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egun: Erweb von freien Deko und Full Auto Teilen -> Hausdurchsuchgung


frosch

Empfohlene Beiträge

Sucht doch mal die sogenannten Bombenbauanleitungen im Netz.

Also, ich hab das gerade mal gemacht und die passende Seite fuer Dich gefunden:

Pressure cooker device

pressure_cooker_science.png

Ansonsten haette ich auch noch ein gutes Rezept fuer eine kombinierte B- und C-Waffe. Die C-Wirkung tritt nach Genuss meines Chilis ein sowie noch einmal nach 24-36h, die B-Wirkung ist ein bisschen von der Person abhaengig der man es verfuettert ist aber ideal um einen Raum zu leeren.

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Dann kipp doch mal eine kleine Menge zusammen nach der Wikipediaauskunft.

Was will mir der Autor damit sagen ???? Was ist daran so schwer, nen Sack von dem Zeug mit nem Liter Diesel zu übergiessen ? Witziger dabei dürfte eher die Beschaffung der Zünder sein, als die der Grundzutaten...

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Also um kurz auf die Forderung des generellen Verbots von Teilen, die aus einer Waffe eine "gefährlichere" Waffe machen können, zurück zu kommen.

Also ich weiß zwar nicht im Detail wie z.B. so ein Feuerwahlschalter für die Glock funktioniert, aber da es hinten im Bereich der Steuerfeder irgendwas macht, kanns so kompliziert nicht sein das herauszufinden wenn man es drauf anlegt.

Ein Verbot scheint mir da sinnlos. Dieses einfache mechanische Teil kann sich mit Sicherheit jeder mäßig begabte Mechaniker herstellen.

Da ein Verbot zu fordern, wäre genauso als würde man ein Verbot von sog. "Exportfedern" für Luftgewehre fordern.

Die sind ja auch frei erhältlich, der Einbau aber verboten.

Jeder darf sich somit ein Luftgewehr kaufen und sich als Zubehör eine Exportfeder zulegen wenn er es denn möchte.

Und solang er sie nicht einbaut, hat auch die Staatsmacht nichts in seinen Räumlichkeiten verloren.

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Bei uns in der Schweiz sind alle Teile die spezifisch für VA verboten.

Das hat aber zur Folge das es keine Hysterie um Sear Cut und ähnliches gibt, weil man einen HA eben nur mit verbotenen Teilen zum VA kriegt.

Man kann es sehen wie man will. Entweder sind alle Teile erlaubt und ein Stg PE90 wird zum verbotenen Zustand, weil man ja irgendwo eine Autmatik finden könnte wie einen VA Verschlussträger. Oder man verbietet es und vereinfacht sich das Leben.

Joker

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Dann kipp doch mal eine kleine Menge zusammen nach der Wikipediaauskunft. Brauchen ja nur 5 Gramm sein, mit der Pulverwaage kein Problem.

Wird absolut nichts passieren...

Aber bestelle doch mal bei Amazon die Bücher von Richard Escales... Denke nur beim anklicken bei Amazon solltest du gleich vom Blitz getroffen werden. :crazy:

Man kann die Paranoia auch zu weit treiben. Allerdings würde ich nicht versuchen gewisse Chemikalien über das Inet zu kaufen.

Joker

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Und du meinst die Quittungen der Händler zu filzen wäre unmöglich gewesen ? Wie haben die Cops nur vor dem Internetz die ganzen Spitzbuben aufspüren und aus dem Verkehr ziehen können, wo doch so vieles ohne Internetz noch gar nicht möglich war... Tut doch nicht so, als ob das Internetz nun der Grund dafür wäre... nein, man hat eben zwischen "könnte man tun" und "hat man tatsächlich getan" unterschieden...

Alle Quittungen von Hand bei jeden Händler in Deutschland durchsuchen????? Das schaffte damals nicht einmal das Finanzamt. Bei aller Leidenschaft sollte man schon ein bißchen in der Realität bleiben.

