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IGNORED

egun: Erweb von freien Deko und Full Auto Teilen -> Hausdurchsuchgung


frosch

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Geschrieben

Das hat mit Recht nichts zu tun sondern mit der Durchsetzung eines Gesetzes. Übrigens ironischerweise unter massiver Anwendung von Waffengewalt.

Nö, nichtmal das!

Welches Gesetz wird denn durchgesetzt?!?

Wie ein Vorschreiber schon geschrieben hat: NOCH gibt es sowas wie eine Unschuldsvermutung.

Wie viele schon vor mir geschrieben hatten, mit derselben Begründung könnte man bei mir täglich eine Durchsuchung machen, nur wegen dem Teil, was ich zwischen den Beinen hängen habe.

Nein, lustig ist das alles nicht mehr!!!

Grüße

Iggy

p.s. Da gab es doch in unserer Vergangenheit schon mal solche Präventiveingriffe ... ah ja, genau, "Polizeiliche Vorbeugehaft" zum Zweck Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“.

"Polizeiliche Vorbeugehaft" und die berühmt-berüchtigte "Schutzhaft" waren quasi dasselbe, nur daß Erstere von der Polizei, Zweitere von der Gestapo verhängt wurde.

Auch wenn Wikipedia nicht immer der Weisheit letzter Schluß ist, da findet man solche Passagen: " Verfolgung bzw. Vernichtung politisch und anderweitig missliebig gewordener Personen."

Oder: "Die kurzzeitige Unterbringung in „Vorbeugehaft“ war hier vornehmlich eine Machtdemonstration des Polizeiapparates und diente der Einschüchterung."

Ersetzt man die "Unterbringung" mit "Durchsuchung", dann trifft es auch heute voll ins Schwarze.

edit: die wirren Formatierungen hat der Drecks-Editor von selbst gemacht

Geschrieben

Nur mal am Rande:

Mir ist ein Fall bekannt, in dem jemand eine Zielfernrohrmontage aus dem Ausland bestellt hat; irgendein Russenteil.

Bei der Einfuhr habe der Zoll sich veranlasst gefühlt, zu überprüfen, ob der Besteller legale Waffen besitzt.

Das dies nicht der Fall war, hat für einen Durchsuchungsbeschluss gereicht.

In der Wohnung hat man dann in der Wohnung eine Pumpflinte mit Pistolengriff und montierter Lampe sowie irgendeinen Kaschi-Klon gefunden.

Quelle: Die Zeitung

Ich finde das schon nachdenkenswert.

Geschrieben

Ich wiederhole es gerne nochmal: Teile, die Halbautomaten in Vollautomaten verwandeln, sollten NICHT frei verkäuflich sein. Es gibt keine sinnvolle Verwendung außer des Umbaus in Vollautomaten! Unser Gesetzgeber ist in dieser Hinsicht komplett beknackt. Die Amis betrachten die Glockschalter übrigens als genauso erlaubnispflichtig wie echte Vollautomaten, d.h. eine Maschinenpistole und ein Glockschalter werden gleich behandelt. Das finde ich vernünftig!

Was vernünftig klingt, ist schlicht technisch problematisch.

Eine Schusswaffe ist nur eine Art Maschine, sogar eine verhältnismässig simple. Es gibt immer viele Wege.

Jeder kennt die Sache mit den alten Walther GSP und dem Sekundenkleber.

Wie Manfred Breidbach sagt: Wenn ich eine Glock in der WBK habe, würde ich einen Teufel tun, einen "Schalter" zu bestellen ...... und wenn ich keine eingetragen habe, auch nicht .....

Geschrieben

...

Ich wiederhole es gerne nochmal: Teile, die Halbautomaten in Vollautomaten verwandeln, sollten NICHT frei verkäuflich sein. Es gibt keine sinnvolle Verwendung außer des Umbaus in Vollautomaten! ...

Ich gehe mal davon aus, dass du noch nie mit einem Vollautomaten geschossen hast. Sonst wüsstest du, dass das eigentlich total für'n A... ist. Macht Krach, beruhigt den Schützen, sofern er in Massen voranstürmt (oder vor ihm Massen anstürmen), erhöht den Munitionsverbrauch, aber nicht dir Wirksamkeit und Trefferquote... VA aus eine Pistole ist Vollsch..., die kann keiner mehr halten (und ja- ich hab schon mal, auch mit einer VP70).

