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Sgt.Tackleberry

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  1. Geiler Name des Verkäufers ... "nomen est omen".
  2. Wer sagt denn, dass der Händler was eingetragen hat? Der Voreintrag lautet auf Kat. C und der Waffenbrief des Händlers weist eben eine Kat. B-Waffe aus.
  3. Probier' sie doch mal trocken aus, dann kommst du schon drauf! Tipp: es ist KEINE qualitative Bewertung.
  4. #meetoo ... ich habe auch die Verlängerung der Auflagefläche dazu gekauft. Trotzdem komme ich mit dem Ding an meine Grenzen - und blicke immer neidisch auf die Bollerwagenfahrer, die einfach alles "reinwerfen" können, während ich anfange Tetris zu spielen und mir zu überlegen, wann ich wo ran kommen muss. Aber es stimmt schon, die Bollerwagen nehmen reichlich Platz weg und es grenzt schon an Egoismus, wenn sich jemand mit dem Ding in den engen Stand quetscht.
  5. Das wären für mich eben genau die Nachteile - ich habe lieber einen freien Griff auf die Waffen, beim Hyscore wäre mir das zu viel Gefummel (ohne es wirklich beurteilen zu können, rein der Optik nach zu urteilen). Wenn der Platz limitiert ist, dann ist das aber sicher eine Lösung ...
  6. Hab' ich im Einsatz - bin sehr zufrieden: https://www.amazon.de//dp/B0829WHYSV/
  7. DANKE! Soviel zu der Aussage, das sei "albern". Denn genauso kann man das Gesetz lesen. Ja, bei dir. Und bei mir steht das nicht. Und nun?!
  8. Und das folgerst du woraus (abgesehen von logischem Verständnis)? Ich wäre nämlich bei @ASE - wenn die Behörde die "letzte" passende Grundwaffe austrägt, müsste sie die Erlaubnis für das WS aktiv widerrufen. Denn ich habe eine Erlaubnis in meiner WBK - die an keinerlei Bedingungen geknüpft ist. Und ich bin doch nicht verpflichtet, selbstständig darauf hinzuweisen, dass ein Bedürfnis / eine Erlaubnisgrundlage weggefallen ist. Sonst müsste es ja auch die Verpflichtung geben, selbstständig seine WBK abzugeben, wenn man die Schießtermine nicht mehr einhalten (bzw. nachweisen) kann.
  9. Ich gebe euch ja Recht, und die Erläuterung von @ASE ist absolut schlüssig! In dem Fall erhält das WS, sobald es eingetragen ist, aber eine eigenen Erlaubnis. Und die ist halt unabhängig von der Waffe, denn zumindest bei mir ist keine eingetragen! Konstruieren wir also folgenden Sachverhalt: Ich kaufe mir ein WS für meine X-Six. Dann kaufe ich mir ein Jahr später eine X-Five und verkaufe die X-Six. Erlischt die Erlaubnis für das WS - weil die "originäre" Grundwaffe weg ist? Ich würde sagen, nein. Und das wäre ein Argument, warum das Gesetz so geschrieben ist, wie es ist - und warum die Eintragung einer Bezugnahme in der WBK überflüssig - bzw. überregulatorisch - ist.
  10. Interessanterweise steht das bei mir nicht drin! Da steht das WS völlig isoliert (wie jede andere Waffe auch). Jetzt spalten wir mal das Haar (und das ist nicht ironisch, ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch!!): Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2 regelt den erlaubnisfreien Erwerb von Wechselsystemen (namentlich genannt) - nicht jedoch den Besitz, und es wird kein Bezug zur Grundwaffe genommen! Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a regelt den erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von diversem Zeug, u.a. Einsteckläufe, Einstecksysteme sowie Einsätze, "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.". Ein WS ist kein Einstecksystem und auch kein Einsatz (hierbei handelt es sich lt. Begriffsbestimmung um irgendwas, das ins Patronenlager gesteckt wird), also ist der Besitz des WS über die Eintragung in die WBK erlaubt (was ja auch logisch ist). Nun aber die Frage: warum fehlt in Punkt 2 der Bezug zur (Grund-)Waffe? Demzufolge wäre es logisch, dass kein Bezug in meiner WBK steht - das WS ist "jetzt" erlaubt und bleibt es (solange irgendeine Waffe mit größerem Kaliber in der WBK eingetragen ist, völlig egal, welche). Widerspruch?
  11. Die manuelle Anpassung ist ein Klacks. Musste ich bei einer meiner Waffen machen - ist in 5 min. erledigt und völlig problemlos. Dass die "Schrauben sich lösen", halte ich für ein Gerücht. Jedenfalls haben sich meine nie gelöst. Natürlich können Schrauben sich lösen - aber in aller Regel waren sie dann nicht fest. Ach ja - und es gibt auch einen Mündungsdorn als Ergänzung. Allerdings würde ich sowas nicht brauchen - bzw. wollen. Im Übrigen möchte ich diesen wichtigen Hinweis noch einmal aufgreifen:
  12. Quelle? Nur, weil deine Behörde das so macht (und du das als "richtig" bzw. "logisch" empfindest), ist das kein Beleg.
