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Sgt.Tackleberry

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  1. Wo kommt denn diese Tabelle her? Unter dem genannten Link ist sie nicht zu finden - bzw. ich habe sie nicht gefunden. Und was genau soll die Statistik denn aussagen? Um absolute Zahlen kann es sich ja nicht handeln, soviele Ausländer / Zuwanderer leben ja gar nicht in Deutschland, als dass man diese Zahlen "hochrechnen" könnte, was genau soll also hier vermittelt werden? Darüber hinaus kann jeder selbst in den PKS nachschauen und feststellen, dass Zuwanderer keinesfalls "krimineller" sind als Deutsche, sofern man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
  2. Ich wage mich mal aus der Deckung, in der Hoffnung, eine halbwegs anständige Diskussion loszutreten. Zunächst mal gebe ich Dir Recht, das, was hier passiert ist, ist erschütternd. Aber was genau ist die Alternative? Der SPIEGEL schreibt in seiner Aufarbeitung, dass solch vorsätzlicher Betrug schlichtweg nicht verhindert werden könne! Was genau sollte also passieren? Ich habe mal einige der hier im Forum verlinkten Beiträge von "Nicht-Mainstream-Medien" durchgeschaut. Da wird ja nicht viel Sinnstiftendes beigetragen, oder? Da werden nur Dinge in Frage gestellt. Antworten gibt es keine. Das ist wie bei "Verschwörungstheoretikern", erstmal alles in Frage stellen, Beweise muss man selbst nicht bringen. Es reicht erstmal, die "Fake News" zu diskreditieren. Und wenn etwas geliefert wird, dann ist das genauso abgeschrieben (und sicherlich nicht geprüft), nur eben von einem Medium, dessen grundsätzliche Ausrichtigung bzw. dessen konkreter Inhalt einem besser liegt. Aber ich will nicht über Mainstream / Nicht-Mainstream sprechen oder letztere herabwürdigen, vielmehr die Frage wiederholen. Was genau müsste passieren? Journalistische Recherche ist sehr zeit- und kostenintensiv. Wir alle wollen informiert werden. Alle wollen "die Wahrheit". Wie genau soll das ablaufen? Was genau ist an dem Kontrollsystem, das der SPIEGEL beschreibt, verkehrt? Oder glaubt Ihr vielmehr, dass die Beschreibung des Systems unzutreffend ist?
  3. U Damit ist die Frage doch (eigentlich) abschließend beantwortet, oder? Wenn du zum Händler gehst, musst du irgendetwas "amtliches" vorlegen, dass deine Munitionserwerbsberechtigung dokumentiert. Was soll das in deinem Fall sein? Willst du dem Händler die Waffe unter die Nase halten? Oder den (privaten) Kaufvertrag? Dass das nicht geht, erklärt sich wohl von selbst. Ergänzend zum Post von HBM noch folgende Ergänzung: soweit ich weiß, darf der Händler nur bei amtlich beglaubigter Munitionserwerbsberechtigung Munition verkaufen. Da ein Leihschein nicht an eine besondere Form gebunden ist, würde auch dieser für den Munitionserwerb nicht ausreichen. Hier könnte ja wiederum jeder kommen und irgendwas draufschreiben. In diesem Fall müsste der Leihschein von der Behörde gesiegelt sein. Aber das kommt in deinem Fall ja eh nicht zum Tragen, da es ja um einen Kauf, nicht um eine Leihe geht.
  4. Die Urteilsbegründung ist schon Poesie. Herzlichen Glückwunsch an alle Beteiligten!
  5. Das setzt halt Vorsatz voraus, der in diesem Fall sicher nicht vorlag. Hier handelte es sich eben einfach "nur" um Unwissenheit / Irrtum.
  6. Aber wohl nicht die, die man auf dem Foto erkennen kann, oder? Dass sich ein Zollbeamter hier (im Eifer des Gefechts / der Aufregung) irrt, hielte ich noch für menschlich nachvollziehbar, für so etwas kann man ja Widerspruch einlegen. Dass sich dann aber auch noch ein Pressesprecher offiiziell im Namen des Zolls quasi mit einem "Urteil" zu Wort meldet, offenbar, ohne den Vorgang abschließend "ermittelt" zu haben, finde ich heftig.
  7. Ich möchte das (uneingeschränkt) wichtige Thema dieses Threads in keinster Weise ins Lächerliche ziehen - aber der Thread ist ein glänzendes Beispiel dafür, dass "schon alles gesagt wurde, nur eben noch nicht von allen".
  8. Klar "kannst" du das, aber nein, "es fragt sich nicht". Wenn man die Regeln akzeptiert, beantwortet sich die Frage von selbst.
