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IGNORED

Vater des Amokschützen fühlt sich mitschuldig


Dan More

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schreibt die Presse... oder Tatsache?

Na was glaubst Du was sie schreiben würden wenn er:

Noch Mitglied im Schützenverein wäre?

Er noch Waffen hätte?

Zumal die Sache ja auch plausibel ist, denn die gebotene Zuverlässigkeit war ja nicht so gegeben...

Hier der letzte Satz z.B.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/der...ht/1935514.html

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Überlassen an einen Nichtberechtigten und unzulässige Aufbeahrung sind aber zwei grundverschiedene Sachverhalte, die sich - meiner Einschätzung nach - nicht zusammenbringen lassen. Man muss sich hier wohl zwischen Überlassen oder unzulässige Aufbeahrung entscheiden.

Wenn nun hier ein Zusammenhang zwischen unzulässiger Aufbewahrung und Überlassen an Nichtberechtigte hergstellt wird, wird dies künftig auch für andere Rechtbereiche von erheblicher Bedeutung sein. Man stelle sich vor, der Halter eines Kraftfahrzeuges legt abends die Fahrzeugschlüssel im Hauseingang auf einem Schrank ab. Das Schlüssel und Fahrzeug werden vom Einbrecher gestohlen und bei der Spritztour fährt der Einbrecher einen Fußgänger tot.

Analog zum Amoklauf in Winneden hätte der Halter des Fahrzeuges dadurch, dass er die Fahrzeugschlüssel nicht abgeschlossen hat, sein Fahrzeug einen Nichtberechtigten überlassen und dadurch fahrlässig am tot des Fußgängers mitschuldig gemacht.

Ich weiß, diese These ist weit hergeholt, wäre aber - analog der hier in Rede stehenden Anklage denkbar!

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LOL...

Wo führt das hin...? Als nächstes sind noch die Hersteller schuld.? Ich denke die 222 ist nocht haltbar....

Darüber zu lachen ist schon etwas abartig.

Die Hersteller stehen hier nicht zur Debatte. Der Vater schon. Hier dürfte es auf einen Fall der unbewussten Fahrlässigkeit hinauslaufen (Wiki):

Die unbewusste Fahrlässigkeit (lat. negligentia) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Handelnde den Erfolg nicht voraus sieht, aber ihn doch bei der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ss...l.C3.A4ssigkeit

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...

Ich weiß, diese These ist weit hergeholt, wäre aber - analog der hier in Rede stehenden Anklage denkbar!

Stimmt. In deinem Beispiel liegt eine fahrlässige Tötung durch den Kfz-Halter nicht vor. Ersetze den Dieb durch ein, als Crash-Kid bekanntes, Familienmitglied, so hätte der Schlüssel besonders aufbewahrt sein müssen, ergo...

Ich bin jetzt nicht auf dem neuesten Stand. Hat der Tatrichter bei der Anklageverlesung einen Hinweis auf den § 222 StGB gegeben, bzw. das auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden kann?

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...

Das sehr spät eingeleitete Verfahren gegen den Vater des Amokschützen wird aber- ein guter Verteidiger vorausgesetzt- für den Beschuldigten, ...

Den hat er.

H Steffan ist ein sehr guter Rechtsanwalt.

Wobei ich aber sagen muss das die Rechtsbeistände der Nebenkläger auch sehr gut sind.

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Überlassen an einen Nichtberechtigten und unzulässige Aufbeahrung sind aber zwei grundverschiedene Sachverhalte, die sich - meiner Einschätzung nach - nicht zusammenbringen lassen. Man muss sich hier wohl zwischen Überlassen oder unzulässige Aufbeahrung entscheiden.

