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  1. Hatte das nicht vielmehr mit der Entwicklung leichter vollautomatischer Schützenwaffen und deren besonderen konstruktiven Anforderungen an Gewicht,Magazinkapazität, Verschlußwege,Lauferwärmung etc... zu tun ?
  2. DSH

    Verfassungsbeschwerde

    Wie das mit dem Pulverkarl hier rein kommt verstehe ich auch nicht, aber ich wars nicht... Aber mal eine andere Frage : Ist das hier bekannt ? Querulantengebühr Da wird sich wohl Herr Gräfe mehr Gedanken machen als wir, aber irgendwie stimmt mich das traurig.
  3. Das nicht gerade aber damals waren sie Verbündete der USA gegen die Russen und islamistisch fanatisch waren sie damals auch ganz schön gewaltig. Nur eben nicht Gegner der US Amerikaner und sie wurden, obwohl sehr muslimisch religiös ( na klar sie wollen ja die Weltherrschaft schon immer ) von den USA mit Waffen und Geld ausgestattet. Der Feind meines Feindes ist mein Freund. War ja sogar ein Vorzug im Kampf gegen die Russen, wenn man einen religiös fanatischen Freund hat der keine Rücksicht auf sich und andere nahm. Die Taliban in Afghanistan waren damals kein Problem für die USA, sondern die international agierende AlKaida und da waren komischerweise am 9.11. gar keine Afghanen dabei, sondern Saudis als Geldgeber, Marrokaner,Ägypter, Libanesen,...da hätten die überall rein gehen sollen.....wär nur bissel viel geworden. Da wurde das falsche Land bombardiert und erst dann wurden die Taliban zum Problem. Aber es ging sicher nicht um paar Terroristen oder unterdrückte Frauen, sondern man brauchte den Fuß in der Tür zum Öl und Präsenz in dieser Region.
  4. DSH

    Verfassungsbeschwerde

    Es wird keine weiteren Schlachten geben, nur noch Rückzugsgefechte wenn wir nicht jetzt gewinnen. @Herr Holle: Wie ich das lese, erinner ich mich an das Urteil des BVerfG wo es um den Abschuß von entführten Flugzeugen geht.( Schäubles Idee damals) Obwohl es ein hohes Ziel war die öffentliche Sicherheit zu schützen , weil durch Terroranschläge mehr Menschen umkommen können als im Flieger sitzen, hat das Gericht das abgeschmettert. Genau diese Abwägungen Punkt 1 bis 4 wurden wohl auch gemacht und das Ergebnis ist bekannt. Die Grundrechte der Flugzeuginsassen ( auch wenn sie vermutlich den Tod geweiht wären ) überwiegen die vermutete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
  5. DSH

