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Sgt.Tackleberry

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  1. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn sie da wohnen, dann können sie die Kontrolle immer verweigern, egal, ob sie bei ihm oder er bei ihnen wohnt.
  2. Gibt es - von Oberland Arms. OA9, dazu ein .223-er Upper. Der 9er-Lower hat einen Magazineinsatz, der herausgeschraubt werden kann, dann nimmt er reguläre .223er Magazine auf: https://www.oberlandarms.com/waffen/kal.-9mm/ Wichtig - es geht nur so rum, also 9mm (mit Bedürfnis)-> .223 (bedürfnisfrei), nicht andersherum.
  3. Wer die dahinter stehenden handelnden Personen (bzw. die eine) kennt, wird wissen, dass das genau niemals passieren wird. Eher hauen die mit der Kohle ab, wenn ihnen (bzw. ihm) vorher nicht irgendein windiger "Investor" die Löffel vom Stamm schlägt. Die Webseite scheint geschlossen, der FB-Account seit zwei Jahren verwaist. Wohl auch totgelaufen. Ist das auch das "Jüterbog-Team"? Würde mich nicht wundern ...
  4. Sgt.Tackleberry

    Timer CED 7000

    Die Pie Shot Timer auch.
  5. Sgt.Tackleberry

    Timer CED 7000

    Ich hatte zwei bestellt, dann allerdings die diversen Anfragen nach entgültiger Bezahlung ob der ewigen Verzögerungen entnervt ignoriert.
  6. Damit ist eigentlich alles gesagt. Das Urteil enthält den Rest. Immerhin wurde er richterlich bestätigt, dass sagt wohl auch einiges. Ansonsten siehe oben.
  7. Das habe ich in der Tat. Ich hatte nicht mal mehr auf dem Schirm, dass du die Frage gestellt hattest. Mea culpa.
  8. Das wäre mir neu? Es muss nur eine bündig abschließende Tür montiert sein. Meines Wissens muss der Schrank (bzw. das "Behältnis") außen beschriftet werden, was auch Sinn ergibt, weil die Rettungskräfte die Gefährdung erkennen können müssen. Wenn der Schrank allerdings außen (oder auf dem Balkon) angebracht wird, muss bzw. kann das Kennzeichen an der Innenseite angebracht werden.
  9. Oh Mann, dieser Thread hat das Potenzial zum Thread des Jahres ... mindestens. Nicht, dass hier auf den letzten VIER Seiten noch irgendeine sinnstiftende Information / Neuigkeit hervorgekommen wäre, aber die Form der Diskussion ist wirklich einmalig (unterhaltsam). Die Einstellung mancher widert mich allerdings richtiggehend an. Wir leben in einem failed state, die Polizei besteht eh nur aus "gehirngewaschenen" Vollidioten, deren einziger Daseinszweck (und Motivation) ist, uns zu erniedrigen und zu bestrafen, vom Endgegner - der Waffenbehörde - ganz abgesehen. Ach ja, und Gesetze sind allenfalls Verhaltensrichtlinien. Echte Kerle wissen natürlich, wie die zu nehmen sind und wann sie sich Ausnahmen gönnen dürfen. Das denke man mal zu Ende ... aber das würde die meisten vermutlich überfordern. So, ich werde jetzt mal mit 80 durch die Kitastraße brettern - die Kleinen sind ja gerade alle drinnen.
  10. Ist es eben nicht. Es gilt beim Geschäft mit einem Händler immer noch das Fernabsatzgesetz. Wenn die Ware also "nicht gefällt", kann sie zurückgeschickt werden. So jedenfalls die rechtliche Seite, wenn der Händler die Annahme oder die Rückzahlung verweigert, hat man wieder den Stress, aber rechtlich gesehen ist das dann eben keine Frage mehr.
  11. WO halt ... sicher 99% der "sich Aufregenden" haben den Link nicht angeklickt. Aber eine deutliche Meinung zum Sachverhalt.
  12. Wurde diese Frage bereits beantwortet?
