Zum Inhalt springen

Sgt.Tackleberry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.724
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sgt.Tackleberry

  1. Es geht (zumindest mir) nicht darum, ob Kat. A verboten ist, sondern darum, ob die Erlaubnis sie einschließt. In meiner WBK steht in der ersten Spalte "Kat. B halbautom. Büchse". Vielleicht hätte ich gegen den Eintrag vorgehen und verlangen sollen, dass die Kat. da verschwindet, weil nicht gesetzesrelevant, aber nun steht sie drin. Und da das deutsche (nationale) Waffengesetz eine Definition der Kategorie beinhaltet, dürfte das nun ziemlich eindeutig sein, oder? Ich möchte niemanden überzeugen müssen, dass eine (temporäre) "Kat. A halbautom. Büchse" da auch drunterfällt, weil es ja immer noch eine halbautomatische Büchse ist ... Wenn man den Eintrag nicht drin hat, ist das eine ganz andere Geschichte. Vielleicht kann man sich darauf einigen.
  2. Ich wundere mich die ganze Zeit, weshalb ein "schießunkundiger" Mensch, der zudem noch eine Aversion gegen Waffen hat, diesen Nicknamen wählt. Unkenntnis, Zufall, Ironie? Wie auch immer, Ihr Tonfall ist sachlich und höflich, und ich gehe mal davon aus, dass die Frage authentisch ist. Ich finde es auch in Ordnung, sich in einem Waffenforum schlau zu machen, wenn man grundsätzlich mit dem Thema eigentlich nichts anfangen kann oder sich Sorgen macht. Sie können sich also 100% sicher sein, dass es völlig unmöglich ist, aus der Schießposition heraus über die Blenden bzw. den Kugelfang zu schießen - und zwar in JEDE Richtung, seitlich sowie nach vorne. Gilt im Übrigen sogar für potenzielle Abpraller, auch das ist berücksichtigt.
  3. ?? §2 (2) WaffG führt aus, dass der Umgang mit Waffen, die in Anlage 2, Abschnitt 2 genannt sind, der Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis ist die WBK. Dort ist die Erlaubnis für eine Kat. B eingetragen. Die Argumentation von @Gruger bzw. @Waffen Tony ist für mich mithin schlüssig. Was siehst du da anders?
  4. Sgt.Tackleberry

    Regelfrage

    Nicht nur konkreter, sondern ausschließlich. 10.2.1. ist hier nicht einschlägig (was für ein tolles Wort), weil der Tisch sich ja innerhalb der Fault Line befände.
  5. Wie der Titel lautet: dürfen Minderjährige (unter Aufsicht) mit einem KK-Wechselsystem (in einer GK-Waffe) schießen? Rein technisch gesehen handelt es sich ja weiterhin um eine GK-Waffe (mit welcher der Umgang erst ab 18 erlaubt ist), ändert sich das, wenn zum Zeitpunkt des Schießens ein KK-Wechselsystem montiert ist?
  6. Wer sagt denn, dass überhaupt eine Genehmigung erfolgt? Davon steht nichts im Gesetz, dort steht nur "Anzeige". Damit - auch in Richtung aller Argumente à la "Panik, wenn in 11,5 Monaten die Frist abläuft" - es müsste doch lt. Gesetz ausreichen, am 31.08.2021 ein Einschreiben ans BKA zu senden, in dem die Anmeldung (formal vollständig) erfolgt? Schon ist dem Gesetz Genüge getan.
  7. Wie soll das gehen? Wenn ich bis zum 01.09.2021 Zeit habe, habe ich bis dahin Zeit. Das bedeutet, dass das "Verbot" bis dahin auch nicht vollstreckbar ist. Oder in noch anderen Worten - für Altbesitzer greift die Gesetzesregelung erst ab 01.09.2021. Nun eindeutig? Mit dem gleichen Argument könnte man doch meine frisch erworbene, nach einer Woche aber noch nicht angemeldete Waffe (samt WBK und allen weiteren) wieder einziehen, wer weiß denn, ob ich überhaupt jemals vorhatte, die innerhalb der 14-Tages-Frist einzutragen? Wenn ich 14 Tage Zeit habe, dann wird während dieser Zeit eine Erlaubnis "unterstellt". Wenn ich ein Jahr Zeit habe, gilt das Gleiche (nur, dass es in diesem Fall eben um die Nichtwirksamkeit eines Verbots geht, sollte am Ende aber aufs Gleiche hinauskommen). Denkbar, aber gleiches Argument wie oben. Und - wenn das so beabsichtigt worden wäre - hätte man dann nicht anderslautend formuliert, beispielsweise "... wird das Verbot [wieder] unwirksam, wenn Anmeldung bis 01.09.2021 ..."? Das wäre sogar verschärfend gewesen, also wird diese Option doch mit Sicherheit diskutiert worden sein?
