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IGNORED

Vater des Amokschützen fühlt sich mitschuldig


Dan More

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Als Anhang die Pressemitteilung vom 06.05.2010. Daraus ergibt sich, was verhandelt wird.

Sorry, hochladen hat nicht geklappt-

Die Info aus der Pressemitteilung:

Die 3. große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 5. Mai 2010 die Anklage der

Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden, Tim K., zugelassen. Dies

jedoch mit der Maßgabe, dass der Angeklagte nicht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen

Körperverletzung in mehreren Fällen, sondern nur der fahrlässigen unerlaubten Überlassung einer

erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten hinreichend

verdächtig ist.

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....sondern nur der fahrlässigen unerlaubten Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten hinreichend verdächtig ist.

Eben, und das war eine Owi! Wozu denn dann die vielen Verhandlungstage? Soll wohl ein Schauprozeß werden.

Gruß

Turrican

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Als Anhang die Pressemitteilung der fahrlässigen unerlaubten Überlassung einer

erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten

Hat er denn überlassen? Er hat es dem Sohn ja nicht in die Hand gedrückt.

Nur falsch gelagert. Er ging ja davon aus das der nichts davon weiss.

Also doch ein Grund etwas länger darüber zu sprechen denke ich. Aber bis 2011 ?

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Hat er denn überlassen? Er hat es dem Sohn ja nicht in die Hand gedrückt.

Nur falsch gelagert. Er ging ja davon aus das der nichts davon weiss.

Also doch ein Grund etwas länger darüber zu sprechen denke ich. Aber bis 2011 ?

Er hat überlassen.

Im Sinne des WaffG ...

überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,

Ein "in die Hand drücken" ist nicht notwendig.

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wenn ich einem autodieb mei auto "überlasse" und der damit scheiss macht ist das doch auch nicht mehr meine schuld

Doch, sofern die vorgeschriebenen Sicherungen gegen Inbetriebnahme des KFZ durch Nichtberechtigte fehlten.

Ach ja ... man sollte bei Autobesitzern generell auch unangekündigte Hausbesuche zu diesem Thema machen. Und wenn die Autoschlüssel zu Hause auf dem Tisch liegen ... Lappen und Fahrzeug weg.

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Wenn dein minderjähriger Sohn mit dem Auto ne (Blut)Spritztour macht, wird auch geprüft werden ob du deinen Pflichten nachgekommen bist

Sohnemann hat mit 17 - als der alte Herr samt Rest der Family in Urlaub war - den Zweitwagen zu Hause samt Beifahrer in den Graben gesetzt. Kurz vor der Führerscheinprüfung.

Zum "Glück" war nur die Karre Totalschaden.

Der Schlüssel zum Zweitwagen lag wie immer im Vorflur auf dem Schuhschrank.

Da hat allerdings kein Hahn nach gekräht, als das ganze vor Gericht war.

Denke nicht das man den Autoschlüssel auch im B-Schrank lagern muß - es sei denn der Knabe hätte die Karre schon mal entwendet.

Edith sagt: Wegstaben verbuchtelt

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Also wenn mir einer mein Auto klauen und damit 15 Menschen umnieten würde, würde ich mich auch nach meiner Schuld fragen. Hätte ich woanders geparkt, die Karre niemals gekauft, wäre ich selbst niemals geboren worden hätte es das Verbrechen möglicherweise nie gegeben. Solche Fragen werden sich wohl alle Involvierten bei ähnlichen Situationen stellen.

Solche Fragen sind hoch emotional und irrational aber auf Grund des menschlichen Gewissens berechtigt. Aber daraus Strafverfahren zu begründen, Urteile zu fällen, Gesetze und Politik zu ändern ist genau so hoch emotional und irrational aber auf Grund des menschlichen Gewissens eben nicht berechtigt. Die Politik stellt höchst medienwirksam auf die Verfügbarkeit von Tatmitteln ab und verdrängt bzw. vertuscht damit das eigentliche Problem, die Bereitschaft zur Tat. Diesen Irrweg werden wir alle irgendwann teuer bezahlen.

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Also wenn mir einer mein Auto klauen und damit 15 Menschen umnieten würde, würde ich mich auch nach meiner Schuld fragen.

Wenn das Auto unabgeschlossen und mit Zündschlüssel in der Zündung herumgestanden hätte, dann wärst du wegen Verstoß gegen §14 StVO dran. Ist aber auch in diesem Fall nur eine OWi.

Wenn der Wagen ordnungsgemäß gesichert war und der Dieb diese Sicherungen überwunden hat, dann nicht.

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Wenn der Wagen ordnungsgemäß gesichert war und der Dieb diese Sicherungen überwunden hat, dann nicht.

Wenn mein Sohn sich in meiner Abwesenheit meinen Autoschlüssel an sich nimmt, ins Auto einsteigt und auf der Fahrt 15 Menschen schwer verletzt oder tötet, dann schon, denn er hat keine Sicherung überwinden müssen. Ich habe den Schlüssel dort liegen lassen, wo er ihn problemlos an sich nehmen konnte.

