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Sgt.Tackleberry

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  1. Das wäre auch meine Annahme gewesen, akustisch in jedem Fall - da wird ja fast alles nachvertont - optisch war ich mir nicht sicher, aber ich hielt es für sehr wahrscheinlich.
  2. Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt, und der - abseits jeglicher Polemik - erklären kann, warum das so ist? Geht es ums realistischere Mündungsfeuer? Gibt es spezielle Filmpatronen? Oder was ist der Grund? Wer sich mal ein Filmset in der Realität angeschaut hat, weiß doch, dass hier "alles" gefaked ist, warum muss dann ausgerechnet die Waffe echt (also so richtig echt) sein?!
  3. Soweit ich weiß, wurden die seit Coronabeginn ausgesetzt.
  4. Das ist mir schon klar. Das war aber nicht der Punkt.
  5. Der Thread geht nun über sechs Seiten (und ich habe nicht alle im Detail) gelesen, aber hat noch keiner auf den Fakt abgestellt, dass der legale Besitz von Schusswaffen mit dem Bedürfnis "Sportschießen" a) kaum im Einklang mit der Möglichkeit zur Heimverteidigung steht und b) noch viel weniger dem Zweck der Heimverteidigung dient? Allein aus diesem Grund ist dieses Schild schon grenzdebil.
  6. Hey Alexander, vielen Dank für die Nachricht! Leider kannst du (noch) keine Nachrichten empfangen, bitte erstelle noch vier weitere Beiträge, dann kann ich dir eine persönliche Nachricht (PN) senden. Kannst hier einfach antworten - notfalls einfach vier Mal die Uhrzeit durchgeben.
  7. Welche Möglichkeiten bietet der Veranstalter (wie jeder andere auch) denn an, einen Startplatz an eine(n) der Wartenden zu vergeben - wenn man die bereits bezahlte Startgebühr nicht "spenden" möchte?
  8. @OP - die Kommentare wollen / sollen dir auf zurückhaltende Art klarmachen, dass diese Frage gefühlt einmal in der Woche gestellt (und dann auf 30 Seiten) diskutiert wird. Die Suchfunktion dürfte da ein "Lottogewinn" sein.
  9. Quatsch. Das Verfahren haben die Eltern am Hals. Es obliegt nun ihnen, überzeugend darzulegen, dass sie ihrem Kind den Umgang mit dem Spielzeug erklärt und ihn darauf hingewiesen haben, dass er damit gefälligst nicht auf der Straße auf andere Menschen zu zielen habe.
  10. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht - die Aufsichtsprüfung beinhaltet ja keinen praktischen Teil. Die Anerkennung durch die Verbände bleibt das gleiche Problem wie bei anderen Anbietern auch. Das sollte man vorher klären ...
  11. Das ist doch eine andere Frage - die es sicherlich LOHNT, zu diskutieren. Das wollte ich auch überhaupt nicht in Abrede stellen. Hier wird aber eben nicht über die Sinnhaftigkeit des Gesetzes diskutiert, hier wird sich über die Anwendung ereifert. Und in dem Zuge gleich die "bekloppten" Polizisten mit abgeräumt. Das Gesetz ist aber halt nicht subjektiv im Einzelfall auszulegen, es ist EINDEUTIG. 50% oder 150%, nicht "nah dran", und "Farbakzente" spielen auch keine Rolle. Wieviele Schützen (mich eingeschlossen) rennen mit farblich aufgepeppten Waffen über die Anlage? Wenn die Waffe keine "neonfarbenen" Materialien beinhaltet (und das meint sicher kein Fiberkorn oder ähnliche Akzente in der Größe), ist es eine Anscheinswaffe. Und abgesehen davon, mich würde ja schon mal interessieren, wieviele Leute hier aus einem fahrenden Zug heraus auf eine Distanz von sagen wir 25 Metern auf Anhieb (also sagen wir, bei 2 Sekunden Blickkontakt) sicher hätten unterscheiden können, ob das hier diskutierte Ding echt ist, oder nicht. Am heimischen PC, mit einem schönen, farbintensiven Bild aus Nahaufnahme, und dem beim Nachdenken (!) reifenden "Wissen", dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Knirps von 12 Jahren sicher nicht mit einer scharfen Waffe in der Hand auf dem Bahnhof rumlungert, lässt es sich schön stänkern. Spielen wir doch mal das andere Extrem durch - der Knirps rennt mit einer echten Knifte, die er seinem besoffenen Alten aus dem Schrank geklaut hat und auf die er vorne eine Rakete geklebt hat (weil er das so lustig fand), stundenlang über den Bahnhof. Alle denken sich, "Ach, schau' mal, wie niedlich - der Kleine spielt wie wir früher." Dann knallt er jemanden ab. Das fachkundige Urteil des Forums über die unfähige Polizei (die sich das Gleiche dachte und vor Ort im Ermessen entschieden hat, nicht einzugreifen) kann ich mir gut denken. Klar, das ist konstruiert, aber seid mal ehrlich - es ist nicht unmöglich und wir haben alle schon Verrückteres erlebt / gehört. Und hättet ihr dann genau so argumentiert? "Kann man den Polizsten keinen Vorwurf machen, die Wahrscheinlichkeit ging halt gegen Null. War einfach Pech." Wohl kaum. Daher ja, @steven, mann muss irgendwo eine Grenze ziehen - und es wird immer ein Kompromiss bleiben.
