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IGNORED

Vater des Amokschützen fühlt sich mitschuldig


Dan More

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abgesehen von der rechtlichen verantwortung, die in dem prozess bewertet werden wird gibt es ja auch noch eine moralische seite der verantwortung.

mal im ernst. der herr hatte einen verhaltensauffälligen 17-jährigen im haus, der sich in psychiatrischer behandlung befand. wie kann man da seine knarre im schlafzimmer rumliegen lassen?

ich glaube, die größte strafe hat der vater schon erhalten. das urteil des gerichtes kann nur lächerlich gegen das wirken, was wohl in dem mann abgehehen muss.

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Ich glaube nicht, dass hier irgendeiner dem Vater eine Mitschuld absprechen würde.

Und für diese Mitschuld wird er sich vor Gericht verantworten, ab Donnerstag.

Das die Mitschuld aber nicht in dem Maße angesehen wird, wie es gerne die Mitglieder des AAW gesehen hätten steht auf einem anderen Blatt, birgt aber für uns eine Reelle Gefahr.

Ab Donnerstag wird bis kurz nach Prozessende die PR Maschinerie des AAW wieder voll zuschlagen. TV Auftritte und Zeitungsinterviews, in denen wieder über die bösen Waffenbesitzer berichet wird. Die Beispiele der 8cm dicken Holztür durchschlagenden 9mm Beretta werden erwähnt werden etc.

Ob es die Bevölkerung nun hören will oder nicht, ob die Bevölkerung dem Thema überdrüssig geworden sind, oder nicht, spielt dabei keinerlei Rolle. Es wird so kommen, die nächste 4 1/2 Monate lang.

Wir werden aber wieder nur dastehen und dem zusehen, wie unser Ruf in der Öffentlichkeit weiter demontiert werden wird, sofern das noch geht.

Und genau aus diesem Grund ist es für mich maßgeblich, dass die Bluttat von Winnenden an sich, nicht Gegenstand der anstehenden Verhandlung ist.

Nochmal, der Vater hat sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht vor Gericht zu verantworten. Ist er Schuldig an dem Verstoß? Verdammt ja. So schuldig wie sonst noch was.

Aber eben aus juristischer Sicht nur wegen wegen dem Verstoß gegen das Waffenrecht, nicht mehr und nicht weniger.

Hat er aber den Abzug gezogen? Nein, hat er nicht.

Mußte er damit rechnen, dass sein Sohn die Waffe unrechtmäßig an sich nimmt und die Tat damit begeht? Keine Ahnung, aber auch das ist nicht Gegenstand der Verhandlung.

Auf der einen Seite ist es zwar schade, da weiterhin viele Frage für uns unbeantwortet bleiben werden, auf der anderen Seite bietet das dem AAW und unseren anderen Gegnern weniger Möglichkeit der Hetze gegen uns.

Nur habe ich eben die Befürchtung, dass der Prozess, aufgrund der vielen Nebenkläger aus den Opferreihen der Bluttat, zu einem reinen PR Schauprozess werden wird und das Thema Amoklauf von Winnenden zu unrecht ein Bestandteil der Verhandlung wird.

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Ich finde sehr wohl, dass Tims Vater eine Schuld hat (wohlgemerkt EINE nicht DIE Schuld) und so für seinen nicht gerad kleinen Fehler gerade stehen muss. Dass durch ihn alle anderen LWB in Verruf kommen ist nicht nur traurig, unfair und ärgerlich, sondern auch Unwissenheit und Unprofessionalität aller Beteiligter. Dies ist aber in gleichem Maßen Tims Vater Schuld. Und dafür sollte er nach verbüßen seiner Strafe und dem Knabbern am Gewissensbissen "Amoklauf meines Sohnes mit meiner Waffe" knabbern.

Ich stimme dir teilweise zu.

Allerdings sollten wir (als LWB, die von Herrn K. indirekt ja ebenfalls "geschädigt" wurden) nun nicht in die gleichen Rachegedanken verfallen,

wie die Nebenkläger/Opferangehörigen.

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Wobei erst mal zu klären wäre, ob in schwäbischen Profanbauten aus den 70er Jahren überhaupt "8 cm dicke Holztüren" verbaut sein können.

