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Sgt.Tackleberry

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  1. Du machst deinem Leitspruch in jedem Fall alle Ehre. Belassen wir es aber dabei, dass es DIR nicht möglich erscheint. Wir haben eine Reihe von Juristen in der Firma, die es schaffen, sehr komplexe rechtliche Zusammenhänge nahezu ohne juristische Fachtermini zu erklären, so dass am Ende alle eine ziemlich genaue Vorstellung von unserer Position haben. https://www.psychologie.uzh.ch/de/bereiche/dev/lifespan/erleben/berichte/einfachheit.html Du brauchst darauf nicht mehr zu antworten. Ich will dich nicht überzeugen, nur anregen.
  2. Nein, tut es nicht. Es ist eben nur nicht jedem "gegeben".
  3. Es gibt auch Juristen, die komplizierte Sachverhalte in wenigen, einfachen Sätzen erläutern können - ohne sich dabei einen Zacken aus der Krone zu brechen. Gibt bestimmt einen Fachterminus für "Experten", die es für nötig erachten, sich besonders kompliziert auszudrücken, um sich abzuheben. Egal, deine Lesart des §14 Abs. 4 mag zwar korrekt sein, ist aber belanglos, denn bei der Eintragung der Waffe wird das Bedürfnis für den Besitz schlicht nicht geprüft. Es wird - mit dem gegebenen Bedürfnis für den Erwerb - einfach als gegeben vorausgesetzt. Somit passt auch der Gesetzestext wieder.
  4. Wie bitte?! Wo liegt denn der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Waffe?
  5. Deine Ausdrucksweise geht mir zwar langsam etwas gegen den Strich, aber gut ... ich frage mal ganz sachlich (in der Hoffnung, dass mir mein Laiendasein nicht in ähnlicher Arroganz zum Vorwurf gemacht wird): Die WBK ist die Erlaubnis zum Erwerb. Die Besitzerlaubnis entsteht erst mit der Eintragung in die (vorliegende!!) WBK. Wenn die WBK nun voll ist (sie hat 8 Einträge), auf welcher gesetzlichen Grundlage (die es nicht mehr gibt - weil das Gesetz nicht mehr gültig ist), soll nun eine neue, gleichlautende WBK nach alter Fassung ausgestellt werden? Wohlgemerkt - diese bekäme eine neue Nummer, es handelt sich also nicht um eine "Anlage", sondern um eine eigene WBK. Korrekt? Damit wäre es ein eigenständiger Verwaltungsakt - für den es nun keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Wenn die Argumentation nun lautete, dass das nicht ginge - sondern nur die vorhandene "voll gemacht werden dürfte", wäre das für mich nicht schlüssig - weil du ja von einer "unlimitierten" Erlaubnis sprichst. Die bezieht sich aber nur auf den Erwerb. Wäre der Erwerb denn noch möglich / sinnvoll, wenn ich "wüsste", dass ich keine Besitzerlaubnis mehr erhalten werde? Und, wer verpflichte die Behörde eigentlich, die Waffe einzutragen? Andere Frage: du beziehst dich auf den rechtskräftigen Verwaltungsakt, der recht eindeutig (auf der Urkunde) formuliert ist. Dem kann ich folgen. Was sollte die Behörde denn aber daran hindern, bei der nächsten Vorlage meiner gelben WBK diese einfach zu widerrufen (gem. §49 VwVG) und eine neue gem. neuer Fassung des Gesetzes auszustellen? Die Voraussetzungen des §49 VwVfG könnte man als gegeben annehmen, insbesondere, da ich von der erteilten "Vergünstigung" (nämlich dem "unlimitierten Erwerb") per definitionem noch keinen Gebrauch gemacht haben konnte.
  6. Frage am Rande: Muss das eigentlich (immer) sein?!
  7. Hallo Leute, ich weiß gar nicht, ob das geht - aber falls jemand Interesse an meinem Startplatz für die Geco IPSC Masters 2021 am kommenden Samstag hat, bitte melden (Squad 30, Samstag, 8 Uhr) - ich werde es voraussichtlich nicht schaffen.
  8. Ansonsten sind die Fragenkataloge beim BVA direkt herunterladbar: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkunde/Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  9. Das ist schon klar - aber, wenn es darum geht, verschiedene Disziplinen und dann noch verschiedene Verbände zu importieren, werden aus ein paar Minuten schnell "ein paar mehr Minuten".
  10. Die Anpassungen in Excel sind in 5 min. erledigt, aber wie kommen die Daten da rein? Ich kenne nur lange PDF-Übersichten, die nur sehr aufwändig zu importieren sind.
  11. Uiuiui ... Aber du bleibst dir treu. Nach einer infantilen, "hinterfotzigen" Vorstellung ein noch infantilerer Abgang, nachdem du festgestellt hast, dass du dich in der Zielgruppe geirrt hast. Gut, du weißt ja, wo der Schreiner das Loch gelassen hat ... PS: Abgesehen von dem Ärger, den dieser "Auftritt" bei mir ausgelöst hat, ist mir schon schleierhaft, warum jemand, der ja nun doch offensichtlich fachkompetent zu sein scheint, so einen Sch*** nötig hat. Als ob er sich - angenommen, die Sportschützen hätten Interesse an den von ihm so vehement vertretenen Themen gehabt - damit eine ordentliche Visitenkarte ausgestellt hätte.
