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Sgt.Tackleberry

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  1. Ja, du hast Recht. Aber ich gehe mal davon aus, dass jemand, der es nicht schafft, öfter als 11x im Jahr schießen zu gehen, auch nicht an Wettkämpfen teilnimmt? Wenn das der Fall ist, hätten wir doch folgendes: 1) Das Bedürfnis, über das Grundkontingent hinaus zu gehen, entfällt nach 14.3 WaffVwV ("Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind."). 2) Das verbleibende Bedürfnis, überhaupt Schusswaffen zu besitzen, richtet sich dann nach 4.4 WaffVwV nach den gleichen Grundsätzen wie für die Ersterteilung ("Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis."). Wo liege ich nun falsch?
  2. Das ist nicht korrekt. Sonst müsste ich ja beispielsweise kein erweitertes Bedürfnis nachweisen, wenn ich über das Grundkontingent hinausgehe. Es gilt nun halt mal immer noch der Grundsatz, dass nur so viel Waffen im Umlauf sein sollten, wie "unbedingt" notwendig. Das unterscheidet den Schießsport eben grundsätzlich von allen anderen Sportarten. Kann man doof finden, ist aber nun mal so.
  3. Ich verstehe den Aufruhr nicht - abgesehen vom grundsätzlichen Prinzip "Wer mir an die Waffe(n) will, ist doof!". Wenn ich es über Jahre (!) nicht schaffe, mindestens 1x im Monat oder eben 18x schießen zu gehen, kann ich halt qua Gesetz niemandem erzählen, dass ich Waffen "brauche" (abgesehen davon, dass ich es eben will, aber das zählt halt nicht). Und dann tatsächlich darauf hinzuweisen, dass ich so viele Waffen habe, dass ich die gar nicht mehr alle (regelmäßig) benutzen kann, ist schon mindestens dreist.
  4. Ich finde die Aufregung etwas übertrieben - nicht böse gemeint! Dass Frankonia die Waffe zu Walther geschickt hat, okay, das kam vielleicht unerwartet und wäre vielleicht nicht notwendig gewesen. Aber auch das werden sie doch nicht aus Jux und Tollerei gemacht haben? Und selbst, wenn sie es vor Ort gemacht hätten - die berühmte "Kaffeekasse" ist immer so ein Ding. Wenn du ohne Rechnung nach Hause gehst, ist alles in Ordnung. Sobald es eine "formale Reparatur" wird, fallen da Umsatzststeuer an, du nimmst eine Rechnung mit, hast Gewährleistung auf die Reparatur, kommst gegengebenenfalls nochmal wieder, weil die Kimme nicht gerade sitzt, du meinst, einen komischen Lichtspalt in der Picatinnyschiene zu sehen etc (nicht du vielleicht, aber als Händler kennst du gewiss noch ganz andere Spezies von Kunden, die dich nach einer gewechselten Schraube erstmal zwei Wochen in Atem halten). Miniaufträge sind halt immer so eine Sache - die können in den allerseltensten Fällen "fair" (für beide Seiten) abgerechnet werden.
  5. Naja, der Fall ist nun ziemlich bizarr (in suizidaler Absicht mit der geladenen Waffe in den Wald, Jäger "stolpert" drüber, Handgemenge, Jäger greift gleich zur Flinte ...), aber ja, wenn man die "besonderen" Begleitumstände als gegeben hinnimmt, scheint die Notwehr klar gerechtfertigt. Was sonst? Dass er sich unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht hat, erscheint genauso klar. Und ja, hier haben sich offenbar zwei ... getroffen - denen man einem wie dem anderen keine Schusswaffe(n) hätte anvertrauen dürfen. Solche "Fehler im System" sind nicht zu vermeiden.
  6. Den rot markierten Satz: Aber hey, das ist jetzt Haarspalterei, ich habe es wohl einfach falsch aufgefasst. Alles gut.
  7. Ich habe ja nicht das Instrument kritisiert, das finde ich völlig in Ordnung - es ging mir nur darum, dass webnotar es so dargestellt hat, als hätte der Richter nach Abwägung der Sachlage in seinem Sinne entschieden. Und das sehe ich nicht so - der Beklagte hat letztlich "entschieden", und die Gründe dafür kennen wir nicht. Die können ja über "ich verliere eh" hinausgehen.
