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Sgt.Tackleberry

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  1. Kann ich nicht bestätigen. Ich habe die Berliner Waffenbehörde stets als kompetend und schnell erlebt (Beispiel WBK mit Anmeldung für neue Waffe Montag in den Briefkasten eingeworfen, am Freitag lag sie mit allen Stempeln und der Gebührenrechnung wieder in meinem Briefkasten). Ich persönlich verlasse mich nie auf telefonische Auskünfte. Entweder E-Mail oder einfach anmelden. Wem es zu "heiß" ist, der kann den Lower ja irgendwo für 1,50 Euro einlagern und in aller Ruhe den Antrag stellen. Im Falle der Ablehnung kommt dann ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Begründung zurück. Sehe das Problem nicht.
  2. Nein, das ist völlig korrekt!! Die Verweigerung des LV ist für mich nicht nachvollziehbar - und lt. Gesetz nicht notwendig. Das hilft natürlich nix, wenn du dem Verband jetzt das WaffG um die Ohren haust, tust du dir keinen Gefallen, du brauchst die später noch ein paar Mal. Ansonsten ist dem Gesagten nichts hinzuzufügen, ich bin auch übel ver*** worden, vom Verein allerdings, da hat sich das Ganze auch über mehrere Monate hingezogen. Umso herrlicher, wenn du die WBK dann endlich in der Hand hältst. Soooo lange ist es ja auch nicht mehr. Lass' dir von deiner Frau "zum Trost" ein schönes Weihnachtsgeschenk machen. Kannst ja schon mal vorsichtig ankündigen, dass deine Wünsche dieses Jahr etwas größer ausfallen werden. PS: Sprich' mal mit deiner Waffenbehörde! Die sehen das nicht gerne, aber du könntest die WBK schon vorab beantragen und die Bescheinigung nachreichen. Hat bei mir geklappt. Einziger Kommentar - "Das geht dann halt auf Ihr Risiko, falls Sie den Schein nicht kriegen!". Hab' ich in Kauf genommen, ging danach dann alles sehr schnell. PPS: 19x im Jahr ist schon sehr knapp - als das 1. Jahr rum war und ich beim Verein auf der Matte stand (gefühlt um 1 Min. nach Mitternacht), hatte ich 60 Stempel im Heft!! Also sorge dafür, dass du bis November noch ordentlich Stempel kriegst, nicht, dass jemand nachzählt, auf andere Fristen kommt, als du - und du wieder im Regen stehst, weil nur 16 Termine "drin stehen". 😞
  3. Irgendein Käseblatt mit einer Auflage von 200 Exemplaren stellt einen Artikel ein, von dem gerade mal der Teaser zu lesen ist - und WOF hat schon wieder Schaum vorm Mund. Das ist unbezahlbar. Egal, wie "unwahrscheinlich" das ist, bestünde ja immer noch die Möglichkeit, dass die gute Dame einfach eine reißerische Überschrift gewählt hat und im Text dann sehr sachlich darauf eingeht, dass hier alles mit rechtlichen (legalen) Dingen zugegangen ist und solche Vorkommnisse eben nicht 100% zu verhindern sind. Aber nee, "Guck mal - ein Stöckchen!! *HÜPF*
  4. Oh Mann ... du hast nun wirklich einen Haufen Hinweise auf deine ursprüngliche Frage bekommen, aber vier (in Worten VIER Seiten) lang lässt du einfach nur Dampf ab und wiederholst, wie unglaublich unverschämt sich die Dame verhalten hat. Mittlerweile habe ich eine vage Vorstellung davon, wie eloquent du sie vor Ort auf den "Widerspruch" hingewiesen hast.