Oder müssen wir zukünftig eine biometrisch gesicherte Radklammer am Fahrzeug anbringen, sobald wir das Fahrezeug länger als eine Stunde unbeaufsichtigt stehen lassen?

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Die hohe Anzahl der angesetzten verhandlungstage erklärt sich dadurch, dass man den gesamten Vorfall wieder aufwärmen wird.

Die OWI des Vaters wird da nur sehr nebensächlich gestreift werden.

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meine meinung ist das der vater für die owi seine strafe bekommen sollte (müssten wohl nen paar euronen sein) und der rest ist nicht sein ding so hart sich das anhört

egal was alle schreien - der mann hat bloß ne kleine owi begannen - nicht schlimmer wie mal mit 70 durch die ortschaft zu rollen

was daraus geworden ist war für ihn nicht zu erwarten

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Ich verstehe das nicht.

Eine Klage wegen fahrlässiger Tötung wird vom Landesgericht nicht zugelassen. Das blicke ich noch!

Der Vater muß sich nun wegen einer OWI vor Gericht verantworten müssen. In Ordnung. Das blicke ich auch.

Die Anzahl der angesetzten Verhandlungstage blick eich wirklich nicht mehr.

Es geht um eine OWI wegen einem Verstoß gegen das Waffenbesitz.

Da kann und darf (aus meiner Sicht) die nachgelagerte Tat nicht Gegenstand der Verhandlung sein.

Die Anklage geht um die falsch aufbewahrte Waffe,nicht um die Tat von Winnenden.

Also kann mir einer das bitte mal erklären, aus welchem Grund,

1) soviele Tage angesetzt werden können und

2) warum der ganze Gulasch bei einer OWI Verhandlung auf den Tisch kommen sollte

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Wenn mein Sohn sich in meiner Abwesenheit meinen Autoschlüssel an sich nimmt, ins Auto einsteigt und auf der Fahrt 15 Menschen schwer verletzt oder tötet, dann schon, denn er hat keine Sicherung überwinden müssen. Ich habe den Schlüssel dort liegen lassen, wo er ihn problemlos an sich nehmen konnte.

Und das ist, rein rechtlich gesehen, unzulässig. Nur juckt das bei Autos meistens keinen.

Es wurden übrigens schon Leute mit Bußgeldern belegt, die im Sommer mit heruntergelassener Seitenscheibe geparkt haben - es könnten ja Unberechtigte den Gang rausnehmen oder die Handbremse lösen. Natürlich gibt es von dieser Regel Ausnahmen ... für Cabrios.

Oder müssen wir zukünftig eine biometrisch gesicherte Radklammer am Fahrzeug anbringen, sobald wir das Fahrezeug länger als eine Stunde unbeaufsichtigt stehen lassen?

Wenn du dein Auto mit Zündschlüssel in der Zündung unbeaufsichtigt läßt, dann wäre das ratsam. Ansonsten reicht es aus, das Ding abzusperren und den Schlüssel von Unberechtigten fernzuhalten.

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Also kann mir einer das bitte mal erklären, aus welchem Grund,

1) soviele Tage angesetzt werden können und

Weil es über ein dutzend Nebenkläger gibt, die alle ihre Rechte als solche geltend machen werden.

Das Überlassen einer Waffe an Nichtberechtigte ist übrigens keine OWi, sondern dürfte nach §52 Abs 3.7 eine Straftat darstellen. Nur die vorschriftswidrige Aufbewahrung einer Waffe ist eine OWi, sobald ein Nichtberechtigter durch die vorschriftswidrige Aufbewahrung das Ding in Besitz nehmen kann, wird aus dem ganzen eine Straftat.

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Weil es über ein dutzend Nebenkläger gibt, die alle ihre Rechte als solche geltend machen werden.

Das Überlassen einer Waffe an Nichtberechtigte ist übrigens keine OWi, sondern dürfte nach §52 Abs 3.7 eine Straftat darstellen. Nur die vorschriftswidrige Aufbewahrung einer Waffe ist eine OWi, sobald ein Nichtberechtigter durch die vorschriftswidrige Aufbewahrung das Ding in Besitz nehmen kann, wird aus dem ganzen eine Straftat.

Und das er die Waffe an seinen Sohn überlassen hat, ist nicht bewiesen.

Er hat die Waffe entgegen den Gesetzen aufbewahrt. Dafür kann er zur Rechenschaft gezogen werden.

M.V. Was die Nebenkläger wollen, ist Rache und sie sind angefressen, dass die Klage wegen fahrlässiger Tötung nicht zugelassen wurde.

Aber selbst wenn sich das Thema wegen der Überlassung zu seinen ungunsten herausstellt, sind 4 1/2 Monate jehnseits von Gut und Böse.

Hier geht es nur um einen Schauprozess, der Medial ausgeschlachtet werden wird. Egal wie er ausgeht.

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Anklage:

Fahrlässigen unerlaubte Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten

Überlassen:

Im Sinne dieses Gesetzes

3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,

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