  8. Rein juristisch formuliert ist das schon korrekt. Praktisch ist das für mich trotzdem keine "Entscheidung". Der Richter entscheidet ja - sofern die Klage grundsätzlich zulässig ist - immer im Sinne des Klägers. Eine Entscheidung wäre es für mich, wenn der Richter nach Anhörung des Klägers auch im Sinne des Beklagten entscheiden könnte (ohne seinen Vortrag gehört zu haben), aber das passiert nicht. Und wäre dann auch kein Versäumnisurteil.
  9. Ein Versäumnisurteil ist keine wirkliche Entscheidung, oder? Das ist eher eine Feststellung.
  10. Die finde ich jetzt auf Anhieb nicht ... Die Argumente der Kritiker hingegen finde ich mindestens diskussionswürdig. Und wie soll das denn ablaufen - die Lehrer erhalten ein 144-stündiges Training. Das ist eine Menge (wenn es kein Druckfehler ist), und lässt vermuten, dass hier mehr als die reine Bedienung der Schusswaffe gelehrt wird. Heißt aber auch, dass die Lehrer bei 4 Stunden / Woche schon mal ein Dreivierteljahr beschäftigt sind. Und dann? Wurden sie unter realen Bedingungen in irgendeinem verlassenen Schulgebäude im Häuserkampf ausgebildet, damit sie dann ernsthaft unter "lebensbedrohlichem" Stress einen völlig unzurechnungsfähigen Amokläufer ausschalten können? Und was passiert in zehn Jahren? Wie verhält sich ein Lehrer, der vor zehn Jahren mal so ein Training absolviert hat - und seitdem nie wieder? Wir sind uns wohl einig, dass nachhaltiger Schutz ein ständiges (Auffrischungs-)Training erfordern würde, und zwar unter realen Bedingungen. Das halte ich aber für sehr fraglich ... Ich will diese Maßnahme nicht grundsätzlich kritisieren, wenn "jeder" mit einer Waffe rumlaufen darf, dann sollten sich auch die Lehrer bewaffnen dürfen. Ob das für eine Gesellschaft jenseits des "guten alten Wilden Westens" grundsätzlich der richtige Weg ist, lasse ich dahingestellt. Ich habe das Gefühl, dass der Umbau von Klassen- in Panikräume in den Schulen vermutlich mehr bringen würde. Wäre aber auch deutlich teurer. Und macht natürlich weniger her, weil weniger "männlich". PS: Damit bin ich mal weg - "before the shit hits the fan".
  11. Hatte ich auch gehört - hängt aber sehr wahrscheinlich davon ab, wo du wohnst. Zumindest für Berlin scheint das nicht zu stimmen. Die Bearbeitung läuft in unterschiedlichen Abteilungen und die WBKen waren deutlich schneller fertig, als der KWS. Ob sich beide beeinflusst haben, kann ich nicht beurteilen. Schaden kann es aber sicher nichts.
  12. http://ipsc.de/wp-content/uploads/ipsc_kalender.html http://www.ipsc.org/matches/calendar.php https://ipscdm.de/
  13. Oh mein Gott ... erstmal allen Beteiligten gute Besserung und alles Gute! Darf ich fragen, wie es jetzt haftungstechnisch aussieht? Die Waffe ist ja im ***, du schreibst, sie wurde getauscht. Wer übernimmt die Kosten?
  14. Na, das ist dann ja richtig "blöd gelaufen". Du hast aber auch ein Pech ... meine Fresse.
  15. Naja, das ist schon "zweiseitig". Wenn sich jemand die Mühe macht, sachlich, wenn auch in lockerem Plauderton, eigentlich alle relevanten Fakten aufzuzählen, dann aber als Antwort bekommt "vielen Dank, aber das wusste ich alles schon", dann fragt man sich schon, was der eigentliche Sinn der Frage war. Ist ja nun wahrlich keine Rocket Science. Und letztlich kommt es eben wirklich auf den Sachbearbeiter an, da sitzen eben keine hirnlosen Roboter, sondern Menschen, die mit ihrer Unterschrift eine ziemlich hohe Verantwortung übernehmen und gewisse Freiheitsgrade in der Ausübung ihrer Entscheidungsfindung haben und wahrnehmen. Das finde ich völlig okay, und das persönliche Gespräch ist, wenn auch nicht der einzige, doch sicherlich der beste Weg, herauszufinden, wie man vorgehen sollte.
