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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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vor 2 Stunden schrieb mühli:

 

Zitat:

"Künftig sollen halbautomatische Pistolen für Privatleute verboten werden, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen. Eine Freude für Jäger und Sportschützen.  Damit ist man den Jägern und Sportschützen entgegen gekommen, die gegen ein generelles Verbot protestiert hatten. Gleichzeitig wurde der ursprünglich präsentierte Vorschlag der EU-Kommission aber auch stark verwässert."

 

Ob das tatsächlich ein "Entgegenkommen" ist, oder vielmehr eine Mogelpackung, die auf dem Umweg (oder Auslegungs-/Rechtsprechungsweg) doch noch für ein Verbot sorgen kann - siehe z.B. deutsche BVerwG-Rechtsprechung HA für Jäger...) - das wird sich noch zeigen.

Auf jeden Fall ist diese Mag.-Regelung, so wie formuliert, eine ziemliche "Tretmine". Vieles hängt, wenn der Unsinn so kommt, sicherlich auch von der exakten Formulierung in den nationalen Waffengesetzen ab.

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Jetzt helft mir mal auf die Sprünge. In dem Entwurft, den der Ministerrat gestern abgesegnet hat, steht:

Zitat

[...]7. Any of the following centre fire semi-automatic firearms:

a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it; and
b) long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 10 rounds is part of the firearm or isinserted into it.

 

 

Da steht doch klipp und klar, dass die Waffe (KW oder HA) erst in Kat. A fällt, wenn sie ein Festmagazin mit >20/>10 Schuß hat bzw. wenn ein Wechselmagazin mit einer größeren Kapazität als >20 Schuß KW bzw >10 Schuß HA eingeführt ist. Wie kommt ihr nun darauf, dass nun alle KW/HAs mit Wechselmagazin verboten werden sollen?

 

Zudem verstehe ich auch nicht wieso behauptet wird, dass es für Pistolen keine Kategorie mehr geben soll? Die passen doch wunderbar in B4a

Zitat

4a. Semi-automatic short firearms other than those listed under point 7 a) of category A.

Bearbeitet von zickzack
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Als ausgebildeter Staudengärtner und Meister im Zierplanzenbau, habe ich erfahren, dass man wohl neuerdings einen " Spritzschein " für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln benötigt. Lehrgang und Prüfung alle 2 Jahre....

Das sagt auch schon eine Menge darüber aus, wie man unbescholtenen Bürgern "vertraut"....

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vor 27 Minuten schrieb Matthias308:

Das sagt auch schon eine Menge darüber aus, wie man unbescholtenen Bürgern "vertraut"....

"Als die frisch gewählte Kanzlerin sagt, dass Vertrauen in die Politik in der Demokratie essentiell sei, entgegnet Köppel ihr beim Abendessen. „Verzeihung, Frau Merkel, aber Demokratie lebt vom Misstrauen, sie ist die Staatsform des institutionalisierten Misstrauens gegen den Staat und die Politiker.“ Merkel habe ihn „komisch angeschaut wie einen, der gerade von den Schweizer Bergen herabgestiegen ist“."

 

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/mein-weg/roger-koeppel-auf-angriff-gebuerstet-11613983-p2.html

 

Wir sollten ENDLICH die Sache mit dem Misstrauen wieder in die richtigen Bahnen umkehren.

Ich denke noch mit Grausen an die Neujahrsansprache der Kanzlerin, als sie, die oberste Angestellte des Staats, uns ("ihrem Volk")  für unsere gute Arbeit bei der Bewältigung ihrer Flüchtlingskrise dankte.

 

Abs4

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vor 1 Stunde schrieb zickzack:

Jetzt helft mir mal auf die Sprünge. In dem Entwurft, den der Ministerrat gestern abgesegnet hat, steht:

 

Da steht doch klipp und klar, dass die Waffe (KW oder HA) erst in Kat. A fällt, wenn sie ein Festmagazin mit >20/>10 Schuß hat bzw. wenn ein Wechselmagazin mit einer größeren Kapazität als >20 Schuß KW bzw >10 Schuß HA eingeführt ist. Wie kommt ihr nun darauf, dass nun alle KW/HAs mit Wechselmagazin verboten werden sollen?