Wenn nun hier ein Zusammenhang zwischen unzulässiger Aufbewahrung und Überlassen an Nichtberechtigte hergstellt wird, wird dies künftig auch für andere Rechtbereiche von erheblicher Bedeutung sein. Man stelle sich vor, der Halter eines Kraftfahrzeuges legt abends die Fahrzeugschlüssel im Hauseingang auf einem Schrank ab. Das Schlüssel und Fahrzeug werden vom Einbrecher gestohlen und bei der Spritztour fährt der Einbrecher einen Fußgänger tot.

Analog zum Amoklauf in Winneden hätte der Halter des Fahrzeuges dadurch, dass er die Fahrzeugschlüssel nicht abgeschlossen hat, sein Fahrzeug einen Nichtberechtigten überlassen und dadurch fahrlässig am tot des Fußgängers mitschuldig gemacht.

Ich weiß, diese These ist weit hergeholt, wäre aber - analog der hier in Rede stehenden Anklage denkbar!

das habe ich doch auch schon betont.

Unabhängig davon , dass die Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurde,er hat sie ihn ja nicht wissentlich überlassen sondern die Waffe wurde gestohlen

Das erscheint mir ganz wichtig .

Anders sehe ich das wenn er sagt, "Du weißst wo die Waffe liegt, wenn Du üben willst dann nimm sie dir".Das wäre überlassen.

fahrlässiges Überlassen sehe ich auch darin , wenn ich jemand meine Waffe übergebe ,ohne mich zu überzeugen dass er berechtigt ist.

Aber beim Diebstahl ist ja weder meine Aktivität ,mein Wissen noch mein Einverständnis gegeben.

Spinnen wir mal weiter:

Mein Tresor oder mein Fahrzeug wird aufgebrochen und meine Waffen geklaut und jemand begeht damit eine Straftat ?

Bin ich mitschuldig ?

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(...)

Spinnen wir mal weiter:

Mein Tresor oder mein Fahrzeug wird aufgebrochen und meine Waffen geklaut und jemand begeht damit eine Straftat ?

Bin ich mitschuldig ?

Wenn dein Tresor aufgebrochen und die Waffe gestohlen wird bist du nicht schuldig, wenn es sich um einen zugelassenen Tresor gehandelt hat.

Sonst bist du sehr wohl dran, da du durch eine nicht Ordnungsgemäße Aufbewahrung anderen ermöglichst an Waffen zu gelangen - Diebstahl hin oder her: Du haftest (mit)!!!

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Ein "Normaler" 17jähriger, ...sieht so nicht aus.

So ein Dummfug als wenn man vom "Aussehen" eines Menschen auf seinen Geisteszustand schließen kann.

Übrigens sieht der wohl sehr normal aus, die Medien sollten sich lieber an Tatsachen und Fakten (die sie offensichtlich

selbst nicht kennen) die zum Amoklauf führten (verm. Ausgrenzung/Mobbing etc.) und sich nicht darum kümmern wie

jemand aussieht das können sie weiterhin bei Ihren Promis tun. :peinlich:

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Abschotter, waren da nicht so richtig erwünscht.

Aber, auch um diese Personen hatte man sich "gekümmert"

War halt irgendwie eine andere "Gesellschaft" ! !...natürlich ohne Schmuselehrer und selbsternannter "Gutmenschen"

Nach deinem Schreiben entnehme ich das du wohl ein Angepasster warst der anderen nach dem Munde geredet hat um

sich beliebt zu machen, ja ja gerade solche Personen braucht unserer Staat.

Wie hat man die früher genannt...?

Aber, auch um diese Personen hatte man sich "gekümmert"

Soll wo heissen "auf Linie gebracht" paar auf die Fr...e und ähnliches, nein da spucke ich lieber vor denjenigen aus

die meinen sie müssten sich jeder Mainstream Meinung anpassen.

Gerade was wir brauchen sind Menschen die einen eigenen Geist haben und nicht jeden Sch... glauben der

Ihnen von Bild und Konsorten vorgekaut wird.

Das fängt schon beim perfiden Menschenbild an, daß uns die Medien über Werbung,Superstar,dürre Models

und Co vermitteln wollen. Sagt Nein zur zur Massenmanipulation!

