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Ernst gemeinte Frage: wo steht im Gesetz, dass das "Geschoss" bis zum Zieleintritt bestehen bleiben muss? Es ist die Rede von "Geschosse durch einen Lauf getrieben". Was nach dem Laufaustritt passiert, ist demzufolge irrelevant. Wenn also eine wassergefüllte Hülle durch den Lauf getrieben wird, wäre es eine Schusswaffe (die anderen Eigenschaften vorausgesetzt), ungeachtet dessen, dass sich die Hülle nach dem Austritt selbst zerlegt (so habe ich das Prinzip verstanden). Gegenargumente? PS: Anders sieht es aus, wenn keine Hülle, sondern nur ein formschlüssiges Abschlusselement das Wasser nach vorn und hinten abschließt, das Wasser also nicht geführt, sondern nur geschoben würde, dann wäre es per Definition wohl sicher kein Geschoss.
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Drei Viertel des Forums scheinen xxxxxxx darauf zu warten, dass die nächste Verschärfung kommt. Anderenfalls könnte man ja nicht mehr so herrlich jammern ...
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Waffe, die man nicht hat und nicht will, in WBK eintragen.
Sgt.Tackleberry antwortete auf JägermitHut's Thema in Waffenrecht
Das ist 2x Unsinn. Zu #1 dürfte wohl klar sein, worüber wir sprechen. Wenn in der Zeit, wo die Waffe bei JmH lag, ein Verbrechen verübt worden wäre, soll der Händler dann sagen "die lag lt. NWR die ganze Zeit bei mir?" - oder soll die Waffe lt. NWR einige Tage einfach "verschwunden" gewesen sein? Wenn du beide Fragen mit "nein" beantwortest, dürfte der Fall also klar sein. Zu #2: Warum sollte den Händler das stören? Oder meinst du, für den Fall, dass Schadenersatz geltend gemacht wird? Der Fall kann immer auftreten, auch, wenn ich die Waffe im Laden kaufe, sie mit nach Hause nehme und dann feststelle, dass sie defekt ist. Touché! Streng genommen, würde ich sagen, ja. Allerdings kann der SB ja im eigenen Ermessen Ausnahmen machen. Das sollte in diesem Fall locker begründbar sein, hängt also - wie so oft - vom SB ab. -
Waffe, die man nicht hat und nicht will, in WBK eintragen.
Sgt.Tackleberry antwortete auf JägermitHut's Thema in Waffenrecht
Wirst du die Waffe einfach eintragen lassen müssen. Klingt für mich auch absolut logisch, immerhin hattest du sie eine Zeit lang in deiner Gewalt. Wo ist da die Frage?! Die Kosten sind natürlich ärgerlich, das müsstest du ggf. beim Händler als Schadenersatz reklamieren, aber die Behörde verhält sich für meine Begriffe völlig korrekt. -
Korona-Gruppentests - Kostgünstig und umweltfreundlich
Sgt.Tackleberry antwortete auf webnotar's Thema in Allgemein
Ich bin sicher kein Corona-Verharmloser, aber mir kommen gewisse Parallelen zwischen "Corana-Test" und "Waffenschrank zur Aufbewahrung" in den Sinn. Geht es nur mir so? -
F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021
Sgt.Tackleberry antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Wer aufgibt, sollte sich später nicht beschweren. Hab' mich angemeldet. -
§12, Abs. 1, Nr. 2? Ich denke, das setzt die Kenntnis voraus, was man da transportiert. Die WaffVwV erlegt dem Transporteur beispielsweise - unabhängig von der Freistellung einer Erwerbsberechtigung - die sichere Aufbewahrung der Waffen auf. Dürfte beim Versand mit DHL kaum gegeben sein. Darum geht es doch. Wenn wir uns darauf einigen, dass der Versand mit DHL durchaus ein (wenn auch aus Sicht vieler minimales) Restrisiko darstellt, das ich als LWB eingehe, dann ist doch alles geklärt. Dann sollte es dem OP aber auch freistehen, zu entscheiden, ob er bereit ist, dieses Risiko einzugehen, oder eben nicht.
