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Sgt.Tackleberry

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  1. Es ist ja wohl erstmal eine allgemeine Anfrage ... Meine "nicht rechtssichere" Auffassung wäre die folgende: 1) Erwerbsstreckung - du erbst ja nicht, also kannst du nur 2 Waffen / HJ erwerben. Alleine damit dürfte sich die "Geschichte" möglicherweise schon erledigt haben? 2) Der Altbesitz für den Waffenschrank greift ebenfalls nicht, also heißt es, neuen Schrank kaufen. 3) Wenn der Sohn in 1,5 Jahren selbst seine WBK hat, müsste er wohl ebenfalls einen (neuen) Schrank kaufen, es sei denn, du kaufst den Schrank für ihn und überlässt ihm diesen gleich mit (sofern sich das lohnt). Zusammengefasst dürften die Gebühren für die WBK wohl deine kleinste Sorge sein. Mein Tipp - lass' es. Der Sohnemann kann die Waffen ja 1,5 Jahre (gebührenpflichtig) bei einem Händler (ggf. einem Verein?) einlagern, wobei dann natürlich auch bei ihm die Erwerbsstreckung greift, dauert also weitere sechs Monate, bis er die letzten Waffen "erwerben" darf.
  2. Perfekt - vielen Dank!!! @Ferryman: Pass' mal deine Medikamentendosis an, da stimmt irgendwas nicht.
  3. Kenne das Innorel nicht, aber Manfrotto dürfte wohl die "Referenz" bei Stativen sein. Natürlich gilt aber auch hier, dass man das richtige Stativ und den richtigen Kopf für seine Zwecke nutzen muss. Es gibt von Manfrotto deutlich teurere (Carbon-)Stative, die das hier gezeigte Innorel vermutlich übertreffen. Und es gibt auch Fluidköpfe von Manfrotto. Soll aber natürlich nicht heißen, dass das hier gezeigte nicht top wäre. Wenn es für einen geringeren Preis seinen Zweck voll erfüllt, ist doch alles klasse! Am Rande: Warum wird "China" immer mit "geringe Qualität" gleichgesetzt? Qualität ist die Erfüllung der Erwartung. Wenn ich "billig" will, und billig bekomme, dann ist das per definitionem "Qualität"! Es ist nicht so, als könnten die Chinesen es nicht, es wird nur einfach nicht nachgefragt.
  4. Sachen gibt's ... gib' einem Menschen ein "Bröckchen" Macht und sie werden auf die dümmsten kreativsten Ideen kommen.
  5. Na, das ist doch mal ein fundierter Post zu der Sachlage!!
  6. Vor allen Dingen, weil man sich doch erkundigt, WAS man da kauft? Sonst könnte ich als Händler ja einfach reinschreiben "Repetierer, gut erhalten, 1.000 Euro". Das ist so, als ob jemand ein Auto kaufen will, einfach km-Stand, Baujahr und Farbe eintippt, nach Preis sortiert und dann beim ersten Treffer auf "Kaufen" klickt.
  7. Ja sicher hätte er das. Aber sowohl unabhängig vom Zeitpunkt des Voreintrags, als auch von seinem Gewerbe (ein Privatmann hätte das genau so prüfen müssen). Ist ja auch bereits im Eingangspost erwähnt worden, dass der Händler ein "kleines Problem" hat. Das klingt nach zuviel Zeit und/oder Allmachstphantasien. Und der Händler wäre bei mir auch auf der schwarzen Liste gelandet - was hat der hier die Behörde zu "informieren"?!
  8. Meine einzige Sorge wäre, was meine Haftpflichtversicherung dazu sagt, wenn dem Kollegen Wumme um die Ohren fliegt. Oder man lässt sich eine Haftungsfreistellung unterzeichnen ("Verwendung auf eigenes Risiko"), wäre sowas legal / statthaft?
  9. Sicher? Ich lese hieraus, dass der Voreintrag zum Zeit des Kaufs noch nicht vorhanden war?
  10. Ich denke, er bezog sich auf "kostenlose Rechtsberatung", also den Versuch, das mit Hilfe der Schwarmintelligenz von WO allein durchzuziehen. Wenn ich den - für meine Begriffe etwas verworrenen - Sachverhalt korrekt verstanden habe, dann hat sich der OP für die von ihm gekaufte Waffe nachträglich den Voreintrag abgeholt (um sie zu erwerben) - hier aber eben den falschen. Was ich allerdings noch nicht ganz verstehe - weil ich die angegebenen Waffen- bzw. Kalibertypen nicht kenne: wäre denn der Reck P30 im Kaliber 4mm Rf Lang ohne Voreintrag zu erwerben gewesen? Wo wäre der dann eingetragen worden (denn eintragungspflichtig ist er ja wohl auch)? Falls nicht, wieso hat der OP dann erst gekauft und sich dann um den Voreintrag gekümmert? Falls nicht, war das möglicherweise die Ursache? P30 gewollt, aus Versehen P20 gekauft, dafür Voreintrag 4mm M20 notwendig, dann aber Eintrag für 4mm Rf Lang bekommen? Dann stellt sich immer noch die Frage, ob der Voreintrag korrekt beantragt wurde oder ob er hier das zweite Mal "Mist" gebaut hat. Hat das jemand verstanden - oder kann der Threadersteller hier helfen (offenbar liest er ja noch mit)?
