Zum Inhalt springen

Sgt.Tackleberry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.724
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sgt.Tackleberry

  1. Es scheint durchaus einen Unterschied zwischen LEP und EEP zu geben, mindestens die fehlende Lademöglichkeit (in der Box) beim EEP, aber offenbar auch einen Funktionsunterschied: https://www.sks-gmbh.com/news/3m-news/item/4048-was-ist-der-unterschied-zwischen-gehoerschutzstoepsel-mit-niveauabhaengiger-funktion-lep-100-tep-100-und-lep-200-tep-200-und-eep-100.html So, das als konstruktiver Beitrag. Nun noch eine eigene Frage. Ich spiele auch mit dem Gedanken, mir einen In-Ear-Gehörschutz zuzulegen, aber da ich ihn größtenteils in einer Indoor-Schießanlage (allerdings mit wenig Betrieb) einsetze, frage ich mich, wie es mit der bereits erwähnten Impulsübertragung über den Schädelknochen aussieht. Das hatte ich hier im Forum irgendwann irgendwo erstmalig gelesen, und im Internet - selbst bei Hörgeräteakustikern - findet man dazu null Informationen. Konkret gefragt: wenn ich alleine mit einer 9mm schieße, die einen Schallimpuls von 150db erzeugt, wie gefährlich ist dann der Impuls, der nicht über die Stöpsel abgefangen werden kann und über den Knochen übertragen wird?
  2. Das ist m.E. kein Werbevideo für die Öffentlichkeit, sondern richtet sich an Sportschützen, die sich für IPSC interessieren, aber abgesehen von dem Wort noch nicht viel darüber wissen. Dafür ist es top gemacht. Jemand, der sich das erste Mal mit dem Gedanken beschäftigt, IPSC zu schießen, bekommt hier wertvolle Einblicke. Dass der nun mit leerem Magazin vor der Scheibe steht (ist ja bei Minute ~13 schön mit einem lauten Fluchen unterlegt), oder sonstige Nickeligkeiten, intetressieren den IPSC-Neuling ungefähr so sehr, wie die platzende Currywurst in China.
  3. Wie bereits gesagt, 2 pro Halbjahr (von finanziellen Fragen abgesehen), also 4 im Jahr - womit Dein Wunschzettel "abgearbeitet" wäre. Was die Reihenfolge anbelangt, wenn der Wunschzettel so feststeht, dann kauf sie in der Reihenfolge, wie du sie am dringendsten haben willst (am meisten schießen wirst). Der Grund ist, dass sich die hier genannten Waffen nicht überschneiden. Die Frage ist eher, ob es die "richtigen" Waffen sind, wenn Du noch etwas ausbauen willst. Ich habe beispielsweise als allererste Waffe die X-Six gekauft. Damit gab es dann bei der 2. KW keine Diskussion, weil die X-Six für Präzi zu schwer ist. Bei der CZ75 könnte es schon bei der 2. KW schwer werden, wenn der Verband sagt, "Wieso, die passt doch?". Wenn Du also Ambitionen auf weitere hast, solltest Du hier nochmal in Dich gehen. Wenn der Bedarf (vorerst) gedeckt ist, wie gesagt, dann geh nach "haben-wollen"-Faktor. Have fun!
  4. Es ging um den Zielpunkt auf der Scheibe, dort wo wir also - unabhängig von der Einstellung der Visierung - bei 100% Präzision treffen, nicht um die Einstellung der Visierung. ;) @OP: Ich ziele tatsächlich ein "Mü" unter Rot, wobei das natürlich nicht genau zu definieren ist. Aber definitiv etwas drunter, aber deutlich über blau.
  5. Das! Wir haben einem Kumpel zum 50. ein "Shoot-Event" geschenkt, als Erinnerung bekommt er seine Erstlingspatrone gesäubert und poliert mit neuem Geschoss geschenkt. Das kostet ein paar Cent und ein paar Minuten Arbeit und ist ein perfektes Andenken.