  12. Wenn eine volle Kapsel drin ist, muss das Gas irgendwo hin. Das müsste man hören. Was passiert denn, wenn du die Kapsel einlegst? Hörst du den kurzen "Pfiff", wenn sich der Druck aufbaut? Oder vielleicht ein Zischen, mit dem die Kapsel sich (beinahe vollständig) entleert? Was passiert beim Schuss - ist neben dem "Plopp" irgendwo "Nebenluft" zu hören - dass das Gas sich seinen Weg außerhalb des regulären Kanals bahnt? Was passiert, wenn du die "volle" Kapsel wieder herausnimmst? Zischt dann ganz viel Gas heraus? Anderenfalls kommt Punkt 1) zum Tragen, oder du hast schlicht eine Charge von Kapseln, die nicht oder nicht mehr voll sind ...
  13. Naja, irgendwie ist das auch alles nicht stimmig. Erst geht es um's "Haben-wollen", dann plötzlich um die Einlagerung bei einem Händler zum Zweck des sporadischen Schießens - im anderen Thread (letztes Jahr) ging es um das reine "Besitzen", gerne auch deaktiviert, schießen sei "nicht notwendig". Aber gut, der TE hat nun alle Informationen, die er braucht - falls er sie braucht.
  14. Was für eine armselige Vorstellung ... Nein, du hast es (immer noch) nicht verstanden. Im Übrigen kannst du dir das ganze Gesabbel hier sparen - Stabilität und Einbruchsicherheit sind für Sportschützen absolut nebenläufige Verkaufsargumente. Was zählt, sind Preis, Platz und einfache Bedienung. Wenn du hier irgendwas vermarkten willst, dann zahl die paar Euro als Bannerkunde - wenn du dafür zu geizig bist, hör' auf, hier son ein Schmierentheater zu veranstalten.
  15. Den habe ich. Mit elektronischem Schloss + mZKS. Für mich der "perfekte" Schrank. Und ja, wenn es keine Repetierer sind (oder der Verschluss ausgebaut ist), dann passen da sicher 10 LW rein. Zusätzlich noch KW und sogar Munition.
  16. +1 Das mechanische Zahlenschloss ist super - als Revision - aber, wenn ich den Schrank jedes Mal darüber öffnen müsste, würde ich wahnsinnig werden. So habe ich (mit el. Schloss + mech. Zahlenschloss) einen schlüssellosen Schrank, der in jedem Fall aufgeht. Perfekte Lösung.
  17. Bei mir nicht mehr ganz so frisch, aber dem Gesagten kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Als ich (Trottel) im Nachgang die Kombination des mechanischen Zahlenschlosses (Revision) vergessen hatte, wurde mir am Telefon kompetent weitergeholfen. Ich würde (bzw. werde) jederzeit wieder dort bestellen.
  18. Anmeldung wo? Ich vermute, es ging nicht darum, die eigenen Mitglieder anzuschreiben, sondern darum, dass die Verbände (BDS, DSB, etc.) dem VDB die E-Mail-Adressen ihrer Mitglieder zur Verfügung stellen. Und das ist datenschutzrechtlich tatsächlich in etwa auf dem Niveau von Vollautomaten.
  19. Nee. Das ist nicht irre, das ist professionell. Die Sache von der Emotion trennen. Sich über die Art und Weise zu ärgern, ist etwas völlig anderes, als die Interessenlage zu hinterfragen. Ist auch Grundlage professioneller Verhandlungstaktik. Man versucht, die Interessen hinter der "gegnerischen Position" zu verstehen, und sei sie uns auch noch so zuwider. So macht man Fortschritte, so erzielt man Erfolg. Das gilt im Besonderen auch für Lobbyarbeit. Unprofessionell - bzw. "kindisch" - ist es, beleidigt zu reagieren, weil der andere sich doof benimmt. Das ist Kindergartenniveau - und erstickt jeglichen Erfolg im Keim. Und mit dieser Idee kann man sich nun nochmal überlegen, warum der VDB sich "distanziert" hat. Und völlig getrennt davon kann - bzw. sollte - man auf die Verantwortlichen zugehen, und erörtern, wie man sich die künftige gemeinsame Zusammenarbeit vorstellt. Das ist aber kein Thema für die Öffentlichkeit. Man kann sich aber natürlich auch weiterhin schmollend in die Ecke setzen, öffentlich gegen den Partner im eigenen Vorstand wettern und darauf hoffen, dass man damit Sympathien unter den "Schützenbrüdern" gewinnt. Bringt einen nur nicht soooo viel weiter, wenn es darum geht, die Interessen zu schützen bzw. zu vertreten. Da muss man schon in die andere Richtung schauen.
  20. Ich verstehe die Frage bzw. den Punkt nicht so ganz. Natürlich kannst du Pfefferspray ganz regulär mit dir führen - zur Tierabwehr. Wenn du dann in eine Notwehrsituation gerätst, kannst du es "straffrei" zur Abwehr einsetzen. Wo ist das Problem? Ist auch kein Unterschied zu CS-Spray, wenn du das gegen einen Menschen einsetzt, ist es auch Körperverletzung - und nur "straffrei", wenn der Einsatz in Notwehr erfolgte.
  21. Oh Mann, das ist genau das, was noch fehlt. Anstatt sich zusammenzuraufen und die jeweiligen Interessen zu bündeln, kübelt man sich gegenseitig Mist übers Haupt. Sehr förderlich. Ja, und?! Wo ist die Überraschung? Der Name sagt doch bereits, was der Verbandszweck ist. Wo ist das Problem? Trotzdem verfügt der VDB über entsprechende Schlagkraft - und (aufgrund finanzieller Ausstattung) sicher über bessere / professionellere Kommunikationskanäle, warum macht man sich das nicht zu nutze - anstatt zu keilen? Und vielleicht sollte man auch mal selbstkritisch hinterfragen, warum der VDB sich distanziert, wird ja möglicherweise einen Grund haben.
  22. Ah ... okay. Woran liegt das? Was spräche denn dagegen, dass ich die Dinger kaufe und sie dir einfach schicke?
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