Zum Inhalt springen

Sgt.Tackleberry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.724
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sgt.Tackleberry

  1. So sehe ich das auch. Es kann m.E. auch gar nicht anders sein. Wozu sollte es dann überhaupt ein deutsches Regelwerk geben? Und es gilt auch nicht vorrangig das deutsche, und dann - bei Regelungslücken - das internationale. Aber selbst dann gälte immer noch das deutsche, selbst, wenn es (noch) nicht "aktualisiert" wurde. Spielt keine Rolle.
  2. Sorry, du hattest es erwähnt - nur ich habe es überlesen. Wenn du in Österreich an IPSC Matches teilnehmen willst, sollte es dann keine Probleme geben, sobald du aber nach D kommst und hier bei Matches antreten willst, schon. Da du beim Einstieg sicherlich erstmal auf regionale Wettkämpfe beschränkt bleibst, kannst du die Waffe erstmal so lassen. Oder du machst es gleich richtig und baust die Waffe um, dann musst du dich später nicht wieder umgewöhnen.
  3. Damit beantwortet sich die Frage von selbst, oder?
  4. Du willst doch den Möchtegern-Rambos hier ihren feuchten Traum von einer legalen, bewaffneten Bürgerwehr nicht zerstören? Pfui, schäm dich ...
  5. Du hast noch einen wichtigen Punkt vergessen, den würde ich als Nummer 6 einreihen:
  6. Diese Formulierung deutet doch schon darauf hin, dass es sich um die IDs für die WBK (Exxx) und dich als Person (Pxxx) handelt, denn die Waffen-IDs werden nicht in die WBK eingetragen.
  7. ? WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1: Dass sie den Schusswaffen gleich gestellt sind, sollte damit außer Frage stehen, es gibt eben nur weitergehende Erlaubnisse (zum Erwerb bzw. Führen, siehe Unterabschnitt 2), dazu gehören aber eben keine Anbauten zur Zielmarkierung.
  8. Hallo, kann jemand sagen, ob es Atlas Shooting noch gibt?! Ich habe vor vier Wochen bestellt und bezahlt, die Zahlung wurde bestätigt, seitdem kein Lebenszeichen, die Bestellung ist im Onlineshop nicht (mehr) sichtbar, telefonisch ist niemand zu erreichen - bzw. die angegebene Telefonnummer scheint abgeschaltet. Eine entsprechende Google-Rezension ("Ware bezahlt, keine Rückmeldung, Anwalt ...") gibt es auch schon - vom Dezember!! Weiß jemand mehr?
  9. Deshalb schrieb ich ja "normaler" Kurierdienst. DHL und Co sind für mich keine Kurierdienste, sondern Versandlogistiker. Die transportieren täglich Hunderte Pakete von Deutschland nach Schweden und legen die Kosten auf die Masse um. Schließen den internationalen Waffenversand aber aus (jedenfalls DHL Express, dürfte bei GLS etc. nicht anders sein?). Ein Kurier transportiert das "einzelne" Paket, vielleicht schafft er es, eine Handvoll zusammenzufassen, aber über "Masse" sprechen wir da halt nicht. Wie teuer würde es, wenn du dich selbst auf den Weg machtest, Arbeitszeit eingerechnet?
  10. Haut mich jetzt nicht um ... wenn du dir die Kurierpreise für "normale" Pakete anschaust, sehen die nicht viel anders aus. Irgendwie muss das Paket ja auch nach Schweden kommen.
  11. DIESE Erklärung, also dass der Zueignungswille notwendig sei, ist nun aber eine ganz andere Erklärung, als die zuletzt von Ch. S. verlinkte und von dir aufgegriffene. Da wird das Nachstellen nämlich plötzlich wesentlich enger gefasst. Damit kommt ihr dann zum gleichen Ergebnis (Fotografieren =/= Wilderei), aber nicht, weil Nachstellen ohne Zueignungsabsicht keine Wilderei ist (ist es doch!), sondern, weil Fotografieren eben in diesem Sinne kein Nachstellen ist. PS: Als Nichtjäger finde ich es aber erstaunlich, dass der Begriff des "Nachstellens" nirgendwo zweifelsfrei erklärt zu sein scheint. Auch im BJagdG taucht der Begriff nur ein einzelnes Mal auf, ohne Erläuterung. Warum gibt es hier keine Begriffsdefinition - wie im WaffG? Und woher nimmt der Artikel diese Definition? Wird nur sehr vage mit "die Rechtsprechung" angegeben ...
