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IGNORED

bei waffen kontrolle k98 eingezogen


börgel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Schwachsinn.................

Was will der Themenstarter denn mit einer Waffe ohne Beschuß?

...

z.B. prüfen lassen, ob tatsächlich kein gltiger Beschuß vorliegt, ggf. beschießen lassen und Vorbesitzer wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Aber ohne Waffe ...

War schon schlau vom Nachschauer den TE zu beschwätzen und den Beweis einfach einzukassieren. :teu38:

Er kann "Erfolg" vermelden, ohne Gefahr zu laufen, dass ihm Fehler nachgewiesen werden können. :hi:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Der TE ist ja nun wirklich kein Experte auf diesem Gebiet. Das hat sein Verhalten gezeigt. Und wenn er nicht wirklich Honig gesaugt hat aus diesem Thread, dann sollte am Mittwoch beim angekündigten Besuch beim Vater ein wirklicher Fachmann dabei sein! Sonst geht das auch daneben.

"Zuständiges" Beschussamt ist Köln. Nur 50 km vom Wohnort entfernt. Da mal anrufen wegen der Kosten. € 100 pro Waffe stimmt mit Sicherheit nicht.

Geschrieben

eher 40 pro waffe. Und u.U. kann er Dienstag da gleich hin und am Mittwoch die Waffen dann mit neuem Beschuss vorzeigen. Könnte klappen. Oder dahinbringen , Bescheinigen lassen und dem Kontrolletti die Papiere für die Waffen zeigen. Wäre auch Ordnungsgemäß untergebracht....halt beim Beschussamt......oder alle ohne Beschuss auf die schnelle dem BüMa zu dringend notwendigen Reperaturen bringen und Bescheinigen lassen...auf alle Fälle weg damit.....

Geschrieben

Der Vorfall hier zeigt wieder mal klar, was für negative Auswirkungen die Nachschau haben kann. Was es vorallem bedeuten kann, wenn man sich nicht 100% auskennt - und wer kann das schon von sich behaupten. Leider auch was für Methoden angewendet werden, um Verstöße und schon Enteignungen zu erzielen. Bedauerlich finde ich aber, das es einige hier gibt, die Obrigkeitshörig sind bzw. den Nachschauen laut §36 fast schon alles erlauben und damit ist nicht der TE gemeint!

Geschrieben
"Zuständiges" Beschussamt ist Köln. Nur 50 km vom Wohnort entfernt. Da mal anrufen wegen der Kosten. € 100 pro Waffe stimmt mit Sicherheit nicht.

Beschussamt Köln: letztes Jahr

Kosten: 20€ für den Beschuss (K98) + 5€ für die Beschussmunition :icon14:

Zusätzlich kostenlos ausgiebige Fachsimpeleien mit dem äusserst freundlichen Herrn vom BA. :eclipsee_gold_cup:

Nach telefonischer Anmeldung ca 10 min. Wartezeit + ca. 20 Min. für Beschuss und Lasergravur der Beschusszeichen (erstklassig und platziert nach Wunsch). :appl:

MfG

LWB

Geschrieben
Schwachsinn.................

Was will der Themenstarter denn mit einer Waffe ohne Beschuß?

Nur weil du dir keinen Reim darauf machen kannst, hälst du es für Schw*chs*nn???? Es gibt genügend Fälle, wie man legal zu einer Waffe ohne Beschuss kommen kann auch wenn die nicht sehr üblich und eher ungewöhnlich sind. Ein ausufernde Diskussion zu dem Thema hatten wir ja erst.

Richtig ist aber dass uns schon die Info fehlt, wie die Waffe es auf seine WBK geschafft hat und ob ein Bedürfnis vorgebracht werden musste oder nicht.

Mein Tipp: Gleich morgen mit einem Fachanwalt zu dem Thema telefonieren oder vorbeigehen (Adressen sollten hier zu finden sein, denke ich => Suchfunktion benutzen). Den Anwalt fragen, ob er am Mittwoche telefonisch erreichbar ist und wenn der Kontrolleur wieder irgendwelche Maßnahmen abziehen will, den Anwalt zur Beratung telefonisch hinzuziehen. Außerdem solltest du dafür sorgen, dass Zeugen auch außerhalb der Familiengehörigen dabei sind. Ideal wären Zeugen, die sich auch mit der Materie auskennen. Wenn der Kontrolleur sich dann wieder weit aus dem Fenster lehnt, dann muss er damit rechnen, dass es windig wird.

