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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Am Friday, June 24, 2016 um 22:44 schrieb Marder:

 

 

Das wirst schon merken wenn ein Richter das anders sieht, und dann ein Brief kommt du möchtest bitte deine Pistolen abgeben.

Die EU will uns unser Hobby nehmen, und auf die Deutsche Politik ist kein Verlass, auf die Justiz leider auch nicht mehr.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass mit dieser Richtlinie ein gleichzeitiges Verbot von HA Lang- und Kurzwaffen kommen würde...Für viele Schützen würde dies ein Verbot aller Waffen bedeuten...Was man damit erreichen würde wäre klar oder ? 

 

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vor 4 Minuten schrieb cartridgemaster:

Es gäbe ( im Schießsport  ) keine Selbstladewaffen mehr.

Ziel erreicht.

Kleiner Einspruch von mir:

 

Nein, das Ziel ist erst erreicht, wenn Du das Eingeklammerte in Deinem Satz streichst...

Bearbeitet von Olt d.R.
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Am 27.6.2016 um 10:32 schrieb karlyman:

Inwiefern?

 

(Meinst du hier die mögliche Interpetation im Sinne von "HA, die Magazine größer als.... aufnehmen können" ?)

 

Auch, aber nicht nur.

Ein anderes Problem sind die umgebauten Waffen.

Bisher war das so:

Ein G3 oder ein Schweizer Stgw. 57 (als Beispiele) wurden genommen, Kriegswaffenlauf raus, Kriegswaffenverschluss raus und beides durch zivile Neukomponenten ersetzt, fertig war die "Neufertigung" als BWT 3 oder M57 oder ...

In Kombination mit den neuen EU-Definitionen von "wesentlichen Teilen" könnten ggf. viele "Neufertigungen" eben doch wieder als Umbauten von vollautomatischen Kriegswaffen gelten und damit verboten werden, wenn sie z.B. nur das Gehäuse der ehem. Kriegswaffe beinhalten.

Die neue EU-Waffengesetzgebung definiert ja in Artikel 1:

Zitat

Im Sinne dieser Richtlinie gelten als "wesentlicher Bestandteil" (...) der Lauf, (...), der Rahmen, das Gehäuse, gegebenenfalls einschließlich Gehäuseober- und - unterteil, der Schlitten, (...)die Trommel, der Verschluss oder das Verschlussstück (...), die als Einzelteile unter dieselbe Kategorie fallen wie die Feuerwaffen, zu denen sie gehören oder gehören sollen.

 

==> Damit rutschen dann viele zivile G3-Klone, Uzi-Klone, Stgw57-Klone, M16 oder M14-Klone wieder in die verbotene Waffenkategorie A6.

 

Und die Systematik/Methodik, mit der das dann vom BKA weiter angewendet werden wird, wird dann ggf. erweitert, d.h. neben Lauf und Verschluss muss es auch für Gehäuse usw. getrennte Fertigungslinien geben, alle diese neu als "wesentlich" deklarierten Waffenteile dürfen nicht mehr austauschbar sein mit Kriegswaffenteilen usw.

Was bleibt dann noch??

 

Und die Kategorie A8 verbietet langwaffenähnliche Kurzwaffen mit z.B. Klappschaft etc. Auch da sind "spannende" Interpretationen denkbar, z.B. dass dann alle Kurzwaffen mit anschlagschaft, ja sogar aöle Kurzwaffen, an die ein Anschlagschaft passen könnte, gleichfalls nach A8 verschoben und damit verboten wären. Besonders "lustig": An A8 Waffen kommt man gar nicht mehr ran, weil just für diese Subkategorie überhaupt ekeine Ausnahmen für Sportschützen etc. vorgesehen sind.

 

Grüße

Schwarzwälder

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vor 7 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und die Kategorie A8 verbietet langwaffenähnliche Kurzwaffen mit z.B. Klappschaft etc. Auch da sind "spannende" Interpretationen denkbar, z.B. dass dann alle Kurzwaffen mit anschlagschaft, ja sogar aöle Kurzwaffen, an die ein Anschlagschaft passen könnte, gleichfalls nach A8 verschoben und damit verboten wären. Besonders "lustig": An A8 Waffen kommt man gar nicht mehr ran, weil just für diese Subkategorie überhaupt ekeine Ausnahmen für Sportschützen etc. vorgesehen sind.