  12. Da würde mich mal die Quelle / Rechtsgrundlage interessieren. Ich kenne nämlich keine.
  13. Eine erfrischende Kurskorrektur, allerdings ist auch das nicht zu Ende gedacht, bzw. zeugt von (zu) wenig Fachwissen. Als Wiederlader habe ich auch zu Hause in 5 min. jederzeit "genug" Murmeln zusammen ... ach ja - und was unterscheidet Jäger* von Sportschütz*, mal so rein menschlich gesehen?!
  14. Formal gesehen hast du natürlich völlig Recht - wenn ich so drüber nachdenke. Was ich mit dem letzten Satz zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass es ja anerkannt und akzeptiert (bzw. sogar gewünscht) wird, dass Polizisten bewaffnet sind. Gleichzeitig soll die Waffe aber bitte niemals zum Einsatz kommen - weder als Drohung, noch exekutiv. Wenn das aber so ist, wie wahrscheinlich ist dann die Akzeptanz eines allgemeinen Führens zum Selbstschutz für "jedermann"?
  15. Ich spreche ja gar nicht über die Idee selbst, sondern über die Umsetzbarkeit. Ich habe gerade gelesen, dass in Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet wurde, die zum Selbstschutz die Waffe gezogen haben (nicht etwa geschossen!!), weil der Einsatz als "völlig überzogen", "aus dem Ruder gelaufen" etc. bewertet wird. Wenn selbst ein Polizist die Waffe nicht mal ziehen darf, um sich schützen, träumt ihr davon, als Sportschütze eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen? Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/fuenfzig-menschen-missachten-regeln-beamte-ziehen-dienstwaffen-corona-kontrolle-in-berlin-eskaliert/27074452.html
  16. Zunächst wünsche ich Ihnen gesundheitlich alles erdenklich Gute, Frau Triebel! Darf ich nachfragen, was damit gemeint ist? Den Satz habe ich schon beim ersten Lesen im Newsletter nicht verstanden. Welche finanzielle Hilfe benötige ich denn, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe? Umgekehrt, wenn ich keine hätte, gäbe es keine Möglichkeit? Ich dachte, der Fonds war genau dafür gedacht ...?
  17. Gut, du meinst es also ernst. Lassen wir den "Selbstschutz"-Krempel doch einfach weg ... dann bin ich dabei. Aber mal ein anderer Gedanke: ich denke, es wäre nicht sinnvoll, einen ganzen Forderungskatalog zu übergeben. Das mag "mächtiger" wirken, aber es ist genauso schnell auch wieder in die Tonne gekloppt, vor allen Dingen, wenn auch nur ein einziger angreifbarer Vorschlag enthalten ist, der wird dann als Beweis dafür genommen, dass das ganze Papier unerfüllbar / unsinnig ist. Aus meiner Sicht wäre es viel besser, sich auf einen Punkt zu einigen, der einigermaßen gute Erfolgsaussichten hat, und den dann auf allen Ebenen und immer wieder zu stressen*. Durch sachliche Argumentation. Hier im Thread finden sich ja eine Reihe sehr guter Kandidaten dafür. Die Gesetzgebung wird doch immer wieder für ihre "Salamitaktik" kritisiiert. Andererseits ist die offenbar effiektiv. Wäre es dann nicht sinnvoll, sich das abzuschauen? * https://de.wikipedia.org/wiki/Ceterum_censeo_Carthaginem_esse_delendam