 

Zudem verstehe ich auch nicht wieso behauptet wird, dass es für Pistolen keine Kategorie mehr geben soll? Die passen doch wunderbar in B4a

 

Da steht eindeutig, dass die Waffe verboten ist, sofern sie mit einem entsprechenden Magazin mehr als 21 (bzw. 11) Schuß abgeben kann.

 

 

a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it; and

a) kurze Feuerwaffen, welche das Abfeuern von mehr als 21 Schuß ohne Nachladen erlauben, sofern eine Ladeeinrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuß Teil der Feuerwaffe ist oder in diese eingeführt wird.

b) Lange Feuerwaffen -- 11 Schuß ---

 

Und ja, die lange Feuerwaffe ermöglicht das Abfeuern von 31 Schuß mit einem 30er Magazin. Ist deshalb erfasst und es ist egal, ob du tatsächlich ein solches Magazin hast.

Und ja, das betrifft auch Repetierer, da man diese Regelung nicht auf HA beschränkt.

Und ja, NOCH ist das nur ein "Vorschlag".

 

Bearbeitet von Gruger
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vor 1 Stunde schrieb zickzack:

Jetzt helft mir mal auf die Sprünge. In dem Entwurft, den der Ministerrat gestern abgesegnet hat, steht:

 

Da steht doch klipp und klar, dass die Waffe (KW oder HA) erst in Kat. A fällt, wenn sie ein Festmagazin mit >20/>10 Schuß hat bzw. wenn ein Wechselmagazin mit einer größeren Kapazität als >20 Schuß KW bzw >10 Schuß HA eingeführt ist. Wie kommt ihr nun darauf, dass nun alle KW/HAs mit Wechselmagazin verboten werden sollen?

 

Zudem verstehe ich auch nicht wieso behauptet wird, dass es für Pistolen keine Kategorie mehr geben soll? Die passen doch wunderbar in B4a

 Genau das ist mir auch unklar. Meiner Auffassung nach, fallen Halbautomaten nur dann in diese Kategorie, wenn sie tatsächlich mit einem solchen Magazin verendet werden.

 

Hierfür spricht auch folgende Formulierung in der Einleitung des Entwurfs:

  1. Therefore, semi-automatic firearms with a fixed loading device allowing to fire a high number of rounds, as well as semi-automatic firearm in combination with a removable loading device with a high number of rounds should be prohibited for civilian use.  

 

Zudem wären die Kategorien B4 und B4a. ja überflüssig.

 

          4. Semi-automatic long firearms whose loading device and chamber can together hold more than three rounds in the case of rimfire firearms and  
              more than three but fewer than [twelve] rounds in the case of centrefire firearms.

        4a. Semi-automatic short firearms other than those listed under point 7 a) of category A. 

 

Auch ergebe es keinen Sinn, dass die großen Kapazitäten verboten werden, wenn bereits die Waffen, die diese aufnehmen könnten verboten wären.

 

Das Problem ist aber einfach, dass das ein absoluter Gummi-§ ist. Zudem enthält der Vorschlag noch soviel anderen Mist, wie die Registrierung der SRS-Waffen oder der Vorderlader, sodass das Parlament hier noch einigen Änderungen vornehmen muss und wohl auch wird!!

 

 

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Der zweite Teil des Satzes bezieht sich doch auf den ersten Teil.

Wenn ein Magazin oä. mit mehr als 20 Schuss Bestandteil der Waffe ist oder in die Waffe eingesetzt ist.

 

Da könnt ihr schon mal ahnen was da die nationalen Parlamente oder Gerichte noch draus stricken.

Bearbeitet von low-ready
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vor 8 Minuten schrieb Gruger:

 

Da steht eindeutig, dass die Waffe verboten ist, sofern sie mit einem entsprechenden Magazin mehr als 21 (bzw. 11) Schuß abgeben kann.

 

 

a) kurze Feuerwaffen, welche das Abfeuern von mehr als 21 Schuß ohne Nachladen erlauben, sofern eine Ladeeinrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuß Teil der Feuerwaffe ist oder in diese eingeführt wird.

b) Lange Feuerwaffen -- 11 Schuß ---

 

Und ja, die lange Feuerwaffe ermöglicht das Abfeuern von 31 Schuß mit einem 30er Magazin. Ist deshalb erfasst und es ist egal, ob du tatsächlich ein solches Magazin hast.

