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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Geht doch außerdem noch um Waffen, die ein großes Magazin aufnehmen können, wenn ich mich nicht irre.

"...semi-automatic firearms can be very dangerous when their capacity regarding the number of rounds is high...."

So stehts im original Pamphlet.

Geschrieben

Also so ziemlich, dass was die letzen Jahre verkaufbar war... alle AR15 / AR10...diverse Hersteller und Onlinehändler könnten dann auch zumachen.... Also Anschein entfernen, durch anbau der Schrankwand und dann ist wieder alles gut....schwer vorstellbar!

Nein, das stimmt so nicht. Bislang wurden durch das BKA sämtliche HA in die Kategorie B4 oder B5 eigeordnet obwohl sie "militärisch" aussehen.

Geschrieben

Nein, das stimmt so nicht. Bislang wurden durch das BKA sämtliche HA in die Kategorie B4 oder B5 eigeordnet obwohl sie "militärisch" aussehen.

Laut Freigabebescheid ist das xr15 in Kat.B Ziffer 2,4...ist damit B4 gemeint?

Geschrieben

Nein, das stimmt so nicht. Bislang wurden durch das BKA sämtliche HA in die Kategorie B4 oder B5 eigeordnet obwohl sie "militärisch" aussehen.

Ich weiss die Weihnachtszeit ist nahe. Aber in der EU Verordnung fällt definitiv alles darunter, Anscheinsparagraph aufgewärmt. Kommt ja schliesslich aus Deutschland (Grüne haben es dort eingebracht).

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit B7 / B4/B5 ist offensichtlich korrekt. Ich will auch nicht sagen, das wird schon nicht so schlimm werden - keinesfalls. MOMENTAN würden unsere in DE in Privathand befindlichen HA nicht betroffen sein. Nichtsdestotrotz, wie ich bereits vorher schrieb, hat das BKA in einigen Gutachten geschrieben "Der HA gleicht optisch der vollautomatischen Kriegswaffe" und dann später den HA in B4 / B5 eingestuft. Momentan gut - aber nichts hält den Gesetzgeber davon ab, festzustellen, daß der Bearbeiter des BKA bedauerlicherweise keine Ahnung und einen Fehler gemacht hat. Das verschafft uns im besten Fall etwas Zeit in DE.

Aber - der Panikmode hier im Forum hilft nicht weiter. Ja, ich habe schon die Petition gezeichnet, ich habe meinen Verein informiert und die Mitglieder, die einen Computer haben, gedrängt zu zeichnen. Allerdings glaube ich, das unter dem Stichwort "Halbautomat" zu wenige wirklich mobilisiert werden. Das Potential ist weitaus höher, wenn wir Sammler von Dekowaffen, Besitzer von Gas - und Schreckschusswaffen etc. erreichen - diese sind weitaus mehr, und haben mit Sicherheit mehr Objekte zu verlieren als die 3 Halbautomaten, die manche von uns haben ....

Im CO2 Air Forum laufen ähnliche Threads, auf diese sollten wir auch aufmerksam machen .. Nur in der Masse haben wir Gewicht.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben (bearbeitet)

Das Gute dabei ist - nicht wenige Parlamentarier gehen zur Jagd - dann ist deren HA ob Pistole oder Gewehr auch weg.

1972 hat man auch geglaubt der liebe Waidgenosse Franz-Josef Strauß würde schon alles für uns schaukeln. Als Politiker hat er uns lieber einen geschissen. Weiter süße Träume! Und: Wetten daß - alle Schweine sind gleich - die ihre Ausnahmegenehmigung für Kat. A ggfs. mit dem C-Rohr reingeblasen bekommen, ohne Auflagen und Gebühren versteht sich?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Hier noch mal die Kategorien:

6.8.2 Genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Kategorie B)

6.8.2.1 Halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen

6.8.2.2 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung

6.8.2.3 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge unter 28 cm

6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,

deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann

6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,

deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren

Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als

drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können

6.8.2.6 Lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf,

deren Lauf nicht länger als 60 cm ist

6.8.2.7 Zivile halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Selbstladerwaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes

über die Kontrolle von Kriegswaffen ist

Im Entwurf steht, das die Kategorie B7 gestrichen wird und die Waffen dieser Kategorie in A sollen (also Privatbesitz grundsätzlich verboten). Momentan sind in DE die meisten, wenn nicht alle zivilen HA in Kat B4 oder B5 eingestuft - warum auch immer. Dies kann derzeit Absicht und weise Vorausahnung sein - oder aber auch einfach ein leicht zu korrigierender Fehler .....