  18. Nee, kann man nicht. Das ist einfach Käse. Und wir LWB argumentieren doch so gerne -und zwar völlig zu Recht - mit Fallzahlen, um Sinn und Unsinn waffenrechtlicher Regelungen zu hinterfragen. Und dann kommt jemand daher und fordert das freie Führen von Waffen zum Selbstschutz, damit die Sportschützen nicht ständig Opfer von Waffenraub werden. Geht's eigentlich noch?! Sorry ... Threads wie dieser zeigen, warum wir so wenig erreichen. Ich habe es in einem anderen Thread schon mal geschrieben. Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit kann mit Waffen nichts anfangen - und empfindet sie als bedrohlich. Was völlig natürlich ist. Also müssen wir ihnen diese Angst nehmen bzw. sie zumindest lindern, damit es nicht "kippt". Da hilft bockiges "Die Hoplophobos können mich mal!!!" genauso wenig wie viele andere Vorschläge, die ich hier so lese. Wer das als Nicht-Schütze liest (und halbwegs NORMAL ist), wird in seiner Ablehnung zwangsläufig verstärkt. Und das ist nicht mangelnde Intelligenz oder ähnliches. Wir LWB sollten vielleicht mal aufhören, unser Hobby als den Nabel der Welt zu betrachten. Nur mal rein hypothetisch: nähmen wir mal an, es gäbe ein Hobby "Züchtung von extrem gefährlichen Krankheitserregern" (Anthrax, Pocken, etc.). Der Umgang damit wäre einigen wenigen erlaubt, die müssten vorher eine Sachkundeprüfung ablegen, einen Schrank zur sicheren Aufbewahrung nachweisen etc. Dann dürften sie mit den Krankheitserregern im Kofferraum durch die Gegend fahren, um sich auszutauschen und sonstiges Zeit damit anstellen (was auch immer man damit macht). Auf die besorgten Gesichter ihrer Umgebung würden sie sich nur hinstellen mit einem "Na und? Ist völlig ungefährlich, wir passen ja auf!". Was würdet ihr davon halten? Nun mag man einwenden, dass das nicht vergleichbar ist. Aber es wird weder aus Sicht des Pockenzüchters noch aus Sicht der Bevölkerung, die sich weder mit Waffen noch mit Krankheitserregern auskennt und auf beides gut verzichten kann, einen Unterschied machen. Sollten wir vielleicht mal drüber nachdenken.
  19. Auf dem privaten Grundstück? Hattest du da auch das "erhöhte Risiko wegen des Waffenbesitzes" auf dem Schirm? Oder ging es hier nicht eher um das Recht der (Selbst-)Verteidigung von Haus und Hof? Und du kommst nicht auf die Idee, dass das eventuell genau den Umkehrschluss heraufbeschwört, nämlich, das Risiko gleich von vornherein zu eliminieren - statt durch Notfallmaßnahmen einzudämmen?
  20. Und was hast du mit der Sammlung vor? Grundsätzlich ist die Idee ja prima, wenn sie einen tieferen Sinn hätte, als sich nur mal so die Wünsche von der Seele zu schreiben. Wenn ich aber als Begründung in deinem eigenen Beitrag "Selbstschutz" lese (2x), dann ist das nicht weit entfernt von "mit Knarre zum Bäcker" und völlig kontraproduktiv. Die Gründe dürften sich leicht erschließen.
  21. Aus diesem Grund habe ich ja die umliegenden Textteile mit ausgewiesen. Es ist als Lesehilfe gedacht, selbstverständlich um den direkten Einstieg in das Originaldokument zu finden, nicht als Nachschlagewerk. Und die Zielgruppe sollte auch klar sein. Ob der Rest anfängt, zu nörgeln, ist mir ehrlich gesagt, herzlich wurst. Für mich persönlich war es eine große Hilfe, denn mir wären die Änderungen durch einfaches Lesen nicht alle direkt aufgefallen - und ich kenne das Regelwerk und habe auch ausreichend Matcherfahrung. Ist das deine Interpretation? Im Text des Regelwerks gibt es keine 03.03.07.01 / .02 und die Texte / Nummerierung ist genauso dargestellt, wie ich sie hier zeige. Ich habe mich allerdings auch darüber gewundert.