Handelt es sich bei den Waffen um Erbwaffen? Dann solltest du unbedingt klären, ob ihr unter die Blockiersystemregelung fallt und ob die eingehalten ist.

Außerdem könntest du beim FWR, FvLW und bei Pro Legal nachfragen, ob die sich für solche Geschichten interessieren, damit sie Munition für zukünftige Diskussionen zum Waffenrecht haben. Schließlich soll das WaffG mit den neuen Regeln ja evaluiert werden.

bye knight

Geschrieben
Darauf habe ich nur eine Antwort - Schwachsinn!!...

... dann mal Danke für die Antwort:

"Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Erlaubnisurkun-den verlangen?

Ja, Erlaubnisurkunden und Waffen aus begründetem Anlass."

Zugegeben lag ich in dem Punkt "begründeten Anlass" daneben. Der liegt hier wahrscheinlich nicht vor allerdings scheint der Punkt Interpretationssache zu sein. Aber was eine Urkunde sein soll dürfte doch klar sein?

Geschrieben
am besten bin ich am mittwoch dabei wenn er die kontrolle macht man weiss ja nie :-9

börgel, dann mach mal deinem alten Herrn klar, dass er sich von seinen Waffen ohne Beschuss verabschieden kann.

Es gibt in diesem Fall nur eine Lösung: Deine Mutter/Vater lehnt die Kontrolle ab.

Wenn deine Mutter (nicht LWB) die Kontrolle ablehnt, kann der SB bei euch keine Sanktionen durchsetzen.

Leider muß ich dir sagen, dass du deinen 98er nie wieder siehst, und wenn der SB bei deinem Vater erstmal im Haus ist,

sind seine Waffen ohne Beschuss auch weg.

Wie die Waffenbehörden seit der letzten WaffG. Änderung mit den Bürgern umgehen, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

Auch das "gute Verhältniss" mit dem SB, was viele hier propagieren, ist absolut nichts wert.

Wie du das selber erlebt hast, hast du jetzt einen freien Stellplatz mehr im Schrank.

Schnuffi

Geschrieben
....

Wie die Waffenbehörden seit der letzten WaffG. Änderung mit den Bürgern umgehen, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

Auch das "gute Verhältniss" mit dem SB, was viele hier propagieren, ist absolut nichts wert.

....

Schnuffi

Wobei man das nicht verallgemeinern kann... bei "unserer" Behörde ist das gute Verhältniss sehr viel wert.. und das hat sich seit mehr als 20 Jahren und verschiedenen SB's gezeigt!

Sonderbarer Weise funktioniert das bei uns auch mit anderen Behörden sehr gut... an was das wohl liegen wird? evtl. an der Donau-Luft.. :rolleyes:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Ruhe bewahren und locker durch die Hose atmen.

Als erste Maßnahme: Waffen ohne gültigen Beschuss am Mittwoch zum Beschuss-Amt bringen. Falls es sich um extrem wertvolle Sammlerstücke handeln sollte, wird das Beschussamt die Stempel an verdeckter Stelle anbringen. (Seh' ich nicht.)

Man muss ja auch mal festhalten, daß die Beschusspflicht möglicherweise erst nach dem Erwerb der Waffen geändert wurde, oder der vormalige Verkäufer da einem Verbotsirrtum aufgesessen ist. SH*T Happens, aber deswegen auf sein Eigentum zu verzichten, ist Quark, nur um dem SB eine Feder an den Hut zu stecken. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen und holt Euch Beistand. Aber überlegt gut, was Ihr erreichen wollt. Bei einer Langen P08 vermute ich einen deutlich höheren Wert als bei einem K98k mit Flugrost.

Ganz klar sollte man von dem SB die Beantwortung der Frage verlangen, ob er eine Nachschau zur sicheren Aufbewahrung §36 durchführt, oder nach §39 (1/3) prüft. Macht das vor dem Gewähren des Eintritts.

Für §39 soll er mal eine Liste der vorzulegenden Waffen und Erlaubnisdokumente einreichen, damit man sich ordentlich vorbereiten kann, und wenn er eine solche Überprüfung bei Euch zu Hause durchziehen will, dann macht ihm ein Mietangebot. 100 €/h fände ich angemessen.

Achja, berichte hier mal weiter.

Geschrieben
war der Hr. S. persönlich da, oder die Fr.H.?