 

Genau der gedanke ist mir auch gekommen kürzlich. Das könnte sowas wie in Amiland werden, wo alles mit Schaft automatisch zum Short Barreled Rifle wird und damit eine Sondergenehmigung braucht.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 3 Stunden schrieb Empty8sh:

Genau der gedanke ist mir auch gekommen kürzlich. Das könnte sowas wie in Amiland werden, wo alles mit Schaft automatisch zum Short Barreled Rifle wird und damit eine Sondergenehmigung braucht.

 

Sig hat dafür ja den perfekten Artikel zur Umgehung dieses Verbots erfunden. Ich würde mich das allerdings nicht trauen, und wenn ich Sig wäre würde ich mich das noch weniger trauen, denn es grenzt schon ans Offensichtliche, daß diese Stütze nicht als Handgelenkstütze für Behinderte sondern als Schulterstütze vermarktet wird. Glücklicherweise ist mein Interesse auch eher an zwei Zoll mehr Lauf als zwei Zoll weniger im Vergleich zur Standardvariante, so daß sich die Frage bisher nicht gestellt hat.

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vor 11 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ein G3 oder ein Schweizer Stgw. 57 (als Beispiele) wurden genommen, Kriegswaffenlauf raus, Kriegswaffenverschluss raus und beides durch zivile Neukomponenten ersetzt, fertig war die "Neufertigung" als BWT 3 oder M57 oder ...

In Kombination mit den neuen EU-Definitionen von "wesentlichen Teilen" könnten ggf. viele "Neufertigungen" eben doch wieder als Umbauten von vollautomatischen Kriegswaffen gelten und damit verboten werden, wenn sie z.B. nur das Gehäuse der ehem. Kriegswaffe beinhalten.

Die neue EU-Waffengesetzgebung definiert ja in Artikel 1:

 

==> Damit rutschen dann viele zivile G3-Klone, Uzi-Klone, Stgw57-Klone, M16 oder M14-Klone wieder in die verbotene Waffenkategorie A6.

 

Und die Systematik/Methodik, mit der das dann vom BKA weiter angewendet werden wird, wird dann ggf. erweitert, d.h. neben Lauf und Verschluss muss es auch für Gehäuse usw. getrennte Fertigungslinien geben, alle diese neu als "wesentlich" deklarierten Waffenteile dürfen nicht mehr austauschbar sein mit Kriegswaffenteilen usw.

Was bleibt dann noch??

 

Und die Kategorie A8 verbietet langwaffenähnliche Kurzwaffen mit z.B. Klappschaft etc. Auch da sind "spannende" Interpretationen denkbar, z.B. dass dann alle Kurzwaffen mit anschlagschaft, ja sogar aöle Kurzwaffen, an die ein Anschlagschaft passen könnte, gleichfalls nach A8 verschoben und damit verboten wären. Besonders "lustig": An A8 Waffen kommt man gar nicht mehr ran, weil just für diese Subkategorie überhaupt ekeine Ausnahmen für Sportschützen etc. vorgesehen sind.

Dazu meine 0.02 $: Zu den Umbauten lese ich den Teil so, dass die Waffenteile als Einzelteile in die selbe Kategorie gehören sollen, wie die Waffe. Wenn deine G3 nach der neuen Richtlinie als A6 eingestuft ist, bedeutet das, dass du nicht einfach ein Teil dafür frei kaufen kannst. Problematisch wird es dann, wenn Teile von A6 Waffen identisch sind mit Teilen für B7a Halbautomaten. Ein Lauf für eine AR-15 kaufen? Könnte schwierig werden, weil der ja auch in eine umgebaute M16 passen würde und damit Kat A ist.