  22. Zur besseren Übersicht hier eine Aufstellung der Änderungen (automatisert erstellt, manuell bereinigt - daher ohne Gewähr!!). Änderungen bzw. Einfügungen sind blau markiert, Streichungen entsprechend gekennzeichnet (die restliche Formatierung ist "technisch bedingt" und folgt keiner Logik :D): […] Sp 03 Sicherheitsrelevantes Verhalten […] Sp 03.01.03 Erlaubt oder verlangt der Veranstalter den Transport von Waffen und Ausrüstung in bereitgestellten oder genau spezifizierten Transportkisten, so gelten die darin befindlichen Gegenstände, solange sie nicht gehandhabt werden, als verpackt. Dies gilt auch, wenn die Kisten oben offen sind. […] Sp 03.03 Handhabung von Waffen Sp 03.03.01 Die Mündung der Waffe darf im Wettkampfwährend einer Übung niemals mehr als 90 Grad von der geraden Richtung auf den Kugelfang abweichen (sichere Richtung), außer wenn dies beim Wiederholstern einer Waffe geschieht und sich die Finger des Teilnehmers dabei deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden. Sp 03.03.02 Überstreichen von eigenen Körperteilen mit der gedachten Verlängerung der Laufachse über die Mündung einer nicht geholsterten Waffe während einer Übung (Sweeping) ist verboten, außer wenn dies beim Ziehen oder Wiederholstern einer Waffe geschieht und sich die Finger des Teilnehmers dabei deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden. Sp 03.03.03 Bei Störungsbeseitigung während einer Übung auf dem Schützenstand muss die Waffe, wenn die Sicherheit nicht zuvor kontrolliert wurde, in die sichere Richtung zeigen. Der Finger muss dabei aus dem Abzugsbügel genommen werden. Sp 03.03.04 Bei Wechsel des Anschlages oder der Schießposition (Box) muss die Waffe in die sichere Richtung zeigen. Der Finger muss dabei aus dem Abzugsbügel genommen werden. Sp 03.03.05 Das Aufheben einer heruntergefallenen Waffe darf außerhalb einer Sicherheitszoneimmer nur durch einen SO erfolgen. Sp 03.03.06 Der Schütze darf den Kontakt zu seiner Waffe während der Übung (ab „Stände einnehmen/shooter in the box“ bis „Stand räumen/leave the box“) nie aufgeben (Ablegen, Fallenlassen), es sei denn - beim Ablegen zum (erneuten) Fertigmachen oder während der Übung unter Aufsicht des SO wenn die Waffe ungeladen und der Verschluss offen bzw. die Trommel ausgeschwenkt ist oder - das Ablegen erfolgt nach „Fertigmachen/make ready“ um eine geforderte Startposition einzunehmen oder - das Ablegen erfolgt unter Aufsicht und auf Weisung /mit Zustimmung des SO. Sp 03.03.06.01 Eine Waffe gilt jedenfalls dann als gesichert, wenn mindestens eine manuell bedienbare Sicherung aktiviert ist. Sp 03.03.06.02 Alleine das Vorhandensein einer funktionierenden Griffsicherung (analog Colt 1911 A1) führt nicht zu einem „gesicherten“ Zustand der am Griff gefassten Waffe, wenn die Waffe weitere, separat mechanisch aktivierbare Sicherungen hat. […] Sp 03.04 Laden Sp 03.04.01 Waffen dürfen nur auf Anweisung oder mit Erlaubnis eines SO geladen werden. Sp 03.04.02 Der Ladezustand ist vom Vorhandensein von Munition in der Waffe und deren Ort in der Waffe abhängig. Es kommt dabei nicht darauf an, - ob ein Magazin eingesetzt ist oder - ob die Waffe gesichert ist oder - ob der Hahn/die Schlagfeder gespannt, vorgespannt oder entspannt ist. Sp 03.04.03 Geladen ist die Waffe, wenn - eine Patrone im Patronenlager/Trommel befindlich ist (fertiggeladen) oder - ein in die Waffe eingebautes oder eingesetztes Magazin Patronen enthält oder eine Patrone im System der Waffe (Ladelöffelraum, Zuführungsraum befindlich ist (teilgeladen). Sp 