Heute ist das total einfach, das macht ein kleines Suchprogramm das z.B. E-Gun durchforstet und dann fertige Ergebnisse ausspuckt, Dazu kommt das jede, und ich meine wirklich jede Abrechnung heute beim Finanzamt in der EDV steckt und somit leicht per Suchprogramme zu kontrollieren ist.

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Such doch mal online nach dem Mischungsverhaeltnis von Kunstduenger zu Diesel um eine grosses Knallbonbon zu produzieren.

Selbst in Unibibliotheken gibt es das Buch dazu erst nach persoenlicher Musterung und Meldung deiner persoenlichen Daten an den Staatsschutz in die Hand.

Hast Du jetzt das Grün vergessen? Das ist doch jetzt ein Witz.

Sucht doch mal die sogenannten Bombenbauanleitungen im Netz.

Ich habe spaßeshalber gerade eben mal auf der Rechercheseite des Bundespatentamtes https://depatisnet.d...tion=einsteiger den Begriff Anfo eingegeben,

unten im Bild das Ergebnis:

Die Patentämter dieser Welt sind übrigens gesetzlich verpflichtet ihre Patente gleich worüber sie handeln, zu veröffentlichen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

post-14082-0-66832100-1386877114_thumb.p

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...Rechercheseite des Bundespatentamtes https://depatisnet.d...tion=einsteiger den Begriff Anfo eingegeben,..
Respekt, wer waere da darauf gekommen ausser dir..

Du glaubst also mit diesen Informationen aus dem Patentamt den Sprengstoff herstellen zu koennen ?

"Dolle Jeschichte", mehr kann ich da nicht zu schreiben so beeindruckt bin ich.

Gib mal Pistole 08 ein und jetzt kann sich das jeder selber bauen nach deiner Logik

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Hm, interessant. Egal was Du geraucht hast, tu es nicht weiter!

Der Gesetzgeber scheint sich maximal zu seinem eigenen Schutz die Waffenbesitzer um ihr Eigentum zu bringen.

Es schadet auch nichts, wenn die Polizei und Bundeswehr die boesen VA-Teile ans Volk zurueckgeben wuerden, die haben wir schliesslich auch bezahlt.

Das hätte ich früher auch so gesehen. Nachdem diverse Ereignisse mir gezeigt haben, dass man dem Menschen nur vor der Stirn aber nicht dahinter schauen kann, hat ich meine Meinung zum Besitz von VA-Teilen entscheidend geändert.

Richtig, der Gesetzgeber sollte die Dinger verbieten aber nicht den Verkauf frei lassen, um sich ein Hintertürchen zur Hausdurchsuchung auf zu lassen. Andererseits dürften doch alle LWB geschnallt haben, dass so ein Ding zu kaufen wie ein Trojaner vom BKA ist. Wer jetzt noch kauft ist doch Blöd Menschenskind. Da können wir doch ewig diskutieren und uns gegenseitig bekämpfen, ändern wird das Nichts.

Der Dumme ist dann nur der Kunde, der Händler hat die Kohle eingesackt und bleibt von der Strafverfolgung verschont!

Euer Anliegen, Bürger vor unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen zu schützen, teile ich.

Euren Vorschlag halte ich aber nicht für den richtigen Weg. Ihr fordert zum Schutz der Bürger vor unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahmen, die Strafbarkeit bereits weiter ins Vorfeld zu verlagern. De lege ferenda wird dann aus einer bislang unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahme eine berechtigte Strafverfolgungsmaßnahme. Am Ergebnis, dass Bürger wegen Lapalien belangt werden, ändert sich aber nichts. Vielmehr bekämen die dann noch eine - dann berechtigte - Strafe obendrauf. ....

Das ist nicht von der Hand zu weisen. Warum - ebenso wie bei Schalldämpfern - VA-Teile nicht dem waffenrechtlichen Bedürfnisnachweis mit einer entsprechenden Erwerbsberechtigungspflicht unterwerfen?

Ist dir bewusst, wie man in D Sachbearbeiter oder "Experte für..." wird? Wenn ja, was hat dies mit Kompetenz im Sinne von Faktenwissen zu tun, bzw. wo ist dieses im Laufbahnrecht zwingend gefordert? Ich denke da nur an die Kombination "Altersheime, Jagdwesen, Waffen und Wanderschafherden", so stand das bei meiner ersten SB auf dem Türschild.

