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Sgt.Tackleberry

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Alle Inhalte von Sgt.Tackleberry

  1. Wow ... hier scheint doch eine Menge Unwissenheit zu herrschen. 😐 Das ist deine Sache, ich mache das wie gesagt regelmäßig und zwar völlig legal. Nicht von privat, sondern vom Händler, abgestimmt mit der Behörde. Reguläres Vorgehen. Das WaffG sagt doch recht eindeutig (§12 WaffG, Hervorhebung von mir): Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Wir lesen also: Leihe = Erwerb Leihe = erlaubnisfrei, wenn WBK vorhanden Leihe = zulässig im Rahmen des Bedürfnisses oder im Zusammenhang mit diesem Was wir nicht lesen: Hinweise auf bzw. Beschränkungen der Waffenart Limitierungen in Bezug auf den Zeitpunkt (bspw. Erwerbsstreckung, ausstehender Voreintrag etc.) sonstige Limitierungen - abgesehen von den EINZIGEN Voraussetzungen WBK + Bedürfnis Das Bedürfnis ist "Sportschießen" (hatten wir in einem anderen Thread schon mal). Damit kann ich mir auch, wenn ich Inhaber einer gelben WBK mit einer Repetierbüchse bin, einen (sportlich zugelassenen!) Revolver oder eine halbautomatische Pistole ausleihen, um zu prüfen, ob mir das liegt und ich ggf. eine grüne WBK mit Voreintrag beschaffen will. Und ja, ich kann auch während der Erwerbsstreckung in den Laden gehen, eine Pistole kaufen, sie anschließend über Leihschein erwerben und die tatsächliche Gewalt ausüben. Auch ohne Voreintrag (das ist ja der Sinn der Sache). Dann hole ich mir den Voreintrag, sobald ich den habe, beende ich die Leihe und zeige den (finalen) Erwerb an. Letzteres kann zeitgleich passieren, aber zeitgleich bezieht sich eben auf den Voreintrag, nicht die Beantragung desselben.
  2. Doch, natürlich - siehe WaffG (nicht der Kauf, aber die danach erfolgte Leihe). Das ist korrekt.
  3. Doch, selbstverständlich. Ich habe regelmäßig Waffen gekauft, die ich aufgrund der Erwerbsstreckung noch nicht (endgültig) erwerben durfte, dann aber schon auf Leihschein mit nach Hause genommen. Nach dem Voreintrag dann regulär den Erwerb angezeigt und fertig. Und selbstverständlich ist die Leihe ein Erwerb - siehe §12 WaffG.
  4. Ich würde gern tätig werden, allerdings ist das Video von @valium m.E. dafür nur bedingt geeignet. Eine schriftliche Ausarbeitung / Gegenüberstellung wäre hilfreicher. Gibt es das? Ggf. aus der Vorbereitung des Videos? Ich bin mir nicht sicher, ob ich es in der nächsten Zeit schaffe, das ansonsten aus dem Video heraus selbst zu erarbeiten ...
  5. Nein, das war noch nie normal. Der Erwerb ist ein rechtlicher Vorgang. De jure (man möge mich korrigieren) müsste die Leihe zunächst beendet und der reguläre Erwerb dann durchgeführt werden. Das kann in einer "logischen" Sekunde passieren, aber eben erst nach Voreintrag. Versetz' dich mal in die Rolle des SB: da kommt ein Antrag für einen Voreintrag - der erst noch entschieden werden muss - und gleichzeitig eine Erwerbsanzeige mit heutigem Datum!!! Was meinst du, was dem SB die Hölle heißgemacht würde, wenn er das so eintragen würde!? Kann er nicht, also müsste er ein Erwerbsdatum erfassen, das dem Antrag widerspricht. Leuchtet ein, dass das nicht geht, oder? Der Rest ist dann vielleicht von allen Seiten etwas unglücklich gelaufen - aber der SB hat aus meiner Sicht zunächst völlig korrekt gehandelt. Außerdem hat er Kontakt aufgenommen. Der Rest hat sich dann womöglich aus der ungeschickten Reaktion deines Kollegen ergeben.
  6. Es kann schon sein, dass diese Konstellation "60 TS für fahrlässige Straftaten" (so gut wie) nie vorkommt, aber sie ist denkbar - daher ist die pauschale Aussage eben nicht korrekt.
  7. Lt. Gesetz eben nicht. Eine Verurteilung zu 60+ Tagessätzen für eine fahrlässige Straftat, die nichts mit Waffen / Munition / Sprengstoff oder Kriegswaffen zu tun hat (ich kenne mich da zu wenig aus, daher fällt mir kein Beispiel ein - vielleicht ein Autounfall mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss?!), begründet eben (noch) keine Aberkennung der Zuverlässigkeit, da müssten dann andere Gründe herhalten.
