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IGNORED

Munition auf dem Stand


Habakuk

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Hallo Freunde,

eine werdende Schützin mit eigener Waffe und Vereinsmitglied seit einigen Jahren, aber (noch) ohne Mun-Erwerbsberechtigung - warum, weshalb, wieso soll jetzt keine Rolle spielen - hat mich gebeten, ihr zum Training Munition mitzubringen.

.22er in diesem Fall;

Sie trainierte anfangs unter meiner direkten Aufsicht (ich stand daneben), inzwischen ist sie so weit, dass sie den Trainingsdurchgang selbständig schießen kann, während ich eine andere Waffenart auf dem Nachbarstand schieße.

Sachkunde hat sie.

Sodele - und nun meine Frage:

Ich überlasse ihr Munition zum Verbrauch auf dem Stand.

Stehe aber nicht immer daneben - wie beschrieben.

Muss ich nun Patronen zählen? Die Scheibe(n) auf abgegebene Schüsse kontrollieren? Achten, dass sie keine Munition einsteckt?

Leibesvisitation nach dem Schießen? (Nee, ist nicht ernst gemeint.....)

Bin gespannt, wie ihr die Sache seht!

Gruß Habakuk

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Wenn sie eine waffenrechtliche Erlaubnis anstrebt wird sie nichts mitnehmen da sie ansonsten unzuverlässig wäre.

Bei Gästen kann man zwar aufpassen aber ich bin mir sicher das jemand mit Taschenspielertricks (und genügend krimineller Energie) Munition einstecken kann ohne das diese bei ihm gefunden wird.

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Grundsätzlich gilt doch an den gesunden Menschenverstand zu appelieren.

Aber wenn sie schon eine Waffe hat sowie Sachkunde.

und trozdem Munition einsteckt würde ich mir darüber icht den Kopf zerbrechen.

Wen sie wirklich S******e machen will kann sie dich als erstes auch auf dem Stand umpusten....

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Bin gespannt, wie ihr die Sache seht!

Gruß Habakuk

Erwischt man sie mit Munition die sie nicht haben darf kriegt sie Ärger.

Du hast ihr die Mun auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch überlassen,

Sachkunde hat sie selber und kann damit zwischen Recht und Unrecht sehr wohl entscheiden.

Nichts anderes macht jede x-beliebige Standaufsicht. Du kannst als Gast eine Waffe und die

dazugehörige Mun zeitlich begrenzt von der Aufsicht/Betreiber erwerben und gibst anschließend

die Waffe wieder zurück.

Bei Dir sehe ich da keinerlei Probleme.

Im übrigen ist die Dame selber mit einer WBK gesegnet und wird diese ja wohl nicht gefährden?.?

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Du hast ihr die Mun auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch überlassen,

Du kannst als Gast eine Waffe und die dazugehörige Mun zeitlich begrenzt von der Aufsicht/Betreiber erwerben

Sehe ich genauso, und ich kann ja als Aufsicht mich nicht neben jeden Gastschützen stellen und andauernd überwachen (wenn gleichzeitig mehrere schiessen). Allerdings halte ich es ähnlich BW und erkläre neuen Gastschützen, das das Aneignen von Munition eine Straftat sei, die Restmun falls einmal nicht alles verbraucht wurde bei uns eingelagert werden darf und muss.

Erik

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Auf welcher "WBK" steht denn die Waffe ?

Wenn bei "Neugelb"? , dürfte sich die Eingangsfrage erübrigt haben.Dann, darf Sie automatisch, und Du bist raus.Bei "Grün" ? kann, muß aber nicht. Siehe ".357 und .38 ! Meine "Tante", hatte vorsichtshalber den .38 siger Eintrag mit eingetragen. Aber, es muß ihre "Eigene eingetragene Waffe" sein.

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Ich überlasse ihr Munition zum Verbrauch auf dem Stand.

Achten, dass sie keine Munition einsteckt?