03.04.04 Ungeladen ist die Waffe, auch wenn Patronen außen an der Waffe in einem mit der Waffe verbundenen - nicht eingeführten - Magazin oder Behälter oder Halter oder Vergleichbarem befindlich sind (Patronenhalter, Patronengurt). Sp 03.04.05 Für die Regeln Sp 03.04.02 und Sp 03.04.03 gelten auch munitionsähnliche Teile wie z. B. leere Hülsen, Pufferpatronen, Dummys und Springcaps als Munition. […] Sp 07 Matchablauf Sp 07.01 Aufbau, Schießzeit Sp 07.01.01 Eine Stage besteht aus einem oder mehreren Zielen. Zu Aufbau und Ablauf werden die Teilnehmer vor der Stage, i.d.R. durch schriftliche Stagebeschreibung, gebrieft. Mündliches Briefing unter Hinweis auf eine ausliegende schriftliche Stagebeschreibung genügt. Dem mündlichen Briefing gebührt, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, Vorrang vor der schriftlichen Stagebeschreibung. Sp 07.01.02 Für jeden String (=Run/Durchgang/Wertungsdurchgang) wird ein Ergebnis ermittelt. Die Anzahl der Strings regelt die Ausschreibung. Sp 07.01.03 Die Schießzeit pro String beträgt maximal 30 Sekunden, solange Ausschreibung und Briefing schweigen. Beim Shootoff ist die Schießzeit auf 180 Sekunden beschränkt. Der SO kann vorher einen Abbruch des Strings durchführen, wenn er diesen 30 Sekunden zuvor angekündigt hat (Hornsignal empfohlen). […] Sp 11 Strafen Sp 11.01 Kurzzeitstrafe Eine Strafzeit von 3 Sekunden wird verhängt bei folgenden Situationen, wobei Ausschreibung und Stagebriefing andere Zeiten festsetzen können: - nicht regelgerecht getroffenes zu beschießendes Ziel (Miss), - jeder Treffer auf ein nicht zu beschießendes Ziel (No-Shoot), - Verändern von Arm- oder Körperposition nach dem Kommando „Achtung!/Stand By!“ vor dem Startsignal (Creeping), - Schussabgabe während Kontakt mit Standmaterial außerhalb der Box, auch wenn kein Treffer gesetzt oder ein nicht zu beschießendes Ziel (No-Shoot) getroffen wurde, - Verwarnung nach „Stände Einnehmen / shooter in the box“ und vor „Sicherheit / Range is clear“ - sonstiger Ablauffehler (Verletzung von Regel oder Briefingvorgabe), insbesondere auch o Schussabgabe auf ein zu beschießendes Ziel aus falscher Box (Positionsfehler) oder o erkennbares Nichtbeschießen eines als zu beschießen ausgeschriebenen oder gebrieften Zieles (Zielauslassung). Sp 11.02 Höchstzeitstrafe, Nullwertung Eine Strafzeit in Höhe der Schießzeit/Höchstschießzeit bzw. Nullwertung (Treffer, Ringe) wird verhängt bei folgenden Situationen, wobei Ausschreibung und Stagebriefing andere Zeiten festsetzen können: - Stopp-Ziel-Miss, - Treffer auf ein anderes zu beschießendes Ziel als das Stopp-Ziel nach dem ersten Treffer auf das Stopp-Ziel („Treffer nach Stopp/Hit after stop“), - kein Start trotz Startsignal, - nicht rechtzeitiges Einnehmen der korrekten Startposition nach Aufforderung. […] Sp 12 Verwarnung Sp 12.01 Gründe für Verwarnungen 1 Eine Verwarnung wird außerhalb einer Übung verhängt bei, - - wenn der Schütze mit einer ungeladenen aber gespannten Waffe im Holster oder mit einer unverpackten Langwaffe in Transportposition mit eingesetztem Magazin außerhalb der Sicherheitszone angetroffen wird, - wenn der Schütze mit einer unverpackten ungeladenen Langwaffe ohne eingesetzte BDS-Sicherheitsfahne außerhalb der Sicherheitszone angetroffen wird, - wenn die Mündung der geholsterten Waffe oder einer Langwaffe mit Sicherheitsfahne auf ein Körperteil desirgendeiner Person zeigt. Schützen zeigt. Sp 12.02 Gründe für Verwarnungen 2 Eine Verwarnung wird auchwährend einer Übung verhängt, - wenn ohne vorherigen Hinweis an den