  6. ASE hat eine Mission, die wird keiner durchbrechen. Mittlerweile hat er sich auch so einbetoniert, dass er gesichtswahrend gar nicht mehr zurück kann. Alle anderen müssen halt abwägen ... Wenn ich aus der Urteilsbegründung für den hier prominent diskutierten Fall zitiere (Quelle: https://openjur.de/u/2174051.html): Dieses Urteil legt deutliche Maßstäbe an, in welchen Fällen eine Unzuverlässigkeit vermutet würde. Es sagt - weil es das für diesen Einzelfall nicht musste - nicht aus, dass nur diese Sachverhalte eine Unzuverlässigkeit begründen würden, insofern bleiben natürlich weitergehende Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen. Ich persönlich (abgesehen davon, dass ich keinen Schlüssel habe) würde demzufolge darauf verzichten, im Eingangsbereich ein 20-Euro-Schlüssel-Tresörchen mit einer Aufschrift "Waffentresor" aufzuhängen. Befände sich der Schlüssel hingegen in einem Brillenetui in einer abgeschlossenen (Holz-)Schublade meines Schreibtisches, deren Schlüssel sich wiederum an meinem Schlüsselbund (oder an einer Kette um meinen Hals) befände, dürfte das völlig ausreichen. Das Gericht hat ja klar festgestellt, dass "hohe kriminelle Energie" notwendig war - und zudem die Urlaubsabwesenheit genutzt wurde. Wenn die Täter also die Zeit haben, die ganze Wohnung auf den Kopf zu stellen, um an den Schlüssel zu gelangen (und entsprechende Zeit dafür mitbringen und haben), dann ist das kein "fahrlässig ermöglichter unbefugter Zugriff", sondern schlicht eine kriminelle Handlung, der man nun mal nicht zwingend etwas entgegensetzen kann (siehe Bedrohung des Schlüsselinhabers - gleiches Prinzip, wenn jemand die Kombination aus mir herausprügelt, dürfte das wohl kaum als fahrlässige Ermöglichung unbefugten Zugriffs gewertet werden). Wer (= ASE) sich besser fühlt, wenn er einen 0-er Schrank für die Schlüsselaufbewahrung verwendet, soll das doch tun. Die anmaßende Art, alle Foristen mit abweichender Meinung als Trolle (oder Schlimmeres) abzuwerten, ist hingegen schlicht unnötig ... Meine persönliche Meinung.
  7. Ja, jetzt hast du mich überzeugt - wenn in der WBK tatsächlich der 14/4 als Rechtsgrundlage für die Erteilung der Erlaubnis benannt ist und dieser § künftig nicht mehr existiert (bzw. an andere Stelle gerückt und verändert wurde), dann könnte sich hier in der Tat eine interessante Konstellation ergeben.
  8. Wenn man das Haar so spaltet (was weder ironisch noch als Kritik gemeint ist), dann wird die Antwort lauten, dass die Formulierung ja auch lautet "[...] auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 [...]", nicht "der" Erlaubnis. Damit wird die gelbe WBK, die ja genau solch "eine" Erlaubnis ist, auch darunter fallen. Der Paragraph ist auf der WBK ja auch nicht genannt.
  9. Das ist eine Empörungskultur hier ... Im einen Thread wird breitschultrig schwadroniert, dass man seine Waffen auch im Schuhkarton lagern würde, wenn man damit die gesetzlichen Vorgaben einhielte (denn am liebsten sollen sie ja offen auf dem Couchtisch liegen), im anderen Thread wird sich darüber beschwert, dass die Waffenschränke nicht dazu gebaut sind, dass unsere Lieblinge den nächsten Atomkrieg überstehen ... ^^
  10. Doch, ganz sicher. Typen wie Du werden uns noch eine regelmäßige Wiederholung der Sachkunde einbrocken ... das kann ja wohl nicht wahr sein.