DU überlässt auf dem Stand - Alles OK!

SIE hat später noch Munition ( ohne EWB ) - SIE hat ein Problem!

Und DU auch! Egal wie man es drehen und wenden mag,

Munition darf nur einem Berechtigten überlassen werden,

oder zum direkten Verbrauch auf dem Schießstand...

Sollte es da zu Problemen kommen, ist immer ( auch ) der Überlasser

in die Pflicht zu nehmen...

Wie dies natürlich nun in der Praxis aus zu sehen hat,

müssen die Gerichte klären, aber ich könnte mir vorstellen,

daß man dort der Argumentation folgt,

"wenn Sie nicht sicher stellen konnten,

daß die Muniton nur auf den Stand verbraucht wird,

dann haben Sie etwas falsch gemacht!!!"

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Warum nicht?

Hängt ein bissschen von der Schützin ab.

...

Joker

:rolleyes: und wohl auch von dem alten D****n der die (vermutl. junge) Dame gerne befingern würde... in der Regel sind die Herren mit solchem Ansinnen nicht mehr die jüngsten .. und somit wird die junge Dame kaum ein Interesse an der Begriffelung haben :rotfl2:

Gruß

Hunter

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Die junge Dame wird kurz vor der eigenen WBK kein Risiko eingehen wollen. Sie hat schließlich einen guten und erfahrenen Lehrer mit Vorbildfunktion...

Die Sachkunde ist auch vorhanden. Sie wird ihren Weg gehen.

Gruß sukram

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Ich überlasse ihr Munition zum Verbrauch auf dem Stand....

Muss ich nun Patronen zählen? Die Scheibe(n) auf abgegebene Schüsse kontrollieren? Achten, dass sie keine Munition einsteckt?

Leibesvisitation nach dem Schießen? (Nee, ist nicht ernst gemeint.....)

Ich plädiere für die (abgewandelte) Bw-Formulierung nach dem Schießen:

"Noch Munition an der Frau?"

Wenn die Frage mit Klarem Nein beantwortet wird, sollte die Sache - auch rechtlich - für dich in Ordnung sein.

Kleine Zusatzanmerkung:

Bei unseren schweizer Nachbarn dürfte sie als nicht vorbestrafte über 18jährige die von ihr erworbene, nicht verschossene Munition

mit nach Hause nehmen. So viel zum Thema mündige Bürger.

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Nein.

Belehrung, daß die Mun zum Verbrauch auf dem Schießstand zu verwenden ist und nicht mit nach Hause genommen werden darf, reicht aus.

Man erinnere sich an den Bundestagsabgeordneten Ramelow, der vom Schießstand Mun mitnahm und damit zur Polizei ging um zu beweisen, wie leicht man an Mun kommen könne.

Die Anzeige hat ER bekommen, nicht der Schießstandbetreiber.

Ist doch auch richtig. Das wäre doch genauso wie wenn einer eine Kettensäge oder Axt oder Hammer oder Steichbeitel oder Machete oder Verdünner oder Feuerzeug im Baumarkt mitgehen läßt und dann zur Polizei geht um denen zu zeigen wie leicht das ist dort was Gefährliches mitzunehmen. Das ist verboten und in diesem Fall Diebstahl. Trotzdem käme keiner auf die Idee von den Mitarbeitern des Baumarktes zu verlangen die Kunden nach gefährlichem Diebesgut zu durchsuchen.

Wenn man jemandem auf dem Schießstand Munition zum dortigen Verbrauch gegen Bezahlung überläßt ist das dann wohl kein Diebstahl aber trotzdem verboten die mitzunehmen.

Als Anfänger ohne WBK war das bei uns so geregelt, dass ich mit einer Vereinswaffe geschossen habe und die Munition zum dortigen Verbrauch erworben habe. Wir (Anfänger) wurden belehrt, dass Restmunition im Verein verwahrt werden muß denn sonst --> furchtbar großer Ärger, nix WBK. Man hat uns genug Menschenverstand zugetraut und wir wurden nicht Leibesvisitiert...