  8. Naja, das kann man vielleicht nicht so ganz vergleichen ... Die Munition hat er wissentlich an sich genommen, das ist was anderes als eine vergessene Kiste, deren Inhalt er nicht kannte. Wäre vielleicht noch was anderes, wenn er irgendwelche Originalschachteln mitgenommen hätte, in denen sich später einzelne andere Patronen befunden hätten. Aber das kommt mir dann doch etwas konstruiert vor, es wird auch niemand irgendwelche Munitionssorten in eine große (Socken-)Kiste werfen. Er hat einfach nicht drüber nachgedacht - und das ist halt dusslig. Ich nehme ja auch nicht einfach irgendwelche Waffen mit, die ich mir vorher nicht anschaue.
  9. Hallo und herzlich Willkommen im Forum, du musst niemanden mit "Sehr geehrte Damen und Herren" ansprechen, wir sind hier etwas lockerer. Der Absatz ist als alternative Aufzählung zu werten: wer also entweder zu a), b) oder c) im Umfang von [...] verurteilt wurde, gilt in der Regel als nicht zuverlässig. Der Unterschied zum ersten Absatz ist das "in der Regel", so bestehen beim zweiten Abschnitt gewisse Auslegungsspielräume der zuständigen Behörde. Die Abstufung findet sich in den Details, bei nicht waffenrechtlichen Verstößen muss der Vorsatz gegeben sein, bei waffenrechtlichen Verstößen reicht schon die Fahrlässigkeit, beides wird im zweiten Abschnitt - bei den gegebenen Strafhöhen - als gleichwertig erachtet.
  10. Ich hatte den Post zunächst in dem anderen Artikel gesehen und dachte - "Oh, wieder ein YT-Video. Pack' es zu den anderen ... schaue ich mir irgendwann an, wenn ich Zeit finde [= 'niemals'].". Nun habe ich gesehen, dass es von dir war, und es mir angeschaut. Hammer. Vielen Dank dafür, dass da ein Haufen Arbeit drinsteckt, sieht man dem Video deutlich an - bzw. bekommt man ein Gefühl dafür, die tatsächliche Arbeit war vermutlich noch höher, sowas nötigt mir großen Respekt ab. Auch inhaltlich finde ich es top. Teilweise vielleicht eine minimale Spur zu tendenziös (in die Gegenrichtung), aber das ist völlig okay. Nun ist die Frage, was macht man mit diesem "Machwerk" (und diesen Begriff möchte ich in der maximal positiven Interpretation, bestehend aus den beiden Wortteilen "machen" und "Werk" verstanden wissen!)? Einfach eine E-Mail ans ZDF von "irgendeinem Wutbürger" erscheint mir irgendwie zu wenig. Das verpufft in irgendeiner Poststelle. "Vielen Dank ... haben uns sehr gefreut ... bemühen uns ... objektiv ... nehmen uns zu Herzen ... blabla ... [Mülltone auf - E-Mail rein - Mülltone zu - nächste E-Mail]". @valium: Hast du dich mal mit DSB / BDS in Verbindung gesetzt? Liest jemand von denen hier mit, kann das ggf. nutzen (professionell genug ist es gemacht), "offiziell" an das ZDF heranzutreten? Ggf. könnte man ja anregegen, anderenfalls eine öffentliche Auseindersetzung mit der Qualität der Berichterstattung der ÖR zu beginnen. Der DSB wird sich zwar politisch nichts verscherzen wollen (was ich verstehe), aber vielleicht reicht schon die Idee, um mal in die Kommunikation einzutreten - bevor es "uns" mal reicht? Eine Presseerklärung des DSB zu journalistisch fragwürdiger Berichterstattung, unterlegt mit Fakten, hat bestimmt Wirkung. Da muss man gar nicht das (fertige) Video verwenden, da könnte man eine Mitteilung, basierend auf den zusammengetragenen Fakten zusammenstellen. Das scheint aber nicht nur ein Gefühl, oder eine Beobachtung zu sein, sondern ganz (offen) erklärte neue Welt. Ich habe mich kürzlich mit einem Journalisten (der hat das studiert) unterhalten, und mit ihm diskutiert, wie sehr ich der früheren klaren Trennung zwischen "Bericht" und "Meinung" hinterher trauere und er sagte mir, dass das ganz bewusst nicht mehr gemacht wird, dass der "Haltungsjournalismus" diesen "reinen Journalismus" abgelöst hat. Ich hatte das bis dato immer als eigene Wahrnehmung empfunden, die aber möglicherweise auch gar nicht so korrekt war, aber offenbar ist das journalistische Verständnis heutzutage ein anderes. Und das nicht mal versteckt, in dem Sinne, dass es (hoffentlich) niemand bemerkt, sondern es wird sogar mit gewissem Stolz praktiziert. Ich frage mich, wie das heutigen Journalistik-Studenten vermittelt wird? 😐 Aber selbst dann sollte man immer noch trennen zwischen einer "um Meinung angereicherte, aber faktenbasierte Berichterstattung" (noch akzeptabel) und einer "meinungsgetrieben einseitig aufbereiteten Darstellung" (falsch, das ist Propaganda).
