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IGNORED

Vater des Amokschützen fühlt sich mitschuldig


Dan More

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Frau Mayer kam da auch kurz zu Wort, aber das "ABW" wurde mit keiner Silbe erwähnt.

Das "ABW" bzw. Stiftung gegen ... tut auch gut daran, aktuell den Ball im eigenen Interesse flach zu halten. Hinterbliebene in dieser Konzentration als Nebenkläger sind absolut ausreichend. Das Bündnis würde wahrscheinlich nur "stören" und die Aufmerksamkeit der Medien auf sich ziehen. Desweiteren sind ja auch einige der Hinterbliebenen aus dem Bündnis wieder ausgetreten, was bestimmt auch ursächlich für die Zurückhaltung ist. Aber warte mal ab, wenn das Urteil gesprochen ist. Dann kommt der Auftritt...

Strategisch sicherlich die beste Lösung/Möglichkeit zumal zur Urteilsverkündung - je nach Ausgang - eine große Medien-/Politikerpräsenz zu erwarten ist.

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Zum "Prozeßbeginn" in Stuttgart, wurde mittgeteilt, das der "Vater" nicht nur wegem dem Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt werde.

"Fahrlässige Tötung" und "Körperverletzung" stehen da auch auf dem Programm.

Das ist so falsch verstanden. Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr ihren Willen bekundet, ggf. noch im Laufe des Prozesse eine (formpflichtige!) Nachtragsanklage nach § 266 StPO zu erheben, und der Vorsitzende hat daraufhin - durchaus pflichtgemäß - schoin einmal rein vorsorglich einen rechtlichen Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO erteilt.

Was mich mehr verwundert, ist die Horde von Nebenklägern samt deren Anwälten (Nebenklage als Form des ritualisierten Totengedenkens und der Trauer?). Dabei ist doch Gegenstand der Verhandlung zunächst einmal nur der vorgeworfene Verstoß gegen das WaffG (in Form des fahrlässigen Überlassens einer Schusswaffe), und dieses ist nach § 395 StPO eben *nicht* nebenklagefähig. Wie das nun kam, konnte ich mit Gespräch mit kundigen Kollegen auch noch nicht klären, die darüber genauso verwundert sind. Eine gerichtliche Entscheidung nach § 396 Abs. 2 StPO über die Berechtigung zum Anschluss (der die Verteidiger des Angeklagten natürlich entgegentreten werden und müssen) scheint noch nicht getroffen. Bei einer solchen cause célèbre wie der hiesigen kann m.E. die fehlende Anschlussbefugnis u.U. (ausnahmsweise) die Revision eines Angeklagten begründen.

Carcano

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...

Was mich mehr verwundert, ist die Horde von Nebenklägern samt deren Anwälten (Nebenklage als Form des ritualisierten Totengedenkens und der Trauer?)...

Schaulaufen vor den Medien für Schober und Co. nicht weiter, der Mann muß Spenden einbringen, sonst lohnt sich seine Stiftung genausowenig wie sein vorheriger Job als Anlageberater.

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der einigste hinterbliebende im abw ist der schober und der tritt nicht aus weil er so seinen lebensunterhalt bestreitet

Bitte gib mir doch Deine Belege dafür, das würde ich gerne vertiefen ...

Gruß,

Coltfan

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,717871,00.html

"Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass sie eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erreichen wolle, auch wenn dieser Vorwurf in der formellen Anklage nicht aufgeführt ist. Der Grund dafür ist, dass die für die Zulassung der Anklage zunächst zuständige Jugendstrafkammer keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen hatte. Sie argumentierte, die Tat hätte auch ohne Fehlverhalten des Angeklagten geschehen können, da sein Sohn die Ziffernkombination des Waffentresors kannte. Das Landgericht erklärte nun aber am ersten Prozesstag, sich gleichwohl eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung vorzubehalten. Dazu ist das Gericht berechtigt."

Daher wohl die vielen Prozesstage. Für mich eine Farce...

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Was mich mehr verwundert, ist die Horde von Nebenklägern

[...]