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Praktiker is': Achte einfach darauf, dass Deine Fingerabdrücke nicht auf den Hülsen sind. B)

Moin,

Du hast die DNA vergessen! :acute:

§ 12 Abs.2 WaffG sagt es doch!

Wenn ich Aufsicht bei "Neulingen" führe, werden sie ordentlich im Umgang mit Waffen/Munition belehrt und über die Folgen, wenn jemand nach dem Schießen außerhalb des Schießstandes mit einem "Souvenier" erwischt wird.

In der Regel stehe ich immer hinter dem Schützen und übergebe die Patronen immer einzeln, trotzdem würde ich nie ausschließen, dass sich jemand eine einstecken könnte!

Bisher waren meine Gastschützen aber immer von der Höhe der zu erwartenden Strafe beeindruckt! :00000733:

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Ich gehe auch öfters mit Kollegen (ohne jegliche waffenrechtliche Genehmigung) schiessen.

Vorher werden sie korrekt eingewiesen, was sie dürfen, was nicht, Sicherheitsregeln, etc. etc., und am Schluß gefragt, ob jemand noch Munition bei sich habe, die mir dann bitte auszuhändigen sei.

Das Einzige, was regelmässig kommt ist die Frage, ob man sich Hülsen mitnehmen könne (als Erinnerung, Schlüsselanhänger usw.).

Das mit der "Leibesvisitation" ist Schmonzes; ok, bei Claudia Schiffer, Katie Perry und einigen anderen Damen könnte man es sich überlegen, aber das hat dann vornehmlich andere Gründe. (duckundwech) :00000733:

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Vielen Dank für die Kommentare und Beiträge!

Zur "Erhellung" des Ganzen im Telegrammstil:

- Ehepaar tritt in den 90er Jahren in unseren Verein ein

- Beide erwerben die Sachkunde

- Anschaffung von wenigen Kurz- und Langwaffen

- Alle auf "seine" Grüne, sie hatte keine beantragt.

- Aber beide schießen

- Er verstirbt urplötzlich an einem Herzinfarkt

- Sie muss den Schock erst überwinden, dauerte Jahre.......

- Sie ruft mich nach ca. 12 Jahren an, da sie eine Erben-WBK ausgestellt bekam (Das Ordungsamt hatte sich erst jetzt gemeldet)

- Sie wollte aber wieder schießen

- Ich schickte sie zu ihrem Sachbearbeiter, um dort zu klären: Sie hat die Sachkunde und ist immer noch Mitglied in unserem Verein (Wusste das Ordnungsamt nicht)

- Sachbearbeiter zeigt Verständnis für die Lage und ist bereit, nach Schießnachweisen ihr eine grüne WBK auszustellen

- Sie kommt seit etwa 6 Wochen jede Woche regelmäßig zum Training und macht Fortschritte

So viel zum Sachverhalt.

Vielleicht hilft es ein bisschen, die komplizierte Lage darzustellen.

Gruß Habakuk

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"- Ich schickte sie zu ihrem Sachbearbeiter, um dort zu klären: Sie hat die Sachkunde und ist immer noch Mitglied in unserem Verein (Wusste das Ordnungsamt nicht)

- Sachbearbeiter zeigt Verständnis für die Lage und ist bereit, nach Schießnachweisen ihr eine grüne WBK auszustellen"

So passt das doch!

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Vielleicht hilft es ein bisschen, die komplizierte Lage darzustellen.

So kompliziert finde ich die geschilderte Lage gar nicht.

Die Frau ist ja sogar eine in alles eingewiesene "de facto"-Sportschützin.

Da hätte ich NULL Bedenken, sie nach kurzem Hinweis auf die Rechtslage (nur falls es doch nicht mehr "präsent" sein sollte)

mit überlassener Mun schießen zu lassen.

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