Insofern ein typisches Scheingefecht um einer Scheinreduzierung einer Scheingefahr, denn selbst wenn ein LWB für seinen Lgal-HA oder seine seine Legalglock so ein Teil kauft mutiert er dadurch nicht zum Bankräuber. Und Igor kauft sich die voll krasse Gangstaknarre eh woanders.

Geschrieben
Wie ein Vorschreiber schon geschrieben hat: NOCH gibt es sowas wie eine Unschuldsvermutung.

Ja, wir sind aber beim Waffenrecht und das dient der Gefahrenabwehr. Da muss man nichts beweisen, da muss etwas nur hinreichend wahrscheinlich sein bzw. reicht es, wenn ein Restrisiko besteht, dass jemand etwas macht, was er nicht machen darf.

Geschrieben

Genau!

- Schlagbolzen verschweißen,

- Verschlusskopf 45° abschleifen,

- mind. 3 kalibergroße Bohrungen im Rohr.

Autsch!

CM :D

Also wie kann man bei diesem Beitrag nur den "Gefällt mir Button" drücken?

Will das wirklich jemand haben? :ridiculous:

gerd12

Geschrieben

Lass mal mit so Vorschlägen, sonst gibt es bald von der bekannten Firma einen biometrischen Sicherheits-Prinz-Heinrich.

Und für jede Benutzung wird eine kleine Gebühr fällig. Da liesse sich richtig Geld mit verdienen.

Geschrieben

Fahr mal zu Genossenschaft Deines Vertrauens und kaufe gezielt ein paar Tonnen Amoniumnitrat (Kunstdünger), ne Mischmaschine und 20 Dieselkanister. Am besten Trägst Du dabei Vollbart und ein Häkelkäppchen.

Alles ganz legal - und trotzdem kannst Du schon mal Kaffee kochen, die Jungs kommen garantiert zu Besuch.

Wer fuer sowas Diesel nimmt, ist echt doof

Heizoel ist genauso gut, aber man spart Geld.

Duck und wech

oswald

Geschrieben

Man sollte sich auch mal mit der Frage beschäftigen, wieso Vollautomaten so verteufelt werden. Zum Einen wird der LWB nicht gefährlicher nur weil er einen Vollautomaten besitzt, er könnte jederzeit mit seinem Halbautomaten ein Stadion leerfegen. Wieso tut er das nicht? Weil er nicht geisteskrank ist.

Ich bin der Auffassung, man sollte nicht die Frage stellen "Wieso brauchst du als Jäger/Sportschütze einen Vollautomat?" sondern "Wieso sollte man einen Vollautomat verbieten?".

Ist aber ein anderes Thema.

Geschrieben

Lass mal mit so Vorschlägen, sonst gibt es bald von der bekannten Firma einen biometrischen Sicherheits-Prinz-Heinrich.

Das kann ganz lustig sein. Beschreibung mit Bild auf deren Homepage.

Anwendungsbeispiel am Schrumpeldingens des grauhaarigen Geschäftsleiters :rotfl2: :rotfl2: :rotfl2:

Geschrieben

[...]

In der Wohnung hat man dann in der Wohnung eine Pumpflinte mit Pistolengriff und montierter Lampe sowie irgendeinen Kaschi-Klon gefunden.

Quelle: Die Zeitung

Ich finde das schon nachdenkenswert.

Ich finde vor allem nachdenkenswert, daß er damit gar nichts angestellt hat, und somit unter großem Einsatz keine Gefahr gebannt wurde.

Ich bin der Auffassung, man sollte nicht die Frage stellen "Wieso brauchst du als Jäger/Sportschütze einen Vollautomat?" sondern "Wieso sollte man einen Vollautomat verbieten?".

Wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu erlassen,

ist es notwendig kein Gesetz zu erlassen.

Geschrieben

Der primäre Zweck einer Vollautokonversion dagegen ist die Herstellung eines Vollautomaten.

Das ist das selbe Argumentationsmuster, wie es auch die Antis gebrauchen. Die behaupten immer, der primäre Zweck einer Schusswaffe sei das Töten. Wir sollten es eigentlich besser wissen.