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Ich weiß gar nicht, wo dieser rauhe Ton herkommt ... 😐 Die Frage ist doch grundsätzlich berechtigt. Ich stand kürzlich vor dem gleichen Problem. Also mal ganz sachlich - gehen wir davon aus, dass wir das Paket ganz normal per DHL (nicht Express mit pers. Zustellung) versenden: 1) Gibt es irgendwelche Zweifel darin, dass ich als Versender für den Versand verantwortlich bin (das Versandetikett des Händlers ist nur eine Empfehlung, das begründet keine Verantwortungsübernahme)? Falls ja - mit welcher Begründung? 2) Auf welcher rechtlichen Grundlage drücke ich einem Unberechtigten (DHL-Zusteller) eine Waffe in die Hand? Dass die AGB das nicht ausschließen, macht es ja waffenrechtlich noch nicht korrekt, ebensowenig, dass der Zusteller nicht weiß, was er transportiert. Ich spreche nicht davon, wie hoch das Risiko ist, dass etwas passiert, sondern vielmehr darüber, dass bzw. ob überhaupt ein Risiko besteht. Wenn man die Beiträge hier liest, scheint es ja völlig risikolos zu sein, weil rechtlich 100% in Ordnung. Das glaube ich aber nicht.
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Ruhig Brauner. DHL Express und DHL (Paketdienst) sind getrennte Unternehmen ...
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Ich habe mir (zunächst) nur die Texte angeschaut, scheint ja sehr ordentlich (und aufwändig) recherchiert zu sein. Allerdings scheint sich in den Daten ein Fehler bzgl. der WBKen zu verbergen: auf ca. 1 Mio. WBK-Inhaber kommen etwas mehr als 100.000 WBKen. Das kann ja nicht sein. Wenn man dann in die Einzelstatistiken der Behörden schaut, sieht man, dass in allen Fällen die Zahlen entweder für die WBK-Inhaber oder die WBK genannt sind. Das finde ich einen ziemlich groben Fehler in der Statistik - und das könnte auch die "Abweichung von ca. 100.000" erklären. Komisch, dass das keinem aufgefallen ist, das stellt die gesamte Arbeit für mich etwas in Frage ...
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Es gibt Anwälte, die gegen eine Pauschale gegen alle Negativbewertungen vorgehen, meinst du, eGun will sich für dich verkämpfen (selbst, wenn du Recht hast)? Ich würde das genauso machen ... ist Mist, aber was willst du machen.
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Louisiana: Bewaffnete Privatpersonen erschießen Amokläufer
Sgt.Tackleberry antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es gibt in den USA im Durchschnitte JEDEN TAG einen "Amoklauf" (mit mind. 4 Toten bzw. Verletzten). Wieviel davon liest du denn so in der von dir so bezeichneten "Qualitätspresse"? -
So ganz naiv ist die Idee des "freundlichen Anrufs" nicht. Es gibt eine Initiative "Fairness im Handel" (kann man googeln), die sich genau das zum Ziel setzt. Dass man "Konflikte" fair und abmahnungsfrei behandelt. Alle Teilnehmer sind gehalten, sich an den Kodex zu halten. Das funktioniert auch. Ist also nicht so, als wäre das ein Zeichen von Schwäche, wenn man nicht gleich zum letzten Mittel greift. Und, auch, wenn die Initiative naturgemäß auf den (kleineren) Onlinehandel zielt, wäre das m.E. auch in größerem Maßstab denkbar.
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Die Nennung der Marke ist (privat) völlig unkritisch und erlaubt. Die Wiederholung / Beschreibung des Sachverhalts ebenfalls, sofern man keine Unwahrheiten verbreitet.
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Allem voran erstmal - mein herzliches Beileid. Wenn du dich jetzt um den Verkauf / Weitergabe der Waffen kümmerst, kann das ja noch nicht so lange her sein. Ansonsten gilt tatsächlich, Bilder machen und hier einstellen, das hier im Forum verfügbare Fachwissen versetzt mich regelmäßig in Erstaunen. Das dürfte dir auf jeden Fall helfen - auch bei potenziellen Verhandlungen mit Interessenten (oder eben der Suche nach anderen Möglichkeiten).