  9. Das finde ich zumindest interessant - wenn eGun das Nutzerkonto sperrt, ist damit ja eine (mindestens vorübergehende) Aussetzung des Vertragsverhältnisses verbunden, oder? Wie kann die Auktion da einfach weiterlaufen? Bei eBay werden - soweit ich weiß - alle Auktionen sofort abgebrochen, wenn ein Account gesperrt wird. ?
  10. Unmittelbar nächster Post ... ?
  11. Alles klar - hab's geschnackelt! Danke!
  12. Wo wir gerade beim §13 der AWaffV sind, ist hier ein Druckfehler enthalten?! https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Unterhalb des dritten Absatzes findet sich der Satz: "Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile ..." Müsste es nicht heißen, "Satz 3 Nummer 1 gilt ..."?! Ich komme gerade nicht an meine gedruckte Fassung heran, daher konnte ich nicht prüfen, ob das da anders steht - oder stehe ich auf dem Schlauch?
  13. Fällt das nicht eher unter den von Proud NRA Member definierten Sachverhalt?
  14. Dem schließe ich mich an. Das Einzige, was die Versicherungen "verbieten" (bzw. was zum Verlust des Anspruchs führen kann), ist, direkt ein Schuldeingeständnis, beispielsweise in Form einer Vorauszahlung zu machen und dann das Geld nachträglich beim Versicherer einzufordern. Aber auch das kommt sicher auf den Betrag bzw. den Sachverhalt an.
  15. Hi, ist das noch aktuell? Ich wollte Dir eine PM schreiben, erhielt aber eine Fehlermeldung ... :|
  16. Ah - das wird der Grund sein, fantastisch, vielen Dank! Ich hatte nur das Manual der 17 gelesen, auf den Gedanken, das andere auch noch anzuschauen, bin ich gar nicht gekommen. Also nochmals vielen Dank!
  17. Hallo Waffenfreunde! Im Oktober wird wohl die Glock 17 Gen.4 Cal. 4.5mm BB von VFC / Umarex auf den Markt kommen: https://www.umarex.de/produkte/airguns/co2/5.8364.html Die einschlägigen Versandhäuser listen (für Vorbestellungen) einen Preis um die 180 EUR für die Waffe (ohne Zubehör). Die (im Original ja nahezu baugleiche) Glock 22 Gen.4, im gleichen Kaliber (4.5 mm BB) kostet etwas mehr als die Hälfte, nämlich nur 100 EUR. Lt. Webseite von Umarex ist die 22er etwas leichter, zeigt aber ansonsten die gleichen technischen Daten: https://www.umarex.de/produkte/airguns/co2/5.8360.html Hat jemand eine Vermutung, was diesen enormen Preisunterschied ausmachen könnte? Hier die Angebote, auf die ich mich beziehe: https://www.4komma5.de/VFC-Glock-17-Gen4-Co2-Pistole-Kaliber-45-mm-Stahl-BB-P18 https://www.4komma5.de/VFC-Glock-22-Gen4-Co2-Pistole-Kaliber-45-mm-Stahl-BB-P18 Bin dankbar für alle sachdienlichen Hinweise.
  18. Das hatte German doch aber auch schon am Anfang des Threads bestätigt (hatte ich zunächst nicht mehr in Erinnerung, jetzt aber nochmal nachgelesen)?
  19. Wenn ich den nachstehenden Absatz korrekt interpretiere ... "(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: [...] 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; [...]" ... bedeutet das, dass die Waffe zuvorderst den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen muss, bevor die Anstriche a) - c) überhaupt zum Tragen kommen, korrekt? Andersherum gesagt, Lauflänge, Position des Magazins sowie Hülsenlänge sind völlig irrelevant (jedenfalls nach diesem Absatz) - wenn die Waffe nicht aussieht wie ein vollautomatisches MG?
  20. Wow, das nenne ich mal sachkundige und freundliche Antworten - vielen Dank an alle für Eure Bemühungen, ich bin begeistert!
  21. Hallo liebe Waffenfreunde, ich bin kompletter Neuling hier (und beim Schießen) und taste mich gerade an die Materie heran. Ich habe nach einiiger Erfahrung im CO2-Bereich meine ersten Trainings mit Feuerwaffen hinter mir und bin der Faszination erlegen. Nun habe ich gleich mal eine Frage: beim letzten Training im Verein wurde mir eine Steyr AUG-Z (.223) gestellt: So richtig begeistert war ich von der Haltung und dem Handling nicht, aber das sei mal dahin gestellt. Was mich eigentlich wundert, ist, dass ich in Vorbereitung der Waffensachkunde gelesen hatte, dass es verboten ist, wenn sich das Magazin hinter dem Abzug befindet, was ja hier aber offenbar der Fall ist? Es wurde auf den Begriff "bull-pup" abgestellt - handelt es sich bei diesem Begriff um etwas anderes bzw. spezifischeres als einfach nur die Position des Magazins, relativ zum Abzug? Lasst mich nicht dumm sterben. Vielen Dank an alle und liebe Grüße!
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