Dabei ist doch Gegenstand der Verhandlung [...] *nicht* nebenklagefähig. Wie das nun kam, konnte ich mit Gespräch mit kundigen Kollegen auch noch nicht klären,

[...]

Das ist eigentlich ganz einfach:

Es ist kein Prozeß, bei dem eine Ordnungswidrigkeit verhandelt werden soll.

Sondern eine moderne mediale und politische Hinrichtung.

Hier soll ein Schuldiger gefunden, präsentiert und hart verurteilt werden, um das Volk (genauer: die Sensationsmedien) zu befriedigen und zu zeigen "wir greifen hart durch".

Man kann nur hoffen, daß die Richter das Spiel nicht mitspielen, sondern auf dem Boden der Gesetze bleiben.

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Hängt ihn höher!

Ein Strafbefehl hätts allemal getan. Fahrlässige Tötung ist absurd. Dann können wir den Laden hier gleich dichtmachen, wenn jeder Eigentümer von Dingen die zum Töten benutzt werden ins Kittchen wandert.

Ich wünsche allen Betoffenen des Amoklaufs, dass sie endlich Ruhe finden. Man kann sich das Leben nicht vom Tod zerstören lassen.

Aber die Gutmenschen-Psychologie braucht ja einen Existenzgrund...Schwupps hat man die menschenverachtende (Gutmenschenwörter tun gut) Traumakultur immer weiter gedeihen lassen.

Und: Eine Justiz, die es nicht fertigbringt die Opfer eines Mordes anständig obduzieren zu lassen, hat ihre Anklagebefugnis sowieso drastisch eingeschränkt.

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Und gleichzeitig demonstriert man potentiellen zukünftigen Amokläufern, wie lange sie mit ihren Taten in aller Munde bleiben werden.

Na das wird auch nicht mehr lange dauern.

In gewissen Kreisen redet man schon seit längerem darüber, welchen Effekt wohl ein "Amok"-Lauf in einer deutschen Moschee hätte.

Wenn das der Falsche erfährt gute Nacht.

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Das ist eigentlich ganz einfach:

Es ist kein Prozeß, bei dem eine Ordnungswidrigkeit verhandelt werden soll.

Sondern eine moderne mediale und politische Hinrichtung.

Hier soll ein Schuldiger gefunden, präsentiert und hart verurteilt werden, um das Volk (genauer: die Sensationsmedien) zu befriedigen und zu zeigen "wir greifen hart durch".

Man kann nur hoffen, daß die Richter das Spiel nicht mitspielen, sondern auf dem Boden der Gesetze bleiben.

Wenn das Urteil dann in zweiter Instanz aufgehoben oder geändert wird, interessiert es die sensationsgeilen Schmierfinken und das sogenannte Volk nicht mehr sonderlich.

Genau wie du sagst, es ist anzunehmen, das wird ein Schauprozess wie in den düstersten Zeiten der deutschen Geschichte.

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Ob Ugo Gussalli Beretta sich denn auch mitschuldig fühlt? Er hat schließlich die Plempe bauen lassen. Hätte er das nicht getan, hätte es die Tat ja nie gegeben....

Ich möchte aber noch mal auf die Parallelen zum Fall des Polizisten aus Eschweiler (der vom Team Cem beim FB-Einsatz von Katja Triebel ignoriert wird) hinweisen.

Der Vater von Tim und der Polizist haben beide durch Sorglosigkeit und Fahrlässigkeit den Zugang zu Waffen ermöglicht, mit denen in Folge Menschen ermordet wurden.

Wie das Schicksal so spielt, beide haben dadurch auch ihre Söhne verloren.

Sinnigerweise sind ein knappes Jahr zuvor schon einmal zwei Dienstwaffen Kaliber 9mm mitsamt Munition und mitsamt Polizeiuniformen einfach so aus dieser Dienststelle in Eschweiler entwendet worden.

Was mit diesen Waffen für Verbrechen begangen wurden oder noch begangen werden, wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren.

Auf die Aufbewahrungsvorschriften hatte es jedenfalls anscheinend keinen Einfluss.