  16. §52 existiert nicht mehr, damit dürten auch die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften Geschichte sein (solange sie nicht überführt werden). In §52 WaffG werden im 4. Absatz ausdrücklich auch "fahrlässige" Verstöße berücksichtigt (mit 1 - 2 Jahren Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe), ein Wegfall von Sanktionen, solange kein Vorsatz besteht, dürfte also kaum zutreffen. Darüber hinaus steht es der Waffenbehörde natürlich frei, die Zuverlässigkeit zu widerrufen - da würde mich die eventuelle Geldstrafe eher weniger tangieren (bei fehlendem Vorsatz / Wiederholung dürfte eine Freiheitsstrafe eh nicht im Raum stehen).
  17. Doofe Frage - wie misst du die "beste Schussgruppe"? Die 135 liegen doch enger beieinander - bzw. der Abstand zwischen den am weitesten entfernten Löchern ist bei den 135ern am kleinsten?
  18. Hemmt das Verfahren denn die ganze WBK?! Oder hast du diese im Besitz und es geht "nur" darum, die Auflagen webzubekommen?
  19. Er spricht von gr, du von g. Die genannten 450 gr Abzugsgewicht entsprechen also 30 g. Die "~15 gr" waren wohl entweder ein Scherz oder es ist das von dir zitierte Minimalgewicht (10 g = 150 gr) genannt, also alles gut.
  20. Was ist denn daran so problematisch, den Sicherheitsgedanken zum ultimativen Anspruch zu machen? Als Waffenbesitzer sind wir ständiger kritischer Beobachtung ausgesetzt, weil außerhalb der LWB-Kreise Waffen nunmal Angst / Sorge auslösen. Daran ist für mich auch nichts auszusetzen. Umso wichtiger sollte es doch für alle von uns sein, zu demonstrieren, dass wir maximal verantwortungsbewusst mit unseren "Werkzeugen" / "Sportgeräten" umgehen. Damit brechen wir uns ja nun wirklich keinen Zacken aus der Krone. Mit einem "whatever ... im Straßenverkehr passiert viel mehr" erweisen wir uns alle wahrlich keinen Gefallen.
  21. Hab ich geguggt. Und nun? Auf welche Aussagen beziehst du dich im hier genannten Zusammenhang genau?
  22. Wie ich bereits sagte. Ich kenne auch JVA-Beamte. Die wachen über Hochsicherheitsknäste, wo (fast) ausschließlich Lebenslängliche absitzen - was glaubst Du, wie da das Verhältnis zwischen Deutschen / Zuwanderern aussieht? Im Übrigen - was sollte mich daran beunruhigen? Mir geht es eben gerade nicht um ein diffuses Bauchgefühl, sondern um Fakten. Faktenbasierte Argumentation benötigt präzise Herleitung. Wenn mir jemand schlüssig nachweist, dass die Kriminalitätsrate (bereinigt um nicht relevante bzw. nicht vergleichbare Straftaten wie beispielsweise Asylbetrug etc.) bei Ausländern signifikant höher ist, okay. Aber auch dann werde ich ruhig schlafen. Aus dem gleichen Grund übrigens, warum ich nicht Lotto spiele und auch von Roulette die Finger lasse. Wenn wir aber schon beim Bauchgefühl sind, schaut doch einfach mal in die PKS des laufenden Jahres hinein - um wieviel höher ist wohl die Gefahr, durch einen Deutschen angegriffen zu werden? Selbst, wenn man argumentiert, dass die Gefahr, durch einen Ausländer angegriffen zu werden, gleich Null wäre, wenn man sie einfach nicht hereinließe - bleibt das Risiko sehr wahrscheinlich unverändert (wenn man die Statistiken um entsprechende Einflussfaktoren bereinigt). Quelle: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/Standardtabellen/standardtabellenTatverdaechtige.html siehe Tabellen 28 + 29
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