Wer hätte das gedacht? So etwas gibt es schon:

§ 61Bundesbeamtengesetz http://www.gesetze-i..._2009/__61.html

§ 34 Beamtenstatusgesetz http://www.gesetze-i...mtstg/__34.html

§ 42 Landesbeamtengesetz NRW https://recht.nrw.de...enu=1#det291697

Eben, so sehe ich das auch. Wenn man eine solchen Logik, alles zu verbieten, dessen mögliche Verwendung eine Straftat darstellen würde, konsequent weitertreibt, dann bleibt am Ende nicht mehr viel übrig aber die behörden haben immer noch die Möglichkeit jeden nach Lust und Laune heimzusuchen. Irgendwann kauft einer bei Egun ein Bajonett, ein Ermittler schaut im NWR nach und stellt fest, dass der keine dazu passende Waffe angemeldet hat. Also wird er wohl eine illegale dafür haben, denn wozu braucht er sonst das Bajonett? Oder er kauft einen Vorderlader, hat aber keinen Schwarzpulverschein. Dann wird er wohl illegel Pulver besitzen, ist doch logisch oder was will einer mit einer waffe ohne Pulver? Oder er kauft das DWJ oder Visier, hat aber keine Waffen angemeldet, oder er kauft gar ein Buch über selbstgebastelte improvisierte Waffen, sehr verdächtig! Bei Waffen ist natürlich immer Gefahr im Verzug, ist ja klar. Also wird gleich das SEK losgeschickt.

Rechtswidrige Hausdurchsuchungen sind in Deutschland leider sehr verbreitet, ohne dass es Folgen für die Verantwortlichen hätte. Dafür, dass das keine Folgen hat und dass es auch weiterhin mit zunehmender Begeisterung getan wird, hat unsere Staatsmacht durch diverse gesetzgeberische Maßnahmen gesorgt. Macht Euch darüber keine Illusionen. Es hilft Euch dabei überhaupt nicht weiter, um noch mehr und noch detailliertere Verbote zu betteln.

Wenn der nächste Schein-Sportschütze mit einer umgebauten Glock oder einem umgebauten Ar15 .....

Dann bleibt garnichts mehr übrig und dies nur deshalb, weil ein paar Händler mit VA-Teile einen schnellen Euro verdienen wollen!

Genau, verbietet alles, was dazu dienen kann Verbotenes zu machen. Zurueck auf die Baeume Ihr Affen, nieder mit dem Fortschritt.

Ich freu mich schon auf den automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer, das stupfe Messer, den Hammer aus Schaumstoff

etc.

Geht s noch?

Mats

Es geht nicht darum "alles" zu verbieten! VA-Teile brauch kein Sportschütze oder Jäger und Sammler könnten ihre Erlaubnis entsprechend anpassen lassen!

Also um kurz auf die Forderung des generellen Verbots von Teilen, die aus einer Waffe eine "gefährlichere" Waffe machen können, zurück zu kommen.

Also ich weiß zwar nicht im Detail wie z.B. so ein Feuerwahlschalter für die Glock funktioniert, aber da es hinten im Bereich der Steuerfeder irgendwas macht, kanns so kompliziert nicht sein das herauszufinden wenn man es drauf anlegt.

Ein Verbot scheint mir da sinnlos. Dieses einfache mechanische Teil kann sich mit Sicherheit jeder mäßig begabte Mechaniker herstellen.

Da ein Verbot zu fordern, wäre genauso als würde man ein Verbot von sog. "Exportfedern" für Luftgewehre fordern.

Die sind ja auch frei erhältlich, der Einbau aber verboten.

Jeder darf sich somit ein Luftgewehr kaufen und sich als Zubehör eine Exportfeder zulegen wenn er es denn möchte.

Und solang er sie nicht einbaut, hat auch die Staatsmacht nichts in seinen Räumlichkeiten verloren.

Es macht aber einen Unterschied, ob dieses Teil massenhaft verfügbar ist oder sich jemand für eine strafbare Handlung anfertigt. In diesem Fall handelt der Täter sogar "vorsätzlich"!