Wieso wird der eine (Sportschütze) medial hingerichtet als hätte Cem Özdemir die Sharia bereits eingeführt, und der andere (Staatsdiener) braucht noch nicht einmal eine Ermittlung zu befürchten??

Ich frage jetzt extra provokant,

was wäre passiert wenn der Vater von Tim kein Sportschütze sondern ein Polizist gewesen wäre??

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Was mich mehr verwundert, ist die Horde von Nebenklägern samt deren Anwälten

Carcano

Hi, ganz einfach....Sollte der Herr K. auch nur in irgendeinem Punkt schuldig geschprochen werden, darf er die Auslagen der 41 Nebenkläger sowie deren 19 Anwälte als auch die Gerichtskosten tragen. Aber die "Opfereltern" wollen natürlich KEINE Rache. :peinlich:

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Geht noch weiter:

http://www.weser-kurier.de/Artikel/News/Ve...ert+werden.html

Von heute.

Gruß Jägermeister

Auch nicht besser..."Der Sportschütze" gleich in Verbindung

mit fahrlässiger Tötung und Körperverletzung...

Wir wollen das mal lieber nicht mit Assoziation in irgendeinen

Zusammenhang bringen!

Gruß, krieger(des Lichts)lein

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Wieso wird der eine (Sportschütze) medial hingerichtet als hätte Cem Özdemir die Sharia bereits eingeführt, und der andere (Staatsdiener) braucht noch nicht einmal eine Ermittlung zu befürchten??

Ich frage jetzt extra provokant,

was wäre passiert wenn der Vater von Tim kein Sportschütze sondern ein Polizist gewesen wäre??

Warum fragst Du ihn denn nicht einfach ?

cem.oezdemir@gruene.de

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Naja, da kannst Du das Ganze auch auf ein Stück Papier schreiben, zusammenreißen und in den Bach schmeißen, damits die Enten wegschnattern.

Bestenfalls trägt es dazu bei, die Empörung von Team Bonusmeile darüber zu schüren, daß sich das Stimmvieh erdreistet, seine nicht konforme Meinung kundzutun.

Schauprozesse haben hierzulande eine lange Tradition, nu gönn den GutmenschInnen doch wenigstens ein kleines Stück Konservativismus...

Mir tun die Eltern leid.

Inclusive Schobers Hardy.

Wer weiß schon, wie wir alle draufkämen, würde uns das Gleiche passieren?

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Das ist so falsch verstanden. Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr ihren Willen bekundet, ggf. noch im Laufe des Prozesse eine (formpflichtige!) Nachtragsanklage nach § 266 StPO zu erheben, und der Vorsitzende hat daraufhin - durchaus pflichtgemäß - schoin einmal rein vorsorglich einen rechtlichen Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO erteilt.

Was mich mehr verwundert, ist die Horde von Nebenklägern samt deren Anwälten (Nebenklage als Form des ritualisierten Totengedenkens und der Trauer?). Dabei ist doch Gegenstand der Verhandlung zunächst einmal nur der vorgeworfene Verstoß gegen das WaffG (in Form des fahrlässigen Überlassens einer Schusswaffe), und dieses ist nach § 395 StPO eben *nicht* nebenklagefähig. Wie das nun kam, konnte ich mit Gespräch mit kundigen Kollegen auch noch nicht klären, die darüber genauso verwundert sind. Eine gerichtliche Entscheidung nach § 396 Abs. 2 StPO über die Berechtigung zum Anschluss (der die Verteidiger des Angeklagten natürlich entgegentreten werden und müssen) scheint noch nicht getroffen. Bei einer solchen cause célèbre wie der hiesigen kann m.E. die fehlende Anschlussbefugnis u.U. (ausnahmsweise) die Revision eines Angeklagten begründen.

Carcano

Nun, Carcano !

Ich habe es eben nur so verstanden, wie es "Uns" von den Medien rübergebracht wurde !

Die "Zweifel" an der "Sache" sind Dir gerne belassen, da "Du" sachkundig bist !

Bin halt nur ein Armer " Moralist" und kein Kenner der "Gummigesetze" :s75:

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