Ja, aber das bezieht sich auf die Verhütung von Unfällen etc. bei Gewerbetreibenden.
Das bedeutet, wenn ich eine Baufirma mit Arbeiten beauftrage, dann muß ich die Baufsicht auch auf das Grundstück lassen, damit diese die Baustelle auf Unfallgefahren und sonstige Gefährdungen hin prüfen können.
Es werden dabei keine privaten Räumlichkeiten überprüft bzw. durchsucht, sondern nur die Bereiche, in denen gearbeitet wird.
Primät geht es auch darum, dass z.B. in der Rohbauphase eines Eigenheims, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, um z.B. ein herunterfallen von Bauarbeitern verhindern sollen oder auch davor schützen sollen, dass sich Dritte unbefugte Zugang zur Baustelle verschaffen können und daurch Verletzungen erleiden können.
Bei der Nachschau im Waffenrecht, wird a) mein privater Wohnraum betreten und wenn ich das verweigere, zweimal, dann kann ich meine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt bekommen.
Das ist für mich ein vollkommen anderer rechtlicher Sachverhalt.
Denn immerhin geht es zu einen um die Unfallverhütung und der Abwendung dringender Gefahren, bei denen aussagekräftige Statistiken die Erforderlichkeit dafür nachweisen. Bei lden lagelen Waffenbesitzern, werden hingegen die bekannten und aussagekräftigen Statistiken nicht berücksichtigt.