Hm. Jetzt wollte ich eigentlich darlegen, warum ich Deinen Text nicht so ganz zustimme, aber jetzt wo ich es geschrieben habe, sehe ich dass ich dir doch zustimme. :D

Was ich aber noch anmerken will, ist das "gehören". Wenn das sauber ins nationale Recht umgesetzt wird, dann wäre es kein Problem. Die zivile AR-15 wäre dann Kat A6 oder B7a und damit alle Teile, die zu dieser einen Waffe gehören. Das wird vermutlich so laufen, wie jetzt schon bei uns: Um einen Lauf zu erwerben, musst du die Waffe, zu der der Lauf "gehören soll" bei dir eingetragen haben. Ich denke, dass das nicht zu größeren Schwierigkeiten führen wird, WENN es sauber umgesetzt wird. Einzige Änderung ist, dass bei uns dann der Lower kein freies Teil mehr wird.

 

Zum zweiten Teil A8 und Schäfte: Da stimme ich dir jetzt nicht zu. Im Text steht ausdrücklich, dass sich diese Kategorie nur auf Langwaffen bezieht, die ursprünglich von der Schulter abgefeuert werden. Auch wenn man argumentieren kann, dass eine Pistole mit Anschlagschaft ja praktisch eine Langwaffe ist und von der Schulter abgefeuert wird, wird man trotzdem am zweiten Teil scheitern. Die Pistole ist ursprünglich halt nicht dafür gemacht, d.h. sie bleibt eine Kurzwaffe. Und auch wenn die Liste der wesentlichen Waffenteile stark erweitert werden soll, so bleiben Schäfte immernoch (und sinnvollerweise) keine wesentlichen Teile, weil sie für die Funktion der Waffe nicht notwendig sind. Deswegen wird eine Pistole durch Anbau eines Schaftes auch rechtlich keine Langwaffe. Nur umgekehrt gibt es Paragraphen, die klarstellen, dass bei Verkürzen einer Langwaffe sich die Kategorie ändert.

Daher sehe ich nicht, dass Pistolen in A8 fallen würden. Überhaupt fallen mir jetzt (zumindest bei uns) keine Waffen ein, die in A8 fallen würden.

Für A6 (VA-Umbauten), A7 (je nach Interpretation alle HA oder nur welche mit großem Mag) und A9 (große Magazine) würde es dann Ausnahmegenehmigungen geben.

 

Die größte Baustelle ist immernoch die Interpretation und Klarstellung von A7!

 

Bearbeitet von Kappa
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Am ‎03‎.‎05‎.‎2016 um 15:48 schrieb Thrawn:

 

Danke für den letzten Satz. Wie oft erlebe ich das auch unter Schützen: "Naja die Alten gefährden ja schon andere Autofahrer". Es ist dieser Gedanke, die Angst vor Unsicherheit mit der wir uns selber lähmen.

Der Sicherheitswahn wird uns noch in einen totalen Saat führen, wieder einmal. Wir sind ja schon ziemlich weit fortgeschritten auf diesem Weg. Und wieder einmal werden die Massen Beifall klatschen und die Medien die Politiker für das gelungene Werk loben.

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vor 37 Minuten schrieb Kappa:

Dazu meine 0.02 $: Zu den Umbauten....

Was ich aber noch anmerken will, ist das "gehören". Wenn das sauber ins nationale Recht umgesetzt wird, dann wäre es kein Problem. Die zivile AR-15 wäre dann Kat A6 oder B7a und damit alle Teile, die zu dieser einen Waffe gehören. Das wird vermutlich so laufen, wie jetzt schon bei uns: Um einen Lauf zu erwerben, musst du die Waffe, zu der der Lauf "gehören soll" bei dir eingetragen haben. Ich denke, dass das nicht zu größeren Schwierigkeiten führen wird, WENN es sauber umgesetzt wird. Einzige Änderung ist, dass bei uns dann der Lower kein freies Teil mehr wird.

 

Vieles hängt in der Tat, wenn es denn kommt, von der sauberen Übersetzung und Umsetzung in nationales Recht ab.

 

Sollte es da missverständlich und schlecht formuliert sein, dann wissen wir, was uns angesichts von Richtern "Leipziger Formats" ggf. im Rechtstreitfall erwartet... 