    Verfassungsbeschwerde

    25 Euronen sind seit eben unterwegs, im nächsten Monat gibst Nachschlag. Möge die Macht mit uns sein.
  6. So ist das ganz drastisch gesagt H.M: Deswegen brachte ich ja auch das Beispiel vom Kfz das abgemeldet in der Garage steht und nicht kontrolliert wird. Das Auto ist genauso gefährlich wie sonst, selbst Kinder könnten es noch entwenden und fahren, aber es kontrolliert kein TÜV , warum nicht ?
  7. Sehe ich auch so. Bei der Heizungsanlage oder beim Auto (TÜV) kann allein durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Gefahr für Andere entstehen dem durch Kontrolle vorgebeugt werden muß , wie aber durch die bestimmungsgemäße Lagerung und Benutzung von Waffen ? Deshalb habe ich kein Problem wenn Schießstätten kontrolliert werden, denn hier besteht die Restgefahr weil die Waffen ja ausschließlich hier benutzt werden dürfen. Welche Gefahr geht aber von lagernden Waffen aus die nicht benutzt werden - doch nicht mehr als von einer unbenutzen Feuerstätte oder einem in der Garage stehenden stillgelegten KfZ. ( letzteres muß eben auch nicht zum TÜV)
  8. Eher braucht man einen Windigen Verfassungsrechtler, aber ich meine Schwarzwälder hat Recht. Wir können nichts verlieren (außer paar Euro) aber nur gewinnen.
  9. Vor dem BVerfG braucht man einen Anwalt, da gibst wohl wie ab LG Anwaltszwang und nicht jeder kann das, wie mir gesagt wurde. Klagen vor dem BVerG müssen sauber und umfangreich begründet werden warum das ein Verfassungsverstoß ist sonst nehmen die das gar nicht erst an. Nur einfach etwas behaupten das wird nicht reichen.Rechtsgutachten beilegen wäre schon mal ein guter Weg. Ich habe voriges Jahr auch mal wegen einer Verwaltungsrechtssache (Baurecht) das BVerfG angerufen weil das OVG eine Revision nicht zugelassen hat. Hat mich beim BVerfG nichts gekostet, denn der Anwalt hat auch auf sein Honorar verzichtet weil er das aus eigenen Interesse zwecks grundsätzlicher Klärung vorangetrieben hat ( und weil er Sch.. gebaut hat), Gebühren vom Gericht fielen keine an.( wohl aber bei den unteren Gerichten) Hat mir aber auch nichts gebracht weil das BVerG die Beschwerde gar nicht angenommen hat und das ohne Begründung. Das dürfen die und das machen sie auch in 95 % aller Klagen wie mir gesagt wurde. Allerdings sehe ich bei unserem Problem hier ganz andere Chancen, würde sagen das sieht gut aus und es wird wohl an der Zeit daß dem populistischen Treiben des Gesetztgebers mal ein Riegel vorgeschoben wird. Ich unterstütze das nach meinen Möglichkeiten gerne und wenns paar Euro sind. Das teuerste werden Gutachten sein.
  10. Oh ja , ich habe aber was zu verbergen ! Meine privaten Wohnräume und mein Privatleben ! Wenn ich solche Sprüche höre, kommt mir die Galle hoch.
  11. Vielleicht gerade deshalb.. "da stimmt was nicht,das ist zu korrekt , den schaun wir uns mal an" Eigentlich schlagen zwei Herzen in meiner Brust: Zum einem kenne ich den Sachbearbeiter relativ gut, ist ein netter Junge,korrekt zuvorkommend und kein bissel überheblicher Beamter und was noch wichtig ist, er ist selber Sportschütze und kennt uns . Ich weiß also, er tut nur das was er tun muß. Warum soll ich den Schwierigkeiten machen wo ich auch weiß daß er mir keine macht ,aber machen könnte. Da meine Tresore vorhanden sind, die Waffen gut verstaut ,sehe ich auch kein Problem..... Das Zweite ist aber das Grundsätzliche ( für das mein Sachbearbeiter ja nun nicht kann ). Mich wurmt es mit einem Kriminellen gleichgestellt zu werden, unter Generalverdacht wegen eines irren Mörders gestellt zu werden und unter generelles Mißtrauen gestellt zu werden und zwar grundlos in einer Weise daß sie in meine persönliche Sphäre reingucken müssen , in das was das GG aus guten Grund schützt- die private Wohnung. Bin ich ein Aussätziger, ein Bürger 2. Klasse weil ich ein Hobby habe ?
  12. Bin zwar kein Jurist, aber hier besteht meiner Meinung nach der Knackpunkt. Solange kein Verstoß gegen Rechtsnormen begangen wurden gilt das Grundgesetzt für jeden uneingeschränkt und nicht unter Vorbehalt. Die Inanspruchnahme eines Rechtes darf nicht zur Minderung eines anderen Rechtes führen, soviel ich weiß ein eiserner juristischer Grundsatz. Irgendwo stand das noch in Latein gehämmert, weiß aber nicht wo. Aber Preisfrage: Was ist der Unterschied zur Kontrolle nach dem Sprenggesetzt, also die Überprüfung eines Pulverlagers ? Da muß ich sie doch auch reinlasse ( im unbewohnten Nebenraum kein so großer Eingriff in die Privatsphäre, zumindest nicht bei mir ) Steht da der Zusatz "Artikel 13 des GG wurde hier eingeschränkt" ?
  13. Ich werde also genötigt auf meine Rechte nach dem Grundgesetzt zu verzichten oder es entstehen mir Nachteile ? Ist Nötigung auch nicht ein Straftatbestand ? Das müßte in der Tat mal das BVG klären....
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