  8. Es gibt eine Übergangsklausel, die ist doch ziemlich eindeutig? § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften [...] (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein [...] verbotenes Magazin [...] besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt. [...] Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__58.html Spannender als die Frist ist eine andere Frage: ich habe gehört / gelesen, dass es sich trotz Anmeldung um verbotene Gegenstände handeln soll, die entsprechend aufzubewahren sind - nur, dass man eben eine Erlaubnis für den Besitz hätte. Das oben Zitierte ist aber rechtlich nicht das Gleiche wie eine Erlaubnis - also dürfte man die bei "nicht wirksamem Verbot" (das ja rechtlich einfach heißt "ändert sich nichts") auch in der Sockenkiste oder offen auf dem Sofatisch liegenlassen?
  9. Überzeugt! Diese Zusätze wurden merwürdigerweise noch nicht in den einschlägigen Ausgaben der Waffengesetze aktualisiert. 😐 Vielen Dank!
  10. Es steht aber auch nichts von einem Bedürfnis drin. Da es sich um eine Einschränkung handelt, müsste es eine Rechtsgrundlage im WaffG geben. Wo?
  11. Die Besitzerlaubnis ist auf wiedergeladene Munition beschränkt. Du kannst nicht einfach freudestrahlend ein Päckchen .22er mit nach Hause nehmen, weil du ja den 27er hast. Das gäbe Kopfschmerzen ... oder willst du jetzt .22er stopfen?
  12. Mal abgesehen von dem Bashing bzgl. zu vieler Disziplinen, irgendwem einen Gefallen tun etc., welchen Vorteil hat die PO Light Variante? Oder andersherum gefragt - wenn ich eine Polymerwaffe benutze, die 900g wiegt, bin ich dann gegenüber einem Schützen mit einer Vollstahlwaffe (bei gleicher Optik) im Nachteil? Denn die PO Light Disziplin ergibt doch nur Sinn, wenn man die Chancengleichheit erhöhen möchte ... Ich frage, weil ich beides probiert habe - die P226 LDC II und die P320 X-Five, jeweils mit Red Dot. Die P226 mag marginal ruhiger in der Hand liegen, das ist aber aus meiner Sicht kaum entscheidend - viel wichtiger ist, dass ich mit der leichteren P320 viel schnellere Transitions hinbekomme. Und die Ergebnislisten vermitteln zumindest den Eindruck, dass die PO Light höhere Punktzahlen bringt. Was ist also der Zweck? Wäre es dann nicht sogar sinnvoller, mit der Light Waffe in der regulären PO zu starten (m.W. erlaubt)?
  13. Wenn du dermaßen den Durchblick hast, kannst du mir sicherlich §9 der AWaffV erklären?
  14. §9 AWaffV Dieser Passus existiert in der aktuellen Fassung nicht (mehr): https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/bds_sph_speed steel 09-03-2019.pdf
  15. https://www.amazon.de/dp/1440239142/ https://www.amazon.de/Gun-Digest-Book-Sig-Sauer-Complete/dp/0873497554/
  16. Nein.
  17. Am besten so machen, wie Henke - die mir gefühlt jeden Tag eine E-Mail schreiben, dass sie noch "Restposten" von großen Magazinen "ergattern" konnten, die man nun noch rechtzeitig vor dem 01.09. kaufen sollte ...