  13. Bezog sich das auf die Ursprungsfrage "Mun.-Erwerb für WS" oder auf die spezielle Thematik ".38 in .357"? Bezogen auf die Ursprungsfrage - ich hatte bzw. habe in Berlin auch noch nie Probleme mit der Mun.-Erwerbsberechtigung für WS gehabt, die wird gleich mitgestempelt. Allerdings finden sich im Gesetz tatsächlich keine Ausführungen dazu. Wenn man das wörtlich auslegt, ist es tatsächlich so, dass für den Mun.-Erwerb die Verbandsbescheinigung notwendig ist, weil es dafür - anders als für das WS selbst - eben keine vereinfachte Regelung in Form einer Erlaubnisfreiheit gibt. 😐
  14. Dann werfe ich mal meinen Hut in den Ring. 🙂 Zunächst mal sehe ich keinen echten Vorteil darin, erstmal ein preiswertes Rig für das häusliche Training anzuschaffen - wenn, dann investiere gleich richtig und trainiere ordentlich (du wirst ja eh "lebenslang" Dry-Fire-Training betreiben und es wird langfristig ohnehin auch nicht bei einem Rig bleiben). Gürtel Ich habe sowohl den Begadi-Gürtel, als auch den DAA (2x), allerdings den Competition Belt (ich sehe keinen echten Vorteil des teureren Pro Belts). Wenn man die beiden nebeneinander legt, wird der Unterschied sehr klar. Der DAA ist wesentlich steifer, das macht sich bemerkbar, wenn man die Waffe aus dem Holster zieht, da verzieht sich das Holster beim Begadi gern mal ... darüber hinaus ist der Begadi insgesamt einfach grottig verarbeitet. Ich glaube, ich habe ihn noch nie benutzt, vermutlich nehme ich diesen Post zum Anlass, ihn mal zu entsorgen. Holster Ich kann (aus eigener Erfahrung) nur das 5CW beurteilen, ansonsten habe ich das DAA Racemaster, das DAA Alpha-X sowie das normale Ghost Thunder Stinger Holster. Das 5CW tat seinen Dienst, aber habe ich es trotzdem verkauft, weil ich das / die DAA-Holster wesentlich besser finde. Verarbeitungsqualittät und Haptik sind deutlich besser (was natürlich seinen Preis hat). Bei den DAA-Holstern finde ich außerdem die Möglichkeit grandios, das Inlay auszutauschen, in einer Minute ist das Holster auf eine andere Waffe umgebaut. Mag Pouches Ich habe die DAA Racer und bin zufrieden. Ich denke, abgesehen vom Look&Feel ist hier nur drauf zu achten, dass die Dinger stabil und möglichst flexibel einstellbar sind. Sollte bei allen gegeben sein, allerdings passen die 5CW (soweit ich weiß), nicht an den DAA-Belt, also aufpassen und nicht wild mischen.
  15. Den hatten wir schon - s. Post von @scotty600. Die sind an sich perfekt, aber zu breit (bzw. hoch). Ich werde die mal anschreiben, ob eine Sonderanfertigung in 3.8 cm möglich wäre.
  16. Das ist ja der Wahnsinn!!! Schaue ich mir auf jeden Fall im Detail an, schauen, ob ich das selbst hinbekomme (bzw. machen lasse). Ich habe zwischenzeitlich etwas herumexperimentiert, für 12 Euro einen 1,5"-Gürteil bei Amazon "geschossen" und für 2 Euro (das war mir zu peinlich, da habe ich auf 10 aufgerundet), von meiner Schneiderin ein Klettband innen aufnähen lassen. Damit ist die Anforderung eigentlich perfekt erfüllt, aber der Gürtel ist natürlich sehr weich, da gewöhne ich mich noch nicht wirklich dran:
  17. Sgt.Tackleberry

    Timer CED 7000

    Jupp, den hab' ich auch. Vorteil ist für mich die einfachere Ablesbarkeit. Dieses Hochklappenmüssen beim CED7000 (um den Hals hängen ist noch schlimmer) nervt mich. Letztens habe ich den Spymode ausprobiert. Das ist ja nun ein völliges Alleinstellungsmerkmal des Shotmaxx. Soll heißen, dass statt eines Startsignals die (hastige) Bewegung als Startsignal genommen wird. Also - Shotmaxx wird aktiviert, Hände gehen in Ruhestellung, Shotmaxx wartet. RO piepst, meine Hände gehen (ruckartig) nach oben, der Shotmaxx startet die Zeitmessung. Rest läuft dann ganz normal. Dann kann man noch automatisch ein bisschen Zeit dazu addieren lassen (die Reaktionszeit vom Piep bis zur Bewegung) und sollte dann in der Lage sein, nach dem Match die Splitzeiten herunterzuladen. In der Theorie der Hammer, in der Praxis hat es bei der letzten Steel Challenge leider gar nicht funktioniert. 😐 Da wurde nur Murks angezeigt. Ich muss das nochmal in Ruhe bzw. im Dry Fire testen.
