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Sgt.Tackleberry

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Alle Inhalte von Sgt.Tackleberry

  1. Jo, vielen Dank für den Hinweis, werde ich mal machen! Hallo Werner, schreiben will ich gar nichts - ich will ein "Produkt" auf meiner Webseite anbieten, es geht um möglichst realitätsnahes Dryfire Training zu Hause auf kleinstem Raum. Dafür bereite ich gerade eine Webseite vor, dafür die Bilder. Wenn die Personen auf den Bildern nicht erkennbar sind, braucht man auch nicht deren Zustimmung, dann geht es "nur" um Deine Rechte am Bild. Und es gibt ja viele Bilder, wo die Person von hinten (seitlich) ohne Gesicht zu sehen ist.
  2. Hallo IPSC-Freunde, ich suche Fotos, die ich auf meiner Webseite verwenden darf. Es geht um den Vertrieb von Trainingsaccessoires und Einsteigertraining. Folgende Voraussetzungen: - Die Fotos müssen von Euch sein bzw. Ihr seid berechtigt, die nachstehenden Nutzungsrechte einzuräumen. - Ich benötige das zeitlich unbegrenzte Recht zur freien Verwendung der Bilder (Veränderung sowie Veröffentlichung auf meiner Webseite, kein Verkauf). - Es sollten reale IPSC-Wettkampfszenen (in Aktion) sein, keine gestellten Bilder. - (bevorzugt) Kurzwaffe - Die Bilder sollten maximal sportlich aussehen (Kleidung, Figur, ggf. Logos von Sponsoren). - Die Auflösung sollte mind. 1500 x 800 Pixel betragen (150 dpi, PNG oder JPG). Angebote und Preisvorstellungen gern per PM. Vielen Dank!
  3. Doch, doch, das gibt es wirklich. Steht in einer europäischen Richtlinie für die steuerliche Vergünstigung von Vereinen und wohltätigen Organisationen. Sinngemäß, dass es sich um effektive "Mitglieder" handelt, also solche, die etwas zum Vereinszweck beitragen. Macht auch sehr viel Sinn (immerhin hat ein Verein ja steuerliche Vorteile, die man sonst missbräuchlich ausnutzen könnte, wenn man den Verein ausschließlich als "Briefkastenfirma" betreibt). Ist in der Praxis halt nur schwer zu prüfen und wird deshalb in der Regel nicht geprüft / verfolgt (jedenfalls, so lange man es nicht übertreibt, s.o.).
  4. Wo ich gerade so schön am klugscheißen bin ... Die "politische Einstellung", insbesondere die Präferenz einer Partei (oder meinetwegen auch die Parteizugehörigkeit) fallen nach mir bekannter Rechtsauffassug nicht unter den Begriff der Weltanschauung und sind damit auch nicht geschützt. Der Hintergrund ist, dass Weltanschauung wesentlich mehr ist als politische Einstellungen und die gesamte Identität einer Person ausmachen. Die "politische Einstellung" ist weit weniger identitär. Der betrifft wiederum nur den Staat, nicht Privatpersonen. Da bin ich wiederum völlig bei Dir!
  5. Das ist nicht korrekt. Es gibt Waffengesetze und es gibt den (politischen) Prozess der Gesetzgebung. Warum sollte man über ersteres nicht rein sachlich und neutral diskutieren können? Wenn sich beispielsweise jemand dafür interessiert, wie wohl die Auslegung der 18-er-Regel gemeint sein dürfte, muss das nicht zwangsläufig in eine Hasstirade ausarten. Man könnte ganz simpel die verschiedenen Lesarten aufzählen und ergänzen, wer sich gerade für welche Option stark macht und (sofern bekannt), welche Option derzeit die wahrscheinlichste ist. Wenn man sich über die Gesetzgebungsprozess unterhalten will, auf diesen einwirken oder einfach nur seine angestaute Wut ablassen will, kann man das im Politikforum tun. Wo wäre das Problem? Anders herum - um es noch deutlicher zu machen - nehmen wir mal an, das neue Gesetz gilt jetzt. Die 18-er-Regel ist (wie auch immer) nachgeschärft. Wenn dann in drei Jahren ein Neuschütze kommt und nachfragt, weil er sicher gehen will, was genau er zu beachten hat, sollte das Forum der Ort sein, wo eine fundierte, sachliche Antwort erwartet wird und nicht zwanzig Seiten, in denen erstmal darüber schwadroniert wird, wie bekloppt denn alle Politiker (mit Ausnahme einer Partei) sind. Warum sollte diese Diskussion also nicht schon vorher möglich sein?
  6. Der Thread startet mit der Bitte nach weniger politischen Diskussionen (unzulässig verkürzt zusammengefasst) - und was folgt, sind drölfzig Seiten genau das. Schon interessant, wieviel Druck viele hier auf dem Kessel haben müssen.