  18. Es gäbe aus meiner Sicht zwei Ansätze, die man ggf. - bzw. sinnvollerweise - kombinieren könnte: 1) Eine Werbeagentur wird "isoliert" (und von außen) beauftragt, eine Kampagne zu planen und durchzuführen. Der Tagessatz einer durchschnittlichen Werbeagentur dürfte sich so um die 750 Euro einpegeln (drunter und vor allem drüber geht natürlich immer). Wenn du eine Person aus der Agentur zwei Jahre für zwei Tage in der Woche beschäftigst (mit was auch immer), kostet das also in Summe etwa 150.000 Euro. Das ist schon mal eine Hausnummer. Dann kommen natürlich ggf. noch Produktionskosten (Einspieler, Werbefilmchen, Logos, was auch immer ...) dazu. 2) Die Sportschützen (Verbände, Vereine, Schießstände oder Einzelpersonen) engagieren sich selbst und tragen ihren Sport in die Breite. Ein Berliner DSB-Verein veranstaltet beispielsweise jedes Jahr einen Tag der offenen Tür - der wird breitflächig beworben und bietet Schießen "für jedermann/frau", von der LuPi bis zur Kanone (und das Wort ist in diesem Fall wörtlich zu nehmen). Woanders habe ich das - ehrlich gesagt - noch nicht gesehen, da agieren die Schützenvereine / Schießstätten immer eher unsichtbar, was a) dazu führt, dass kaum jemand Notiz davon nimmt und b) das Ganze (naturgemäß) nicht sehr einladend wirkt. Dabei gäbe es doch Maßnahmen en masse: - Tage der offenen Tür auf Schießanlagen (s.o.) - Patenschaften für interessierte (Neu-)Schützen - also Ansprechpartner, die einen mal mitnehmen und in die Welt des Schießsports einführen, ggf. die ersten Schritte begleiten - mobile Schießkinos auf Straßen- / Volksfesten - wo man mit Laserwaffen schießen kann und dann gleich "eingeladen" wird, das Ganze doch mal in "groß" zu probieren - professionelle "Airsoft-Schießanlagen" für jedermann, nicht irgendwo am A*** der Welt, sondern zentral gelegen, wo man günstig und ohne große Komplikation mal "abdrücken" kann, um die erste Scheu vor Waffen zu überwinden - Partnerschaften mit Kirmesständen (Luftgewehrstände), wo Flyer mit Kontaktadressen verteilt werden (s. "Patenschaften") - Sponsoring von Firmenevents - ... Wenn ich noch ein bisschen schreibe, fällt mir bestimmt noch ganz viel mehr ein. Wie gesagt, wenn man das beides kombiniert, und beispielsweise ein bundesweites Netz von Patenschaften etabliert, darüber hinaus in den größeren Städten bundesweit Tage der offenen Tür organisiert, ggf. innerstädtisch präsent wird und einfach den Spaßfaktor in den Vordergrund stellt, das Ganze professionell durch eine Agentur präsent macht und damit die Distanz zwischen "Eingeweihten" und "Außenstehenden" verringert, dann kann eine Änderung eintreten.
  19. Ich hatte ja schon in einem anderen Fred darauf hingewiesen, dass die 320-er-Magazine in Deutschland nicht mehr lieferbar sind - auf Nachfrage beim Händler habe ich nun die Auskunft erhalten, dass SIG in USA nur noch für die USA produziert und es mit dem Wegfall von SIG in Deutschland keinen Import mehr gäbe. WTF?! Droht jetzt ein kompletter Engpass für ALLE Waffenteile? Müssen wir jetzt potenziell alles, was irgendwie kaputt gehen kann, hamsterkaufen?!