  12. Ich finde diese Empörungskultur hier immer "lustig". Das Waffengesetz kennen hier alle, oder? Und, dass Polizisten EXEKUTIVE und nicht Legislative oder Judikative sind, wissen auch alle? Schön. Dann fangen wir nochmal von vorne an. Jemand (und hier ist es völlig egal, welchen Alters - im Zweifel haften halt die Erziehungsberechtigten), läuft mit einem nach WaffG verbotenen Anscheinsgewehr durch die Gegend. Dass das Ding aus der Nähe und/oder für einen Fachkundigen offensichtlich nicht echt ist, mag dahin gestellt sein - es ist lt. Gesetz eine Anscheinswaffe. Die Kriterien sind definiert und dieses Spielzeug erfüllt sie, das müssen wir also nicht diskutieren. Was soll also diese Aufgeregtheit? Die Polizisten haben ganz offensichtlich alles richtig gemacht. Wenn man den Anscheinsparagraphen kritisieren will - gerne. Aber diese Diskussion führt doch völlig am eigentlichen Thema vorbei - vor allen Dingen, wenn die Polizisten als die Schuldigen ausgemacht werden. Die können nun wirklich am allerwenigsten dafür. Sorry für den sarkastischen Unterton, aber mich nervt dieses ständige "OMG" hier echt gehörig. Wie Pawlowsche Hunde ... (ich wiederhole mich).
  13. Ja, die gab es wohl zuhauf. Sie sind nur - aufgrund fehlender Mechanismen - nie der Waffenbehörde zur Kenntnis gelangt. Das hat natürlich mehrererlei Gründe: zum einen sind die Behörden einfach noch nicht "digitalisiert" genug, vieles läuft halt noch über Papier und Fax. Zum anderen gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen keine direkte Verbindung der Behörden(systeme) untereinander - was gut ist. Wenn eine Behörde also keine gesetzliche Grundlage / Auftrag / Erlaubnis hat, eine andere Behörde zu informieren, passiert das nicht. Und die Waffenbehörden würden sich darüber hinaus bestimmt bedanken, wenn bei JEDEM Verdachtsfall erstmal pro forma eine Information kommt - es könnte ja sein, dass der Betreffende unter den 1% LWB ist. Die meldende Behörde müsste also überhaupt erstmal auf die Idee kommen / aufgefordert werden, die Waffenbehörde zu informieren. Das wiederum zeigt, dass bei einem regulären polizeilichen Vorgang in der örtlichen Polizeibehörde eben keine Signallampe "ACHTUNG - LWB" aufleuchtet. Damit stellt sich aber eben genau die Frage - die @Proud NRA Member ja in Teilen für sich schon beantwortet hat - ob es "einfach" ein zu akzeptierendes (Rest-)Risiko einer offenen Gesellschaft ist. Persönlich macht es für mich schon einen Unterschied, ob ein Psychopath sich mit einer Schusswaffe in ein Einkaufszentrum begibt oder mit einem Messer oder einem Baseballschläger, auch wenn bei einem Messer (das haben wir ja leider erlebten müssen), der Unterschied möglicherweise nicht so groß ist. Trotzdem denke ich, dass auch hier die Bereitschaft zum Eingreifen von Zeugen höher ist, als bei einer Pistole.
