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timandreas

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  1. Aber wenn er noch eine Waffe braucht, weil er die nicht zugelassene nicht verwenden darf. Ich finde die Fragestellung auch ganz interessant, nicht nur aus waffenrechtlichen sondern auch aus persönlichen Gründen. Im Übrigen sehe ich hier auch kein "vor den Karren spannen lassen". Ist es denn eine verwerfliche, egoistische Sache die der TE da vorhat? Ich denke nicht....
  2. Jetzt hört doch endlich auf alle erdenklichen Variationen durchzuspielen und damit nur schlafende Hunde zu wecken. Das bringt doch alles nichts. Und hört um Gottes Willen auf direkt bei den Waffenbehörden nachzufragen, damit erreicht man im besten Fall nichts, im schlimmsten Fall fühlen sich die SBs zum Handeln gedrängt. Ändern kann eine Waffenbehörde an dem Schlamassel eh nichts. Nutzt die Zeit lieber um Druck auf die jagdverbände und die Landwirtschaftsminister zu machen. Das ist der beste und, so wie ich es einschätze, einzige Hebel den wir haben. Die Hoffnung die einige hier in das BVerfG setzen teile ich nämlich nicht. Trotzdem würde ich mich natürlich freuen wenn die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Erfolg hat, ich drücke dem Beschwerdeführer jedenfalls die Daumen.
  3. Nur auf der Jagd, sonst nicht, darin vermag ich keine Kastrierung erkennen. Aberich jage ohnehin nur selten mit HA. Ausserdem bin ich nicht nur Jäger.
  4. Ich wollte dich als Schweizer nicht persönlich angreifen bzw. euer schweizer "Wesen". Die Tatsache, dass Im- und Export mit der Schweiz deutlich schwieriger als mit allen anderen Nachbarn ist, ist einfach so weil die Schweiz für alle anderen Europäer ein Drittland ist, und Europa für euch Schweizer natürlich ebenfalls. Die Warenverkehrsfreiheit ist eine der positiven Seiten der EU. Ein formell und schriftlich ablaufendes Verfahren hat auch nichts damit zu tun "wie man in den Wald hineinruft". Zoll macht einfach niemandem und nirgendwo auf der Welt Spaß, weder bei Einfuhr noch bei Ausfuhr, das ist nunmal so. Abschließend sei gesagt, dass ich meine Munition nicht anders kaufe als du auch, wenn ich meine Schränke öffne merke ich nichts von einer Mengenbegrenzung, ich bin auch in keinem Verein, muss keine Schießübungen nachweisen und zumindest zum Kauf von Langwaffen brauche ich auch keinen Voreintrag. Mein Halbautomaten sind auch nicht kastriert, übrigens ist da ein sehr schönes schweizer Modell drunter. Auch in D ist nicht alles Sch..., es sieht auf WO nur oft so aus.
  5. Ein guter bzw. netter Sachbearbeiter hätte die deutscherseits nötigen Formalitäten innerhalb kürzester Zeit erledigen können statt dem "Kunden" Angst zu machen. Mit der Schweizer Seite kenne ich mich allerdings nicht aus, kann mir aber vorstellen dass das schwieriger ist. Nicht mal so sehr weil es Munition ist, sondern weil mit den Schweizern alles etwas schwieriger ist.
  6. Warum eigentlich immer dieses Frankonia Bashing? Ich habe bei Frankonia schon einiges gekauft, darunter auch drei Waffen. Alle drei Waffen hatten entweder einen sehr guten Preis, oder waren woanders nicht zu bekommen. Bei allen drei Waffen wurde ich ordentlich bedient (zwei Käufe waren in der Filiale, ein Kauf war online). Einmal hatte ich eine Waffe dort zu Reparatur, damit war ich erst im zweiten Anlauf zufrieden, aber ok, kommt eben vor. Ich wurde bei örtlichen Büchsenmachern schon deutlich schlechter bedient/beraten, von manchen Preisvorstellungen ganz zu schweigen. Vielleicht kann man sich auch einfach mal darüber freuen, dass überhaupt noch solche großen Waffenhändler existieren. Ich glaube nämlich, dass die positive Außenwirkung die von den Filialen in guten Lage für den Waffenbesitz ausgeht nicht zu unterschätzen ist. Von vielen kleineren Büchsenmacherschaufenstern kann man das nämlich leider nicht behaupten.