Bei uns in der Schweiz sind alle Teile die spezifisch für VA verboten.

Das hat aber zur Folge das es keine Hysterie um Sear Cut und ähnliches gibt, weil man einen HA eben nur mit verbotenen Teilen zum VA kriegt.

Man kann es sehen wie man will. Entweder sind alle Teile erlaubt und ein Stg PE90 wird zum verbotenen Zustand, weil man ja irgendwo eine Autmatik finden könnte wie einen VA Verschlussträger. Oder man verbietet es und vereinfacht sich das Leben.

Joker

Trotz der letzten Verschärfungen in der Schweiz scheinen die Schweizer immer noch über das richtige Augenmaß zu verfügen!

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Respekt, wer waere da darauf gekommen ausser dir..

Du glaubst also mit diesen Informationen aus dem Patentamt den Sprengstoff herstellen zu koennen ?

"Dolle Jeschichte", mehr kann ich da nicht zu schreiben so beeindruckt bin ich.

Gib mal Pistole 08 ein und jetzt kann sich das jeder selber bauen nach deiner Logik

Was redest Du blos für einen bornierten Unsinn!

Sicher sind ungefähr 75% aller Patente mit Hausmitteln nicht darstellbar.

Aber es gibt hunderte, wenn nicht tausende die es eben doch sind. Wenn Du Deine Wissenschaftsgläubigkeit etwas ablegst und Dir die Mühe machen würdest selber etwas zu stöbern, würdest Du das auch feststellen können. Aber Du traust Dich vermutlich nicht, es könnte ja.........

Glaubst Du dieser Breivik http://de.wikipedia....rwegen_2011 in in Norwegen war ein Genie mit einem top Labor, nein Mensch, das ist ein kranker Depp. Und doch hat er sich seinen Sprengstoff aus Ammoniumnitratdünger selber hergestellt.

Ich zitiere mal aus dem Patent DE0000011311587A , hier beim Deutschen Patentamt zu finden https://depatisnet.d...1&so=desc&sf=vn unter Nr. 141.

[0004]

Es ist schon aus dem deutschen Patent 86 568 bekannt, einen Ammoniumnitratsprengstoff durch ein einfaches inniges Vermischen von Ammoniumnitrat und Fett oder Fettöl mit oder ohne Zusatz von Schwefel herzustellen, so daß man eine nicht staubende Masse mit trockenem Aussehen erhält. Wenn aber eine solche Mischung einem starken Druck ausg gesetzt wird, werden der Fettstoff und das öl gegen die Ränder desDruckkörpers gedrängt, und das Erzeugnis erhält eine unvorteilhafte, ungleichmäßige Zusammensetzung. Es ist daher später in der deutschen Patentschrift 119 466 der Vorschlag gemacht worden, eine Mischung von Ammoniumnitrat und Kohlenstoffträgem mit einem Schmelzpunkt über 4511C zu pressen und anschließend zu pulverisieren. Durch die Verwendung von Kohlenstoffträgern mit einem Schmelzpunkt über 45' C bezweckte man die Herstellung -eines gleichmäßigen Produktes.

[0005]

Erfindungsgemäß ist es gelungen, ein festes, zusammenhängendes Material mit einer sehr gleichmäßigen Zusammensetzung mit hervorragenden guten Eigenschaften, sowohl mit Bezug auf die Lagerungsfähigkeit, gute mechanische Eigenschaften, wie Festigkeit, als auch mitBezug auf ausgezeichnete sprengtechnische Eigenschaften, herzustellen, wie die nachfolgende Beschreibung zeigt.

[0006] Gemäß der Erfindung stellt man zunächst eine homogene Mischung von Ammoniumnitrat

geeigneter Körnung und Öl her, preßt die Mischung zwischen zwei rotierenden Walzen und zerkleinert und sortiert die auf diese Weise komprimierten flachen Blätter oder Plättchen; z. B. wird der Körnung nach gesiebt. Allgemein ausgedrückt kann man sagen, daß dadurch, daß die Mischung durch die Kompression zwischen rotierenden Walzen eine Kornvergrößexung erfährt, die Komgröße des Spreng stoffes nach dem Vermischen der Komponenten gebildet und nicht durch die Korngröße der Ursprungskomponenten bestimmt wird.