  14. Ein neuer WELT-Artikel in der Serie "Wenn der Staat versagt" - Titel: "Im toten Winkel des deutschen Waffenrechts" https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234230544/Wenn-der-Staat-versagt-Im-toten-Winkel-des-deutschen-Waffenrechts.html Artikel ist hinter der Bezahlschranke, ist aus meiner Sicht aber gut - und neutral - geschrieben. Es geht um den Attentäter von Hanau und letztlich nicht darum, LWB zu verteufeln, aber es wird die berechtigte Frage gestellt, warum niemand eingeschritten ist. Welche rechtliche Handhabe in Bezug auf das WaffG hätte die Tat verhindern können? Es wird ja üblicherweise die Ansicht vertreten, das WaffG böte alle rechtlichen Möglichkeiten, man müsste sie nur ausschöpfen. Gilt das für diesen Fall auch? Anders herum - wenn der Waffenbehörde bekannt gewesen wäre, in welchem Zustand sich der (spätere) Attentäter befand, hätten sie die Handhabe gehabt. Aber welcher "Mechanismus" hat hier versagt? Aus meiner Sicht keiner - es gab schlicht keinen. Andere Auffassungen? Nachtrag: die einzige "Lücke", die ich tatsächlich sehe, ist die Prüfung der Zuverlässigkeit. Auch, wenn er über 20 Jahre mehrfach auffällig war, ist er offenbar nie strafrechtlich verurteilt worden, die Akte war demnach "sauber". Eine Umfeldanalyse - in Form einer Anfrage bei der örtlichen Polizei - wäre sicherlich (waffenrechtlich) möglich gewesen (ich dachte, das wäre Usus?), offenbar hat hier aber niemand nachgefragt?
  15. Die "Rezensionen" sind mit maximaler Wahrscheinlichkeit auf Bitte des Autors und über persönlichen Kontakt / Verbindung des Autors zustande gekommen. Die würde ich also mit "Vorsicht" genießen. Was aber keine abwertende Aussage ist. Das Inhaltsverzeichnis liest sich sehr gut (und umfangreich), allerdings wird hier offenbar auch eine sehr klare Zielgruppe (= Benchrester?) adressiert. Denn der "normale" Wiederlader ist schon zufrieden, wenn er den grundlegenden WL-Vorgang beherrscht inkl. allem, was dazugehört. "Feuerformen" ist für mich der Schuss auf der Range. Hier liest es sich so, als gäbe es dafür ein extra Werkzeug (?). Aber nun reden wir ja auch nicht über den Preis einer neuen Optik. Einfach kaufen und probieren. 🙂 Ich werde mir das Buch tatsächlich mal bestellen, klingt auf jeden Fall interessant, wenn auch für meine Zwecke / Ziele vermutlich etwas over the top. Aber weglassen / überspringen kann man ja immer (noch) ...
  16. Du wirst keinen finden. Es gibt lediglich ein Urteil, dass keine geladene Waffe im Schrank aufbewahrt werden darf. Magazine dürfen. Im Fall der Waffe geht - bzw. ging - es auch nicht um den schnellen Zugriff, sondern um die Sicherheit beim Umgang.
  17. Aus der konkretisierten Beschreibung schließe ich, dass es um den Fortbestand nach 10 Jahren geht - wonach die "einfache" Mitgliedschaft im Verein ausreicht? In diesem Fall dürfte doch auch zwischen Verein und Verband eine Rechtsbeziehung bestehen, also eine Art "Mitgliedschaft" oder? Darüber muss es also einen Nachweis geben. Der Vorstand des Vereins muss also gar nichts "rechtssicher beurkunden", er muss einfach eine Kopie seines "Mitgliedsnachweises" (in welcher Form auch immer das erfolgt) beifügen. Wenn er das nicht will, kann er ja den Text von der ersten Seite "abschreiben" und dann unterschreiben. Sehe das Problem (bzw. den Fallstrick) nicht ... PS: Wenn der Verein nicht Mitglied des Verbands ist, sondern sich diesem nur "zugehörig" fühlt (und so hört es sich ja fast an), dürfte es allerdings "eng" werden.
  18. https://www.duden.de/rechtschreibung/angehoeren Bei jeder anderen Auslegung wäre wohl eindeutig der Wunsch Vater des Gedanken.
  19. +1 Einfach mit den Pfeiltasten durchgehen und aussortierte Bilder mit <ENTF> löschen. Wenn die noch gebraucht werden (also archiviert werden sollen), anschließend den Papierkorb sichern. Es gibt ausgefeiltere Programme, die eine Bewertung (1-5) ermöglichen, aber für das einfache Aussortieren ist das die einfachste Lösung.
  20. DAS! Wenn sich die Ereignisse WIRKLICH so zugetragen haben, dann ist es doch ***egal, wer die Behörde informiert. Wenn Ihr die Eier nicht in der Hose (oder im Stock) habt, dann gebt halt einen anonymen Hinweis ab!! Wenn die Indizien hinreichend überzeugend sind, wird die Behörde die Ergebnisse der Haarprobe nicht brauchen. So, wie sich das anhört, dürfte ein einfacher Besuch ausreichen.
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