  11. Ich mag Sockenpuppen. Zeugt von Charakter.
  12. PSG = Präzisionsschützengewehr => Schießen ohne Zeitlimit, Präzision ist das Ziel ("Loch-in-Loch") PRS = Precision Rifle Speed => Schießen mit Zeitlimit aus unterschiedlich(st)en Positionen auf unterschiedliche Entfernungen und Zielaufbauten, Kombination aus Geschwindigkeit, körperlicher Fitness und Präzision ist das Ziel, ähnlich "IPSC für Präzisionsgewehre"
  13. Interessant wäre, was nach dem Hinweis des SB passiert ist. Es wäre ja eigentlich folgerichtig (und sachkundig) gewesen, den Revolver sofort erstmal beim einem Händler seines Vertauens "einzulagern", oder? Denn mal ganz ehrlich, alle, die hier so hoch vom Roß nach der Sachkunde brüllen, so ganz unverständlich scheint mir die Sache nicht, das doch jedem passieren. Je nachdem, wie "prominent" das Kaliber auf dem Waffenbegleitschein (gab es so was denn überhaupt?) stand, hätte ich mir auch gut vorstellen können, dass ich das übersehen hätte. EWB vorgelegt, Händler, Kaliber 4mm - passt doch alles. Nur hätte ich dann dem SB nach Erkennen des Fehlers gleich an Ort und Stelle versichert, die Waffe bis zur Klärung zu verwahren und den Nachweis geführt - anstatt zu Hause zu sitzen und mit der "illegal erworbenen" Waffe auf Nachricht zu warten. Dann hätte man die Sache u.U. schon entschärfen können, bervor der SB zu seinem Abteilungsleiter gestiefelt wäre, um sich seine Anweisung abzuholen.
  14. Zeigt denn hier jemand Präsenz - oder wird wieder nur von der Couch gemotzt?
  15. Genau. Du hast die Abgrenzung bzw. die Bedeutung des Begriffs "denunzieren" also schon mal nicht begriffen.
  16. Dann will ich auch einen beitragen, erste Vereinsmeisterschaft 25m Präzi nach Erhalt der WBK, höllenaufgeregt. Dabei sein ist alles. Vier Bahnen, ich ganz rechts, die Bahn links von mir frei. Als wir zur Trefferaufnahme nach vorne gehen, sagt der Schießleiter mit Blick auf die (eigentlich leere!!) Scheibe links von mir grinsend, er sei gespannt, wer das war - und zeigt auf ein Einschussloch. Der Schuldige war schnell gefunden. Kollege auf Bahn 3 hatte von 20 Schuss 3 auf seiner eigenen Scheibe, eine auf der mindestens 1 Meter entfernten Scheibe auf Bahn 2 und der Rest Gott weiß wo. Aber einen eigenen habe ich auch noch: IPSC-Match, Level 3. Kommando "Load and make ready!". Ich greife routiniert zum Holster und - ins Leere. Waffe lag noch in der Safety Area, weil ich vorher kurz "ums Eck" war. Der RO hat sich beölt, ich war für einen Moment schweißgebadet.
  17. Schon klasse, was für ein Nonsens hier im Forum regelmäßig mit einer Überzeugtheit vorgetragen wird ... wenn ich mir meiner Sache nicht sicher bin, kann ich es dann nicht offen sagen? Wenn sich der Kollege seiner Sache aber sicher gewesen sein sollte, dann aua ...
  18. Ich glaube, du hast dich hier etwas verrannt. Es wird klar gesagt, dass der 31.08. der Fristablauf wäre, dieser aber nicht gilt, weil er auf einen Sonntag fiel. Daher der 01.09., nix mit "Folgemonat". Darüber hinaus gibt es ein Schaubild, das es nochmal klarer macht - spätestens hier sollte es klar werden, dass es - auch bei einer nach Monaten berechneten Frist - eben nicht egal ist, ob der Fristbeginn der 31.07. oder der 01.07. war:
  19. Ja. Es wird von einem Zeitraum gesprochen, nicht von einer Frist.
  20. Das's ja mal 'ne steile These! "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." => Wo steht da was von einer "Frist"?! Weshalb glaubst du, ist der §188 hier einschlägig? Sonst hätte man vielleicht wie folgt formuliert: "Nach Erwerb einer Schusswaffe darf bis zum Ablauf einer Frist von sechs Monaten nur eine weitere Waffe erworben werden." Aber selbst, wenn das gelten würde, dann lese ich den § so, dass die Frist am 31.07. enden würde (nicht am 01.08.) - da kann ich mich aber irren. Aber wiederum, selbst, wenn der Fristablauf der 01.08. wäre, dann dürfe ich am 02.08. wieder einkaufen gehen, nicht am 01.09., die Wartezeit von acht Monaten erscheint mir also in allen Punkten etwas weit hergeholt.
  21. Was heißt denn "verspätet"? Es gibt m.W. keine Zustellfrist für Einschreiben. Und abgesehen davon ist es doch völlig unerheblich, da es als ausgeschlossen gelten konnte, dass die Post das Einschreiben noch am gleichen Tag zustellt. Damit war die Frist abgelaufen und von dir verschuldet. Oder übersehe ich etwas?
  22. Dem schließe ich mich an - alles Gute zum Geburtstag!!
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