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IGNORED

Vater des Amokschützen fühlt sich mitschuldig


Dan More

Empfohlene Beiträge

Anklage:

Fahrlässigen unerlaubte Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten

Überlassen:

Im Sinne dieses Gesetzes

3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,

Und somit hat alles nachgelagerte, also die Tat von Tim, mit dem Prozess nichts mehr zu tun und sollte auch nicht Gegenstand der Verhandlung sein.

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Und das ist, rein rechtlich gesehen, unzulässig. Nur juckt das bei Autos meistens keinen.

Es wurden übrigens schon Leute mit Bußgeldern belegt, die im Sommer mit heruntergelassener Seitenscheibe geparkt haben - es könnten ja Unberechtigte den Gang rausnehmen oder die Handbremse lösen. Natürlich gibt es von dieser Regel Ausnahmen ... für Cabrios.

Falsch. Auch ein Cabrio darf man nicht mit heruntergelassenen Scheiben parken. Das Verdeck darf aber offen sein :gaga:

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Guten Morgen ihr Experten!

§14 StVO - Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

...

(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

§ 38a StVZO - Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

- Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung

-- sind üblicherweise Lenkschlösser (fälschlich auch als Lenkrad-/Lenkerschloss bekannt), oder auch Getriebeschlösser (z.B. Saab).

- Wegfahrsperren (seit ´98 in der Zulassungsordnung)

-- http://www.toptarif.de/kfz-versicherung/kf...n/wegfahrsperre vorgeschrieben sind die dort aufgeführten elektronischen.

Gesetzlich ist die Benutzung dieser beiden Vorrichtungen (soweit vorhanden) vorgeschrieben.

Hat hier jemand eine Versicherung abgeschlossen die ihm mehr abverlangt?

Offenes Cabrio mit hochgekurbelten Scheiben... :rotfl2: Aus der StVO ergibt sich eine solche Verpflichtung meines Wissens nach nicht. Sie könnte sich aber in den letzten Jahren durch höchst-richterliche Urteile ergeben haben, die den § 14 StVO dahingehend interpretiert haben. Dazu habe ich aber im Netz nichts gefunden. Hat da jemand eine Quelle?

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Genau so sehe Ich das auch!

Gruß

Turrican

Sage ich doch ein "Sündenbock" muss her, wenn die Verhandlung abgeschlossen ist oder der Vater irgendwie

verurteilt wird gehen die medien wieder zur Tagesordnung über und warten gierig auf die nächste Sensation oder

gar auf den nächsten Amoklauf-Ich glaube es war Oskar Lafontaine der die Paparazzis mal als Schmeissfliegen

bezeichnete.

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Guten Morgen ihr Experten!

Ist zwar OT aber:

Alle vorhandenen Sicherungseinrichtungen (Türen, Fenster etc.) müssen auch genutzt werden. Dazu gibt es zahlreiche Urteile, auch BGH.

Ausnahme ist das Cabrio-Verdeck. Das ist der Bestimmung nach keine Sicherungseinrichtung, solange das Fz als "PKW offen" beschrieben

und zugelassen ist. Gilt z.B. nicht für ein "Baur-Cabrio". Die sind als "PKW geschlossen" zugelassen, da muss auch das Verdeck geschlossen werden.

Deutschland halt......

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Und das er die Waffe an seinen Sohn überlassen hat, ist nicht bewiesen.

Dann kann man immer noch zu §52a WaffG greifen, der ebenfalls eine Straftat beschreibt: Vorsätzliche unzulässige Aufbewahrung, die die Gefahr verursacht, daß eine Schußwaffe in die Hände Unbefugter gerät.

Oder wurde der erst nach dem Amoklauf eingeführt? Dann gilt natürlich das Rückwirkungsverbot.

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Anklage:

Fahrlässigen unerlaubte Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten

Überlassen:

Im Sinne dieses Gesetzes

3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,

Muß ich mal nachhacken:

Hat er denn das ?

Die Waffe wurde ihn gestohlen - aus einem Kleiderschrank in seinem Schlafzimmer.

Entgegen sein Willen, nehme ich mal an.

Überlassen ist wenn er sagt " da und dort liegt die Waffe, nimm sie dir"

Sehe ich juristisch was falsch ?

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Seit wann bitteschön,...hat eine "Waffe" im Kleiderschrank zu liegen- :confused::confused::confused:

Meines Wissens, ist das nicht mal durch einen "Waffenschein" abgedeckt.

Genau dieser "Umstand" ist schon mehr als verwerflich ! !

T.K. hatte keinerlei Berechtigung die Waffe auch nur "anzufassen".-ohne Zustimmung des Vaters !

Alleine die fahrlässige "Verwahrung" der "Waffe" durch den "Vater" ist jetzt Unser Aller Problem !

Wollen, oder können das "Einige" nicht verstehen?

"Alle" meine Waffen sind im "Schränkchen", obwohl ich meinem Sohn, der über alle relevanten "Scheinchen" verfügt eigentlich "übern Weg traue".

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Seit wann bitteschön,...hat eine "Waffe" im Kleiderschrank zu liegen- :confused::confused::confused:

Meines Wissens, ist das nicht mal durch einen "Waffenschein" abgedeckt.

Genau dieser "Umstand" ist schon mehr als verwerflich ! !

T.K. hatte keinerlei Berechtigung die Waffe auch nur "anzufassen".-ohne Zustimmung des Vaters !