Und ja, das betrifft auch Repetierer, da man diese Regelung nicht auf HA beschränkt.

Und ja, NOCH ist das nur ein "Vorschlag".

 

 

1. Das gilt NICHT für Repetieren. Es steht eindeutig dabei:

7. Any of the following centre fire semi-automatic firearms

 

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vor 3 Stunden schrieb seiwol:

 

Lautes und sehr lautes Auftreten wäre das Mittel der Wahl gewesen, es hätte mit Sicherheit sogar zusätzlichen Nachwuchs generiert. Die meisten Jugendlichen wissen ja noch nicht mal, dass es so etwas wie den Schießsport überhaupt gibt.

 

 

Denk ich auch - im adäquaten aber nachdrücklichen Sinn versteht sich.

Aber gut wie hätte das dann aussehen können ?

Machst ne Demo da in Brüssel da kommt doch kaum einer , Büxe voll / Angst oder keine Lust  oder beides.

Die Lobby bekommt im TV auch kein Forum zusammen mit anderen Experten.

Da bei den EU Leuten - bekommst so vermute ich auch kein Forum zu Diskussion.

Eventuell war wirklich nicht mehr drin als das was getan wurde und viele haben sich (bzw tun es immer noch)

sehr eingesetzt das Verhältnismäßigkeit im Fokus bleibt.

 

Wenn man den Rasen trimmt fähr man auch nicht

übers Tuplenbeet drüber - außer bei der EU da schon :icon13:

 

Mit absoluten Waffengegner oder sagen wir mal so mit Menschen die absolut gegen etwas sind quasi ner inneren Mission nachgehen  kann man

idR keinen fairen Kompromis finden - soetwas ist nirgends und egal um was es geht unmöglich.

 

Klar darlegen das dieser Quark mit dem Terrorismus nur X für Y vomachen ist aber im Grunde

so wie jetzt wohl geplant nichts groß bringt weil die weder n Schützenverein/Jagdschein/Egun/Büxer oder sonst noch irgendwas legals brauchen um Ihren kranken Mist

auszuführen. Das was die benötige kommt eh von Extern über die Grüne-Grenze - das macht die auch Sinn und hat seine Gründe.

Des Weiteren brauchen die auch keine 5 Zentner Munition

und hunderte von Waffen oder wären zwingend angewiesen auf irgend was legales das für ihre Taten nötig wäre.

 

Dafür wird aber vielen Millionen von im Grunde akurraten (und auch zukünftgen) Waffenbesitzern

in der EU derart eins reinwürgt das es wirklich nicht mehr feierlich ist.

 

Bei genauer Betrachtung  so vermute ich gehts generell

gegen Waffen allgemein und den legalen Waffenbesitz - kann man ja schon an den sonderbaren Vorschlägen ablesen.

 

Richtige Experten hätte man zu diesem Thema fragen müssen und Vorschläge machen lassen sollen

wo man was wirksam sicherheitsmäßig verbessern könnte innerhalb der EU  aber gut nun machen Laien die vermutlich überwiegend

generell gegen Waffen sind und sich sowieso nicht auskennen bei allem was für ein EU Waff§ Angleich wirklich wichtig gewesen wäre das Programm.

 

 

 

 

 

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Ich denke, dasist Absicht, um die Abgeordneten zu täuschen. Der Text in der Einleitung ist rechtlich nicht bindend, es steht nur was im Text unten kommt. Meiner Meinung kann und wird man den Satz so auslegen, dass jeder Halbautomat, der mit einem entsprechend großen Magazin mehr als XX Schuss abgeben kann, Kat A wird. Also jeder, wie oben schon von mehreren Leuten inkl. mir angeführt. Das Wort "Kombination" fehlt einfach.

 

Dafür spricht auch, dass es keine Kategorie für HA-Pistolen mehr gibt. Punkt B4a sagt nämlich nur sinngemäß "alle anderen HA-Kurzwaffen, die nicht in A stehen". Das sind dann halt nur noch die Revolver, weil bei denen klar ist, dass sie keine 21 Schuss abgeben können. Das ist ein super Trick, um den Vorschlag angenommen zu bekommen und sich dann zurückzulehnen und zuzuschauen, wie es national restriktiv ausgelegt wird.