Weiterhin würden Dekowaffen aus ehemaligen Waffen Kat A weiterhin in dieser Kategorie bleiben, also jede Deko - AK etc. ist damit verboten. Ausserdem würden Gas - und Signalwaffen registrierungspflichtig und Kat C.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben
....

Im Entwurf steht, das die Kategorie B7 gestrichen wird und die Waffen dieser Kategorie in A sollen (also Privatbesitz grundsätzlich verboten). Momentan sind in DE die meisten, wenn nicht alle zivilen HA in Kat B4 oder B5 eingestuft - warum auch immer. Dies kann derzeit Absicht und weise Vorausahnung sein - oder aber auch einfach ein leicht zu korrigierender Fehler .....

....

An einen Fehler glaube ich da eher nicht, so dämlich sind die leider nicht.. ich vermute da schon eher eine taktische Vorbereitung für die nächte Verschärfung! Mit einem quasi Übernachtverbot so gut wie aller HA in Europa kommen die nicht durch und das wissen sie auch. Wenn man es aber geschickt einfädelt und auf die Gunst der Stunde in Form eines "Amoklaufes" mit so einem Gewehr wartet ist es ein Kinderspiel.. und dieser "Amoklauf" mit einem AR-15 wird früher oder später kommen!

Geschrieben

Aber bestimmt hat jeder Terrorist schon mal Wasser getrunken, das Zeug gehört auch verboten ! Whisky ist politisch korrekt, da Alkohol ja von fundamentalistischen Moslems nicht getrunken werden darf. Prost !

Geschrieben

Darauf musst du antworten: Hoffentlich verschärfen sie das Jagdtrecht noch weiter!

Mit solcher Logik kannst du sonst wo bleiben.

Die jungen Jäger in meiner Stadt sind relativ gut über WhatsApp vernetzt und diese habe ich ALLE ohne Ausfall dazu gebracht zu unterzeichnen. Da ich sachlich erklärt habe worum es geht und welche Auswirkungen das in der Zukunft hat.

Auch wenn keiner einen HA besitzt.

Geschrieben

6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,

deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann

6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,

deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren

Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als

drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können

Wo ist jetzt der Unterschied in den Kategorien?

Irgendwo steckt da ein Fehler drin. Ich meine mich zu erinnern, dass im englischen Originaltext zwischen HA mit fest eingebautem 3-Schuß-Magazin und HA mit Wechselmagazin unterschieden wird. So fehlt doch in 2.4 das Wort "nicht". Oder? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen und mir den Unterschied der obrigen Textes erklären.

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

ich vermute da schon eher eine taktische Vorbereitung für die nächte Verschärfung!

Glaubst du daran? Es ist nicht davon auszugehen, dass das BKA den Zivilisten oder Händlern einen gefallen tun will, indem sie in B4/B5 einstufen anstatt in B7.

Bearbeitet von miwob
Geschrieben (bearbeitet)

An einen Fehler glaube ich da eher nicht, so dämlich sind die leider nicht.. ich vermute da schon eher eine taktische Vorbereitung für die nächte Verschärfung! Mit einem quasi Übernachtverbot so gut wie aller HA in Europa kommen die nicht durch und das wissen sie auch. Wenn man es aber geschickt einfädelt und auf die Gunst der Stunde in Form eines "Amoklaufes" mit so einem Gewehr wartet ist es ein Kinderspiel.. und dieser "Amoklauf" mit einem AR-15 wird früher oder später kommen!

Na ja, ich weiss nicht. Mit der Einstufung hätte man ja jetzt erst einen - "unnötigen" Zwischenschritt eingebaut. Denn, wenn die Vorlage angenommen wird, müsste man erst die Halbautomaten umklassifizieren. Ansonsten ist es ja technisch recht einfach, sobald B7 verboten ist, brauche ich nur auf einen Knopf zu drücken, und habe alle Besitzer, die ich anschreiben muss. Jetzt muss ich erst - quasi als freitextsuche - alle einzelnen Typen heraussuchen, die falsch eingestuft wurden, und die Kategorie ändern... und dann kann ich erst handeln.

Aber ich denke nicht, das dies etwas am Grundproblem ändert, und manchmal haben scheinbar komplizierte Dinge ganz triviale Ursachen. Wie schon vorher erwähnt, das schafft bestenfalls etwas mehr Zeit ...

Nochmal die Vorlage im Original : http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native

Bearbeitet von Ulli S

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