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Darüber zu lachen ist schon etwas abartig.

Die Hersteller stehen hier nicht zur Debatte. Der Vater schon. Hier dürfte es auf einen Fall der unbewussten Fahrlässigkeit hinauslaufen (Wiki):

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ss...l.C3.A4ssigkeit

99.99x% der Leute, die eine geladene Waffe im Schrank finden, begehen damit keinen Amoklauf.

Wenn der Vater nichts von irgendwelchen Mordgedanken oder einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung seines Sohnes gewußt hat, konnte er die Tat auch nicht vorhersehen.

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Wenn der Vater nichts von irgendwelchen Mordgedanken oder einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung seines Sohnes gewußt hat, konnte er die Tat auch nicht vorhersehen.

war der bengel nicht in psychiatrischer behandlung? das sollte dem vater schon aufgefallen sein.

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Stimmt. In deinem Beispiel liegt eine fahrlässige Tötung durch den Kfz-Halter nicht vor. Ersetze den Dieb durch ein, als Crash-Kid bekanntes, Familienmitglied, so hätte der Schlüssel besonders aufbewahrt sein müssen, ergo...

...

Man lese und staune:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/autoschlu...ung_002527.html

für die Nachwelt:

Autoschlüssel unter dem Kopfkissen ist sichere Aufbewahrung

...

...Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotener maßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07).Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte prompt einen Unfall. Die Kfz-Versicherung war der Meinung, die Mutter hätte mehr tun müssen, um die unbefugte Nutzung des Autos zu verhindern. So hätte sie den Schlüssel nachts an einer Kette um den Hals tragen oder das Schlafzimmer von innen abschließen können.

Das sahen die Richter anders und gaben der Frau recht. Die Frau habe alles Zumutbare getan, um die verbotene Nutzung des Autos durch ihren Sohn zu verhindern. Die von der Versicherung vorgeschlagenen Maßnahmen seien unzumutbar. Die Aufbewahrung unter dem eigenen Kopfkissen sei eine besonders sichere Maßnahme im Gegensatz zum Beispiel zur Aufbewahrung in der Jackentasche an der Garderobe. Sie habe davon ausgehen können, dass der Junge mittlerweile reifer sei. So habe der letzte Unfall des Sohns auch vier Jahre zurück gelegen, er habe sich zwischenzeitlich in einer betreuten Einrichtung für problematische Jungendliche aufgehalten und er habe kurz vor seiner Führerscheinprüfung gestanden.

Der Versicherungsschutz kann ganz oder teilweise entfallen, wenn man Unbefugten ermöglicht, das Auto zu nutzen. Zumal, wenn man weiß, dass dies ein Familienmitglied in der Vergangenheit getan hat.

Die Aufbewahrung einer Beretta zwischen den Pullovern ist ja dann analog dazu auch "eine besonders sichere Maßnahme" im Gegensatz zur Aufbewahrung am Garderobenhaken oder am Wandhaken im Partykeller.

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Ich habe das Urteil mit dem Autoschlüssel unter'm Kopfkissen nachgelesen. Das Gericht hat nur deswegen so entschieden, weil die Mutter den Schlüssel immer an der Frau hatte und selbst in der Nacht ihren Kopf drauf gelegt hat. Irgendwie muss sich der Sohnemann dann nachts ins Schlafzimmer geschlichen und der Mutter den Schlüssel unter'm Kopf weggezogen haben. Das ist eine vollkommen andere Situation, als wenn man die Waffe unter den Klamotten liegen hat und nicht anwesend ist.

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Übrigens, meine "Ersten " Begegnungen mit dem "Komputer" fanden unter "MS Doss" statt.

Seitdem ?...habe ich dazugelernt ! !

Mal sehen, wie lange es dauert zwei Pseudonyme ,einem "bürgerlichem Nahmen" zuzuordnen.