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Das passt zur ganzen EU-Misere:

Zitat

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/48/48677/1.html

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vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Sig hat dafür ja den perfekten Artikel zur Umgehung dieses Verbots erfunden. Ich würde mich das allerdings nicht trauen, und wenn ich Sig wäre würde ich mich das noch weniger trauen, denn es grenzt schon ans Offensichtliche, daß diese Stütze nicht als Handgelenkstütze für Behinderte sondern als Schulterstütze vermarktet wird. Glücklicherweise ist mein Interesse auch eher an zwei Zoll mehr Lauf als zwei Zoll weniger im Vergleich zur Standardvariante, so daß sich die Frage bisher nicht gestellt hat.

 

Mich würde es halt massiv ärgern, wenn ich mein CAA Roni nicht mehr nutzen könnte. Nicht nur wegen des rausgeschmissenen Geldes, es hat sich als hervorragendes Trainingsinstrument etabliert.

 

Anfänger können die Haptik der Pistole und den Knall schon mal vorfühlen und sind dann beim ersten GK-Schießen mit der Pistole nicht mehr so nervös.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 6 Stunden schrieb Empty8sh:

 

Mich würde es halt massiv ärgern, wenn ich mein CAA Roni nicht mehr nutzen könnte. Nicht nur wegen des rausgeschmissenen Geldes, es hat sich als hervorragendes Trainingsinstrument etabliert.

 

Anfänger können die Haptik der Pistole und den Knall schon mal vorfühlen und sind dann beim ersten GK-Schießen mit der Pistole nicht mehr so nervös.

 

Beste Grüße

Empty8sh

Same here mit einem Hera, das mit allen Anbauten mal locker das doppelte der eingebauten Waffe gekostet hat :mad1:

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Prinzipiell ja. Rein waffenrechtlich ist GB aber bekanntlich auch nicht gerade eine Erleuchtung.

Stimmt allerdings. In der letzten EU-Verbotskampagne war neben der deutschen Grünen Kallenbach und FDP-Alvaro ja die Labour Abgeordnete Arlene Mc Carthy bekanntlich die Dritte im Bunde.

Es konnte die Labourabgeordnete Cox ja auch nur mit einer illegalen Waffe erschossen worden sein.

Eine Medienrecherche nach der Tatwaffe konnte man sich praktischerweise gleich sparen.  :spiteful:

 

Was sich die Briten in Zukunft ersparen werden sind die demütigenden Bittgänge nach Brüssel zur Chreme des minderbegabten europäischen Bonzenadels.

Habe diese Organisation mit all ihrer Bosheit sowas von satt!

Bearbeitet von horidoman
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vor 14 Stunden schrieb Kappa:

Überhaupt fallen mir jetzt (zumindest bei uns) keine Waffen ein, die in A8 fallen würden.

Naja, wenn es keine Waffen für diese Kategorie gibt, warum dann extra so eine Kategorie schaffen und warum dann extra(!) diese Kategorie für Sportschützenausnahmeerlaubnisse wieder rausnehmen?

Dem Verkehrsminister ist es auch noch nicht eingefallen, besondere Kategorien/Verbote/Ausnahmegesetze für PKW > 10.000 PS zu schaffen, weil es solche PKW nicht gibt.

Wenn es solche Waffen nicht gibt (mir fällt nur die Remington 870 MCS mit ausklinkbarem -per Knopfdruck - Hinterschaft ein, die ist aber nicht halbautomatisch), dann gehört auch die Kategorie A8 weg.

Sonst gibt es am Ende doch noch "redaktionelle Überarbeitungen" und urplötzlich werden alle Schub-/Klapp-und Ausklinkschäfte für alle Waffen mitverboten...

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vor 14 Stunden schrieb Empty8sh:

Mich würde es halt massiv ärgern, wenn ich mein CAA Roni nicht mehr nutzen könnte. Nicht nur wegen des rausgeschmissenen Geldes, es hat sich als hervorragendes Trainingsinstrument etabliert.

 

Anfänger können die Haptik der Pistole und den Knall schon mal vorfühlen und sind dann beim ersten GK-Schießen mit der Pistole nicht mehr so nervös.