  7. Muss dieses Bashing denn gleich wieder sein? SB*ine hat doch nur darauf hingewiesen, dass a) der Umgangston ziemlich gelitten hat und b) eine Vermischung zwischen politischen und fachlichen Diskussionen stattfindet. Beides wird keiner bestreiten, oder? Ob die politischen Inhalte nun rechts, links, oben oder unten angesiedelt sind, spielt für diesen Fakt ja nun erstmal keine Rolle. Warum also nicht tatsächlich eine "politikfreie" Zone einrichten, wo wirklich nur über fachliche Inhalte gesprochen wird, neutral und sachlich - und für alle, die es wollen, einen zweiten Bereich, wo man sich über das Waffenrecht und die verantwortlichen Politiker ausko*** kann. Dann kann jeder selbst entscheiden, wo er sich beteiligen möchte und ob ihm die im Politikforum vorherrschende Himmelsrichtung nun gefällt oder eher nicht.
  8. Demos haben doch nur einen Sinn: den Politikern das Gefühl zu geben, dass sich da eventuell etwas zusammenbraut - will heißen, dass das Thema so brisant ist und/oder der Unmut über die Demonstrationen bei der restlichen Bevölkerung so groß wird, dass man darauf hofft, dass die Politiker dem ein Ende setzen. Wenn beispielsweise im ohnehin baustellengebeutelten Berlin alle Zufahrtsstraßen mitten im Berufsverkehr von demonstrierenden Treckern lahmgelegt oder der Platz um die Siegessäule von Greenpeace mit Farbe beschmiert wird, so dient das nicht dazu, auf sich aufmerksam zu machen, sondern maximales Chaos zu stiften - dabei gleichzeitig aber nicht unsympathisch zu wirken. Genau so dosiert nervig, dass man am Ende die Politiker als die Schuldigen hinstellen kann. Wer damals über die gelbe Farbe gefahren war, hatte den Kleister am ganzen Auto, in den Radkästen, den Türspalten etc. Riesensauerei - und alle waren dementsprechend sauer. Auch auf Greenpeace in dem Fall, aber die haben halt einen Sympathiebonus. Heißt für uns? Einfach mit Transparenten auf die Straßen zu laufen, verursacht nur Kopfschütteln bei den Zuschauern ("Oh Gott, hoffentlich sind die nicht bewaffnet!!") und die Politiker nehmen das im besten Fall "zur Kenntnis". Als LWB Chaos zu stiften bzw. den Leuten so richtig auf den Geist zu gehen, dürfte ebenfalls schwierig werden. Wir können ja nicht mit Spielzeugwaffen in Supermärkte stürmen und dann brüllen "Haha, war nur ein Scherz - ich bin Sportschütze!!". Was also wirklich helfen könnte, wäre massives Akzeptanzmarketing. Aus dem Vollen. Fernsehspots, wo darüber aufgeklärt, was ein Sportschütze eigentlich tut, wie es um das Thema Sicherheit steht etc. Tage der offenen Tür, Werbeveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen, wo sich Leute Gutscheine für ein kostenloses Probeschießen abholen können. Wie Wahlwerbung, nur eben auf unseren Sport bezogen. Das ist natürlich Wunschdenken - weil das alles organisiert und finanziert werden muss, aber das wäre aus meiner Sicht der richtige Weg. Alles andere ist nicht nur Wunschdenken, sondern darüber hinaus Zeitverschwendung. Im Gegenteil, wenn wir so richtig Krawall machen, dann könnte man noch auf den Gedanken kommen, dass schärfere Waffengesetze gleich einen doppelten Zweck erfüllen: weniger Waffen, und auch gleich weniger von diesen "durchgeknallten LWB", die sich aufführen wie eine Tüte Mücken. Auf die 1.5% Wählerstimmen könnte "man" dann ggf. auch noch verzichten.
  9. Das wird nun auf gar keinen Fall intendiert sein. Aus meiner Sicht sind zwei Fälle möglich: 1) So, wie der BDS-Präsident Friedrich Gepperth es vermutet hat, ist das Bedürfnis individuell für jede Waffe zehn Jahre nach ihrer Eintragung gemeint. 2) So, wie Du es in den Raum stellst, ist tatsächlich gemeint, dass ein Schütze, solange er noch aktiv "Waffenbeschaffung" betreibt, das Bedürfnis durch regelmäßige Tainings nachzuweisen hat. Erst, wenn zehn Jahre kein Neuerwerb mehr stattgefunden hat und in diesen zehn Jahren mit dem Bestand ordentlich trainiert wurde, dann reicht der vereinfachte Nachweis für den Fortbestand des (gesamten) Besitzes aus. Aus meiner Sicht sind beide Varianten durchaus plausible Annahmen.
  10. Was mich nun noch interessieren würde, wo man denn auf den gegoogelten Bildern nun die gesuchte Seriennummer finden soll?! Die gezeigten Waffen im Suchergebnis haben ganz andere Seriennummern ...
  11. Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass der TE, der seither nichts mehr beiträgt, diese "endgenialen Einfall" selbst hatte und nun mal die Wassertiefe seiner Idee testen wollte. Und bevor er einen Shitstorm riskiert, wird halt mal schnell der Vereinskumpel vorgeschoben.