Alleine die fahrlässige "Verwahrung" der "Waffe" durch den "Vater" ist jetzt Unser Aller Problem !

Wollen, oder können das "Einige" nicht verstehen?

"Alle" meine Waffen sind im "Schränkchen", obwohl ich meinem Sohn, der über alle relevanten "Scheinchen" verfügt eigentlich "übern Weg traue".

Beid er Verhandlung geht es genau darum und um nichts anderes.

Nicht um Tim, ausser das er die Waffe an sich genommen hat, noch um den Amoklauf als solchen und auch nicht um die Opfer.

OWI oder Strafrecht ist wurscht. Es wird ein Verstoß gegen das Waffenrecht verhandelt und nichts anderes.

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Moin zusammen.

Hab ja hier schon so einiges gelesen. Zum Teil stimme ich zu, zum Teil kann ich manche Ideen und Posts in keinem Punkt unterstützen. So zum Beispiel, dass der Vater ja nicht wirklich Schuld hätte, der Sohn sei ja Amok gelaufen. Und man würde nicht verstehen, warum da nun noch zusätzlich zur "Öffentlichen Verurteilung" noch zu einer juristischen kommen soll.

Ich kann durchaus verstehen, dass er es nicht war der die Amok-Tat in Winnenden begannen hat. Dennoch hat er aber seinen Teil dazu beigetragen, dass es nicht sehr schwer war, Tim an Waffen gelangen zu lassen.

Natürlich hätte er auch mit einer Bombe, Messer, Kettensäge oder sonstwas ein Blutbad anrichten können, aber das finde ich ist kein Grund ihn daher aus der Pflicht zu nehmen.

Ich bin genauso verantwortlich, wenn ich mein Auto unabgeschlossen rumstehen lasse, oder meinen Schlüssel meinem (minderjährigen) Kind überlasse.

Eine Bestrafung für Tims Vater ist somit nicht Gegenstand einer Diskussion sondern Fakt. Und das ist auch richtig so.

Dass er nicht zum Haupttäter von Winnenden gemacht werden sollte ist denke ich auch klar.

Grundsätzlich denke ich schon, dass gewisse Kontrollen und Gesetze im Umgang mit Waffen sinnvoll sind. Viele sagen zwar, dass Waffen Dinge wie viele andere sind und auch so behandelt werden sollten (nicht unbedingt jetzt hier im Thread, ganz allgemein). Dazu zählt zum Beispiel das Thema "Vererbung", aber da bin ich halt anderer Meinung. Auch wenn Waffen genauso Töten wie Autos, Messer, etc, so sind sie doch primär mal dafür geschaffen worden und zum Teil erst mit der Zeit zum Sportgerät avanciert. Ich denke nicht, dass man Menschen (fast) ungehindert an eben solches Gerät lassen sollte. Es gibt ja auch nicht um sonst Führerscheine für Autos, Gürtelprüfungen im Kampfsport und so weiter...

Im Gegensatz erwarte ich aber auch, dass Gesetze fair sind. Es kann nicht sein, dass unsereiner unangemeldet kontrolliert werden darf, aber ein Verbrecher sich hinter einem Durchsuchungsbeschluss verstecken kann.

Es kann nicht sein, dass unsereins nicht mit einem Jagdmesser (zum echten Jagen, nicht um damit rumzulaufen) vom Geschäft nach Hause unterwegs sein darf, ohne den Zustand "nicht zugriffsbereit" hergestellt zu haben, ein Koch aber mit einem Küchenmesser mit 30cm Klinge vom Geschäft durch die halbe City rennen darf...

Da sollte man mal schauen, dass man eine gewisse Gerechtigkeit und Geradlinigkeit schafft!

So, nun schweife ich allerdings ab -> zurück zum Thema:

Ich finde sehr wohl, dass Tims Vater eine Schuld hat (wohlgemerkt EINE nicht DIE Schuld) und so für seinen nicht gerad kleinen Fehler gerade stehen muss. Dass durch ihn alle anderen LWB in Verruf kommen ist nicht nur traurig, unfair und ärgerlich, sondern auch Unwissenheit und Unprofessionalität aller Beteiligter. Dies ist aber in gleichem Maßen Tims Vater Schuld. Und dafür sollte er nach verbüßen seiner Strafe und dem Knabbern am Gewissensbissen "Amoklauf meines Sohnes mit meiner Waffe" knabbern.

Schließlich war auch er mal Sportschütze und sollte ganz genau wissen, was es bedeutet fahrlässig mit Waffen umzugehen auch ganz ohne dass sonst was passiert. Das finde ich jedoch sollte nach dem Amoklauf an 2. Stelle stehen. An 1. Stelle steht die Verurteilung. So dass die Eltern und Angehörige der Opfer einen kleinen Trost finden können.

Ich hoffe ihr versteht meinen Standpunkt der weder auf der einen, noch aber auf der anderen Seite ist...

Und es ist wohlgemerkt meine Meinung. Ich kann andere Meinungen akzeptieren, auch wenn ich sie selbst niemals vertreten würde.

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Irgendwie, gelingt es mir nicht. den Vater beim Thema "Verfehlungen"....ausen vor zu lassen !

Ganz ,ganz füher,...hieß es mal "Eltern haften für ihre Kinder"

Und für mich?,...gillt das auch in

jetziger Zeit komisch. wie man versucht,..die "Verantwortung an Katastrophen" auf " Andere" abzuwälzen ! !

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