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Loki72

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  1. In deinem Benutzerkonto gibt es die Möglichkeit Benutzer zu ignorieren. Dann wird dir deren Unsinn nicht mehr angezeigt 😉
  2. Wie kommst du darauf? Das widerspricht meiner Erfahrung und der meiner Schützenkameraden. Mit dem Erwerb der Waffe auf grüne WBK ist der gleichzeige Munitionserwerb möglich. Wenn das so wäre, dann dürfte die Waffenbehörde vorab keine Munitionserwerbserlaubnis einstempeln, sondern erst dann, wenn die WBK zur Eintragung vorgelegt wird.
  3. Wäre schön, aber die allermeisten schießen andere Kaliber. Ich habe schon gesucht, aber keinen Hinweis gefunden, WER denn nun tatsächlich die Eintragung in die WBK vornehmen kann/muss. Es ist doch widersinnig, dass man mit der gelben WBK in diesem Fall schlechter gestellt ist, als mit der grünen. Bei grün holt man sich den Voreintrag nebst Munitionserwerbserlaubnis und kann beim Händler beides gleichzeitig erwerben. Bei gelb rennt man zweimal zum Händler? Zumal der eine Stunde entfernt sitzt.
  4. Moin, ich will mir eine Repetierer auf gelb holen und habe beim Händler angerufen. Die Waffe will er mir schon verkaufen, aber keine Munition dazu, denn er darf mir nur Munition verkaufen für Waffen, die in der gelben WBK eingertragen sind - und den Eintrag darf er ja selbst nicht mehr vornehmen, das machen jetzt die Behörden. Er hat ja recht, so steht es auf der gelben WBK. Aber die Folge ist jetzt, dass ich die Munition zur Waffe erst in ein paar Wochen/Monaten erwerben kann - je nachdem, wie schnell/langsam mein SB ist. Schöne Scheibe! Mir war das gar nicht bewußt, dass es so läuft, seit die Ämter die Eintragungen machen.
  5. Die de­s­pek­tier­liche Bezeichnung missfällt mir, denn ich habe durchaus Respekt vor dem Mann. Aber in der Sache hätte ich mir durchaus eine kritischere Darstellung durch ihn gewünscht. Eben weil die Zielgruppe eher keinen Bezug zum Waffenrecht hat. Da hätte man deutlicher herausstellen können, dass DE in der Umsetzung über die EU-Vorgaben hinausgeschossen ist und dass die Verschärfungen ungeeignet sind, um vor Terrorismus zu schützen.
  6. Meines Wissens gibt es keine Frist. Du kannst höchstens nach mindestens 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. Aber Erfolg wirst du damit m. E. kaum haben, denn die Waffenbehörde ist ja nicht untätig. Die wartet selbst auf Antwort vom VS. Ich habe die Schleife mit dem VS bereits durchlaufen. Bei mir hat es 66 Tage gedauert. Aber das hilft dir natürlich nicht.
  7. Genau diese Einstellung ist ein Teil des Problems. Bloß nix machen, bringt sowieso alles nichts. Lieber weiter träumen. Schlaf gut!
  8. Kannst du für dich gerne so handhaben, wenn es dir beliebt. Bei den hier angesprochenen Sportschützen, Jägern und Sammlern mache ich mir da keine Sorgen.
  9. So schaut's aus! Davon abgesehen tut es dem Einzelnen nicht weh - und verlieren kann man dabei nichts, außer ein paar Kröten.
  10. Bestimmt sogar hat Michael recht. Aber nicht mal die Sportordnung des DSB regelt, dass Magazine ungefüllt zum Stand zu transportieren sind (wäre auch noch schöner!). Muss man sie eben dort erst entleeren bevor man mit der Disziplin beginnt.
  11. Zur Ursprungsfrage, ob es den Magazinen schadet: nicht wirklich.
  12. Genau, im Gesetz nirgends. 😉 Also darf der Schütze auch mit gefüllten Magazinen auf den Stand kommen. Wenn jemand behauptet, etwas sei verboten, dann sollte er zuerst mal benennen, welche Norm das verbietet. Damit haben sich die meisten diesbezüglichen Diskussionen im Vorfeld erübrigt.
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