  12. Ja, das ist ganz und gar super findig. Und es dann noch mit der Trommel zu bewerben, wie genial man doch ist ... und dann wundern wir uns wieder, weshalb sich der Gesetzgeber berufen fühlt, solche "Lücken" (die es eigentlich nicht gibt, aber nur, um auf Nummer Sicher zu gehen ...) zu schließen. Und dann gibt es wieder das große Jammern. Man reiche mir einen Eimer ...
  13. Du kannst einfach zwei Waffen in das Feld eintragen.
  14. Ein Antrag, zwei Waffen angeben. Ja, sofern sie beide auf die grüne kommen. Auf gelb wird nichts voreingetragen. Das ergibt keinen Sinn, weil der Verband ja die 12 Monate und die 18 Termine bestätigen muss. Andersherum wird ein Schuh draus - sofern die Behörde mitmacht, kannst du den WBK-Antrag vorher einreichen und das Bedürfnis nachreichen.
  15. Weil ich schon wieder hätte ko*** können (obwohl ich gar keinen Bezug zu DIANA habe), habe ich das auf der Webseite mal nachgegoogelt. Man muss der Firma zugute halten, dass im Katalog tatsächlich ein Hinweis zu finden ist. Bei einigen Modellen steht deutlich "Made in Germany", bei anderen steht "Assembled & QC in Germany", beim Stormrider steht gar nichts dergleichen. Also kein "Betrug", nur etwas versteckt ...
  16. Die Kommentare sind einfach nur dumm. Das hat nichts mit politischer Einstellung zu tun, da fehlt es schlicht an Hirnmasse (was ja in Teilen wunderbar mit der verwendeten Rechtschreibung unterlegt wird).
  17. Das ist offensichtlich ein (peinlicher) Fehler. Siehe WaffG, Anlage 1, Punkt 1.5:
  18. Das sehe ich genau so. §27 WaffG legt fest, dass das "Schießen" auf einer Schießstätte keiner Erlaubnis bedarf. Da steht nichts von "sportlichem Schießen" (was per Gesetz wiederum nur für vom BVA genehmigte Sportordnungen gälte). Solange also der Wettkampfort eine vom BVA genehmigte Schießstätte ist und keine verbotenen Elemente des Verteidigungsschießens enthalten sind, sollte das passen.
  19. Toller Bericht, vielen Dank dafür! Und Glückwunsch zum Ergebnis!
  20. Ich hänge mich mal hier dran - weil es gut passt: während ich die verschiedenen Paragraphen des WaffG nachvollzogen habe, die hier so genannt werden, ist mir §15 ins Auge gestochen: Folgender Sachverhalt: Ich bin Mitglied in einem BDS-Verein. Aufgrund von "Differenzen" mit meinem Verein trainiere ich nicht mehr bei diesem, sondern gestalte mein Training komplett eigenverantwortlich. Ich habe fast 100 nachgewiesene Trainingstermine im Schießbuch (in den letzten 12 Monaten), aber eben (laufend) keine mehr in meinem regulären Verein - insofern kann dieser meine Aktivitäten auch weder überwachen noch dokumentieren. Was bedeutet das für mich? Könnte mich das nach Ablauf der drei Jahre in Schwierigkeiten bringen - wenn der Verein sagt "der hat schon seit zwei Jahren nicht mehr bei / mit uns trainiert", selbst, wenn ich jährlich im Schnitt 100 Einträge im Schießbuch + Wettkampfeilnahmen nachweisen kann? In diesem Fall bestünde ja entweder die Option, als Einzelmitglied in den BDS (LV1) einzutreten, oder eben, mich einfach zu 18 "Pflichtterminen" beim Verein blicken zu lassen ... aber eigentlich habe ich ganz gut gelebt mit der aktuellen Situation. Wie ist Eure Einschätzung?
  21. Ich lehne mich mal ein wenig aus dem Fenster - Sachkundige sollten mich entweder fallen lassen oder wieder reinziehen. 1) Wenn jemand daraus ein ernsthaftes Problem machen wollte, wäre das immer möglich. Selbst eine beglaubigte Kopie ist nur ein Stück Papier, das bezeugt, dass die WBK mal so ausgesehen hat. Wer sagt, dass diese sich immer noch in meinem Besitz befindet? 2) Das WaffG sagt nicht aus, dass die WBK im Original mitgeführt werden muss. Im Falle einer leihweisen Überlassung reicht ja auch ein einfacher Nachweis, das muss auch kein amtliches Dokument sein. Eine Kontrolle muss also lediglich in der Lage sein, die Herkunft und die Erwerbsberechtigung zu überprüfen und das ist mit einer Kopie allemal möglich. Daher wäre eine beglaubigte Kopie m.E. auch nur eine marginal bessere Lösung, aber nicht die Lösung. Was wiederum bedeutet, dass es grundsätzlich kein ernsthaftes Problem sein sollte (s. 2), anderenfalls würde das irgendwo geregelt sein oder das Amt würde die WBK nicht so anstandslos über einen längeren Zeitraum an sich nehmen, oder zumindest heftig darauf hinweisen, dass die Waffen während der ganzen Zeit im Schrank zu bleiben haben, oder, oder ...
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