Eher weniger. Und wenn sind die auch im Inneren im wesentlichen hohl. Vollmaterial ist erstens schwer und dann braucht es eine Scharniere mit einer Befestigung schon fast wie bei einer Tresortür.

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Ab Donnerstag wird bis kurz nach Prozessende die PR Maschinerie des AAW wieder voll zuschlagen. TV Auftritte und Zeitungsinterviews, ...

Die "PR-Maschinerie" das AAW konzentriert sich darauf, das furchtbare Geschehnis in der AW-Realschule Winnenden gewinnbringend zu vermarkten. Die verkaufen Bücher, CDs, Mützen, Ansteckpins usw. und müssen Gehälter von Leute finanzieren, die davon ihr Auskommen haben.

Außerdem haben sie sich beim Verteilen des Fells zerstritten.

Die Politik hat dies erkannt - für mich geht vom AAW nur noch eine geringe Gefahr aus.

Die Hauptgefahr geht von anderen aus (Waffensteuer!).

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Die Hauptgefahr geht von anderen aus (Waffensteuer!).

Du sagst es. Zumindest ist das im Moment so.

Für ein Problem halte ich, dass diese Woche, am 16.09., die Medienmaschinerie wieder auf das Thema Winnenden/"Schützenwaffen"

anspringen wird, und exakt eine Woche später in Stuttgart die Grundsatzentscheidung über die Waffensteuer fällt.

Das tritt uns medial "in den Hintern".

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Ist es überhaupt eine öffentliche Verhandlung?

Ich wüsste keinen Grund weshalb sie nicht öffentlich sein sollte.

EDITH meint: Habe gerade auf der HP nachgesehen.

Aufgrund der Tatsache das explizit auf eine Akkreditierungsnotwendigkeit für Pressevertreter hingwiesen wird, gehe ich davon aus das die Verhandlung öffentlich ist.

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Lobo, Kinder ? Enkel ?

Wetten , dann sieht die " Betrachtungsweise" der Welt im "Allgemeinenem" recht anders aus. ! ! !

Ja.

Nein!

Es geht hier NICHTum die moralische Bewertung irgendeiner Sache. Es geht um Fakten. Wer hat was aus welchen Motiven heraus getan, welche Strafe sieht das Gesetz dafür vor.

Gab es evtl. Gründe, die, so sie dargelegt werden, die "Schuld" verringern.

Ob ich etwas "gut" oder "moralisch" finde ist uninteressant.

Wer bestimmt, was "gut" und was "moralisch" ist?

Du? Ich?

Also muss man sich auf den Konsenz der gesellschaft, formuliert in gesetzestexten, beschränken.

DARÜBER sollten hier mal einige nachdenken. Den Umfang und die Intensität seiner individuellen "Schuld" kann nur einer beurteilen - der Vater selbst. Die gesetzlich zu definierende Schwere seiner Schuld werden die Richter taxieren und ihm die Rechnung präsentieren.

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Hallo, habe mir sehr lange und in Ruhe die ganzen Postings durchgelesen.

Allen Emotionen zum Trotz...

Ich denke, bei der anstehenden Verhandlung wird genau die eine Frage beantwortet werden müssen, die

Dan More gestellt hat:

"Mußte er damit rechnen, dass sein Sohn die Waffe unrechtmäßig an sich nimmt und die Tat damit begeht?"

Es geht bei den Straftatbeständen um: Tatbestandmäßgkeit, Rechtsmäßigkeit und Schuld!

Deswegen hat nur der Staat die Rechtssprechung (Judikative) inne. Sonst hätten wir ja auch nur noch Selbstjustiz.

Daher wird man die Verhandlung länger angesetzt haben.

Ach so, dass nur zu meiner Person...

habe mich auch dazu entschlossen, "Flagge" zu zeigen und bin seit diesem Monat offizielles Mitglied beim BDS.

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Die Frage nach ""Mußte er damit rechnen, dass sein Sohn die Waffe unrechtmäßig an sich nimmt und die Tat damit begeht stellt sich überhaupt nicht.

Der "Tatvorwurf" an den Vater lautet Pressemtteilungdes gemäß Landgerichtes vom 06.05.2010 "lediglich"

Zitat:

"Fahrlässiges/unerlaubtes Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten".