...............

0014]

Die Erfindung wird durch das nachstehende Beispiel erläutert.

Beispiel 945 Gewichtsteile Ammoniumnitrat, die zu etwa 50%, durch ein Sieb mit 20 Maschen pro Zentimeter (0,315 mm öffnung) hindurchgehen, wird mit 55 Teilen Dieselöl unter Erwärmen bis auf etwa 70' C vermischt und danach auf etwa die gleiche Temperatur erhitzte Walzen mit einem Durchmesser von 400 mm geleitet, wobei die Walzenöffnungen so eingestellt sind, daß die hergestellten Plättchen eine Stärke von etwa 2 mm erhalten. Die hergestellten Plättchen werden etwa 10 Minuten an die Luft gestellt, wonach sie zerkleinert werden. Von diesem Material werden Teilchen abgesiebt, die feiner sind als 8 Maschen pro Zentimeter (0,8 mm öffnung) und grober als 1,7 Maschen pro Zentimeter (4 mm öffnung).

Statt Walze nimmt man halt eine selber gebaute Presse, ansonst kann das aber jeder Idiot herstellen, wenn man sich als Landwirt ausgibt, wie Breivik das gemacht hat und so an Ammoniumnitrat herankommt. Und das ist ja schon eine verbesserte Variante des Ammoniumnitratsprengstoffes.

Im übrigen haben so gut wie alle diese Rezepte die in irgendwelchen "Sprengstoffhandbüchern" zu finden sind und die man ja angeblich nach Deiner Meinung nicht mehr findet (bzw. finden darf), ihre Grundlagen in relativ seriösen Patentschriften die per Gesetz öffentlich zugänglich sein müssen!

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Wenn ich das oben geschriebene mir vorstelle, denke ich unweigerlich an meine Pasta Maschine.

Ich glaube man sollte alle Pasta Maschinen registrieren und deren Besitz regulieren.

SP150.jpg

Ein Verbot dieser Maschine würde aber die Ausübung von Religionen behindern!

Stichwort "Pastafari"

http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegendes_Spaghettimonster

Duck und wech

oswald

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...

...

Wer hätte das gedacht? So etwas gibt es schon:

§ 61Bundesbeamtengesetz http://www.gesetze-i..._2009/__61.html

§ 34 Beamtenstatusgesetz http://www.gesetze-i...mtstg/__34.html

§ 42 Landesbeamtengesetz NRW https://recht.nrw.de...enu=1#det291697

...

Und wo steht da jetzt was von Sachkompetenz und Faktenwissen? Das die Beamten in der Verwaltung Weiterbildungen im Verwaltungsrecht, EDV-Schulungen und ähnliches besuchen, stell ich ja nicht in Frage. Einer meiner SBs war vorher bei der Zulassungsstelle, plötzlich ist er Abteilungsleiter beim Waffenwesen - göttliche Erleuchtung über Nacht? Man kann sich mit Obrigkeitsgläubigkeit auch lächerlich machen.
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Die Herren Verbotsbefürworter, geht doch mal auf die eingangs genauso erwähnten Dekowaffen ein. Zieht eure Argumentationskette da immer noch?

Diese Argumentation von Joe07 würde auch da ziehen:

Es geht nicht darum "alles" zu verbieten! VA-Teile brauch kein Sportschütze oder Jäger und Sammler könnten ihre Erlaubnis entsprechend anpassen lassen!