  20. Aber mal ein grundsätzlicher Gedanke: die Diskussion ist geprägt von einer Trennung in LWB und "den Rest". Und dem Rest wird unterstellt, gegen Waffen zu sein und mindestens in Kauf zu nehmen, die LWB zu entwaffnen oder es sich sogar zu wünschen. Und das halte ich für Unsinn. Die allermeisten haben überhaupt keine Ahnung vom Schützensport (von der Jagd auch nicht, aber die lasse ich mal außen vor). Ich kann das gut nachvollziehen, weil es bei mir selbst noch gar nicht lang her ist. Ich habe schon immer gerne geschossen, als kleiner Pimpf auf allen Rummeln / Kirmesbuden die Luftgewehrstände unsicher gemacht. Hat mich regelmäßig ums ganze (schmale) Taschengeld gebracht. Dann war viele, viele Jahre Ruhe. Dass es sowas wie ein Waffengesetz gibt, das es Sportschützen erlaubt, legal Waffen zu besitzen, war mir überhaupt nicht bekannt. Schützenvereine waren für mich irgendwelche (ich entschuldige mich für die Wortwahl - komme aus der Großstadt :D) "dörflichen Traditionsveranstaltungen", was da veranstaltet wurde, wollte ich gar nicht so genau wissen. Ab und an mal hatte ich zwar gehört, dass "Schützenbrüder" ihre Waffen zu Hause aufbewahren dürfen, das waren für mich aber irgendwelche Sonderlinge, und die Idee, dass die Waffen zu Hause "horten", war selbst mir nicht wirklich geheuer. Im Großen und Ganzen war es mir aber ziemlich egal. Und die Idee, selbst Waffen zu besitzen - trotz vorhandener Faszination und ungebrochenem Spaß am Schießsport - war für mich so abstrakt wie die Quantentheorie. Hätte mich irgendjemand gefragt, wie ich zu privatem Waffenbesitz stehe - hätte ich vermutlich erstmal gestaunt - und dann die Achseln gezuckt. Und so geht es im Übrigen meinem gesamten Bekanntenkreis - und auch Kollegen, sofern ich mit diesen über das Thema gesprochen habe. Der "gemeine LWB-Gegner" ist eine Legende. Es mag einzelne geben, aber die Mehrheit steht dem weitgehend neutral gegenüber. Die haben natürlich Angst vor Waffen - hatte und habe ich auch (wie hoffentlich jeder), wenn sie in falschen Händen sind!! Was ich aber überhaupt nicht mal ansatzweise wusste, war: - Welche strengen Voraussetzungen ein LWB erfüllen muss. - Dass Waffen im Privatbesitz streng gesichert sein müssen. - Dass LWB schon aus den Gründen der Zuverlässigkeit die vermutlich "bravsten" Bürger sind. - Dass es ganz viele LWB gibt. usw. Wie ich dann zum LWB wurde, war eine andere Geschichte, aber sagen wir mal, es kam eher zufällig. Naturgemäß sehe ich die Welt heute mit ganz anderen Augen, aber vor drei oder vier Jahren wäre ich in euren Augen genau einer dieser "hoplophoben" Spinner gewesen - und wäre mir dessen gar nicht bewusst gewesen. Das Mittel der Wahl wäre demzufolge - neben der "harten Verteidigung der Grundrechte" tatsächlich, die Akzeptanz zu erhöhen, in dem man schrittweise aufklärt, was Sportschießen eigentlich bedeutet. Mir ist klar, dass diese Idee weder Raketenwissenschaft, noch sonderlich originell oder gar neu ist - aber ich wollte es anhand meiner eigenen Erinnerung einfach nochmal ins Gedächtnis rufen. Und ja, ich leiste meinen Beitrag. Ich bin seit zwei Jahren Sportschütze und habe schon gut ein Dutzend "Nichtsportschützen" als Gäste mitgenommen. Einige davon sind konvertiert, die anderen haben auf jeden Fall ein anderes Bild - und wenn es nur "Ich mag weiterhin keine Waffen, aber es beruhigt mich, dass bei euch alles so sicher zugeht." ist. In keinem EINZIGEN Fall ist mir bislang von Freunden, Bekannten, Kollegen oder sonstwem Ablehnung entgegen geschlagen. Wenn wir das schaffen, dass der Schießsport eine ganz gewöhnliches Hobby ist, vor dem niemand Angst haben muss, weil die Sicherheit immer und an allervorderster Stelle steht, dann werden sich auch diese reflexartigen Verschärfungen vielleicht etwas mehr in Grenzen halten. Es wird nie aufhören - wenn mal wieder was passiert - aber dieser Übereifer nähme vielleicht ab.
  21. Geht auch etwas aktueller. Quelle: https://www.novo-argumente.com/artikel/sicherheit_wie_ich_sie_nicht_meine
  22. #metoo
  23. Sgt.Tackleberry

    Timer CED 7000

    eBay
  24. Quelle: Waffengesetz
  25. Und immer diese ganzen "Vereinsmitglieder" und "Freunde, die keinen Internetzugang" haben. Dafür dann aber extra neu angemeldet.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.