Das Verhalten des Sohnes steht überhaupt nicht zur Debatte-

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@ A-9

Ich habe halt den ganzen Satz zitiert.

Soweit kann ich dir auch zustimmen, dass eigendlich die Tat des Sohnes (Amoklauf) laut Pressebericht nicht zu Debatte steht.

Daher steht die Frage im Raum:

Konnte oder musste der Vater damit rechnen, dass sein Sohn die Waffe unrechtmäßig an sich nimmt?

Im Amtsdeutsch heißt es daher:

"Fahrlässiges/unerlaubtes Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten".

Darauf beruhte meine Bemerkung hinsichtlich der Tatbestandmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Schuld.

Und wie von einigen schon befürchtet, wird auch bestimmt versucht werden,

die Schuldfrage hinsichtlich der Tatausführung des Sohnes gegenüber dem Vater einzubringen.

Daher meine Einschätzung hinsichtlich der Verhandlungsdauer.

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Und wie von einigen schon befürchtet, wird auch bestimmt versucht werden,

die Schuldfrage hinsichtlich der Tatausführung des Sohnes gegenüber dem Vater einzubringen.

Daher meine Einschätzung hinsichtlich der Verhandlungsdauer.

Diese ist aber nicht Gegenstand der Verhandlung und sollte sie auch nicht sein dürfen.

Im Grunde ist die Frage halbwegs einfach zu beantworten:

Hat der Vater die Tatwaffe dem Gesetz nach aufbewahrt?

Nein!

Hat er damit rechnen müssen, das sein Sohn so einen an der Waffel, dass er.....?

Wohl eher Nein. Er sagt auch, dass er nicht geahnt hatte, dass sein Sohn das Versteck der Waffe kannte.

Hat er sich den Anklagepunkten schludig gemacht?

Ja!

Um das zu klären, einen Verstoß gegen das Waffenrecht, braucht man nie und nimmer 4 1/2 Monate, wo fast jeden zweiten Tag ein Verhandlungstag angesetzt ist. Das ist in meinen Augen maßlos übertrieben und eine massive Verschwendung von Steuergeldern.

Der Sohn hatte einen Sprung in der Schüssel. In Ordnung! Ist das aber ein Grund glecih zu Denken, dass er Selbstmorggedanken hegt ode rgar Mordgedanken?

Viele Menschen verhalten sich zurückgezogen, sind Eigenbrödler oder seltsam. Viele weitere gehen zu einem Psychiater, wegen allem möglichen. Geht man aber gleich davon aus, dass er eine solche Tat begehen würde?

Hat er die Tatwaffe falsch aufbewahrt? Ja!

Hat er sie seinem Sohn bewußt überlassen? Nein!

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Um das zu klären, einen Verstoß gegen das Waffenrecht, braucht man nie und nimmer 4 1/2 Monate, wo fast jeden zweiten Tag ein Verhandlungstag angesetzt ist.

Die örtliche Staatsanwaltschaft wollte ein Brimborium in solchem Umfang auch nicht. Die wollten die Sache bekanntlich per Strafbefehl behandeln.

Dagegen hat der Generalstaatsanwalt interveniert; was offenbar (anders ist es schwer zu verstehen) "politisch motiviert" war.

Gruß,

karlyman

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So, die AAW Maschinerie beginnt zu reagieren:

Quelle: http://www.stiftung-gegen-gewalt-an-schulen.de/

Stellungnahme des Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden zum Prozessbeginn 16.09.2010

Gut ist, dass der Prozess stattfindet. Alles andere wäre undenkbar gewesen.

Es darf nicht sein, dass ein Minderjähriger in Deutschland einfach losziehen darf, 15 Menschen ermordet und es ergeht lediglich ein Strafbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen denjenigen, der die Waffe nicht ordnungsgemäß gesichert hat.

Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass der Angeklagte in diesem Verfahren nicht der Täter, sondern der Vater des Täters ist.

Deshalb wird die Fragestellung sich auch nicht unmittelbar auf die Tat, sondern auf die Verantwortung, die der Angeklagte für seinen minderjährigen Sohn hatte, konzentrieren.

Wir sind weit davon entfernt, Rache nehmen zu wollen.