Ich finde so eine Ansicht aber sehr bedenklich, wenn andere über meinen Kopf hinwegentscheiden, was ich brauche. Das kennen wir ja schon beim Bedürfnisprinzip. Da wird aktuell z.B. immer wieder behauptet, dass redliche Jäger keine Schalldämpfer zur Jagd bräuchten sondern das nur was für Berufskiller und Wilderer wäre. Echte Sportschützen bräuchten ja eigentlich auch nur Lichtpistolen und -gewehre für das sportliche Wettleuchten.
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Und wo steht da jetzt was von Sachkompetenz und Faktenwissen? Das die Beamten in der Verwaltung Weiterbildungen im Verwaltungsrecht, EDV-Schulungen und ähnliches besuchen, stell ich ja nicht in Frage. Einer meiner SBs war vorher bei der Zulassungsstelle, plötzlich ist er Abteilungsleiter beim Waffenwesen - göttliche Erleuchtung über Nacht? Man kann sich mit Obrigkeitsgläubigkeit auch lächerlich machen.

Deine Vorstellungen stimmen jedoch nicht mit der Realität überein.

  1. Die von mir genannten gesetzlichen Bestimmungen sind die Grundlage für die behördliche Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten durch bezirksübergreifende, fachbezogene Dienstbesprechungen, Inhouseschulungen, Fortbildungslehrgänge bei externen Veranstaltern wie z.B. Akademien bei TüV, DEKRA, HdT, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Herstellern diverser Produkte und Dienstleistungen usw..
  2. Und Obrigkeitsgläubigkeit liegt in der Persönlichkeit einer Einzelperson. Mir sind da andere Führungsprinzipien bekannt, wie z.B. die vom Dienstherrn von den Beschäftigten gegenüber seinen Vorgesetzten eingeforderte eingeforderte Beratungspflicht.

Da du aber offensichtlich nur über Vorstellungen zum öffentlichen Dienst und nicht über eigene Erfahrungen durch dortige Beschäftigung verfügst solltest du dich vielleicht ein bisschen zum Thema fachliche Kompetenzen zurückhalten.

Hinzu kommt, dass du die Erfahrungen mit deinem SB bitte nicht als für allgemein gültig dahin stellst. Denn, es kommt sicherlich auch darauf an, was der einzelne SB aus seinem Dienstposten macht. Wobei ich mich ausdrücklich gegen Übereifer stelle! Allerdings profitiert von fachlich gut vorbereiteten SB's sowohl Papa Staat als auch der Bürger.

Abschließend Folgendes:

Ich habe die öffentliche Verwaltung anders kennen gelernt als du!

Hier wird immer wieder auf das Glockhebelchen abgehoben.

Die Herren Verbotsbefürworter, geht doch mal auf die eingangs genauso erwähnten Dekowaffen ein. Zieht eure Argumentationskette da immer noch?

Sofern da funktionsfähige VA-Teile vorhanden sind gilt da auch das bereits geschriebene. Insbesondere auch für Ar15 VA-Verschlussträger und Verschlussgehäuse!

Diese Argumentation von Joe07 würde auch da ziehen:

Ich finde so eine Ansicht aber sehr bedenklich, wenn andere über meinen Kopf hinwegentscheiden, was ich brauche. Das kennen wir ja schon beim Bedürfnisprinzip. Da wird aktuell z.B. immer wieder behauptet, dass redliche Jäger keine Schalldämpfer zur Jagd bräuchten sondern das nur was für Berufskiller und Wilderer wäre. Echte Sportschützen bräuchten ja eigentlich auch nur Lichtpistolen und -gewehre für das sportliche Wettleuchten.

Da hast ja Recht. Aber zur gegenwärtigen Situation betrachte ich VA-Teile als Verhandlungssache zu Abwendung eine künftig auf uns zu kommenden biometrischen Verschlusspflicht!

Das von dir mit Recht beanstandete Bedürfnispinzip halte ich schon seit bestehen im Waffenrecht für Schwachsinn. Aber mir ist nicht nachvollziehbar, warum wir selbst - wegen Teile die man eigentlich nicht benötigt - unnötig die Aufmerksamkeit unserer Gegner auf uns lenken!

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Also um kurz auf die Forderung des generellen Verbots von Teilen, die aus einer Waffe eine "gefährlichere" Waffe machen können, zurück zu kommen.

Also ich weiß zwar nicht im Detail wie z.B. so ein Feuerwahlschalter für die Glock funktioniert, aber da es hinten im Bereich der Steuerfeder irgendwas macht, kanns so kompliziert nicht sein das herauszufinden wenn man es drauf anlegt.