  7. Als ich meinem Vater vor zehn Jahren erklärt habe was ein Internet Forum ist und welche Vorteile er daraus für sein Hobby ziehen kann hat er mir gesagt, dass das alles neumodischer Schwachsinn ist den er nicht mitmacht. Schade, er hätte sich nämlich deutlich weiterentwickeln können. Die heutigen social media Gegner erinnern mich ein bisschen daran. Kritik ist gut und auch berechtigt, pauschale Ablehnung ist aber auch verkehrt. Ich "lebe" ganz sicher nicht in einer virtuellen Facebook Welt, es gibt dort keine Fotos von mir oder meinen Kindern und ich fotografiere auch nicht mein Frühstück um es mit anderen zu teilen. Trotzdem ziehe ich viele nützlichen Infos für das reale Leben aus der Teilnahme an diesen Netzwerken. Jeder entscheidet selbst was er draus macht und was er von sich preisgibt. Wie man allerdings auf die Idee kommt das G36 durch eine Flinte zu ersetzen erschließt sich mir noch weniger als die Verdammung von Facebook...
  8. Mir hat mal ein befreundeter Lackierer angeboten einen Tresor in Klavierlackoptik zu lackieren. Bisher war ich allerdings zu faul ihn vorbeizubringen... Aber gut aussehen würde es bestimmt und wenn ich mir mal einen neuen Tresor kaufe dann lasse ich den direkt in seine Werkstatt liefern. Nachhause krieg ich den auf einer Palette dann schon irgendwie.
  9. Nicht dass ich Munition hätte für die ich keine EWB habe, aber um blöde Fragen bei einer Kontrolle von vornherein auszuschließen habe ich meine Munition in einem den Vorschriften entsprechenden Schrank. Sie ist allerdings nochmal fein säuberlich in metallenen Munitionskisten verpackt. Anfangs hab ich das eigentlich nur aus Gag gemacht weil ich ein paar Kisten rumliegen hatte und ich sehr ordnungsliebend bin. Dann fand ichs praktisch wenn ich mal mit 500 Schuß Schrot loswollte und nur die Kiste greifen musste und mittlerweile finde ich es auch vor dem Hintergund der Kontrolle ganz sinnvoll. Geht schließlich niemanden was an wieviel Munition ich wirklich habe, welche Sorten etc..
  10. Ich hab neulich sogar einen Zug voller Panzer gesehen (übrigens seit langem mal wieder, früher gabs das ja öfter). Da fährt doch tatsächlich das private Unternehmen Deutsche Bahn Kriegswaffen durch die Gegend. Die waren nichtmal verpackt!!!
  11. Oh ja, genau. Das österreichische ist wirklich wahnsinnig gut. Da könnte ich mind. 5 meiner Waffen abgeben weil sie dort verboten sind.
  12. Steht denn was im Gesetz? Falls nicht woher willst du denn wissen was im Gesetz vorgesehen ist? Der Gesetzgeber muss mir nicht jeden Furz vorschreiben und erklären wie ich dabei drücken muss. Wer Zugang zu Pulver hat sollte wissen wie man Reste fachgerecht und ohne Gefährdung Dritter entsorgt.
  13. Ich hätte wirklich kein Problem damit solange Arzt, Busfahrer, Pilot oder sonstwer nicht betrunken sind. So flach es sich anhört, aber ein Glas Bier hat noch niemandem geschadet, trockene Alkoholiker und übersensible Damen mal ausgenommen. Ich habe vor längerer Zeit mal eine Studie eines rechtsmedizinischen Instituts gelesen in der die Auswirkungen von Alkohol auf das Autofahren untersucht wurden. Ergebnis war dass die Fahrleistungen der Probanden bei 0.3 Promille am besten waren. Vermutlich weil Alkohol in dieser Dosis auch etwas beruhigt und die Probanden sich besonders bemühen "ich habe ja was getrunken". Über 0.3 ging es aber rapide bergab, die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums überwiegen dann sehr deutlich.Ich habe gestern abend im Restaurant jedenfalls zwei Bier getrunken und danach meine Familie sicher zurück nachhause gefahren. Damit liege ich bei meinem Körpergewicht und unter Berücksichtigung des Aufnahmezeitraums nicht nur klar unter der 0.5 Promille Grenze, ich habe auch, und das ist mir viel wichtiger, kein schlechtes Gewissen dabei. Jetzt noch ein Chauvi Spruch zum Thema: wäre meine nüchterne Frau gefahren wäre die Unfallgefahr auch nicht niedriger gewesen. Trotzdem darf man die Gefahren des Alkohols natürlich nicht unterschätzen, man muss aber auch kein großes Faß aufmachen wenn mal einer während der Jagd ein Bier trinkt. 1 Promille wie bei dem Jäger geht aber natürlich nicht mehr klar.
  14. Falsch. Das Fazit ist: Maul halten und erst nach Hinzuziehung eines versierten Anwalts sich zur Sache äußern. Wenn überhaupt. Das ist ja das tragische an dem Fall, hätte er von Anfang an das Richtige gesagt wäre ihm das wahrscheinlich alles erspart geblieben.
  15. Vielleicht weil eine Rechtfertigung besser ist als eine Entschuldigung? Aber das Ergebnis zählt, warten wir es ab bevor wir uns zu früh freuen.