Wollten wir dies, so würden wir handeln, wie der Täter, der sich für subjektiv empfundene Kränkungen an denen, die er für schuldig hielt, rächen wollte.

Es kommt also nicht auf ein bestimmtes Strafmaß an – das ist Entscheidung des Gerichts.

Es kommt vielmehr darauf an, dass in einem öffentlichen Verfahren dieser Staat Stellung bezieht zu dem, was er unter Verantwortung versteht.

Verantwortung von Eltern für ihre Kinder, Verantwortung des Staates für seine Bürger.

Es wird dies ein für alle Angehörigen und Verletzten sehr belastender Prozess sein.

Es wird alles, was geschehen ist nochmals durchlebt werden müssen, jede Wunde wird erneut aufgerissen werden.

Dennoch ist das alles unverzichtbar um mit dem, was vor eineinhalb Jahren geschah, leben zu können.

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Moin !

Ganz abgesehen von der (Mit-)Schuldfrage des Vaters, die ich für meinen Teil mit klaren JA beantworten würde,

frage ich mich wie es sein kann, dass die Presse bereits vor dem Prozess aus Ermittlungsakten zitieren kann.

Sowas kommt doch schon fast einer Vorverurteilung gleich...

Gruß

jaeger7-de

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Und wie Befürchtet ´wurde die "erweiterte" Schuldfrage gestellt.

Zitat Anfang:

Es kommt vielmehr darauf an, dass in einem öffentlichen Verfahren dieser Staat Stellung bezieht zu dem, was er unter Verantwortung versteht.

Verantwortung von Eltern für ihre Kinder, Verantwortung des Staates für seine Bürger.

Zitat Ende.

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Ich könnte mich ohrfeigen, dass ich diesen nutzlosen Thread mit zwei Sätzen losgetreten, bzw. in diese Richtung gelenkt habe.

Für alle, die sich demnächst auf irgendwelchen Kommentarfunktionen der Presse tummeln, nur soviel:

1.

Ausufernde Darlegungen, was das ABW jetzt wieder gemacht oder vor hat, oder womit HS angeblich sein Geld verdient, sind kontraproduktiv und grundsätzlich unerwünscht. Hier wird in einem -öffentlichen- Prozeß das aufgearbeitet, was schief gegangen ist und darauf haben die Angehörigen von 15 Opfern auch wahrlich einen Anspruch. Was sie damit letztlich machen, ist ihre Sache. Und dass hier im Vorfeld einiges schief gegangen ist, das sollten WIR nicht bestreiten.

Alle öffentlichen Diskussionen sollten im Sinne des legalen Waffenbesitzes gelassen und ruhig geführt werden. Genau dafür hat sich die FvLW schon organisert und engagiert und dies wird auch -und zwar in Eurem Sinn- geschehen.

2.

Allein das Gericht wird entscheiden. Niemand kennt hier die wirkliche Aktenlage, somit sind alle Spekulationen Q U A R K. Und wie wir alle wissen: Getretner Quark wird breit, nicht stark !

3.

Um weitere Diskussionen hierüber nicht nochmal im Kreis herum zu jagen, bitte ich den Mod, diesen Tread zu schliessen, B I T T E !

Zu dem Thema ist weit mehr als genug gesagt worden.

Gruß,

Coltfan

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Wenn dein minderjähriger Sohn mit dem Auto ne (Blut)Spritztour macht, wird auch geprüft werden ob du deinen Pflichten nachgekommen bist

Juckt aber die Richter nicht die Bohne!

Söhnchen hatte schon häufiger Mutterns Auto gegriffen und damit eine Spritztour gemacht. Als Vorsichtsmaßnahme hat Mama dann den Schlüssel unter das Kopfkissen gelegt. Söhnchen greift sich dennoch den Schlüssel, macht Spritztour, baut Unfall.

Die Versicherung stinksauer und will natürlich nicht zahlen. Also ab vor den Kadi das ganze.

Und wie entscheiden die Richter?

Die Unterbringung des Schlüssels unter dem Kopfkissen halten sie für eine durchaus ausreichende Maßnahme und verknacken die Versicherung, den Schaden zu berappen.

Erst letztes oder vorletztes Jahr passiert!

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