Mal schauen, ob ich die derzeit "aktuellen" Links auch noch wiederfinde !

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Mal sehen, wie lange es dauert zwei Pseudonyme ,einem "bürgerlichem Nahmen" zuzuordnen.

Mal schauen, ob ich die derzeit "aktuellen" Links auch noch wiederfinde !

Wenn die Stasi das Interesse daran gehabt hätte, und sie hätte dies unauffällig tun wollen, wie lange hätte das gedauert?

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Nachdem der erste Prozesstag gelaufen ist, habe ich kaum bis gar nichts mehr groß in den Medien gesehen. Zumindest ist mir da nichts bewußt ins Gesicht gesprungen.

Allerdings habe ich die Vermutung, und das wird evtl. eines unserer Probleme bei der Verhandlung sein, werden die Berichte, Kommentare und Seitenhiebe schubweise kommen. Der nächste Verhandlungstag ist der, glaube ich, 21.09.

Bis dahin wird es erstmal ruhig sein und dann wieder losgehen.

Die Medien werden zwar evtl. die Lust und das Interesse an dem Thema verlieren, aber unsere besonderen Freunde nicht und die werden uns immer wieder kleine Nadelstiche verpassen.

Das ist, so glaube ich, eine vollkommen neue Situation, die vorher, in dieser Form, noch nichht da gewesen ist.

Hier werden die Angriffe in kleinen Wellen kommen, bis zur Urteilsverkündung, dann könnte es ein Tsunami werden.

Wie groß wird die Belastung für uns werden?

Oder macht es gar mehr Sinn, die Kommentare und Seitenhiebe zu ignorieren?

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Oder macht es gar mehr Sinn, die Kommentare und Seitenhiebe zu ignorieren?

Nein, die Methode der Presse - laufend kleine bis größere Nadelstiche - war anscheinend nicht ganz erfolglos. Also sollten wir die Nadelstiche ins Kissen gehen lassen. Warum den Reportern nicht mitteilen, daß sie Unsinn schreiben? - höflich und sachlich natürlich :rolleyes:

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99.99x% der Leute, die eine geladene Waffe im Schrank finden, begehen damit keinen Amoklauf.

Wenn der Vater nichts von irgendwelchen Mordgedanken oder einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung seines Sohnes gewußt hat, konnte er die Tat auch nicht vorhersehen.

NEIN

:confused: ...wenn einer meiner Söhne in psychicher Behandlung wäre, dann wüßte ich doch was "Sache" ist und alles daran setzen, daß dem Bub geholfen wird !!!

War dem Vater denn das alles egal was mit seinem Sohn ist..........Ich verstehe daß nicht......

*kopfschüttel* :gaga:

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In Berichterstattung über den ersten Prozesstag haben die Stuttgarter Zeitung auf fast einer kompletten Seite und die Stuttgarter Nachrichten sogar auf einer Doppelseite (Tagesthema, gleich auf S.2 und 3) berichtet.

Wer hätte anderes erwartet...

Allerdings muss man auch sagen, dass viele Aspekte des Falls und der Verhandlung dabei betrachtet wurden. Das Aktionsbündnis und die Waffen-Verbotsforderungen waren dabei, aber eben nur eine unter vielen Komponenten.

Gruß,

karlyman

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:confused: ...wenn einer meiner Söhne in psychicher Behandlung wäre, dann wüßte ich doch was "Sache" ist und alles daran setzen, daß dem Bub geholfen wird !!!

Nicht jeder, der mal mit einem Psychologen (bei einem Psychiater war der Sohn meines Wissens nach nicht, aber falls es stimmen sollte, daß der Junge M-D war, dann hätte ihm ein solcher wahrscheinlich wesentlich besser helfen können als ein Psychologe) redet, läuft Amok. Wenn der Psychologe den Eltern nicht mitgeteilt hat, daß da irgendwas im Busch ist, woher sollen sie dann irgendwas wissen?

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