  16. Genausowenig wie die Entscheidung die 2-Schuss-Begrenzung überhaupt erst in die WBK einzutragen auf SB Ebene gefällt worden sein durfte.
  17. Nur weil es keine Probleme in der Art G36 gibt wird das FAMAS aber nicht unbedingt zu einer besseren Waffe als das G36. Es hat nur seine eigenen, anderen Probleme. Ich habe früher einige Male mit der Legion zu tun gehabt und das G36 war bei den Kameraden sehr beliebt, ihr FAMAS haben sie aber nicht besonders gemocht. Damit will ich jetzt nicht die G36 Problematik schönreden, aber ich wollte das einfach nicht so unkommentiert stehen lassen. Dazu kommt, dass das auch sehr oft eine subjektive Geschichte ist wie der Soldat zu seiner Braut steht. Wenn man ein Feuergefecht hinter sich hat das man mit unbefriedigendem Ergebnis hinter sich gebracht hat weil man nur vorbeigeschossen hat wird man das G36 hassen. Wenn man einen Kameraden verloren hat weil das FAMAS Störungen hatte wird man das FAMAS hassen. Was aber auch nicht vergessen werden darf ist dass es niemals möglich ist den Soldaten mit "dem Besten" auszurüsten. Zum Einen weil es jeder anders empfindet was jetzt das Beste ist, zum Anderen weil es das Beste schlichtweg nicht gibt. Jedes System hat Stärken und Schwächen. Dazu kommt, bei den Handwaffen fällt das jetzt nicht so sehr ins Gewicht, dass der Preis sehr wohl eine Rolle spielt. Eine Armee die von allem "das Beste" (das es ja eigentlich gar nicht gibt) bekommen würde wäre schlichtweg unbezahlbar. Das muss man nicht mögen, ist aber leider so. Von anderen, guten oder weniger guten, Gründen die für oder gegen eine Beschaffung eines bestimmten Produktes sprechen ganz zu schweigen (heimische Arbeitsplätze, Unabhängigkeit vom Ausland, Ausbildungsgesichtspunkte, etc.) Fakt ist, dass das G36 mit der Problematik so nur eingeschränkt brauchbar ist. Da muss was passieren. Ob man die Waffe ersetzt (ggf. nur teilweise bei den kämpfenden Einheiten) oder verbessert ist dann eine andere Frage.
  18. Die G36 werden recycelt und zu Restmülltonnen umgeformt. Die werden dann weich wenn die Sonne draufscheint und bei der Leerung fällt der Müll immer neben das Auto statt rein.
  19. Ich habe ja auch nichts anderes behauptet.Ich wollte nur zu dem oben gesagten die Rechtsgrundlage hinzufügen.
  20. Falls es tatsächlich um einen Soldaten geht gilt § 9 BGB. Wohnsitz ist der Standort. Nur um dem oben bereits erwähnten eine Rechtsgrundlage hinzuzufügen.
  21. Ich kann das Verständnis für solche Praktiken auch nicht nachvollziehen. Klar sind 1 Euro Auktionen für den Verkäufer attraktiver weil die potentiellen Käufer im Schnäppchenwahn oft in einen Bietrausch geraten. Die Kehrseite mit der sie dann klarkommen müssen ist dass dann eben auch mal etwas 'unter Wert' weggeht. Ich hab auch schon Sachen bei ebay für einen Euro hergegeben von denen ich mir mehr erhofft habe. Ich habe aber auch schon auf echten Auktionen richtige Schnäppchen gemacht. Nach einigen Schreibern hier bin ich ja ein Idiot weil ich nur wenig geboten habe, wie kann ich nur ernsthaft daran glauben ein Schnäppchen zu machen..... Beim nächsten mal schreie ich gleich mal den Verkehrswert in den Raum. Wem das Geschäftsmodell nicht passt muss konventionell Handel betreiben, aber nicht mit unlauteren Methoden die Auktionssysteme an seine Bedürfnisse anpassen. Das hat auch nichts mit Geiz zu tun oder dass ich dem Händler nichts gönne. Es ist unseriös und mit unseriösen Menschen sollte man keine Geschäfte machen.
  22. Dann darf der Händler nicht den Weg der Internetauktion wählen sondern muss die Sofortkauf/Mindestpreisfunktion nutzen bzw. von vornherein einen höheren Startpreis ansetzen. Wenn dann bei einer Auktion eben nur 2 Euros für 100 Lapua Hülsen rauskommen hat der Verkäufer Pech gehabt. Der Preis bildet sich am Markt, und wenn in den zwei Wochen kein anderer mitgeboten hat waren die Dinger zu diesem Zeitpunkt einfach nicht mehr wert als 2 Euros.
  23. Gegen jeden Verwaltungsakt einer Behörde kann vorgegangen werden. Es bedarf dazu keines "rechtsmittelfähigen Bescheids".
  24. Fristgerecht Widerspruch einlegen und abwarten was im Widerspruchsbescheid steht.
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