  11. Naja, manchmal trifft es auch die Richtigen.
  12. Huh? Damit und mit ... ... sollte sich die Frage doch beantworten lassen, oder?
  13. Das finde ich tatsächlich überzeugend. Damit würde ich meine Meinung revidieren.
  14. Dazu lässt sich die WaffVwV ja recht ausführlich aus (Ziffer 12.1.1.1 zu §12): Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Dass also jemand mit einer gelben WBK eine sportlich zugelassene halbautomatische Waffe zweckentfremdet, wenn er sie sich ausleiht, um zu prüfen, ob sie ihm gefällt - bevor er sich eine grüne WBK mit Voreintrag für genau diese Waffe ausstellen lässt, halte ich nach diesen Ausführungen für eher abwegig. Und nochmals, der Bedürfnisgrund für die Ausstellung einer gelben WBK ist "Sportschießen", nicht "Schießen mit Repetierern u.ä.". Man hätte sich genauso gut auch eine grüne WBK mit Voreintrag für einen Repetierer ausstellen lassen können. Wäre genau das Gleiche gewesen und völlig problemlos. Die gelbe soll Sportschützen das Leben einfacher machen, notwendig ist sie nicht.
  15. Ja, Sportschießen. Die gelbe WBK begründet kein eigenes (eingeschränktes) Bedürfnis, sie ist lediglich eine Erwerbserlaubnis. Ich kann mir ja auch einen GK-Revolver ausleihen, obwohl ich keinen Voreintrag (= Bedürfnis) für einen Revolver habe. Das ist ja gerade der Sinn der Leihe. §14 WaffG legt fest, dass eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz an Altersgrenzen geknüpft ist. §12 beinhaltet hingegen eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für "WBK-Inhaber" - ohne Altersgrenze. Da §14 nicht den Erwerb, sondern lediglich die Erteilung der Erlaubnis verbietet, diese Erlaubnis nach §12 aber ohnehin nicht notwendig ist (WBK ist vorhanden, die zu erwerbende Waffe unterliegt dem zugrunde liegenden Bedürfnis "Sportschießen"), sollte der 18-jährige Filius mit der GK-Waffe auf Leihschein losziehen dürfen. Das ist natürlich nur meine persönliche Interpretation - ohne jegliche Gewähr. Nachtrag: Anders sähe es natürlich aus, wenn in der WBK irgendeine Beschränkung drin stünde (also die Beschränkung der zu erwerbenden Waffen oder ein Hinweis auf §14(1)), die erst mit Erreichen der Altersgrenze wieder gestrichen würde. In diesem Fall gilt natürlich der Satz "Auf die Eintragungen in den WBK des Verleihers und des Entleihers ist zu achten.". Kann das jemand bestätigen bzw. verneinen?
  16. Gibt also keine ... schade, ich fand und finde die Aktion eigentlich richtig klasse, aber sie scheint nicht zum Fliegen zu kommen. Dann wäre es aber mindestens ehrlich, das offen zu sagen. So hat das Ganze eher ein fades "Geschmäckle". Stehen die Sponsoren denn überhaupt noch bereit?! Immerhin sollte die Aktion im September 2021 schon beendet sein ...
  17. Kann ich mir selbst (als Jäger -> Sportschütze) einen Leihschein ausstellen?
  18. Das läuft ja nun schon eine ganze Weile und überall - bzw. auf der Webseite - wird von einer (laufend aktualisierten) Rangliste gesprochen. Wo ist diese denn zu finden? Auf der Webseite wird nur auf die Liste der Preise verwiesen.
  19. Ob sich das lohnt, möchte ich bezweifeln. Auf eGun findest du einige Angebote - damit auch Anhaltspunkte für Vergleichspreise: https://www.egun.de/market/list_items.php?mode=qry&plusdescr=off&wheremode=and&query=ERMA+EGP+55&quick=1
  20. Und du selbst legst fest, wann du dich benachteiligt fühlst? Wie weit geht denn deine Freiheit in der Wahl der Möglichkeiten, deine "Benachteiligung" zu reduzieren bzw. zu beseitigen? Nicht antworten (bitte nicht!), nur drüber nachdenken.
  21. Was macht denn einen Jäger zum Jäger, wenn er keinen (Jahres-)Jagdschein hat? Ich lese nichts von "darf nicht", ich lese "wird nicht". Das ist für mich vergleichbar mit der Prüfung der Zuverlässigkeit alle fünf Jahre. Das heißt ja auch nicht, dass nicht jederzeit auch ohne Prüfung die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann, wenn es Anlass gibt. Und dass die 60. Langwaffe Zweifel an der jagdlichen Notwendigkeit weckt, ist ja wohl mindestens nachvollziehbar.
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