Ein Verbot scheint mir da sinnlos. Dieses einfache mechanische Teil kann sich mit Sicherheit jeder mäßig begabte Mechaniker herstellen.

Da ein Verbot zu fordern, wäre genauso als würde man ein Verbot von sog. "Exportfedern" für Luftgewehre fordern.

Die sind ja auch frei erhältlich, der Einbau aber verboten.

Jeder darf sich somit ein Luftgewehr kaufen und sich als Zubehör eine Exportfeder zulegen wenn er es denn möchte.

Und solang er sie nicht einbaut, hat auch die Staatsmacht nichts in seinen Räumlichkeiten verloren.

Da schon ist ein Denkfehler und der Tunnelblick.

Selbstverständlich darf derjenige so eine Exportfeder in das Luftgewehr einbauen.

Er darf es nur nicht in der Bundesrepublik Deutschland machen.

Das ist etwas das viele nicht verstehen.

Selbstverständlich darf der deutsche Jäger der zur Jagd nach Schweden eingeladen ist mal den Schalldämpfer des Freundes an seiner Waffe ausprobieren.

Denn in dem Moment wo er ausländischen Boden betritt gilt ausländisches/dortiges Recht.

Der kann sich auch seine Optik mit Nachtsicht montieren. Das ist völlig legal.

Da kann das LKA, die KTU tausendmal ein gutachten erstellen das an der Waffe die Optik oder der Dämpfer montiert war.

Wenn schert es? Solange er es nicht in Deutschland gemacht hat.

Und diesen Beweis zu führen dürfte extrem schwer sein.

Von daher, kann es nur eine Frage sein ob das erworbene Teil legal oder illegal ist in DE. Was der andere damit macht wenn es sich um ein legales Teil handelt ist doch völlig unerheblich.

Ich bin früher oft in DE mit solchen fragen konfontiert worden. "Was wollen sie denn damit, das dürfen sie doch gar nicht einbauen,anbauen" usw.

Ja und solange das nicht eingebaut oder angebaut ist, ist das doch wohl eigentlich kein Gesprächsthema in einem Rechtsstaat.

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Absolut richtig. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Der deutsche Sportschütze "braucht" so einen Feuerwahlschalter für seine Glock nicht.

Zumindest nicht für den Schießsport auf deutschem Boden.

Verlässt er Deutschland und nimmt sowohl Glock als auch Hebelchen mit, darf er das Teil wieder brauchen weil er es in einem Land, in dem es erlaubt ist, einbauen und auch nutzen kann.

Wenn man also mal über den Tellerrand des deutschen Waffengesetzes blickt, kann man dem deutschen Schützen durchaus gönnen, sich so ein Ding zuzulegen ohne ihn gleich eines Verbrechens zu verdächtigen.

Fakt ist, das Ding hat für sich allein keinerlei Funktion und ist somit ein harmloses Metallteil.

Es ist genau so zu behandeln wie jedes andere, nicht wesentliche Waffenteil und somit frei verkäuflich.

Ein Schlagbolzen ist ja eigentlich auch ein wichtiges Teil, das aus einem Haufen anderen Metallteilen eine schussfähige Waffe macht.

Trotzdem würde sicherlich keiner auf die Idee kommen, Schlagbolzen nur noch gegen EWB zu verkaufen.

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Deine Vorstellungen stimmen jedoch nicht mit der Realität überein.

  1. Die von mir genannten gesetzlichen Bestimmungen sind die Grundlage für die behördliche Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten durch bezirksübergreifende, fachbezogene Dienstbesprechungen, Inhouseschulungen, Fortbildungslehrgänge bei externen Veranstaltern wie z.B. Akademien bei TüV, DEKRA, HdT, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Herstellern diverser Produkte und Dienstleistungen usw..
  2. Und Obrigkeitsgläubigkeit liegt in der Persönlichkeit einer Einzelperson. Mir sind da andere Führungsprinzipien bekannt, wie z.B. die vom Dienstherrn von den Beschäftigten gegenüber seinen Vorgesetzten eingeforderte eingeforderte Beratungspflicht.