SO mit einer Waffe die Schießbox betreten wird, die nicht rechtzeitigem Einnehmen der Startposition (Spezifikation der Waffe entspricht, die beim Scorekeeper angemeldet wurde, - bei Nichteinnehmen der Box, spätestens eine Minute nach der dritten Aufforderung (Aufruf), - bei regelwidrigem, insbesondere unerlaubtem Laden in der Schießposition, - bei Überschreiten der Zeit für die Herstellung der Startbereitschaft (Sp 08.02.03), - bei Probeanschlägen nach Untersagung durch den SO, - bei Schussabgabe nach dem Kommando „Ist der Schütze bereit/Are you ready“ und vor dem Startsignal (Frühstart), - wenn der Schütze den Finger bei Positions-/Anschlagswechsel und/oder Störungsbeseitigung nicht aus dem Abzugsbügel nimmt, - wenn der Schütze den Finger bei einer Störungsbeseitigung den Finger nicht aus dem Abzugsbügel nimmt, - bei einem Fehler beim Positionswechsel (z.B. falsche Richtung), wenn es dabei zu Berührung des SO, des anderen Schützen oder dessen Ausrüstung kam, - bei regelwidrigem Verlassen der Schießbox mit geladener Waffe (im Holster) während der Übung. Sp 12.03 Loss of string neben Verwarnung Eine Verwarnung wird darüber hinaus bei allgemeinen Verstößen verhängt, nämlich - bei Verstoß gegen sonstige Bestimmungen des Sporthandbuchs trotz Hinweis durch den SO, - wenn Anordnungen des SO oder der Standaufsicht nicht Folge geleistet werden, - wenn trotz Aufforderung zur Beseitigung durch einen SO gegen Vorschriften über die Ausrüstung und Bekleidung verstoßen wird. Sp 12.04 Im direkten Vergleich/Shootoff wird zusätzlich zur Verwarnung nach Sp 12.02 der String als verloren gewertet Sp 12.05 Von einer Reaktion des SO darf, wenn ein entsprechender Tatbestand festgestellt wurde, nicht abgesehen werden. Der SO soll aber in Fällen von Sp 12.03 vor einer förmlichen Verwarnung einmalig ermahnen. Er kann dies auch in den Fällen von Sp 12.01 und 12.02 tun. Sp 12.06 Die Verhängung einer Verwarnung ist dem Schützen gegenüber zu erklären, zu dokumentieren und dem Rangemaster zu melden. Sp 13 Disqualifikation […] Sp 13.01.02 Ebenso erfolgt die Disqualifikation (Situation ohne Schussabgabe), - wenn die Waffe mehr als 90° zur KugelfangmitteHauptkugelfangmitte ausgeschwenkt wird, außer die Waffe zeigt beim Ziehen oder Wiederholstern entgegen der Kugelfangrichtung Hauptkugelfangrichtung noch innerhalb eines Radius von 1 Meter von den Füßen des Teilnehmers, auf den Boden, - wenn der Schütze gegen Sp 03.03.06 verstößt, insbesondere eine geladene Waffe fallen lässt, - wenn der Schütze eine zu Boden gefallene Waffe ohne Erlaubnis eines SO aufhebt, - wenn der Schütze mit geladener Waffe im Holster außerhalb einer Übung angetroffen wird, - bei Sweeping (Sp 03.03.02), - bei Laden einer Waffe mit Munition, solange diese vom Regelwerk oder SO offiziell als „unzulässig“ oder „unsicher“ eingestuft ist oder - bei Laden einer Waffe mit Munition, solange diese vom SO offiziell als „vom sportlichen Schießen ausgeschlossen“ eingestuft wird, - wenn der Schütze eine geladene, ungesicherte und gespannte Waffe im Holster loslässt, - bei der zweiten Verwarnung auf derselben Stage oder in demselben String beim direkten Vergleich/Shootoff und - bei der zweiten Verwarnung in derselben Division zu einem Vorgang, weswegen bereits verwarnt wurde. Sp 13.01.03 Der Schütze wird disqualifiziert (Situation mit Schussabgabe) - bei unbeabsichtigter Schussabgabe, insbesondere bei Schießen vor der Abfrage „Ist der Schütze/Are you ready bereit“, beim Laden oder Nachladen, einer Störungsbeseitigung oder nach „show clear“, es