Meinst du diese Mitarbeiter der Polizeibehörde in Schwelm?

Zimmer 317

Frau Hoppe

02336-91661104

Zimmer 319

Herr Seifert

02336-91661101

Geschrieben
Bei so mancher Waffe ist der zivile Beschußstempel einfach nur ein klein wenig versteckt.

Vielleicht erst mal danach richtig (!!!) suchen?

Das sehe ich mal genauso.

Ich habe den oder die Beschußstempel schon an allen möglichen und unmöglichen Stellen einer Waffe gefunden.

In den 60ern, 70ern und 80ern wo die Ordonanzwaffen aus irgendwelchen Arsenalen von Hege, Frankonia, Kettner & co. tonnenweise den Beschußämtern vorgestellt wurden, wurden mit Sicherheit nicht alle wesentlichen Teile gestempelt oder vollständig gestempelt. Die Beschußämter haben bei diesen Mengen quasi im Akkord gestempelt.

Mir sind schon einige Ordonanzen durch die Finger gegangen, die lediglich am Lauf mit Adler über N gestempelt waren. Insbesondere 98er aus deutscher Produktion. Bei den Beschußämtern damals sehr beliebt, da mehr oder weniger ein Stempel pro Waffe zerstört wurde.

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo,

das Beschussstempel teilweise sehr versteckt sind kann ich absolut bestätigen, an meinem K98 ist das ebenso.

Mein Büchser hat den Beschussstempel dann unterm Schaft gefunden als die Waffe wieder von Einzellader auf Mehrlader zurückgebaut wurde.

Ich muss auch ganz ehrlich sagen das ich diesen Wisch so nicht unterschrieben hätte. Geschweige den ihm die Waffe überlassen hätte. Im Besten Fall hätte ich die Waffe zu meinem Büchser gebracht und klären lassen ob die Aussage des SB´s wirklich stimmt (was ich noch bezweifle), und dann ggf. auf nach Mellrichstadt und beschiessen lassen. Fertig.

Das Verhalten des SB´s finde ich so jedenfalls mind. fragwürdig.

Gruß

Carsten

Geschrieben
... aber eigentlich ist die Gesetzespassage doch recht eindeutig. Selbst die Ausnahmeregelung sieht die Situation von @börgel nicht vor (§ 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht)?

Ich würde gerne mal wissen wie man(n) sich in einem solchen Fall verhält? Ich selbst unterschreibe nie etwas auf "DRUCK" ! Da stimmt etwas nicht.

Wenn eine Waffenkontrolle ansteht wie bekommt man (auch telefonisch zb.) gute Hilfe ?

Sobald ein SB einen mit "Fachausdrücken" beschmeißt wüsste ich jetzt auch nicht wissen was ich machen sollte, kenne mich ja nicht gut aus.

Gruß

Geschrieben
Sobald ein SB einen mit "Fachausdrücken" beschmeißt wüsste ich jetzt auch nicht wissen was ich machen sollte, kenne mich ja nicht gut aus.

Einfach zum Telefon greifen und sagen: Moment mal. ich ziehe jetzt meinen Rechtsanwalt hinzu, das wirkt meistens schon Wunder, vor allem wenn man die TelNr. eines auf Waffenrecht spezialisierten Anwalts hat, der weit weg wohnt :ridiculous:

Muss man nur noch sagen, das die Behörde für die Folgekosten im Fall des Klagegewinns aufzukommen hat...

Erik

Geschrieben
Sobald ein SB einen mit "Fachausdrücken" beschmeißt wüsste ich jetzt auch nicht wissen was ich machen sollte, kenne mich ja nicht gut aus.

Das ist wie beim Auto fahren! Erst einmal Kupplung treten und zeitgleich bremsen, sprich Zeit gewinnen, Fakten sammeln und Strategie überlegen. Der einfachste Weg ist IMMER, das "sofortige vorrübergehende Überlassen" der Waffe an einen Büchsenmacher SEINES VERTRAUENS. Und DANN ERST mir der Behörde darüber diskutieren ob oder ob nicht. Dann ist auch der Druck weg. Also manche machen sich das Leben echt unnötig schwer. Wer hier auf Sparbrötchen macht, braucht sich anschließend nicht aufzuregen! Außerdem sollte eine Waffenrechtschutzversicherung ebenso Pflicht sein wie jeder vernüftige Mensch eine Haftpflichtversicherung hat.

just my 2 centavos

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