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Verwaltungsgerichte und ihre politische Abhängigkeit
Sgt.Tackleberry antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenlobby
Inwiefern? Nur, weil ein Gericht eine dir nicht passende Entscheidung getroffen hat, muss es doch nicht gleich "politisch gelenkt" sein. Insgesamt erscheint mir deine ganze Sichtweise etwas - ich entschuldige mich im Vorfeld dafür - naiv. Hast du eine Vorstellung, wieviele Richter an einem Verwaltungsgericht arbeiten? Es gibt in Deutschland über 50 (!) Verwaltungsgerichte und über 2.000 Verwaltungsrichter (also durchschnittlich mehr als 40 Richter pro Verwaltungsgericht). -
Händler verkauft Waffe aber nicht die Munition dazu
Sgt.Tackleberry antwortete auf Loki72's Thema in Waffenrecht
Das ist schon noch etwas anderes. Die Waffe ist registriert, du hast deine Erwerbsberechtigung nachgewiesen und die Überlassung wird gemeldet. Danach hast du halt 14 Tage Zeit, die Waffe einzutragen. Ist nichts anderes, als eine Waffe mit Voreintrag. Da fahre ich ja auch eine Waffe spazieren, die nirgendwo in meiner/n WBKen eingetragen ist. Dass die Erwerbsberechtigung auch für die Munition gelten könnte, wäre nach logischem Ermessen sinnvoll, ist aber halt gesetzlich anders geregelt. -
Kanada Verbot von Halbautomatischen Langwaffen
Sgt.Tackleberry antwortete auf Petehans's Thema in Allgemein
Soweit ich informiert bin, wurden halbautomatische Langwaffen nicht in Gänze verboten, sondern "lediglich" bestimmte Typen / Plattformen (AR-10, AR-15, M4/16 u.a.). -
Wieviel habt ihr 2020 für euer Hobby ausgegeben?
Sgt.Tackleberry antwortete auf Commerzgandalf's Thema in Allgemein
🥰 Siehste - Frage selbst beantwortet! Bei mir auch wieder locker 5-stellig, trotz Wegfall der Schießtermine. Ist halt Hobby. -
Ja, für den Händler. Das habe ich nie in Frage gestellt. Aber wie du vorschlägst, belassen wir es dabei.
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https://www.e-commerce-magazin.de/welches-recht-gilt-fuer-online-verkaeufe-ins-ausland/ Zitat (Hervorhebung von mir): "Sicher ist: Es gilt nicht automatisch das nationale Recht am Sitz des Online-Händlers."
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Das ist nicht so eindeutig. Der Kauf hat nicht "in Deutschland" stattgefunden, sondern online. Das ist mehr als nur eine abstrakte Formulierung.
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In der Tat hat der Verkäufer im Falle eines Irrtums (beispielsweise über die Beschaffenheit der Ware) die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Ob das in diesem Fall trägt, darf bezweifelt werden, denn es war kein Irrtum (der hätte passieren können), sondern schlicht Unkenntnis - die nicht hätte passieren dürfen / sollen. Insofern würde ich davon ausgehen, dass der Kaufvertrag gültig ist. Muss er nicht, es geht um Wertersatz. Abgesehen von dem "ideellen" Wert, der keinen (außer dem Käufer) interessiert, hat sich der Verkäufer zum Verkauf einer Sache verpflichtet. Nun muss er den "Gegenwert" liefern. Das könnte auch in einer Ersatzvornahme münden, das bedeutet, OP besorgt sich die Waffe (gleicher Qualität und Erhaltungswert) anderswo und berechnet dem Verkäufer die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis. Und?! Warum sollte das den OP interessieren? Das ist doch nicht sein Problem ...
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Kontaktbeschränkung - Verstand gegen Herz
Sgt.Tackleberry antwortete auf Dickdan007's Thema in Waffenrecht
Was für ein geist- und sinnloser Beitrag. PS: So, nun will ich aber auch auf die Ignore-Liste!