Genauso könnte man etwa auch in Frage stellen, ob die superteuren Samuraischwerter wirklich nur wie behauptet als Dekorationsobjekt oder für Schnittests an einer Bambusmatte (Tameshigiri) gekauft werden, oder ob der Erwerber damit etwas anderes vorhat.

Geschrieben

Man sollte sich auch mal mit der Frage beschäftigen, wieso Vollautomaten so verteufelt werden. Zum Einen wird der LWB nicht gefährlicher nur weil er einen Vollautomaten besitzt, er könnte jederzeit mit seinem Halbautomaten ein Stadion leerfegen. Wieso tut er das nicht? Weil er nicht geisteskrank ist.

Ich bin der Auffassung, man sollte nicht die Frage stellen "Wieso brauchst du als Jäger/Sportschütze einen Vollautomat?" sondern "Wieso sollte man einen Vollautomat verbieten?".

Ist aber ein anderes Thema.

Die Art der Frage ist sehr gut. Die Antwort ist aber ebenso einfach - die Ablehnung lässt sich mit dem bestehenden Bedürfnisprinzip begründen.

Der Sportschütze braucht keinen Vollautomaten und der Jäger auch nicht.

Würde man SV als Bedürfnis etablieren, dann könnte man zumindest argumentieren, dass man unter gewissen Bedingungen ein Bedürfnis für VA hätte.

Geschrieben

Ich hätte so gerne eine Atombombe und einen Kanister Sarin. Klar, primär sind es Massenvernichtungswaffe aber ich will es wirklich nur aus Sammlerinteresse und Liebhaberei. Ich bin geprüft und zuverlässig, ich stell damit schon nichts an, vertraut mir. Ich bewahre es auch sachgerecht auf. Ach so, und eine Unschuldsvermutung haben wir ja auch.

Hier wären wir jetzt an einem Punkt angelangt an dem wohl jeder hier durch Abwägung des grundsätzlich ja berechtigten Sammlerinteresse mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu einem deutlichen Ergebnis kommt. Jedenfalls hoffe ich das.

In unserer Gesellschaft sind bestimmte Dinge aus gefahrenabwehrtechnischen Erwägungen heraus nunmal verboten. Ob das jetzt schon beim Pistolengriff für die Repetierflinte oder kurzläufigen Waffen anfangen muss darüber kann man streiten. Dass Vollautomaten bzw. die Zusammenführung von Teilen verboten sind bzw. dass unsere Behörden da ein Auge drauf haben damit kann ich leben.

Geschrieben

...

Würde man SV als Bedürfnis etablieren, dann könnte man zumindest argumentieren, dass man unter gewissen Bedingungen ein Bedürfnis für VA hätte.

Dafür sind VA auch nicht wirklich zweckmäßig, die taugen nur zum Krieg führen und Krach machen. Was ist an letzterem verwerflich?
Geschrieben

"Ich hätte so gerne eine Atombombe und einen Kanister Sarin."

OK,

kannst Du sachgerechte Lagermöglichkeiten dafür nachweisen und stellst auf deine Kosten sicher dass:

- die Gegenstände nicht entwendet werden können

- die Inhaltsstoffe die Umwelt nicht kontaminieren können

Die Behörden prüfen Dein Konzept ond befinden es für OK -> wo ist das Problem?

Derjenige der für derartige Dinge das nötige "Kleingeld" übrig hat kauft/besorgt sich das sowieso.

Wie Du sicher weisst sind mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion diverste Waffen/Waffensystemkomponenten verschwunden.

Lieber ist mir Du macht das offiziell und die Behörden davon wissen davon....

P.S. Bis 1972 war der Besitz von vollautomatischen Langwaffen in D gesetzlich nicht geregelt, Misbrauchsquote 0%.

Das Selbe galt für die Grande Nation, dort sogar bis 1996.

Geschrieben

Ja, wir sind aber beim Waffenrecht und das dient der Gefahrenabwehr.

Waffengesetz ist Verwaltungs"recht", nicht Straf"recht" und nicht einmal das dient der Abwehr von irgendwas, sondern lediglich der Strafdefinition und Bermassung selbiger.

Geschrieben

Waffengesetz ist Verwaltungs"recht", nicht Straf"recht" und nicht einmal das dient der Abwehr von irgendwas, sondern lediglich der Strafdefinition und Bermassung selbiger.

Da hat aber einer richtig Ahnung

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