  13. Nicht ganz das, was OP vorhat, er will nur das WS haben, d.h. der Händler soll die Waffe quasi kaufen und ihm nur das WS überlassen, den Rest dann auf eigene Rechnung weiterverkaufen. Nicht böse gemeint, aber als Händler würde ich dir einen Vogel zeigen. Oder alternativ einen Preis nennen, den du als unverschämt empfinden würdest. Wenn es nur um die Einlagerung geht, ist das was Anderes, dann läuft das wie von Fyodor beschrieben, mehr wirst du nicht finden.
  14. Keine Ahnung, was du meinst, ich habe lediglich einen Fall konstruiert, der dem entspricht, was ich die ganze Zeit meinte. Ich habe nie von der „Regelüberprüfung“ gesprochen.
  15. Vielleicht nochmal langsam - zumindest ich habe nicht von der "regulären Nachschau" gesprochen. Ich habe auf §46 WaffG verwiesen, dort heißt es sinngemäß, dass "sofortiger Vollzug" erfolgt (= Durchsuchung ohne Beschluss = Aufbrechen der Wohnung), "soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen." Es würde also reichen, dass irgendein missliebiger Nachbar eine Anzeige erstattet. Wenn dann kein Zugriff auf die fremdgelagerten Waffen möglich ist, war's das mit der Unversehrtheit der Wohnung. Aber - macht ja nix. Muss man der Freundin nicht mal erzählen - ist ja nur ein Safe. Ja, nee, is klar. Ist sicherlich kein Regelfall, aber sicher auch alles andere als unmöglich.
  16. Danke, das ist genau die Frage. Und auf die müsste es ja wohl eine Antwort geben? Die kann meines Wissens nur so aussehen, dass die Behörde im Zweifelsfall eben die Wohnung der Holden aufbricht, wenn der LWB sagt "Sorry, da komme ich gerade nicht rein, meine Freundin ist im Urlaub." Und, wenn er einen Schlüssel hat, muss die Freundin auch in Kauf nehmen, dass die Behörde im Verdachtsfall ihre Wohnung (in ihrer An- oder Abwesenheit) durchsucht. Dieses (implizite) Einverständnis wird also wohl mit der Genehmigung, die Waffen bei ihr zu lagern, vorausgesetzt. Also wohl nicht so trivial, wie manche hier annehmen.
  17. Das würde ich sehr ernsthaft bezweifeln. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass die Zuverlässigkeit damit futsch wäre, wenn die Freundin nachträglich herausfände, dass Waffen bei ihr gelagert wurden und sie das anzeigt. Für sie hat das nämlich sehr wohl Auswirkungen - siehe §46 (4) WaffG, wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, was genau das bedeutet. Ekel hatte mich ja nur ausgelacht, aber die Frage war ernst gemeint.
  18. Was gibt es da zu erklären?! Wenn man es nachweisen kann, bekommt jeder die Hälfte. Wenn man es nicht nachweisen kann, dann geht es nach Indizien. Wo ist das Problem - wie sollte es bitte sonst gehen und was genau weiß ich da besser? Aber lass' gut sein ... ist nicht das Thema hier.
  19. Das ist Unsinn, die "Rechtsprechung" kann nichts dafür, wenn die Beteiligten keine Nachweise erbringen können. Dann ist es auch egal, ob es sich um X oder Y handelt.
  20. Mit der Beantragung der WBK verzichtet man auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Für welche Adresse gilt das dann? Muss die Freundin das dann acuh unterschreiben?! Anderenfalls könnte ich ja jederzeit und dauerhaft rmeine Waffen und deren Aufbewahrung dem Zugriff der Polizei entziehen, diese Einschränkung folglich komplett umgehen.
  21. Ich denke, das wird es sein. Ich habe nix angemeldet und wurde auch nirgends gefragt. Ein (international) erfahrener Schützenkollege hatte mich auch gesagt, dass es ausreicht, den EFP und die Einladung mitzunehmen.
  22. @OP: Damit hast du Alfred jetzt auch kennengerlernt.
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