  11. Du bist Legalwaffenbesitzer?! Wer stellt die Frage nach der Sachkunde?
  12. https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/erbwaffen-und-waffenschrank/
  13. Was Du meinst, sind vermutlich diese hier: https://rangesolutions.pl/ Die Versandkosten sind erheblich. Soweit ich informiert bin, ist Jürgen Braun (über die Verbindung zu Emilia) Vertriebspartner für D, über ihn solltest Du die also bestellen können: https://juergen-braun-waffenhandel-2.jimdosite.com/
  14. Ach ja ... und wo genau finde ich dieses "sogenannte" Grundrecht?
  15. Das Problem, wie die Zahl von 6.000 vermuten lässt, liegt wohl eher in der allgemeingültigen Auffassung, welche Verfassungsbeschwerden grundsätzlich "zulässig" sind. Nach meinen Informationen kann man nicht wahllos gegen alle Gesetze, die einem nicht passen, eine V.-Beschwerde einlegen. Es geht um den Schutz der Grundrechte (Artikel 1 - 19 des Grundgesetzes). Diesbezügliche Verstöße können gerügt werden, alles andere nicht. Wie der TE bereits korrekt dargestellt hat, wäre der einzige Hebel - egal, wie sehr einem das neue Gesetz auf den Kranz geht - also nur die "Enteignung" in Bezug auf die Magazine. Und das Ergebnis dürfte im besten Fall eine Entschädigung (Materialpreis?) sein, also würde ich die Erwartungshaltung nicht zu hoch schrauben (es sei denn, jemand korrigiert mich).
  16. Das würde ich unterstreichen! Bei uns auf der Anlage wird für solch ein Training der SuRT verlangt. Das würde ich Dir ebenfalls nahelegen. Wer keinen SuRT hat, muss dann eben erstmal auf einer zweiten Bahn (habt Ihr die?) mit abgeschwächten Drills vorlieb nehmen: anstellen, 4 Patronen ins Magazin, Waffe auf das Ziel ausrichten, auf den Beep warten und dann zwei mal zwei Schuss (obere und untere Hälfte der Scheibe). Dann der Nächste. Wer mit dem Holster nicht umgehen kann, wird von den Draw-Drills eh nicht profitieren, also sollten die erstmal lernen schnelle Schussfolgen präzise ins Ziel zu bringen. Ballert auch und wer es ernst meint, den packt der Ehrgeiz hier genauso. Ich muss schneller tippen ...
  17. Kurze Drills, wenn gewünscht als Wettkampf veranstaltet (natürlich kann auch jeder "außerhalb der Wertung" teilnehmen). Also z.B. "Draw, two shots, reload, two shots". Dann der nächste. So kommen alle in kurzen Abständen wieder ran. Es gibt ja eine Reihe von Drills, die man hier verwenden kann, die alle recht schnell gehen, so dass ein hoher Umschlag möglich ist: - Draw + Reload - Bill Drill - Casino Drill - F.A.S.T. u.v.m. Um zu verhindern, dass man jedes Mal abkleben muss, würde ich die Targets auf DIN A 4 drucken und im Copyshop 200x kopieren lassen. Dann werden jedes Mal schnell neue Scheiben rangetackert, so spart man sich nochmal ein bisschen Zeit. Geht natürlich nur, wenn man den Abstand zum Target entsprechend verringern kann.
  18. https://www.fwr.de/fileadmin/Waffengesetz/Offener_Brief_Waffengesetz_Marc__Henrichmann.pdf
  19. Offizielle Mitteilung vom GROI Institutsleiter (Alexander Henghuber) per E-Mail: Kombi aus LDC II Griffstück und X-Five-WS ist nicht zulässig in PO-Division!
