwaffen, bei denen eine Deaktivierung erfolgt ist.“

(b) In Unterabschnitt B wird der folgende Text gestrichen:

„Schließmechanismus, Patronenlager und Lauf der Feuerwaffen als getrennte Gegenstände fallen unter die Kategorie, in der die Feuerwaffe, zu der sie gehören sollen, eingestuft wurde.“

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