  5. Dieser Satz ist mir in seiner Tragweite nie aufgefallen. Kann mir den jemand erklären?! Ich wäre mir ja fast sicher, dass das nur gilt, wenn ein Verein als Inhaber der WBK die Waffe einem Vereinsmitglied überlässt, um beispielsweise den angesprochenen Schießtermin wahrzunehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Jedermann einfach "jedem" anderen Vereinskollegen (außerhalb des Schießsstands) eine Waffe überlassen darf, solange es eine Weisung über die Nutzung gibt. Jeder Sportschütze ist ja per Gesetz Mitglied in einem Schützenverein, dann könnte man ja jederzeit jedem Neu-Schützen nach Vereinseintritt eine Waffe überlassen, solange man ihm einen Zettel mitgibt, wo drauf steht, was er damit machen darf. 🧐 Als einzige Quelle für diese Annahme habe ich die WaffVwV, in der beispielsweise festgehalten wird, dass eine Überlassung zur Wahrnehmung von Ausbildungsaufgaben im Auftrag des Vereins zulässig, die Überlassung für das gesamte erste Jahr durch den Verein hingegen nicht zulässig ist*. Man hat sich also die Mühe gemacht, beispielhaft klarzustellen, was geht und was nicht geht, dabei aber explizit (in beiden Fällen) nur Vereine benannt, sich hingegen nicht die Mühe gemacht, klarzustellen, dass das auch - bzw. nicht - für Personen (als WBK-Inhaber) gilt. Gehen wir nun davon aus, dass das also klargeht? 😐 * http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
  6. Davon würde ich nicht zwingend ausgehen ... ich kann mir schon vorstellen, dass sie in "gutem Gewissen" gehandelt hat, denn ganz ehrlich - Spaß hat sie an solchen Terminen sicher nicht (vor allen Dingen, wenn das anschließend noch mit irgendwelchem formalen Papierkram verbunden ist). Das glaube ich ihr auch aufs Wort. Für mich stünde auch gar nicht das Verhalten der Beamtin im Fokus (der Kritik), sondern das der Behörde. Sie macht halt einfach ihren Job - und wird von irgendjemandem geschickt, das entscheidet sie vermutlich nicht selbst. Und, dass sie "angefuttert" war, herrje, auch das ist verständlich / menschlich. Nur die Aussage "das hat sich dann wohl erledigt" überschreitet halt eine Grenze - die wird aber erst mit dem Bescheid manifestiert, anderenfalls könnte man das ja einfach achselzuckend übergehen.
  7. Wie Steven schon schrieb, lass' dich nicht verunsichern (was du offenbar nicht tust). Also - der KWS ist ein Verwaltungsakt. Der Antrag ist gestellt, der Bescheid steht aus. Der kommt entweder in Form des KWS - oder der Ablehnung. In jedem Fall entstehen Kosten für dich. Und nun stell' dir mal vor, du bekommst eine Ablehnung, mit der Kostenrechnung in Höhe von ... was, 50 Euro? Da wird sich die Behörde schon sehr genau überlegen müssen, was als Ablehnungsgrund drinsteht. Falls da dann irgendein Kokolores steht (was ja im Fall der Ablehnung zu erwarten wäre - und da reicht ein "Antragsteller zeigte sich unkooperativ" nicht aus), Widerspruch einlegen und Klage androhen.
  8. Wie gesagt, ich gebe dir grundsäztlich Recht - was den reinen Text angeht. Aber ... schau mal auf diesen Satz: Der erste Satz sagt im Wortlaut, dass die (= alle) Erlaubnisse (Plural) fortbestehen. Damit müsste de jure auch der Erwerb gemeint sein. Im Folgenden wird aber in Bezug auf Munition ausgeführt, dass es eben doch eine Änderung gab. Dass nämlich plötzlich neue Regelungen gelten ("Inkrafttreten dieses Gesetzes"), die die alten ablösen. Und das "Fortgelten" der alten Erlaubnisse sich mitnichten auf den Erwerb bezieht, sondern nur auf den Besitz. Denn anderenfalls müsste ja auch seine Erwerbsberechtigung fortbestehen - ungeachtet einer eventuellen Änderung der Erlaubnis für künftige Antragsteller. Und da sind wir beim Punkt: m.E. kann man hieraus den "Willen" des GG erkennen. Und das wird im Zweifel entscheidend sein, nicht der Wortlaut. Ist ja nicht das erste Mal, dass ein Gericht feststellt, wie ein Gesetz "zu lesen" (bzw. zu versetehen) ist.
  9. Es wäre vermeintlich sinnvoller gewesen, die Erbwaffe erst NACH dem Erwerb der zweiten (regulären) Waffe umschreiben zu lassen - und dafür eine Ausnahmegenehmigung von 2/6 zu beantragen. Aber gut, nun ist es passiert ...
  10. Du hattest die "Sportschützen-WBK" erwähnt, die ist gelb - und basiert auf §14 WaffG.
  11. Was bringt das immer, gleich draufzuhauen? Wenn er ein Troll ist, hilft ignorieren, falls nicht, kann man doch ernsthaft antworten (wie es ja schon einige getan haben). Falls der Threadstarter sich nochmal meldet, würden mich mehr Infos interessieren: ist es nur ein Nachbar - oder ein Freund, Lebenspartner, enger Verwandter? Wurden die Waffen "live" gesehen, wie sie offen herumliegen? Ist sicher, dass es scharfe Waffen sind? Was stelle ich mir unter einer "subtilen" Drohung vor? Was heißt "jähzornig" - wird er nur patzig, ist generell unleidlich, ein Maulheld oder muss man ernsthaft Angst or Übergriffen haben? Gab es schon irgendwelche Fälle von tätlichen Übergriffen?