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Am 10.6.2016 um 18:34 schrieb Marder:

 

 

 

vor 4 Stunden schrieb Direwolf:

 

Die Bundesregierung könnte die EU Regelung auch einfach ignorieren und nichts würde passieren. Oder was will die Kommission machen? Einmarschieren? Die Kanzlerin verhaften? Uns ne Geldstrafe aufbrummen? Oder unsere Mitgliedsbeiträge zurück überweisen? Die brauchen uns für ihren Misthaufen, die machen gar nichts wenn unser Establishment sich quer stellt. Da das aber die Oberfreiheitsfeinde sind, werden sie die Steilvorlage aus Brüssel dankbar annehmen und versuchen uns die Tresore leer zu räumen.

 

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vor 34 Minuten schrieb Kappa:

Ich denke, dasist Absicht, um die Abgeordneten zu täuschen. Der Text in der Einleitung ist rechtlich nicht bindend, es steht nur was im Text unten kommt. Meiner Meinung kann und wird man den Satz so auslegen, dass jeder Halbautomat, der mit einem entsprechend großen Magazin mehr als XX Schuss abgeben kann, Kat A wird. Also jeder, wie oben schon von mehreren Leuten inkl. mir angeführt. Das Wort "Kombination" fehlt einfach.

 

Dafür spricht auch, dass es keine Kategorie für HA-Pistolen mehr gibt. Punkt B4a sagt nämlich nur sinngemäß "alle anderen HA-Kurzwaffen, die nicht in A stehen". Das sind dann halt nur noch die Revolver, weil bei denen klar ist, dass sie keine 21 Schuss abgeben können. Das ist ein super Trick, um den Vorschlag angenommen zu bekommen und sich dann zurückzulehnen und zuzuschauen, wie es national restriktiv ausgelegt wird.

 

Die Einleitung der Richtlinie ist sehr wohl rechtlich bindend!

Deine Argumentation überzeugt m.E. nicht. Auch in der bisherigen Richtlinie gibt es nur eine generelle Kategorie für Kurzwaffen 

B1. Halbautomatische Kurz-Schusswaffen 

Würde man diese so belassen, wären Kurzwaffen mit Magazin über 20 Patronen sowohl Kategorie A als auch Kategorie. Daher ist die Änderung in 
halbautomatische Kurz-Feuerwaffen, die nicht unter Kategorie A Nummer 7 Buchstabe a aufgeführt sind; systematisch folgerichtig.

 

Wie ich schon schrieb, wäre die neue Kategorie B4 obsolet, würde man deiner Ansicht folgen. Meine AR kann ich Kammer und Ladevorrichtung mehr als drei aber nicht mehr als 11 Zentralfeuern-Patronen aufnehmen und wäre damit Kategorie B4.

 

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich halte den Entwurf ebenfalls für Schwachsinn und er muss abgelehnt werden.

Bearbeitet von omegal38
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Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. — That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed, — That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it, and to institute new Government,

 

Ausschnitt aus https://de.wikipedia.org/wiki/Unabhängigkeitserklärung_der_Vereinigten_Staaten

 

Haben wir nicht auch sowas irgendwo geschrieben?????

 

 

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vor 47 Minuten schrieb airbeaver:

Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. — That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed, — That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it, and to institute new Government,

 

Ausschnitt aus https://de.wikipedia.org/wiki/Unabhängigkeitserklärung_der_Vereinigten_Staaten

 

Haben wir nicht auch sowas irgendwo geschrieben?????

 

 

 

Oh ja:

GG Art. 20 Abs. 4

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

Haben wir Deutschen in letzter Zeit mal Revolution geprobt ?

 

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vor einer Stunde schrieb omegal38:

 

Die Einleitung der Richtlinie ist sehr wohl rechtlich bindend!

Deine Argumentation überzeugt m.E. nicht. Auch in der bisherigen Richtlinie gibt es nur eine generelle Kategorie für Kurzwaffen 

B1. Halbautomatische Kurz-Schusswaffen 

Würde man diese so belassen, wären Kurzwaffen mit Magazin über 20 Patronen sowohl Kategorie A als auch Kategorie. Daher ist die Änderung in 
halbautomatische Kurz-Feuerwaffen, die nicht unter Kategorie A Nummer 7 Buchstabe a aufgeführt sind; systematisch folgerichtig.