  20. Ja, darauf wird es dann wohl hinauslaufen ...
  21. Das wäre ja nur für die Befürwortung relevant (also keine Befürwortung für eine Waffe, die für die Disziplin erst umgebaut werden müsste), aber doch nicht für die Nutzung in der Division? Ich kann ja auch Waffen benutzen, die ich ursprünglich für 25m Präzi erworben habe.
  22. Hallo zusammen, ich hatte überlegt, meine LDC II testweise mit einem Red Dot auszurüsten (und ggf. auf die Production Optics umzusteigen). Nun scheint es aber generell nur die Möglichkeit zu geben, das SIG Romeo zu montieren - und auch hier habe ich nur einen einzigen Händler gefunden, der eine Adapterplatte für die LDC II anbietet, wo ich mir noch nicht mal sicher bin, ob die passt, da gibt es ja offenbar unterschiedliche Versionen der Ausfräsung? Nun bietet Heribert Bettermann auf seiner Webseite ein "Sig Sauer P 226 LDC Carry Optics" System an: http://www.heribert-bettermann.de/html/index.php?id=betze02-hbq-sonder1&L=14 Vorhin kurz mit ihm telefoniert und er sagte, das wäre das X-Five-Wechselsystem, das problemlos auf das LDC-Griffstück passen würde. Das mag wohl so sein (wenn man sich die Bilder von dem "LDC Carry Optics" System anschaut, scheint da tatsächlich ein X-Five-System drauf montiert zu sein), aber ist der Start mit so einem "Zwittermodell" in der Production Class erlaubt? Ich denke, wohl kaum, oder? Er sagte, das wäre völlig problemlos ... so lange die Waffe einen DA-Abzug hätte. Das hat mich etwas gewundert?!
  23. Top! Sehr gut gemacht und die Idee - einem Politiker, der sich ernsthaft um das Thema kümmern möchte, fundierte Informationen zu liefern - ist ausgezeichnet. Ich hätte eine Anregung und eine Grundsatzfrage: 1) Wenn man sich solche Mühe gibt und das Dokument dann zur "offiziellen" Verbreitung verwendet werden soll, rege ich eine fachkundige Rechtschreibprüfung an. Vielleicht ist das ein persönlicher Fetisch, aber Rechtschreibfehler, teilweise sehr offensichtliche, schwächen (möglicherweise) das Argument. Ob das nun vernünftig ist oder nicht, sei dahingestellt, in jedem Fall es ist es vermeidbar. 2) Die Überschrift lautet "Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland". Sie lautet nicht "Sinn oder Unsinn der EU-...". Dann folgen Vorschläge. Und direkt der erste Vorschlag ignoriert die EU-Vorgabe völlig. Die fordert nämlich eine ganz klare Bedürfnisbindung UND einen Entzug der Berechtigung, wenn das Bedürfnis nicht mehr vorliegt (s. Artikel 5*) . Der Vorschlag spricht hingegen von einem "Führerschein", der - ähnlich wie bei einem Auto - einmal gemacht wird und dann lebenslang zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. Das "Bedürfnisprinzip" soll ausdrücklich abgeschafft werden. Ich will gar nicht weiter ins Detail gehen, aber, wenn ich Politiker wäre und mir die Broschüre ob ihrer professionellen Aufmachung aus Gewissenhaftigkeit tatsächlich ernsthaft zu Gemüte geführt hätte, weil ich das Thema verstehen will und auf Impulse hoffe - hätte ich sie direkt nach diesem Vorschlag wieder zur Seite gelegt. Das geht übrigens nahtlos so weiter, bei den Magazinen das Gleiche ... Die Grundsatzfrage lautet also - wo genau stellst Du den Bezug zur EU-Feuerwaffenrichtlinie her? Mein Vorschlag wäre, den betreffenden Passus der EU-Richtlinie zu zitieren und dann einen konformen Umsetzungsvorschlag nachzuliefern. Grüße, Tackleberry * PS: Hier der betreffende Auszug aus Artikel 5 der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Markierungen und Auslassungen von mir):
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.