  12. Das ist nochmal eine verschärfte Auffassung. 😐 Das limitiert auch den Erwerb weiterer Einzellader und widmet die alte WBK in eine reine Besitzerlaubnis um. Damit folgt dann in jedem Fall aber auch, dass bei Neuerwerb immer alle vorhandenen Waffen gezählt werden (wie das Ministerium ja auch ausführt). Das ließe sich wohl abschließend nur gerichtlich klären. Die werden im Zweifel (m.E.) aber auch nur erkennen / bestätigen, dass der Gesetzestext missverständlich ist, der Wille des Gesetzgebers aber eben genau darauf abzielte - max. 10 LW / Schütze, egal, wann erworben, egal auf Grundlage welcher Erlaubnisse. Wenn mehr vorhanden - dann nur mit Altbesitz - und keine neuen mehr. Anders ausgedrückt, dass §58 eben nicht das Ziel hatte, für die alte WBK "alles beim Alten zu belassen", sondern wirklich nur den Altbesitz zu regeln. Was ja auch nachvollziehbar ist (ob es uns nun gefällt, oder nicht).
  13. Ich verstehe deinen Punkt - und ich gebe zu, dass ich deine Lesart nachvollziehbar finde. Trotzdem glaube ich das nicht so recht. Denn ...
  14. Das würde ich in Frage stellen wollen. Ich verstehe, was du meinst - und es klingt auch total logisch, aber konstruieren wir mal einen anderen Fall. Ich habe eine Alt-WBK mit eingetragenen 10 Einzelladerwaffen - und verliere diese. Was glaubst du, wird passieren? Ich gehe von folgendem Szenario aus: die alte WBK existiert nicht mehr (als Vordruck). Also gibt es eine neue. Die würde mich beschränken - und ich dürfte nicht mal mehr Einzellader erwerben. Nun gilt aber §58. Also wird eine neue WBK erstellt und als zusätzlicher Vermerk hinterlegt, dass ich weiterhin unbegrenzt (!) Einzellader gem. altem Recht erwerben darf. Für Repetierer gilt aber das neue Recht. Wenn ich nun einen Repetierer kaufen will - wird die Behörde darauf verweisen, dass schon 10 Waffen eingetragen sind und die 11. verweigern. Siehst du das anders? Falls ja, was wäre, wenn ich zwei WBKen nach neuem Recht hätte? Die eine wäre voll (mit 10 Waffen), auf die anderen habe ich erst eine erworben. Neun Plätze wären demnach noch frei. Kann ich die auch noch vollmachen? Das würde keinen Sinn ergeben - wäre nach deiner Logik aber folgerichtig, wenn jede WBK eine eigene Erlaubnis wäre. Dann wäre der Unterschied nur, dass mir eben keine dritte mehr ausgestellt würde, aber die zweite könnte ich halt noch vollmachen. => Du sagst, dass die WBK die "Erlaubnis" sei. Ich sehe das anders. Die WBK ist nur die Dokumentation der Erlaubnis. Die Erlaubnis selbst ergibt sich auf dem geltenden Recht. Und da gibt es nur eine einzige. Die sieht für Alt-WBK-Inhaber etwas anders aus, als für Neu-Inhaber, aber es bleibt grundsätzlich nur eine Erlaubnis / Schütze. Und diese Erlaubnis sieht nach aktueller Rechtslage nur den Erwerb von max. 10 Waffen (EL / Rep.) vor. Wer schon mehr besitzt, darf diese hingegen weiterhin besitzen.
  15. Habe ich. Und es ändert sich nichts. Bestreitet keiner. Eben nicht. Die neue WBK unterscheidet nicht nach alten / neuen Waffen, Waffenkategorien oder Stichtagen. Sie begründet ein Bedürfnis für bis zu 10 Waffen - Einzellader eingeschlossen. Punkt. Wenn er also einen weiteren REPETIERER auf die neue gelbe erwerben will, dürfte das nicht gehen. Einzellader kann er hingegen noch massenhaft erwerben - eben auf die alte WBK. Ja, ist ja alles richtig - aber wir reden doch nicht über den Besitz, sondern den Neuerwerb! Wenn jemand 20 Waffen auf der alten gelben hat, kann er die weiterhin besitzen. Wenn aber jemand 11 Waffen auf der alten gelben hat und fünf auf der neuen ... dann kann er m.E. nicht einfach fröhlich nochmal fünf weitere kaufen, weil die ja nur für die neue gelten. Die neue unterscheidet nicht ... (s.o.).