 

Wie ich schon schrieb, wäre die neue Kategorie B4 obsolet, würde man deiner Ansicht folgen. Meine AR kann ich Kammer und Ladevorrichtung mehr als drei aber nicht mehr als 11 Zentralfeuern-Patronen aufnehmen und wäre damit Kategorie B4.

Die Einleitung bindet an nichts. Es zählt, was an konkreten Pararaphen in die Feuerwaffenrichtlinie eingebracht werden soll, also alles ab Article 1 bis X. Die eigentlichen Änderungen an der ursprünglichen Direktive gehen los ab

Zitat

HAVE ADOPTED THIS DIRECTIVE

Alles darüber erklärt nur die Absichten der Kommission, in der Hoffnung, dass die Abgeordneten nicht weiter als bis da lesen. Wer tut sich schon gerne Paragraphen an?

 

Und was den zweiten Teil deines Posts angeht, hast du was übersehen: Die Kategorie B1, die bisher alle HA-Kurzwaffen enthalten hat, wird im selben Vorschlag geändert, sodass sie nur noch auf Repetier-Kurzwaffen Anwendung findet.

 

Aus meiner Sicht und angesichts der üblen Absichten der Kommission (die eigentlichen Leute dahinter sind nicht dumm!) ist es daher in der Form schon schlüssig:

Alle Zentralfeuer-Pistolen wandern von B1 nach Kat A, egal welches Magazin eingelegt ist, weil sie generell in der Lage sind, mehr als 20 Schuss abzugeben.

Der Rest an halbautomatischen Kurzwaffen, der in keiner Konfiguration > 20 Schuss abgeben kann (also Revolver) kommt dann in die neue Kat B.

Da bleibt nix über und nix wird doppelt erfasst. Außerdem glaube ich persönlich nicht, dass die liebe Kommission sich die ganze Mühe mit zwei neuen A-Kategorien macht, nur um dann hinterher alle Pistolen in eine "Restekategorie" in B zu schieben, sofern in den Pistolen nicht grade ein 30er Magazin eingesetzt ist.

 

Das zielt einzig auf zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen für Altbesitz in Kat A ab. Die können nämlich durch Weisung von oben ohne Gesetzesänderung jederzeit widerrufen werden, oder zumindest einfacher als WBKs. Kein langwieriges Gesetzgebungsvorhaben nötig, sondern man hat ein Ass, das man jederzeit nach dem nächsten Anschlag öffentlichkeitswirksam ausspielen kann. "Seht her, ICH schaffe die Unsitte ab, dass Privatpersonen noch Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen haben! Sowas geht ja gar nicht, zu der Kategorie zählen ja auch die verwendeten AK-47."

 

PS: Könnt ihr den Thread bitte einigermaßen sachlich lassen? Es nützt keinem, wenn hier Grundgesetz oder Unabhängigkeitserklärung mehrfach gepostet werden. Das hilft uns im konkreten Fall nicht weiter und sorgt nur dafür, dass die relevanten Diskussionen (z.B. über die Interpretationen der Kat A) verdünnt werden und schwerer zu verfolgen sind. Wir wissen alle, dass die EU-Kommission ähnliche Züge wie die sowjetische Zentralregierung hat und aufbauen will.

Wenn ich allgemeines Gelaber lesen will, wie schlecht doch die Welt ist, dann geh ich in andere Waffenforen. Die sind (zumindest was ich so gesehen habe) nämlich lange nicht so organisiert wie WO mit dem Ticker!

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Ich sehe das wie gesagt anders, kann deine Argumentation allerdings nachvollziehen. Zumindest laut der Website des ZDF passt allerdings meine Auffassung, aber ob das zutrifft....

 

"Denn halbautomatische Waffen werden gemäß dem Kompromiss für Privatleute nur verboten, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen. Dieselbe Waffe kann damit legal oder illegal sein, abhängig von der Größe des verwendeten Magazins."

 

Ich habe gestern bereits ans BMI geschrieben und um Klarstellung gebeten.

Bearbeitet von omegal38
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