 

 

Das wiederum würde mir genauso gehen. Daß ich für meine Bedürfnisse und Wünsche keinen Zweck darin sehe, heißt nicht, daß ich es anderen nicht gönnen würde. Eine besondere Gefahr kann ich auch nicht darin erkennen, zumal mein Mangel an Interesse gerade auch daran liegt, daß ich diese Sorte Waffen im Vergleich zu Alternativen nicht für übermäßig gefährlich halte. :D

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Folgende Zitate von Perikles habe ich gerade gelesen. Die passen hier wie die Faust aufs Auge:

 

Zitat

Freiheit ist nur denen sicher, die den Mut haben sie zu verteidigen.

 

"Und die Tatkraft" möchte ich ergänzen. Kürzer:

 

Zitat

Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.

 

Und dann noch:

 

Zitat

Nur weil du dich nicht für Politik interessierst,
heißt das noch lange nicht,
dass die Politik sich nicht für dich interessiert.

 

Quellen:

aphorismen.de/suche?f_autor=2936_Perikles

en.wikiquote.org/wiki/Pericles

Bearbeitet von mwe
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Zitat

Die werden so abstimmen wie es Merkel befiehlt, und nix anderes, wer glaubt denen noch?

 

Die machen den Bückling. Die Formulierungen sind schon so schwammig, dass sie am Ende im Prinzip allem zustimmen werden.
Der EU Brüger und Wähler wird verarscht, das ist selbst nach dem Brexit, die Richtung in die es geht. Es ist schade,dass am

Ende der europäische Gedanke, gerade an diesem Küngel zugrunde geht.

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Ich denke es dauert nicht mehr lange, bis die Wähler ein Referendum über den Verbleib in der EU fordern !

 

Die machen alles, damit die Leute so langsam aber sicher am Rad drehen ... es wird pathologisch abstrus wenn

 

man dieses Thema ernsthaft durchsetzen will...  Dagegen ist ein Waffenverbot ein unbedeutender Verwaltungsakt.

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/staedten-drohen-diesel-fahrverbote-14319194.html

 

Immerhin hat die amerikanische Autoindustrie (die nicht in der Lage ist vernünftige Dieselmotoren zu bauen) geschafft was sie wollte....

Bearbeitet von Sarastro69
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vor 2 Stunden schrieb Empty8sh:

Hallo zusammen,

ich höre immer häufiger, dass man gegen die Waffenrechtsverschärfungen nichts machen kann als einzelne Person und die Verbände ließen und im Stich.

Ich will jetzt nicht angeben, aber das sind die Suchergebnisse für meinen Flyer, den ich in 30 Minuten zusammengebaut habe.

 

http://tinyurl.com/hgkh6kj
http://tinyurl.com/jdc9ftz

 

JEDER kann etwas machen und informieren. Es hilft!

 

Veröffentlicht von/auf/in:
- Helmut Hofmann (Importeur Marlin, Remington, Bushmaster etc.)
- Atlas Jagd GmbH, Neunkirchen am Sand
- Waffen Geus, Zeughaus am Schlachthof

 

- Zeitschrift Tiroler Jagdaufseher

 

- Bayerischer Landesverband für Dynamic Schießen e.V.
- Jägerschaft Wegscheider Land
- Schießfreunde Borghorst e.V. 1961
- Schützenabteilung Herzogsweiler-Durrweiler
- Königlich privilegierte Schützengesellschaft Cadolzburg
- Privilegierte Schützengesellschaft Gera e.V.
- Schützenverein Langenfeld 1834 e.V.
- Schützenverein Diana Wadern E.V
- Priviligierte Schützenkompanie zu St. Pölten (A)

 

- Forum Waffen-Online
- Forum Wild und Hund
- Gunboard.de
- jagderleben.landlive.de
- Forum Pulverdampf (A)
- survivalforum.ch (CH)

 

- In vielen anderen Vereinen als Aushang oder Faktenordner.

 

Unten nochmals die aktuellste Version mit einigen Verbesserungen.

Infoblatt EU.pdf

 

1 Person!
30 Minuten Einsatz!
Wo bleibt deiner?

 

Danke für's Mitmachen :)

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

Auch ich bin schon etwas mutlos ( geworden ). Trotzdem schreibe ich  2 -3 mal pro Woche diverse Briefe und Emails an die bekannten Stellen.

Besser als nix tun ....

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