  18. Genau so sehe ich das auch. Wenn ich recht informiert bin*, gilt Folgendes: 1) Polizisten gelten (nach Ausbildung) als sachkundig. Das ersetzt aber nicht die WBK, sondern nur den Sachkundenachweis für die Beantragung der WBK. 2) Erwerb und Besitz von Waffen für den privaten Gebrauch erfordern eine WBK inkl. Bedürfnis (z.B. als Sportschütze), also ganz normal. 3) Der dienstliche Gebrauch von Schusswaffen, sowohl der dienstlich überlassenen, als auch eventuell privat besessener, ist vom WaffG ausgenommen. Alles nachzulesen in der WaffVwV (§55). Daraus folgt für mich (kein Gendering, weil zu faul): 1) Ein Polizeibeamter befindet sich immer im Dienst (theoretisch). 2) Ein Polizist darf seine Dienstwaffe damit auch "privat" tragen (also außerhalb des regulären Dienstes, weil vom WaffG ausgenommen). 3) Ein Polizist benötigt für den Umgang mit Schusswaffen für private Zwecke eine WBK (Sachkunde wird ohne Nachweis wird anerkannt). 4) Ein Polizist benötigt für den Umgang mit privat erworbenen (bzw. besessenen) Schusswaffen für dienstliche Zwecke keine WBK. Das würde also bedeuten, deine Lebensgefährtin dürfte grundsätzlich nur in dienstlicher Absicht auf die Waffen zugreifen. Diese dienstliche Absicht wäre im konkreten Fall nachzuweisen. Spannend bleibt hingegen die Frage, ob du einer erleichterten Sicherungsverpflichtung ggü. deiner Lebensgefährtin unterliegst, also ob du ihr beispielsweise den Schlüssel bzw. die Kombination für den Safe geben dürftest. Ich würde sagen, ja - denn sie könnte ja jederzeit in die "Verlegenheit" kommen, dienstlich auf die Waffen zugreifen zu müssen. Dass sie es nicht für private Zwecke darf, unterliegt dann ihrer Verantwortung, so wie eben auch ein Sportschütze wissen muss, wann und wie er mit den Waffen umgehen darf. * Ich bin weder Polizist noch Jurist! Das kann also alles Mist sein, lasse ich gern korrigieren.
  19. Diese Diskussion hatten wir doch auch schon mal ...
  20. Nein, nein, nein ... da muss man SEHR genau lesen!! Die Frage bezieht sich auf den Begriff "schießen". Also schaut man in den entsprechenden Passus des WaffG und der wurde im Eingangspost nur verkürzt wiedergegeben: Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 7: Also weiter im Text mit Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.1: Blasrohre sind also sehr wohl Schusswaffen! Demnach fiele auch die Verwendung unter den Begriff "schießen" ... ABER: Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2: Und da ist die Lösung. Blasrohre sind Schusswaffen, sind aber explizit vom Gesetz ausgenommen (mit Ausnahme des §42a) und damit fällt auch die Verwendung nicht unter den gesetzlichen Begriff des Schießens (der eine Schusswaffe nach WaffG erfordert) . Das Gesetz ist sehr sperrig, daher empfiehlt es sich wirklich, so oft wie möglich, auf eigene Faust in den Text abzutauchen.
  21. Nun hätte ich gesagt - GENAU DIE SIND ES. Zwar durchaus amtliche Preise, aber Qualität soll es ja sein. Nun habe ich die Pouches und die Holster nachgemessen und die haben nur 38 mm (= 1.5 Zoll)!! Da passt der 40mm Gürtel ja dann wieder nicht. Ich habe jetzt mal TACWKRS angefragt (@smittiloisel - vielen Dank für den Tipp!!), die haben zumindest den Inner Belt in 38mm, mal schauen, ob der dazu passende Gürtel das gleiche Maß hat (was ich allerdings bezweifle). @schattenspeer: Klar, die normalen IPSC-Belts ohne Schnalle sind schon praktisch, ich habe auch drei davon (u.a. 2x den DAA Premium) - aber ich brauch die halt bombenfest, damit ich mich wohl fühle und da bin ich halt immer am rumzuppeln, weil die nie so fest sitzen, wie ich mir das wünsche.
  22. Es mag sein, dass 2 Zoll das Standardmaß für Einsatzzwecke sind - aber - zumindest mein - Equipment ist auf 1.5 Zoll ausgelegt. @kontra: Das sind 4,5 cm. @horidoman: Er soll schon auf einen Untergürtel passen. @MAHRS: BIANCHI PatrolTek? Den habe ich auch nur in 5 cm gefunden - wie muss ich mir das mit den Clips vorstellen? ich würde schon gern mein Equipment weiter nutzen (sind ja fast 500 Euro in Summe ... 😐 ).
  23. Ist irgendjemandem ein IPSC-tauglicher Gürtel (also mit 4 cm Breite bzw. Höhe und Untergürtel) mit einer richtigen Schließe / Koppelschloss bekannt? Also sowas in der Art - nur eben in 4 cm: Ich finde überall nur die taktischen Einsatzgürtel (wie jener abgebildete) mit 5 cm, da passen aber meine ganzen Holster, Pouches etc. nicht dran.
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