Da du aber offensichtlich nur über Vorstellungen zum öffentlichen Dienst und nicht über eigene Erfahrungen durch dortige Beschäftigung verfügst solltest du dich vielleicht ein bisschen zum Thema fachliche Kompetenzen zurückhalten.

Hinzu kommt, dass du die Erfahrungen mit deinem SB bitte nicht als für allgemein gültig dahin stellst. Denn, es kommt sicherlich auch darauf an, was der einzelne SB aus seinem Dienstposten macht. Wobei ich mich ausdrücklich gegen Übereifer stelle! Allerdings profitiert von fachlich gut vorbereiteten SB's sowohl Papa Staat als auch der Bürger.

Abschließend Folgendes:

Ich habe die öffentliche Verwaltung anders kennen gelernt als du!

Sofern da funktionsfähige VA-Teile vorhanden sind gilt da auch das bereits geschriebene. Insbesondere auch für Ar15 VA-Verschlussträger und Verschlussgehäuse!

Da hast ja Recht. Aber zur gegenwärtigen Situation betrachte ich VA-Teile als Verhandlungssache zu Abwendung eine künftig auf uns zu kommenden biometrischen Verschlusspflicht!

Das von dir mit Recht beanstandete Bedürfnispinzip halte ich schon seit bestehen im Waffenrecht für Schwachsinn. Aber mir ist nicht nachvollziehbar, warum wir selbst - wegen Teile die man eigentlich nicht benötigt - unnötig die Aufmerksamkeit unserer Gegner auf uns lenken!

Fettschrift macht keinen fetten Wahrheitsgehalt. Ich krieg das kalte K****n, wenn du hier einräumst um deines Erachtens nach Schlimmeres vermeintlich zu verhindern, wehret den Anfängen!

Vollautomaten werden von Büchsenmachern gründlichst kaputt gemacht, das BKA bescheinigt dies vollumfänglich, und der Schützenbruder der sowas kauft um seine Deko-Sammlung zu ergänzen bekommt deiner Meinung nach zurecht ziemlich unangenehmen Besuch von uniformierten Lakeien unseres Anscheinsstastes?

Irgendwo muss mal ein Punkt gemacht werden. Und glaube nicht, dass alles nicht noch viel schlimmer wird...

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egun: Erweb von freien Deko und Full Auto Teilen

Moin!

Aus gegebenem Anlaß mal wieder der Hinweis zu egun und Internet Käufen im Allgemeinen:

Mir sind 3 jüngere Fälle persönlich bekannt in denen egun / Internet Shop Käufe von freien Deko und Full Auto Teilen dazu führte, dass sich früh Morgens ungebetener Hausbesuch eingefunden hat. In zwei Fällen mit SEK Unterstützung; im dritten Fall war´s nur eine 2er Truppe Schupos.

Deko / Full Auto Teile wurden pauschal beschlagnahmt; penible Waffen- und Munitionskontrolle. In einem Fall versucht der Betroffene jetzt über den Klageweg die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung feststellen zu lassen (mangelhafte Begründung des Durchsuchungsbeschlusses, fehlende Abwägung der Verhältnismäßigkeit).

frogger

Die "Plempe" muss sich immer mal wieder zeigen das es sie noch gibt und das sie gegen gaaaanz pööööse gesetzesbrecher

hart durchgreift mit irgendwas muss man seine Existenz rechtfertigen können.

Richter schreiben im Gegensatz zu früher recht schnell und ohne groß abzuwägen Durchsuchungsbeschlüsse.

Neulich fand ich einen Beitrag weil sich einer "rechts" (angebliche Volksverhetzung) im internet geäußert hat HD.

Soc weit sind wir schon gekommen von wegen pööse DDR heute sind Polizei,Gerichte,Staatsanwaltschaften in ihrem

Handeln genauso ideologisch drauf wie einst die DDR aber wie kann ich das eine als Recht bezeichnen wenns bei

dem anderen Unrecht gewesen sein soll.

Mit Meinungsfreiheit ist nämlich auch nicht mehr weit her vor allem wenn man nicht die Meinung der EU, CDU/SPD/Grüne

an den Tag legt. :bad:

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