  16. Das war aber nicht die Frage. Sondern, ob es - nach Stand 2020 - noch möglich ist, weitere 5 Repetierer auf die "alt-neue" gelbe WBK zu erwerben (um die "10" vollzumachen), wenn insgesamt schon 16 Waffen im Besitz sind. Und hier ist die Lage nach meiner persönlichen Einschätzung eindeutig: der Besitz (aller Waffen) bleibt erlaubt (Besitzstand), neue Waffen dürften hingegen nicht mehr erworben werden: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
  17. @Katja Triebel Ich hatte das Thema lange vor mir hergeschoben - bzw. aus den Augen verloren - aber Sie haben mich überzeugt, Frau Triebel, ich habe mich soeben als Fördermitglied angemeldet.
  18. Wie sollte es? Bei 7,5 Joule und einer Geschossmasse von ca. 0,5 Gramm ergibt sich eine Geschwindigkeit von ca. 173 m/s. Wenn du allerdings auf 15 Meter "fixiert" bist, brauchst du m.E. keine 25 Joule oder mehr - das erschwert nur das Handling ohne nennenswerten Präzisionszuwachs.
  19. Es gibt auch Handpumpen für Pressluft! Wenn es die "Komfortlösung" sein soll, kannst du in etwa von 7 Euro / 100 Schuss (für die Luft, zzgl. Munition) für die Erstanschaffung der (gefüllten) Flasche ausgehen, bei Nachfüllung ca. 2,20 Euro / 100 Schuss (*). Ich denke aber auch, dass deine Budgetvorstellung etwas optimistisch sein dürfte, wenn es Spaß machen soll. Knicklauf würde ich mir gut überlegen - da würde ich wahnsinnig werden. Dann schon eher Seitenspanner, aber besser doch Pressluft. (*) Annahmen / Berechnung: Flasche 6 Liter = 120 Euro Tankfüllung = 0,22 Liter Kapazität = 60 Schuss Gesamtschusszahl = 6 Liter / 0,22 Liter x 60 Schuss = 1.636 Schuss Preis / 100 Schuss = 120 / 16,36 = 7,33 Euro Nachfüllung: Preis: 6 Euro / Liter = 36 Euro f. 6 Liter Preis / 100 Schuss = 36 / 16,36 = 2,20 Euro
  20. Sgt.Tackleberry

    Timer CED 7000

    Erledigt - habe meinen Timer gefunden! Einziger "Nachteil" war die Befestigung. Am oberen Ende befindet sich rückseitig ein Metallhaken, aber dann hängt der Timer halt "falsch" herum, ich wollte ihn so haben, dass ich ihn nach oben "klappen" kann und die Zeit ablesen kann (also kopfüber). Es wird zwar eine Gürtelhalterung (Clip) mitgeliefert, die war mir aber a) zu wacklig und b) kann man den Timer dann - auch, wenn er "richtig" herum hängt, immer noch nicht nach oben klappen. Also flink den 3D-Drucker angeworfen und eine eigene Halterung gebastelt. Die wird nun anstelle des Gürtelclips montiert - und fertig ist der perfekte Timer! Der erste Test auf der Range verlief top. Anbindung an Practiscore ist problemlos, alle Schüsse wurden erkannt, Display ist übersichtlich und die Bedienung ist (nach anfänglichem Einfuchsen) sehr einfach. Besonders schön finde ich die "Cycle"-Funktion, die einen bestimmten Drill bis zu 10x wiederholen lässt, ohne, dass man jedes Mal auf den Knopf drücken muss. Leider ist in diesem Fall kein PAR möglich. Kostenpunkt ca. 170 Euro (inkl. Versand). Einmal über Amazon.de und einmal über Amazon.com (direkt aus den USA) bestellt. de lieferte innerhalb von 3 Wochen, com innerhalb von 3 Tagen! Ich frage mich immer noch, wie das geht ...
  21. Das ist eine geniale Idee! Meine Frau wird zwar doof gucken, aber das mache ich. Allerdings werden mir die Ziele auf der Stage ja eben gerade nicht gezeigt. Es heißt ja nur "Ziele, wie sie sichtbar werden". Und dann laufe ich los und suche 15 Targets. Ist wie Ostern. Da war ich auch immer der Letzte ... 😞
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