sein denn es kann festgestellt werden, dass die Schussabgabe Folge eines gebrochenen oder defekten Waffenteils war, - bei Geschosseinschlag innerhalb von 3 m vor der Schießbox, wenn nicht ein Ziel regelgerecht beschossen wurde, - Schießen auf ein Ziel aus einer Entfernung, die geringer ist als der Sicherheitsabstand. Sp 13.01.04 Der Schütze wird ebenfalls disqualifiziert, - bei Schaffung einer konkreten Gefahrenlage, - bei grob unsportlichem Verhalten, insbesondere wenn versucht wurde, sich selbst unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen, - wenn der Schütze unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Schießen teilnimmt. Sp 13.02.01 Der Schütze wird im Falle von Sp 13.01.04 für alle Divisionen des Wettkampfes, auch für bereits geschossene, disqualifiziert. Der MD ist berechtigt, den betreffenden Teilnehmer nach einem Totalausschluss wegen grober Unsportlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen auch vom zeitlich nächsten Wettkampf auf derselben Ebene auszuschließen. Sp 13.02.02 Der Schütze wird in allen sonstigen Fällen nur für den betroffenen Start (Division) von der Teilnahme ausgeschlossen und erhält keine Wertung. Er darf aber weitere Starts antreten, auch in derselben Divison. Sp 13.03 Von einer Disqualifikation darf, wenn ein entsprechender Tatbestand festgestellt wurde, nicht abgesehen werden. Sp 13.04 Dokumentation Die Verhängung einer Disqualifikation durch einen SO ist dem Schützen gegenüber zu erklären, zu dokumentieren und dem Rangemaster zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. […] Sp 16.01.04 Der Matchdirector und das Unterstützungspersonal Der Matchdirector - ernennt den Rangemaster, - rekrutiert und bindet die Rangecrew, koordiniert den Einsatz des Unterstützungspersonals und bestimmt und ernennt die verantwortlichen Aufsichtspersonen, […]
  23. Jesus, du bist aber auch ein harter Brocken. Zwei Leute haben dir schon versucht zu helfen, aber du musst schon ein bisschen mithelfen - halbe Sätze ohne viel Information helfen da nicht weiter: - Ist die Sicherung gelöst? (-> "F") - Lassen sich die BBs herausrepetieren (oder klemmen sie im Magazin)? - Lässt sich der Abzug betätigen? - Falls sich der Abzug betätigen lässt, passiert einfach gar nichts - oder zischt Gas (leise) aus? Gibt es einen Schussknall, aber es fliegt keine BB raus? Passiert irgendwas? - Wenn du die CO2-Patrone rausnimmst, zischt dann noch Gas aus - oder ist sie leer (Waffe undicht)? - Fällt dir sonst nochwas ein, was hilfreich sein könnte?
  24. Ich denke, du hast mich faslch verstanden. Ich gehe davon aus, dass die Umhüllung vorne aus dem Lauf austritt (sich mithin vom Lauf trennt!) und dann wegplatzt. Und ich habe das - und NUR das - als Begründung herangezogen, nicht, dass Wasser ein Geschoss sein könnte, weil nirgendwo das Gegenteil steht (wo hast du das herausgelesen?!). Das Wasser ist mir völlig wurst, die Hülle könnte auch leer sein! Man könnte die Frage auch extremer formulieren: konstruieren wir eine normale Waffe (zu Verteidigungszwecken) mit einem Lauf und einem normalen Projektil, dessen einziger Unterschied zu einer herkömmlichen Schusswaffe darin besteht, dass das Geschoss sich wenige Millimeter nach Laufaustritt pulverisiert. Schusswaffe oder nicht? Falls ja (und ich lese das eindeutig so aus dem Gesetz), sähe ich keinen Unterschied zum hier diskutierten Modell, wenn wir davon ausgehen, dass es sich um eine feste Umhüllung handelt, die aus dem Lauf herausgeschossen wird.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.